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Mieterrechte: Was darf man im Treppenhaus abstellen?

    Hausflur und Treppenhaus gehören allen Mietern gemeinsam. Das sagt Erik Uwe Amaya vom Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen. Alle Mieter müssen aufeinander Rücksicht nehmen.

    Was man im Treppenhaus abstellen darf, steht oft in der Hausordnung oder im Mietvertrag. Diese Regeln sollten Mieter kennen und beachten.

    Fluchtwege müssen immer frei bleiben. Das Treppenhaus ist nicht nur Zugang zu den Wohnungen, sondern auch Rettungsweg. Mieter dürfen andere nicht gefährden oder stören.

    Brandschutzvorschriften sind wichtig. Gegenstände dürfen Flucht- und Rettungswege nicht versperren. Auch Lösch- und Rettungsarbeiten dürfen nicht behindert werden.

    Wichtige Erkenntnisse:

    • Treppenhaus ist Gemeinschaftseigentum aller Mieter
    • Hausordnung und Mietvertrag regeln, was im Treppenhaus erlaubt ist
    • Fluchtwege müssen immer frei bleiben
    • Gegenstände dürfen andere Mieter nicht behindern oder gefährden
    • Gesetzliche Brandschutzvorschriften sind zu beachten

    Grundsätzliche Regelungen zur Nutzung des Treppenhauses

    Das Treppenhaus ist ein Gemeinschaftsbereich für alle Mietparteien. Es dient als Zugang zu Wohnungen, Abstellräumen und Kellern. Mieter und Vermieter müssen Regeln beachten, um Sicherheit und Brandschutz zu gewährleisten.

    Treppenhaus als Gemeinschaftsfläche aller Mietparteien

    Das Treppenhaus steht allen Mietern gleichermaßen zur Verfügung. Jeder hat das Recht, es ungehindert zu nutzen. Alle Mieter müssen Rücksicht aufeinander nehmen und die Rechte anderer respektieren.

    Das Treppenhaus muss sauber und frei von Hindernissen gehalten werden. Dies gewährleistet eine sichere und angenehme Nutzung für alle Bewohner.

    Flucht- und Rettungswege müssen frei bleiben

    Flucht- und Rettungswege müssen immer frei sein. Im Notfall müssen Bewohner das Gebäude schnell und sicher verlassen können. Flure und Aufgänge dürfen nicht durch Gegenstände versperrt werden.

    Feuerwehr und Rettungskräfte benötigen im Ernstfall freien Zugang zu allen Wohnungen. Daher ist es wichtig, keine Hindernisse im Treppenhaus zu platzieren.

    Gesetzliche Vorgaben zum Brandschutz beachten

    Brandschutzvorschriften spielen eine wichtige Rolle im Treppenhaus. Gegenstände können im Brandfall Feuer fangen und gefährliche Gase freisetzen. Die Bauordnungen der Bundesländer regeln genau, wie ein Treppenhaus beschaffen sein muss.

    Vermieter und Mieter müssen diese Vorgaben unbedingt beachten. Nur so kann die Sicherheit aller Bewohner gewährleistet werden.

    GegenstandRegelungQuelle
    TopfpflanzenVerboten aus Brandschutz- und SicherheitsgründenAG Münster 31.07.2008, Az.: 38 C 1858/08
    FahrräderVerbot möglich, wenn Fahrradraum vorhandenLG Hannover 17.10.2005, Az.: 20 S 39/05
    KinderwagenErlaubt, sofern keine Zugangswege blockiertBGH 10.11.2006, Az.: V ZR 46/06
    Gegenstände allgemeinUnzulässig, wenn Fluchtwege blockiertAG Berlin-Schöneberg 01.12.2011, Az.: 109 C 161/11

    Die Interessen von Mietern und Vermietern müssen sorgfältig abgewogen werden. Vermieter sorgen für Sicherheit und Ordnung, während Mieter ihre Rechte wahren. Klare Regelungen und offene Kommunikation helfen, Konflikte zu vermeiden.

    Hausordnung und Mietvertrag als Richtlinien

    Hausordnung und Mietvertrag regeln die Nutzung des Treppenhauses. Der Vermieter legt fest, was dort erlaubt ist. Dabei berücksichtigt er Mieterinteressen, Brandschutz und Verkehrssicherungspflicht.

    Vermieter legt Regeln für die Nutzung des Treppenhauses fest

    Der Vermieter darf die Treppenhausnutzung einschränken. Die Regeln müssen jedoch verhältnismäßig und zumutbar sein. Pauschale Verbote sind laut Landgericht Hamburg unwirksam.

    Sie benachteiligen Mieter unangemessen. Ein Beispiel zeigt, wie weit Vermieter gehen können.

    In einem Fall vor dem Amtsgericht Elmshorn (Az. 51 C 180/12) hatte ein Vermieter im Treppenhaus einen Gartenzaun errichtet. Das Gericht entschied, dass der Vermieter dadurch die vertraglichen Rechte des Mieters auf die gemeinschaftliche Nutzung des Treppenhauses verletzt hatte und ordnete die Entfernung des Zauns an.

    Mieter müssen sich an zulässige Ge- und Verbote halten

    Mieter müssen die Treppenhausregeln befolgen. Verstöße können zu Besitzstörungen und rechtlichen Folgen führen. Mögliche Konsequenzen sind:

    • Abmahnung durch den Vermieter
    • Aufforderung zur Entfernung der unerlaubt abgestellten Gegenstände innerhalb einer gesetzten Frist
    • Kündigung des Mietvertrags im Wiederholungsfall, insbesondere wenn durch die abgestellten Gegenstände andere Mieter behindert oder Fluchtwege blockiert werden
    Erlaubt (mit Einschränkungen)Nicht erlaubt
    Kinderwagen, Rollatoren, RollstühleFahrräder, Roller, sonstige Fahrzeuge
    Pflanzen und Dekoration (mit Zustimmung)Schuhschränke, Regale, Schirmständer
    Kurzzeitiges Abstellen von MüllsäckenDauerhafte Lagerung von Mülltonnen

    Was darf der Mieter im Treppenhaus abstellen?

    Das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus unterliegt bestimmten Regeln. Flucht- und Rettungswege müssen frei bleiben. Der Zugang zu Wohnungen darf nicht behindert werden. Die Hausordnung legt fest, was erlaubt ist.

    Kinderwagen und Rollatoren dürfen oft im Hausflur stehen. Sie müssen platzsparend zusammengeklappt sein. Der Bundesgerichtshof hat dies bestätigt (Az.: V ZR 46/06).

    Fahrräder gehören in den Keller oder an vorgesehene Orte. Sie sollten nicht im Treppenhaus abgestellt werden.

    GegenstandRegelung
    SchuheGrundsätzlich nicht erlaubt, außer kurzzeitig auf einem Abstreifer bei Regen oder Schnee
    Rollatoren / GehhilfenDürfen im Hausflur platziert werden, müssen bei Bedarf platzsparend zusammengeklappt sein
    KinderwagenKönnen abgestellt werden, solange sie keinen Fluchtweg blockieren
    FahrräderNormalerweise nicht gestattet, sollten im Keller aufbewahrt werden
    Pflanzen / DekorationKönnen untersagt werden, außer bei temporärer, dezenter Dekoration zu besonderen Anlässen
    Mülltonnen / -tütenSollten nicht im Treppenhaus aufgestellt werden, wiederholtes Vergehen kann zur fristlosen Kündigung führen
    PutzutensilienDürfen im Hausflur stehen, solange sie den Fluchtweg nicht behindern

    Fußmatten vor der Wohnungstür sind üblich und geduldet. Schuhe können Streit auslösen. Kurzzeitiges Abstellen nach Regen wird meist akzeptiert.

    Die Rechtslage zu Schuhregalen und anderen Möbeln im Flur ist unklar. Jeder Fall wird individuell betrachtet.

    Eine schlichte und saisonale Dekoration an der Wohnungstür ist in der Regel akzeptabel. Pflanzen gehören ohne Zustimmung des Vermieters nicht in den Flur.

    Rauchen im Treppenhaus ist oft verboten. Die Hausordnung regelt dies. Dauerhaftes Abstellen von Müllsäcken kann zu Abmahnungen führen.

    Der Vermieter entscheidet letztlich über erlaubte Gegenstände im Treppenhaus. Mieter sollten die Hausordnung beachten und rücksichtsvoll handeln.

    Kinderwagen und Rollatoren

    Kinderwagen und Rollatoren sind für viele Menschen wichtige Helfer im Alltag. Doch dürfen sie im Treppenhaus oder Hausflur abgestellt werden? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab.

    Wichtig sind die Größe des Flurs, Brandschutzregeln und die Hausordnung. Auch die Bedürfnisse der Bewohner spielen eine Rolle.

    Abstellen erlaubt, wenn keine Alternativen vorhanden sind

    Grundsätzlich dürfen Kinderwagen und Rollatoren im Hausflur stehen. Das gilt, wenn keine anderen Möglichkeiten vorhanden sind. Zum Beispiel, wenn die Wohnung nicht barrierefrei ist.

    Oder wenn der Aufzug zu klein für den Transport ist. Dabei muss immer genug Platz bleiben. Fluchtwege dürfen nicht blockiert werden.

    Das Landesgericht Berlin urteilte, dass Mieter Kinderwagen im Treppenhaus abstellen dürfen, wenn keine anderen Abstellmöglichkeiten zur Verfügung stehen (Az 63 S 487/08).

    Dürfen andere Mieter nicht behindern oder gefährden

    Beim Abstellen muss man auf andere Bewohner Rücksicht nehmen. Die Gegenstände dürfen den Durchgang nicht versperren. Eine schnelle Flucht muss im Notfall möglich sein.

    Für Rettungs- und Fluchtwege gelten bestimmte Mindestbreiten. Diese sind in den Bauordnungen der Länder festgelegt.

    BereichMindestbreite
    Treppenhaus80 cm
    Hausflur100 cm

    Ist der Hausflur zu eng, sollten Mieter Kinderwagen nur kurz abstellen. Ansonsten gehören sie in die Wohnung. Rollatoren müssen zusammengeklappt werden, um Platz zu sparen.

    Ein generelles Verbot durch den Vermieter ist nicht erlaubt. Das gilt, solange es keine zumutbaren Alternativen gibt.

    Fahrräder, Roller und andere Fahrzeuge

    Fahrräder, Roller und andere Fahrzeuge dürfen meist nicht im Treppenhaus stehen. Hausordnungen und Mietverträge verbieten dies oft. Dies dient der Verkehrssicherheit und hält Flucht- und Rettungswege frei.

    In den meisten Fällen nicht erlaubt

    Vermieter dürfen laut Gerichtsurteilen Fahrräder im Treppenhaus verbieten. Das Landgericht Berlin entschied, dass angeschlossene Fahrräder im Hausflur verboten werden können. Dies gilt, wenn sie die Verkehrssicherheit gefährden.

    „Das Abstellen von Fahrrädern und Rollern im Treppenhaus ist in der Regel unzulässig und kann vom Vermieter untersagt werden.“

    Gründe gegen Fahrzeuge im Treppenhaus sind:

    • Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit
    • Blockierung von Flucht- und Rettungswegen
    • Behinderung anderer Mieter
    • Erhöhte Brandgefahr

    Alternative Abstellmöglichkeiten wie Fahrradkeller nutzen

    Mieter sollten vorhandene Alternativen für ihre Fahrräder und Roller nutzen. Viele Wohnhäuser haben Fahrradkeller oder -räume dafür.

    Auch der eigene Keller oder die Wohnung bieten oft Platz für Zweiräder. Diese Optionen sind sicherer und stören niemanden.

    AbstellmöglichkeitVorteileNachteile
    Fahrradkeller/-raumSicher, trocken, gemeinschaftlichBegrenzte Kapazität, evtl. Wartezeiten
    Eigener KellerIndividuell nutzbar, nah zur WohnungPlatzmangel, Transport über Treppen
    In der WohnungJederzeit zugänglich, diebstahlsicherWenig Platz, Schmutz in der Wohnung

    Nur bei fehlenden Alternativen und hoher Diebstahlgefahr muss der Vermieter Ausnahmen machen. Dies sollte immer vorher besprochen werden.

    Pflanzen und Dekoration

    Pflanzen und Deko können das Treppenhaus aufwerten. Sie sorgen für eine schöne Atmosphäre. Doch Mieter müssen rechtliche Aspekte beachten, bevor sie gestalten.

    Pflanzen oder Deko im Treppenhaus brauchen die Zustimmung des Vermieters. Das bestätigte das Amtsgericht Münster 2008 (Az.: 38 C 1858/08).

    Selbst nach einer Balkonsanierung dürfen Mieter Pflanzen nicht einfach ins Treppenhaus stellen. Der Vermieter kann die Nutzung der Gemeinschaftsflächen einschränken.

    Verkehrssicherheit und Brandschutz im Fokus

    Der Vermieter muss die Verkehrssicherheit im Treppenhaus gewährleisten. Zudem gelten Brandschutzbestimmungen, die je nach Bundesland variieren können.

    Erlaubte Dekoration darf andere Mieter nicht beeinträchtigen

    Erlaubte Pflanzen oder Deko dürfen keine Fluchtwege versperren. Sie sollten andere Bewohner nicht behindern. Laut LG Hamburg (Az.: 333 S 11/15) sind Festtagsdekorationen erlaubt.

    GegenstandRechtliche Situation
    PflanzenNur mit Zustimmung des Vermieters oder der Hausverwaltung erlaubt
    DekorationZu besonderen Anlässen gestattet, sofern Fluchtwege frei bleiben

    Mieter sollten sich an die Hausordnung und Vermieteranweisungen halten. So vermeiden sie Konflikte. Freundliche Kommunikation hilft, gute Lösungen für alle zu finden.

    Schuhe, Schirmständer und Fußmatten

    Schuhe im Treppenhaus abzustellen ist meist nicht erlaubt. Sie behindern Fluchtwege und erhöhen die Brandgefahr. Nasse Schuhe dürfen kurz auf der Fußmatte vor der Wohnungstür stehen.

    Schuhregale im Treppenhaus sind tabu, selbst bei genug Platz. Der Bereich vor der Wohnungstür gehört nicht zur Mietfläche. Regenschirmständer und Garderoben sind ebenfalls untersagt.

    Das Landgericht Hannover entschied: Diese Gegenstände stören die Nutzung des Hausflurs. Möbel haben dort nichts zu suchen.

    Das Amtsgericht Berlin-Neukölln erlaubte Fußmatten vor der Wohnungstür, sofern der Mietvertrag dies nicht ausdrücklich untersagt (Az.: 7 C 21/03).

    Für die Nutzung des Treppenhauses gelten folgende Regeln:

    • Schuhe dürfen nicht dauerhaft im Treppenhaus abgestellt werden
    • Kurzzeitiges Abstellen nasser Schuhe auf der eigenen Fußmatte ist akzeptabel
    • Schuhregale und -schränke sind im Hausflur verboten
    • Schirmständer und Garderoben dürfen nicht im Treppenhaus platziert werden
    • Fußmatten sind erlaubt, sofern der Mietvertrag dies nicht untersagt

    Bewahren Sie persönliche Gegenstände in Ihrer Wohnung auf. So vermeiden Sie Ärger mit Nachbarn und Vermieter. Das Treppenhaus bleibt frei und sicher für Notfälle.

    Mülltonnen und Abfall

    Abfall ist oft ein Streitthema in Mehrfamilienhäusern. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt, dass jeder seinen Müll richtig trennt. Doch wo gehören Mülltonnen hin?

    Was gilt für Müllsäcke im Treppenhaus? Diese Fragen sorgen häufig für Diskussionen unter Nachbarn.

    Eigenmächtiges Aufstellen von Mülltonnen nicht erlaubt

    Mieter dürfen keine eigenen Mülltonnen im Treppenhaus oder Hausflur aufstellen. Der Vermieter oder die Hausverwaltung entscheidet über die Platzierung der gemeinsamen Abfallbehälter.

    Das Landgericht Osnabrück (Az. 11 S 402/96) urteilte: Mieter müssen ihre Wohnungen ohne Geruchsbelästigung lüften können. Die Hausordnung kann Regeln zur Pflege der Mülltonnen festlegen.

    Verstöße können zu Abmahnungen führen. Im Wiederholungsfall droht sogar eine Kündigung des Mietvertrags.

    Die Hausordnung regelt oft die Wartung und Sauberkeit der Mülltonnen. Sie legt auch fest, wer die Kosten dafür trägt.

    Kurzzeitiges Abstellen von Müllsäcken vermeiden

    Müllsäcke, Gelbe Säcke oder Biomüllbehälter dürfen nur kurz im Treppenhaus stehen. Sie sollten innerhalb weniger Stunden in die richtigen Container kommen.

    Längeres Lagern kann zu Geruchsbelästigung führen. Das kann eine Mietminderung von bis zu zehn Prozent nach sich ziehen.

    „Wer über mehrere Tage Müllsäcke im Hausflur lagert, dem droht sogar die fristlose Kündigung. Ein Mülllager im Treppenhaus stört die Nachbarn und birgt erhebliche Brandgefahren.“

    Das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Az. 10 C 121/22) sagt: Kurzes Abstellen von Müllsäcken ist kein Kündigungsgrund. Trotzdem sollten Mieter ihren Abfall richtig entsorgen.

    So fördern sie ein gutes Zusammenleben im Haus. Auch rechtliche Folgen lassen sich so vermeiden.

    GegenstandRegelungMögliche Folgen bei Verstößen
    Eigene MülltonnenNicht erlaubt im Treppenhaus oder HausflurAbmahnung, Kündigung
    Müllsäcke, Gelbe Säcke, BiomüllNur kurzzeitiges Abstellen (1-2 Stunden)Mietminderung, Abmahnung, Kündigung
    Abfalleimer für WerbungVom Vermieter im Eingangsbereich erlaubtKeine, wenn korrekt genutzt und geleert

    Putzutensilien und Werkzeuge

    Mieter dürfen Putzutensilien im Treppenhaus abstellen, wenn es dafür vorgesehene Bereiche gibt. Fluchtwege müssen dabei immer frei bleiben. Ohne Gemeinschaftsflächen müssen Mieter ihre Reinigungsutensilien in der eigenen Wohnung aufbewahren.

    Private Putzutensilien gehören nicht ins Treppenhaus. Gemeinschaftlich genutzte Besen und Schneeschieber können dort bleiben. Sie dürfen aber niemanden behindern.

    Die Verantwortung für die Festlegung der Reinigungshäufigkeit und der spezifischen Aufgaben liegt beim Vermieter, während die Terminierung und die konkreten Reinigungsaktivitäten im Einzelfall in der Regel dem jeweiligen Mieter obliegen.

    Vernachlässigt ein Mieter die Treppenhausreinigung, kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen. Er kann auch eine Reinigungsfirma beauftragen und dem Mieter die Kosten in Rechnung stellen.

    GegenstandErlaubt im Treppenhaus?Bedingungen
    BesenJaWenn Gemeinschaftsflächen vorhanden sind
    SchneeschieberJaWenn Gemeinschaftsflächen vorhanden sind
    Private Putzutensilien (Wischmobs, Eimer)NeinMüssen in der eigenen Wohnung verstaut werden

    Eine Kündigung wegen vernachlässigter Treppenhausreinigung ist unwahrscheinlich. Bei längerer Abwesenheit muss der Mieter für eine alternative Reinigung sorgen.

    Konsequenzen bei Verstößen gegen die Hausordnung

    Mieter müssen mit Folgen rechnen, wenn sie oft gegen die Hausordnung verstoßen. Der Vermieter darf Schritte einleiten, um Sicherheit und Ordnung zu wahren.

    Abmahnung durch den Vermieter

    Der Vermieter schickt meist zuerst eine schriftliche Abmahnung. Er weist auf den Verstoß hin und setzt eine Frist zur Entfernung der Gegenstände.

    Die Abmahnung dient als Warnung. Sie gibt dem Mieter die Chance, sein Verhalten zu verbessern.

    Aufforderung zur Entfernung der Gegenstände innerhalb einer Frist

    In der Abmahnung steht eine Frist zur Entfernung der Gegenstände. Ignoriert der Mieter diese, kann der Vermieter weitere Maßnahmen ergreifen.

    Laut Gesetz muss der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des vertragswidrigen Zustands einräumen, bevor er weitere Maßnahmen ergreift.

    Im Wiederholungsfall droht Kündigung des Mietvertrags

    Bei wiederholten Verstößen trotz Abmahnung riskiert der Mieter die Kündigung. Besonders wenn die Gegenstände andere Bewohner gefährden, ist eine Kündigung gerechtfertigt.

    VerstoßMögliche Konsequenz
    Erstmaliger VerstoßSchriftliche Abmahnung
    Wiederholter Verstoß trotz AbmahnungFristgerechte Kündigung des Mietvertrags
    Schwerwiegender Verstoß mit Gefährdung anderer MieterFristlose Kündigung des Mietvertrags

    Mieter sollten die Hausordnung respektieren, um Probleme zu vermeiden. Bei Fragen ist es ratsam, den Vermieter anzusprechen.

    So kann ein gutes Zusammenleben im Haus entstehen. Offene Kommunikation hilft, Missverständnisse zu klären.

    Fazit

    Das Treppenhaus ist eine Gemeinschaftsfläche für alle Mieter. Hier sollten keine störenden Gegenstände abgestellt werden. Flucht- und Rettungswege müssen immer frei bleiben.

    Die Hausordnung oder der Mietvertrag regeln, was erlaubt ist. Diese Regeln dürfen Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle sind oft erlaubt.

    Fahrräder, sperrige Möbel und private Mülltonnen gehören nicht ins Treppenhaus. Bei wiederholten Verstößen kann der Vermieter Konsequenzen ziehen. Das reicht von Abmahnungen bis zur Kündigung.

    Alle Beteiligten sollten sich an die Regeln halten. Ein gepflegtes Treppenhaus fördert ein harmonisches Zusammenleben. Bei Unsicherheiten hilft ein Blick in die Hausordnung oder ein Gespräch mit dem Vermieter.