Bausparen und Steuern: Was du als Sparer wissen musst

Bausparen und Steuern

Bausparen ist in Deutschland sehr beliebt. Fast drei Viertel aller Haushalte hatten 2016 einen Bausparvertrag. Es bietet gute Chancen für Immobilienfinanzierung und Eigenkapitalbildung.

Doch wie sieht es mit den Steuern aus? Welche Vorteile haben Bausparer? Worauf müssen sie achten?

Bausparen verbindet Sparen mit einem Immobiliendarlehen. Man schließt einen Vertrag über eine bestimmte Summe ab. Der Vertrag besteht aus einem Sparplan und einem Darlehen.

Zu Beginn wird die nötige Eigensparquote festgelegt. Die Zinsen für Spareinlagen und Darlehen stehen von Anfang an fest.

Seit 2009 gilt die Abgeltungsteuer. Der Staat nimmt 25 Prozent auf Kapitalerträge. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Bausparer zahlen oft wenig oder keine Abgeltungsteuer. Die Guthabenzinsen bleiben meist unter den Freibeträgen. Es gibt Wege, die Steuerlast zu senken.

Inhalt des Artikels

Wichtige Erkenntnisse:

  • Bausparen kombiniert Sparen mit einem Immobiliendarlehen und bietet attraktive Möglichkeiten zur Eigenkapitalbildung.
  • Seit 2009 müssen Steuerpflichtige auf Kapitalerträge Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer zahlen.
  • Bausparer zahlen oft wenig oder keine Abgeltungsteuer, da die Guthabenzinsen die Freibeträge nicht übersteigen.
  • Freistellungsaufträge, Wohnungsbauprämie und Sonderausgabenabzüge können die Steuerlast optimieren.
  • Beim Wohnriester-Bausparvertrag entfällt die Abgeltungsteuer in der Anspar- und Auszahlungsphase.

Einführung in das Bausparen

Bausparen ist eine beliebte Form der Immobilienfinanzierung in Deutschland. Sparer und Bausparkasse vereinbaren eine festgelegte Bausparsumme. Diese setzt sich aus Spareinlagen und einem späteren Bauspardarlehen zusammen.

Bausparer bilden Eigenkapital durch regelmäßige Einzahlungen. Dieses Kapital können sie für den Erwerb oder die Renovierung einer Immobilie nutzen.

Was ist Bausparen?

Bausparen verbindet Sparen und Immobiliendarlehen in einem Vertrag. Bausparer zahlen in der Ansparphase einen festen Betrag ein. Die Zuteilung erfolgt bei Erreichen eines bestimmten Prozentsatzes der Bausparsumme.

Nach der Zuteilung können Sparer das günstige Bauspardarlehen nutzen. Damit können sie ihre Immobilienfinanzierung vervollständigen.

MerkmalBeschreibung
AnsparphaseSparer zahlen regelmäßig einen festgelegten Betrag auf ihr Bausparkonto ein
BausparsummeSetzt sich aus Spareinlagen und späterem Bauspardarlehen zusammen
ZuteilungErfolgt bei Erreichen eines bestimmten Sparguthabens und ausreichender Bewertungszahl
DarlehensphaseNach Zuteilung kann das günstige Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden

Vorteile des Bausparens

Ein Hauptvorteil des Bausparens ist die Zinssicherheit. Spar- und Darlehenszins bleiben über die gesamte Laufzeit konstant. Dies schützt vor schwankenden Zinsen und erleichtert die langfristige Finanzplanung.

Der Staat fördert das Bausparen durch verschiedene Zulagen und Prämien:

  • Arbeitnehmer-Sparzulage: 9% auf vermögenswirksame Leistungen bis zu einem Jahreseinkommen von 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete)
  • Wohnungsbauprämie: 10% auf eigene Einzahlungen bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete)
  • Riester-Förderung (Wohn-Riester): Staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile bei Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke

Bausparer bauen schrittweise Eigenkapital durch kontinuierliche Einzahlungen auf. Ein höherer Eigenkapitalanteil verbessert die Chancen auf günstige Immobilienfinanzierung. Zudem verringert es die Abhängigkeit von Bankdarlehen.

Abgeltungsteuer auf Guthabenzinsen

Seit 2009 werden Guthabenzinsen aus Bausparverträgen besteuert. Bausparer zahlen 25 Prozent Abgeltungsteuer auf ihre Kapitalerträge. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Was ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Sie soll die Besteuerung vereinfachen und Steuerhinterziehung erschweren. Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen sind steuerpflichtig.

Der Steuersatz beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer. Insgesamt liegt die Belastung bei etwa 26,4 bis 28 Prozent.

Besteuerung von Guthabenzinsen aus Bausparverträgen

Seit 2009 sind auch Guthabenzinsen aus Bausparverträgen steuerpflichtig. Bausparer müssen auf ihre Ansparphase-Zinsen Steuern zahlen. Die Bausparkasse führt die Abgeltungsteuer direkt ans Finanzamt ab.

SteuerartSteuersatz
Abgeltungsteuer25%
Solidaritätszuschlag5,5%
Kirchensteuer8-9%

Es gibt Wege, die Steuerlast zu senken oder zu vermeiden. Der Sparerpauschbetrag oder ein Freistellungsauftrag sind gute Optionen. Auch die Günstigerprüfung kann zu einer Steuererstattung führen.

Tipp: Frage deine Bausparkasse nach Möglichkeiten zur Steuerreduzierung. Mit der richtigen Strategie behältst du mehr von deinen Erträgen.

Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag

Sparer können einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank erteilen. Damit lässt sich die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge vermeiden oder reduzieren. Ein Teil der Erträge wird steuerfrei, solange sie den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten.

Wie funktioniert der Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag befreien Sie Kapitalerträge von der Abgeltungsteuer. Der Betrag entspricht dem Sparerpauschbetrag für jeden Steuerpflichtigen. Sie können den Auftrag bei mehreren Banken stellen.

Der Gesamtbetrag darf den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen. Er gilt für ein Kalenderjahr und kann nur zum Jahresende geändert werden.

  • Er gilt jeweils für ein Kalenderjahr und kann nur zum 31. Dezember gekündigt oder geändert werden.
  • Änderungen sind vor Beginn und während des Jahres möglich, jedoch nicht rückwirkend für vergangene Jahre.
  • Banken und Bausparkassen sind verpflichtet, Freistellungsaufträge sechs Jahre lang aufzubewahren.
  • Eheleute können separate oder gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen oder eine Verlustverrechnung beantragen.

Erhöhung des Sparerpauschbetrags ab 2023

Seit 2023 gelten neue Höchstgrenzen für den Freistellungsauftrag. Ledige können nun 1.000 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei erhalten. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften beträgt der Freibetrag 2.000 Euro.

Vor 2023 lagen diese Werte bei 801 Euro für Ledige. Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften hatten einen Freibetrag von 1.602 Euro.

PersonengruppeSparerpauschbetrag bis 31.12.2022Sparerpauschbetrag ab 01.01.2023
Ledige801 Euro1.000 Euro
Verheiratete / Eingetragene Lebenspartnerschaften1.602 Euro2.000 Euro

Banken passen die Beträge automatisch an. Dies gilt für unbefristete Aufträge vom maximalen Sparerpauschbetrag vor 2023. Bestehende Aufträge wurden Anfang 2023 um 24,844 Prozent erhöht.

Bei Überschreitung des Freibetrags fällt Abgeltungsteuer an. Diese beträgt 25 Prozent plus Zuschläge. Zu viel gezahlte Steuern können Sie zurückfordern.

Bausparen und Steuern

Bausparen ist eine attraktive Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen. Es bietet auch steuerliche Vorteile. Staatliche Förderungen machen das Bausparen noch interessanter.

Besteuerung der Bausparzinsen

Bausparzinsen unterliegen der Abgeltungsteuer. Oft liegt der persönliche Steuerfreibetrag höher als die Guthabenzinsen. Daher fällt häufig keine oder nur eine geringe Steuer an.

Bei Riester-Bausparverträgen entfällt die Abgeltungsteuer komplett. Das gilt sowohl für die Ansparphase als auch bei der Auszahlung.

Steuerfreibeträge für Bausparverträge

Für Bausparverträge gibt es verschiedene Steuerfreibeträge. Sparer können diese zu ihrem Vorteil nutzen.

  • Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete.
  • Bausparbeiträge bis zu 2.100 Euro pro Kalenderjahr können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.

Seit 1996 gelten Beiträge zu alternativen Bausparverträgen nicht mehr als Sonderausgaben. Dies ist eine wichtige Änderung für Bausparer.

Steuerliche Behandlung von Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Staatliche Förderungen machen das Bausparen noch attraktiver. Dazu gehören die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage.

FörderungBeschreibung
WohnungsbauprämieJährliche Prämie von 10% der Einzahlungen auf Bausparverträge, max. 70 Euro (Ledige) bzw. 140 Euro (Verheiratete)
ArbeitnehmersparzulageSparzulage von 9% auf eine maximale jährliche Einzahlung von 470 Euro (entspricht bis zu 43 Euro jährlich)

Diese Förderungen werden unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Sie helfen Bausparern, ihre Steuerlast zu reduzieren. Gleichzeitig können sie ihr Bausparguthaben maximieren.

Steuervorteile beim Wohnriester-Bausparvertrag

Der Wohnriester-Bausparvertrag bietet attraktive staatliche Förderungen. Es gibt Zulagen und Steuervorteile. Anders als bei klassischen Bausparverträgen fällt keine Abgeltungsteuer an.

Die Riesterförderung hängt von Einkommen und Kinderzahl ab. Es gibt keine Einkommensgrenzen. Man muss mindestens 60 Euro jährlich sparen für die maximale Förderung.

Anspruch haben Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Das Eigenheimrenten-Gesetz von 2008 erlaubt die Nutzung für selbst genutzte Immobilien.

Spätestens mit 67 muss man ins Riester-geförderte Eigenheim zurückkehren. Die Eigenheimrente wird nachgelagert besteuert. Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente wird versteuert.

Beim Wohn-Riester werden Beiträge und Zulagen auf einem „Wohnförderkonto“ verbucht. Zwei Prozent Zinsen werden angenommen.

OptionBeschreibung
Einmalversteuerung30% Rabatt, Restbetrag muss bei Aufgabe der Selbstnutzung innerhalb von 20 Jahren nach Rentenbeginn versteuert werden
Schrittweise BesteuerungÜber bis zu 23 Jahre, zu versteuernder Betrag wird bis zum 85. Lebensjahr in gleichmäßigen Teilbeträgen versteuert

Bei steuerschädlichen Ereignissen gelten besondere Regeln. In den ersten 10 Jahren wird der Restbetrag höher versteuert. Zwischen dem 10. und 20. Jahr gilt der einfache Betrag.

Die elektronische Übermittlung der Daten über den zu versteuernden Betrag bzw. den Auflösungsbetrag des Wohnförderkontos an die Finanzverwaltung erfolgt durch den Anbieter des Riestervertrags.

Seit 2019 müssen die Daten in der Anlage R-AV/bAV angegeben werden. Dies gilt bei Wahl der Einmalbesteuerung. Die Leistungsmitteilung informiert über den jährlich zu versteuernden Betrag.

Günstigerprüfung durch das Finanzamt

Als Sparer kannst du von einer Günstigerprüfung profitieren. Sie ermöglicht dir, Steuern zurückzuerhalten. Das gilt, wenn dein Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

Die Prüfung ist interessant bei niedrigem Einkommen. Auch wenn du Freibeträge und Abzüge nutzt, kann es sich lohnen. Du kannst die Differenz zur gezahlten Abgeltungsteuer zurückerhalten.

Hast du keinen Freistellungsauftrag eingereicht? Dann kannst du zu viel gezahlte Steuern zurückfordern. Gib dafür deine Kapitalerträge in der Steuererklärung an.

Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern

Das Finanzamt prüft, welche Besteuerung günstiger ist. Liegt dein Steuersatz unter 25 Prozent, erhältst du Geld zurück. Die Differenz wird automatisch erstattet.

Achte darauf, deine Kapitalerträge korrekt anzugeben. Beantrage auch die Günstigerprüfung in deiner Steuererklärung.

Persönlicher SteuersatzAbgeltungsteuerRückerstattung durch Günstigerprüfung
18%25%7%
22%25%3%
25% oder höher25%Keine Rückerstattung

Die Günstigerprüfung hilft Sparern, zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen. Sie können ihre Steuerbelastung optimieren. Dafür müssen sie ihre Kapitalerträge angeben und die Prüfung beantragen.

Sonderausgabenabzug für Beiträge zu Bausparverträgen

Beiträge zu Bausparverträgen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt vor allem für Altersvorsorge-Bausparverträge wie den Wohnriester-Bausparvertrag. Diese Beiträge werden im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.

Bei einem Riester-Bausparvertrag für Wohneigentum sind bis zu 2.100 Euro absetzbar. Die Beiträge werden um staatliche Zulagen gekürzt. Nur der Restbetrag gilt als Sonderausgabe.

Für die Wohnungsbauprämie müssen Bausparer regelmäßig einzahlen. Die Prämie beträgt 8,8% der Jahreseinzahlungen. Sie ist auf 45 Euro für Singles und 90 Euro für Verheiratete begrenzt.

Für die volle Prämie müssen Singles 512 Euro einzahlen. Ehepaare müssen 1.024 Euro einzahlen.

VoraussetzungAlleinstehendeVerheiratete
Höchstbetrag Wohnungsbauprämie45 Euro/Jahr90 Euro/Jahr
Mindesteinzahlung für volle Prämie512 Euro/Jahr1.024 Euro/Jahr
Einkommensgrenze25.600 Euro/Jahr51.200 Euro/Jahr
Mindestvertragslaufzeit7 Jahre

Nicht alle Bausparverträge erfüllen die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug. Der Vertrag muss vor 2018 abgeschlossen worden sein. Die Wohnfläche muss mindestens 60 m² für Singles oder 80 m² für Paare betragen.

Die genauen Bedingungen und steuerliche Behandlung sollten im Einzelfall geprüft werden. Jeder Fall kann unterschiedlich sein.

Steuerliche Aspekte bei der Verwendung der Bausparsumme

Die Auszahlung der Bausparsumme hat steuerliche Folgen. Das Bauspardarlehen muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Dazu gehören Immobilienkauf, Renovierungen oder die Ablösung eines bestehenden Immobiliendarlehens.

Bei Nichtbeachtung drohen steuerliche Konsequenzen. Die zweckgebundene Nutzung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.

Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke

Zu den wohnwirtschaftlichen Zwecken zählen:

  • Kauf oder Bau einer Immobilie
  • Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Ablösung eines bestehenden Immobiliendarlehens

Eine nicht zweckgebundene Verwendung kann Folgen haben. Staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie könnten zurückgefordert werden. Auch eine Nachversteuerung der Guthabenzinsen ist möglich.

Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt

Bausparer müssen die wohnwirtschaftliche Verwendung der Bausparsumme nachweisen. Dafür sind Belege wie Kaufverträge oder Rechnungen für Renovierungsarbeiten nötig. Diese müssen aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.

Beispiel: Ein Bausparer erhält eine Bausparsumme von 50.000 Euro und verwendet diese für den Kauf einer Eigentumswohnung. Gegenüber dem Finanzamt muss er den notariellen Kaufvertrag und die Abrechnung der Bausparkasse vorlegen, um die wohnwirtschaftliche Verwendung nachzuweisen.

VerwendungszweckNachweispflicht
ImmobilienkaufNotarieller Kaufvertrag
RenovierungRechnungen, Handwerkerleistungen
DarlehensablösungDarlehensvertrag, Ablösungserklärung

Eine genaue Dokumentation der Bausparsummenverwendung ist wichtig. Sie hilft, steuerliche Nachteile zu vermeiden. Außerdem sichert sie die Inanspruchnahme der Förderung.

Besteuerung von Bausparverträgen im Todesfall

Stirbt ein Bausparer, erben die Angehörigen den Bausparvertrag. Dieser kann der Erbschaftssteuer unterliegen. Die Steuer hängt vom Vertragswert und dem Verwandtschaftsverhältnis ab.

Erben müssen Erbschaftssteuer auf den Vertragswert zahlen. Es gibt jedoch persönliche Freibeträge. Diese variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 und 500.000 Euro.

Bei Verzicht auf die Erbschaft aufgrund von Überschuldung werden die Sparbeträge für die Schulden des Verstorbenen verwendet.

Eine Begünstigungserklärung kann zu Lebzeiten eingereicht werden. Im Todesfall gehen die Rechte auf den Begünstigten über. Bei gemeinsamen Verträgen wird der überlebende Partner automatisch begünstigt.

Der Vertragsinhaber kann die Begünstigung jederzeit schriftlich widerrufen.

VerwandtschaftsgradFreibetrag
Ehepartner/Lebenspartner500.000 €
Kinder, Stiefkinder400.000 €
Enkel200.000 €
Übrige Personen der Steuerklasse I100.000 €
Personen der Steuerklasse II20.000 €
Personen der Steuerklasse III20.000 €

Bei Riester-Bausparverträgen geht die Förderung nach dem Tod des Sparers verloren. Eine Ausnahme ist die Übertragung auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners.

Für eine optimale Steuergestaltung ist professionelle Beratung wichtig. Ein Experte kann individuelle Umstände berücksichtigen. So lassen sich mögliche Freibeträge voll ausschöpfen.

Tipps zur steuerlichen Optimierung von Bausparverträgen

Bausparverträge bieten einige wertvolle steuerliche Vorteile. Durch kluge Anwendung von Freistellungsaufträgen und Fördermöglichkeiten können Sie Ihre Steuern optimieren. Lassen Sie uns die wichtigsten Tipps betrachten.

Clevere Nutzung von Freistellungsaufträgen

Freistellungsaufträge sind ein wichtiger Schritt zur Steueroptimierung bei Bausparverträgen. Sie können damit die Abgeltungsteuer auf Guthabenzinsen vermeiden oder reduzieren. Nutzen Sie die Freibeträge von 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Paare voll aus.

Verteilen Sie Ihre Freistellungsaufträge clever auf mehrere Konten und Depots. So maximieren Sie Ihre steuerlichen Vorteile.

Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten

Neben Freistellungsaufträgen gibt es weitere Wege zur Steueroptimierung. Die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage können Ihre staatliche Förderung erhöhen. Prüfen Sie Ihre persönlichen Voraussetzungen und beantragen Sie die Förderungen gezielt.

FördermöglichkeitVoraussetzungenFörderhöhe
WohnungsbauprämieEinkommensgrenzen, wohnwirtschaftliche Verwendung10% der Sparleistung, max. 70 Euro (Singles) / 140 Euro (Verheiratete)
ArbeitnehmersparzulageArbeitnehmer, Einkommensgrenzen9% der Sparleistung, max. 43 Euro

Planen Sie frühzeitig und stimmen Sie sich mit Ihrer Bausparkasse ab. Bei komplexen Finanzsituationen kann ein Steuerberater zusätzliche Vorteile aufzeigen.

Die geschickte Kombination von Freistellungsaufträgen und Fördermöglichkeiten ist der Schlüssel zur erfolgreichen Steueroptimierung bei Bausparverträgen.

Mit den richtigen Strategien steigern Sie Ihre Ersparnisse und minimieren die Abgeltungsteuer. Eine sorgfältige Planung zahlt sich langfristig aus. So erreichen Sie Ihre finanziellen Ziele beim Bausparen schneller.

Fazit

Bausparen und Steuern bieten attraktive Möglichkeiten zur Optimierung der Immobilienfinanzierung. Sparer profitieren von günstigen Zinsen, staatlichen Förderungen und Steuervorteilen. Durch geschickte Nutzung von Freistellungsaufträgen lässt sich die Steuerbelastung effektiv senken.

Die steuerliche Behandlung von Bausparverträgen ist jedoch komplex. Viele Faktoren beeinflussen die individuellen Konditionen. Eine Expertenberatung hilft, das volle Potenzial auszuschöpfen und optimale Bedingungen zu finden.

Bausparen ist ein wichtiger Baustein der langfristigen Finanzplanung. Es kann den Traum vom Eigenheim verwirklichen helfen. Eine sorgfältige Auswahl des Bausparvertrags ist entscheidend.

Durch Berücksichtigung steuerlicher Aspekte profitieren Sparer langfristig. Sie können ihre Immobilienfinanzierung optimal gestalten. Bausparen bietet viele Vorteile für eine solide finanzielle Zukunft.

FAQ

Q: Was ist die Abgeltungsteuer und wie wirkt sie sich auf Bausparverträge aus?

A: Die Abgeltungsteuer belastet Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden. Sie beträgt pauschal 25% plus Solidaritätszuschlag und eventuelle Kirchensteuer. Guthabenzinsen aus Bausparverträgen unterliegen dieser Steuer.Viele Bausparer zahlen jedoch keine Steuern. Das liegt an Freibeträgen und Freistellungsaufträgen.

Q: Wie funktioniert ein Freistellungsauftrag und was hat es mit dem Sparerpauschbetrag auf sich?

A: Der Freistellungsauftrag ermöglicht einen jährlichen Steuerfreibetrag bei der Bausparkasse. Bis zu diesem Betrag fallen keine Steuern auf Guthabenzinsen an.Seit 2023 beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete. Übersteigen die Erträge den Freibetrag, wird Abgeltungsteuer fällig.

Q: Welche Steuervorteile bietet der Wohnriester-Bausparvertrag?

A: Der Wohnriester-Bausparvertrag ist ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt. Er bietet Zulagen und ermöglicht Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung.Auf Guthabenzinsen fällt weder in der Ansparphase noch bei der Auszahlung Abgeltungsteuer an. Dies führt zu zusätzlichen Steuerersparnissen.

Q: Wann lohnt sich eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt bei Bausparverträgen?

A: Eine Günstigerprüfung lohnt sich bei einem persönlichen Steuersatz unter 25%. Das Finanzamt prüft, ob die individuelle Besteuerung vorteilhafter ist.Bei einem positiven Ergebnis erstattet das Amt zu viel gezahlte Steuern. Dies gilt auch bei versäumtem Freistellungsauftrag.

Q: Können Beiträge zu Bausparverträgen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden?

A: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen sind Bausparverträge steuerlich absetzbar. Dies gilt besonders für Altersvorsorge-Bausparverträge wie den Wohnriester.Die Beiträge werden im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Erhaltene Zulagen werden dabei gegengerechnet.

Q: Was ist bei der steuerlichen Behandlung von Bausparverträgen im Todesfall zu beachten?

A: Im Todesfall geht der Bausparvertrag auf die Erben über. Er kann der Erbschaftssteuer unterliegen.Die Steuerhöhe hängt vom Vertragswert und der Steuerklasse des Erben ab. Es gelten persönliche Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad.Für steuerliche Fragen im Todesfall empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.