Wussten Sie, dass Immobilienbesitzer in Deutschland jährlich bis zu 8.000 Euro an Steuern sparen können, wenn sie die Absetzung für Abnutzung (AfA) ihrer Immobilien optimal nutzen? Die AfA Immobilie ist ein zentrales Instrument, das es ermöglicht, die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Immobilien über Jahre hinweg steuerlich geltend zu machen. Mit einer typischen linearen Abschreibung von 2 % pro Jahr für bestehende Gebäude können Eigentümer die zu versteuernde Einkommen erheblich reduzieren.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die AfA richtig anwenden, um Steuervorteile zu erhalten und was es dabei zu beachten gilt. Insbesondere bei der Vermietung oder gewerblichen Nutzung von Immobilien ergeben sich signifikante Einsparungen, die Sie nicht ungenutzt lassen sollten.
Wichtige Erkenntnisse
- Die AfA ermöglicht es Immobilieneigentümern, einen Teil des Kaufpreises über die Jahre abzusetzen.
- Durch eine geschickte Anpassung der Restnutzungsdauer können Steuervorteile maximiert werden.
- Eine lineare Abschreibung von 2 % führt bei einem Steuersatz von 40 % zu jährlichen Steuerersparnissen.
- Eine professionelle Bewertung der Restnutzungsdauer kann die jährliche AfA erheblich erhöhen.
- Fehler bei der AfA-Nutzung können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.
Was ist die Absetzung für Abnutzung (AfA)?
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eine steuerliche Abschreibungsmethode, die es Immobilienbesitzern ermöglicht, die theoretische Wertminderung ihrer Immobilien, die durch Abnutzung entsteht, von der Steuer abzusetzen. Im deutschen Steuerrecht können die Anschaffungs- und Herstellungskosten über einen bestimmten Zeitraum abgezogen werden. Der Abschreibungssatz ist dabei abhängig von der Bauart und dem Baujahr der Immobilie.
Zentral ist, dass nur das Gebäude selbst der Absetzung für Abnutzung Immobilie unterliegt, während das dazugehörige Grundstück von der AfA ausgeschlossen ist. Für privat genutzte Immobilien beträgt die AfA meist 2% pro Jahr über 50 Jahre. Bei Denkmalimmobilien gibt es spezielle Regelungen. Nutzungsänderungen oder besondere Umstände wie ein möglicher vorzeitiger Abriss führen zu einer Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung.
Für Immobilien, die gemischt genutzt werden, wie zum Beispiel ein Zweifamilienhaus, müssen die Anschaffungskosten entsprechend aufgeteilt werden. Bei der Berechnung der Abschreibung Immobilien wird der Einfluss des Arbeitszimmers, wenn es vom Finanzamt anerkannt wird, ebenfalls berücksichtigt. Hierbei spielt der Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche eine wichtige Rolle.
Vorteile der AfA für Immobilienbesitzer
Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) bietet Immobilienbesitzern zahlreiche Steuervorteile, die erhebliche finanzielle Entlastungen mit sich bringen können. Durch die jährlichen Abschreibungen senken Eigentümer ihr zu versteuerndes Einkommen, was zu einer möglichen Steuererstattung führen kann. Dadurch wird die Immobilieninvestition über die Jahre hinweg wirtschaftlich attraktiver.
Einer der größten Vorteile der AfA Immobilie ist, dass Vermieter Instandhaltungskosten und Werbungskosten mit den Mieteinnahmen verrechnen können. Dies führt zu einer weiteren Reduzierung der steuerlichen Belastung. Die AfA gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für Altbauten, die je nach Baujahr mit unterschiedlichen Abschreibungssätzen bedacht werden. Zum Beispiel beträgt die lineare Abschreibung für Immobilien, die vor Dezember 1924 gebaut wurden, 2,5 % jährlich über einen Zeitraum von 40 Jahren, während Immobilien, die nach diesem Zeitraum erstellt wurden, mit 2 % über 50 Jahre abgeschrieben werden.
Für Neubauten ab Januar 2023 gilt ein erhöhter linearen AfA-Satz von 3 % über 33 Jahre, was die Kaufentscheidung für eine neue Immobilie noch attraktiver macht. Bei vermischter Nutzung können sogar anteilige Abschreibungen beantragt werden, was gerade in urbanen Gebieten von Bedeutung sein kann. Diese steuerlichen Vorteile machen die AfA zu einem unverzichtbaren Instrument für Immobilienbesitzer.
AfA bei Vermietung von Immobilien
Die Vermietung von Immobilien kann von bedeutenden steuerlichen Vorteilen profitieren. Vermieter haben die Möglichkeit, die AfA Immobilie gezielt anzuwenden, um die Steuerlast zu reduzieren. Jährlich lässt sich ein bestimmter Prozentsatz der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. Der gesetzlich festgelegte AfA-Prozentsatz für Gebäude beträgt für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,5 Prozent. Dies entspricht einer Nutzungsdauer von 66,6 Jahren.
Wichtig für Vermieter ist, dass die Miete mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erreicht. Dies ermöglicht die volle Inanspruchnahme der AfA. Insbesondere bei älteren Miethäusern, die vor 1915 erbaut wurden, kann ein AfA-Satz von bis zu 2 Prozent ohne zusätzliches Gutachten gelten.
Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit einer beschleunigten AfA, die seit dem 1. Juli 2020 für neu erworbene oder hergestellte Gebäude geltend gemacht werden kann. Im Jahr der erstmaligen Berücksichtigung können bis zu 4,5 Prozent abgesetzt werden, im folgenden Jahr dann 3 Prozent. Beispielsweise bei einem Gebäude mit Anschaffungskosten von 400.000 Euro könnte die AfA für das Jahr 2023 18.000 Euro betragen, gefolgt von 12.000 Euro im Jahr 2024 und 6.000 Euro ab 2025.
Eine korrekte Dokumentation ist für die Steuererklärung Immobilie unerlässlich. Wenn ein Gebäude länger als sechs Monate im Jahr zur Einkünfte aus Vermietung genutzt wird, kann die gesamte Jahres-AfA abgesetzt werden. Andernfalls bleibt nur die Halbjahres-AfA in Höhe der Hälfte dieses Betrags. Vermieter sollten sich bewusst sein, dass eine Abschreibung nur für vermietete, nicht selbstgenutzte Immobilien möglich ist, was die Bedeutung der genauen Einhaltung dieser Regelungen unterstreicht.
Die verschiedenen Abschreibungsmethoden
In Deutschland stehen Immobilienbesitzern verschiedene Abschreibungsmethoden zur Verfügung, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Die gängigsten Methoden sind die lineare und die degressive Abschreibung. Bei der linearen Abschreibung Immobilie wird der Anschaffungspreis gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Diese beträgt in der Regel 50 Jahre für Wohngebäude und 33 Jahre für Gewerbeimmobilien. Somit ergibt sich ein jährlicher Absetzungsbetrag von zwei Prozent für Wohngebäude, während gewerbliche Immobilien mit drei Prozent über 33 Jahre abgeschrieben werden.
Die degressive Abschreibung war bis 2005 für neue Gebäude möglich und bot höhere Abschreibungssätze in den ersten Jahren. Der Satz betrug vier Prozent im ersten Jahr, gefolgt von 2,5 Prozent und 1,25 Prozent in den darauf folgenden Jahren. Dies bot einen Anreiz für Investoren, da sie die Kosten schneller absetzen konnten.
Denkmalimmobilien stellen eine besondere Kategorie dar, die sowohl für Selbstnutzer als auch für Vermieter Abschreibungen erlaubt. Hier können Eigentümer von einer erhöhten Abschreibung von bis zu neun Prozent profitieren, wenn sie in Sanierungsgebieten investieren oder denkmalgeschützte Gebäude erwerben. Für Eigentümer, die ihre Immobilien teilweise selbst nutzen und vermieten, gilt eine anteilige Ermittlung der Anschaffungskosten für die Abschreibung.
Im Falle eines Abrisses verkürzt sich die Nutzerdauer, und eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung gemäß § 7 Absatz 4 EStG kann vorgenommen werden. Bei einem Wechsel von Selbstnutzung in Vermietung können die Abschreibungen ebenfalls nur für die verbleibende Nutzungsdauer geltend gemacht werden. So können Immobilienbesitzer gezielt von verschiedenen Abschreibungsmethoden Immobilien profitieren, um ihre Steuerlast zu minimieren.
Lineare Abschreibung Immobilie: Grundlagen
Die lineare Abschreibung Immobilie bildet einen wichtigen Bestandteil der steuerlichen Behandlung von Immobilien in Deutschland. Gemäß § 7 Abs. 4 des Einkommenssteuergesetzes erfolgt die Abschreibung gleichmäßig über die Nutzungslaufzeit des Gebäudes. Für Immobilien, die vor 1925 erbaut wurden, liegt der jährliche Abschreibungssatz bei 2,5 %. Neubauten ab 2023 profitieren sogar von einem höheren Abschreibungssatz Immobilie von 3 % über 33 Jahre.
Für Bestandsimmobilien gilt in der Regel eine Pauschale von 50 Jahren für die laufende Abschreibung, was einem jährlichen Satz von 2 % entspricht. Bei einem Investitionsbetrag von 200.000 Euro können somit jährlich 4.000 Euro abgeschrieben werden. Bei einem Kaufpreis von 700.000 Euro summiert sich der jährliche Betrag auf 14.000 Euro. Diese Regelungen erlauben es Eigentümern, steuerliche Vorteile effektiv zu nutzen und somit den Cashflow zu optimieren.
Die korrekte Anwendung der linearen Abschreibung Immobilie kann durch einen gutachterlichen Nachweis der verkürzten Restnutzungsdauer weiter verbessert werden. Dies ist besonders vorteilhaft für Eigentümer, die eine Immobilie besitzen, deren tatsächlicher Wertverlust von der rechtlichen Vorgabe abweicht. Durch diese Strategie können sich erhebliche Steuerersparnisse ergeben. Somit ist die lineare Abschreibung nicht nur ein steuerliches Instrument, sondern auch ein strategisches Mittel zur laufenden finanziellen Entlastung für Immobilienbesitzer.
Absetzung für Abnutzung Immobilie
Die Absetzung für Abnutzung Immobilie ist ein wesentlicher Bestandteil des Einkommenssteuergesetzes (EStG), das Eigentümern von Immobilien steuerliche Vorteile bietet. Die Regelungen im Einkommenssteuergesetz beschreiben die verschiedenen Methoden der Abschreibung, die Immobilieneigentümer anwenden dürfen, um ihre steuerlichen Belastungen zu reduzieren.
Regelungen im Einkommenssteuergesetz
Die Berechnung der AfA erfolgt anhand des abzuschreibenden Kaufpreises der Immobilie. Ein wichtiger Aspekt ist dafür die festgelegte Nutzungsdauer, die für verschiedene Immobilien unterschiedlich sein kann:
- Für Immobilien vor dem 31.12.1924 beträgt die lineare Abschreibung 2,5% über 40 Jahre.
- Für Immobilien nach dem 31.12.1924 gilt eine Abschreibung von 2% über 50 Jahre.
- Neubauten können seit dem 01. Januar 2023 mit 3% jährlich über 33,33 Jahre abgeschrieben werden.
Wie wird die AfA berechnet?
Die korrekte Berechnung der AfA erfordert genaue Aufzeichnungen über die Anschaffungskosten. Wenn eine Immobilie verkauft wird, endet die Abschreibung im Monat des Verkaufs. Im Falle von Erbschaften oder Schenkungen wird die Abschreibung fortgeführt. Für denkmalgeschützte Immobilien gibt es zusätzliche Regelungen, die eine herausgehobene Position im System der Abschreibung einnehmen. Hierbei können neben der regulären AfA auch Kosten für die Modernisierung über bestimmte Zeiträume abgeschrieben werden.
Abschreibungsdauer Gebäude: Was gilt es zu beachten?
Die Abschreibungsdauer Gebäude ist ein entscheidender Faktor für die steuerliche Planung von Immobilienbesitzern. Die Dauer hängt vom Baujahr sowie der Bauart der Immobilie ab und variiert. Für Bestandsimmobilien beträgt die gängige Abschreibungsdauer in der Regel zwischen 40 und 50 Jahren. Bei Neubauten, die nach dem 1. Januar 2023 errichtet wurden, wurde die Abschreibungsdauer auf 33 Jahre verkürzt, was Eigentümern ermöglicht, schneller von den steuerlichen Vorteilen der AfA Immobilie zu profitieren.
Die konkrete Ermittlung der Abschreibungsdauer erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren:
- Baubeginn und Fertigstellung des Gebäudes.
- Art der Nutzung (z.B. privat oder gewerblich).
- Klassifikationen wie Denkmalschutz, die spezifische Abschreibungsmöglichkeiten bieten.
Eine fehlerhafte Bestimmung kann dazu führen, dass potenzielle steuerliche Vorteile ungenutzt bleiben. Grundstückseigentümer sollten daher genau auf die geltenden Vorschriften und Fristen achten, um die optimalen Ergebnisse aus der AfA Immobilie zu ziehen.
Neuigkeiten: Höhere Abschreibungssätze ab 2023
Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regelungen für die Abschreibung von Neubauimmobilien, die für Investoren erhebliche Vorteile mit sich bringen. Die erhöhten Abschreibungssätze ermöglichen eine schnellere Abschreibung von Investitionskosten, was gerade für Neubauten attraktiv ist.
Die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) wird speziell für Wohngebäude eingeführt und stellt einen wichtigen Bestandteil des Wachstumschancengesetzes dar. In den ersten zwei Jahren können Anleger im Rahmen dieser Regelung 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend machen, gefolgt von weiteren 6 Prozent des Restwertes in den anschließenden Jahren. Diese Regelung gilt für alle Bauprojekte, deren Baubeginn nach dem 1. Oktober 2023 liegt.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, die ebenfalls verbessert wurde. Hierzu gehört eine Erhöhung der Baukostenobergrenze und eine Verlängerung des Anwendungszeitraums. Diese Maßnahmen gelten für Wohnungen, bei denen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmte Obergrenzen pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten.
Ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich. Die Anpassungen zur linearen Absetzung für Abnutzung führen ab sofort zu einem Satz von 3 Prozent pro Jahr, was ebenfalls für Neubauimmobilien von Bedeutung ist.
Degressive Abschreibung: Chancen und Risiken
Die degressive Abschreibung hat in der deutschen Steuerlandschaft eine interessante Entwicklung erfahren. Mit der Einführung des Wachstumschancengesetzes wurde diese Methode für Neubauten wieder zugelassen. Investoren können in den ersten Jahren jährlich 5 % der Investitionskosten steuerlich absetzen. Dies bietet erhebliche Chancen zur Maximierung der Abschreibungsbeträge. Auf der anderen Seite bringt die degressive Abschreibung auch Risiken mit sich. Nach den anfänglichen Jahren kann ein Wechsel zur linearen Methode nötig werden, wodurch die jährlichen Abzüge sinken.
Historie der degressiven Abschreibung
Die degressive Abschreibung hatte eine wechselvolle Geschichte. Zunächst war sie lange Zeit nicht erlaubt, doch nun steht sie wieder zur Verfügung. Die neuen Regelungen ermöglichen es Investoren, innerhalb von sechs Jahren nach Erwerb oder Fertigstellung der Immobilie über 90.000 € steuerlich abzusetzen. Die degressive Abschreibung gilt für wohnwirtschaftliche Neubauimmobilien, deren Bau oder Erwerb zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 erfolgt ist.
Zusätzlich kann die degressive Abschreibung mit der Sonderabschreibung nach § 7b EStG kombiniert werden, was zu maximalen Steuervorteilen führt. Die Methode erfordert jedoch sorgfältige Überlegungen. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung kann wirtschaftlich vorteilhaft sein, wenn diese günstigere steuerliche Abzüge bietet. Trotz der Chancen sind die potenziellen Risiken unübersehbar. Eine detaillierte Planung und professionelle Beratung sind daher empfehlenswert.
Die Rolle der Restnutzungsdauer
Die Restnutzungsdauer spielt eine wesentliche Rolle bei der Berechnung der AfA Immobilie. Eine präzise Ermittlung dieser Dauer ist entscheidend, um die jährliche Abschreibung maximieren zu können. Immobilienbesitzer sollten sich bewusst sein, dass die Verwendung eines Gutachtens, das eine kürzere Restnutzungsdauer nachweist, den jährlichen Abschreibungsbetrag erheblich steigern kann.
Um die Restnutzungsdauer korrekt zu bestimmen, empfiehlt es sich, einen zertifizierten Sachverständigen zu beauftragen, der eine persönliche Inspektion der Immobilie durchführt. Diese Vor-Ort-Besichtigung gewährleistet die Qualität des Gutachtens. In vielen Fällen geschieht dieser Prozess innerhalb von 10 Tagen, ohne zusätzliche Kosten.
- Eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren kann die jährliche Abschreibung auf 8.000 € erhöhen.
- Bei einem Steuersatz von 45% könnte dies eine Steuerersparnis von 1.440 € pro Jahr zur Folge haben.
- Die technische Nutzungsdauer von Gebäuden wird üblicherweise auf 80 bis 100 Jahre geschätzt.
Durch die fundierte Ermittlung der Restnutzungsdauer können Eigentümer die Steuerlast signifikant senken. Ein Verkehrswertgutachten bietet zudem die Möglichkeit, die AfA zu optimieren, indem es eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer belegt. Bei der Berechnung der jährlichen AfA ist die Formel:
Anschaffungskosten x Anteil Gebäudewert x Prozent jährliche Abschreibung
AfA für denkmalgeschützte Immobilien
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) bietet Eigentümern von denkmalgeschützten Immobilien zahlreiche steuerliche Vorteile. Insbesondere können Vermieter 100% der Sanierungs- und Instandhaltungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren abschreiben. In den ersten 8 Jahren ist eine jährliche Abschreibung von 9% und in den folgenden 4 Jahren von 7% möglich.
Eigennutzer erhalten die Möglichkeit, 90% der Sanierungskosten über 10 Jahre abzusetzen, was ebenfalls eine jährliche Abschreibung von 9% zur Folge hat. Für Immobilien, die vor 1925 erbaut wurden, können die Anschaffungskosten mit 2,5% über 40 Jahre abgeschrieben werden. Neubauten, die nach diesem Jahr erstellt wurden, sind mit 2% über 50 Jahre steuerlich geltend zu machen.
Die Denkmalschutzabschreibung erfordert die Anerkennung der Immobilie durch die zuständige Denkmalbehörde, die den spezifischen Auflagen entsprechen muss. Eine Bescheinigung dieser Behörde ist notwendig, um die Steuervorteile effektiv in Anspruch nehmen zu können. Diese Regelungen schaffen sowohl Anreize zur Sanierung als auch zur Erhaltung kultureller Werte durch die Pflege denkmalgeschützter Immobilien.
Tipps zur optimalen Nutzung der AfA
Die Nutzung der AfA erfordert eine durchdachte Herangehensweise, um die finanziellen Vorteile bestmöglich zu nutzen. Eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Ausgaben ist dabei von zentraler Bedeutung. Diese Dokumentation sollte alle Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Belege für durchgeführte Maßnahmen umfassen. Ebenso wichtig sind die entsprechenden Steuerunterlagen, die für die Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt benötigt werden.
Dokumentation und Nachweise
Für eine korrekte Eintragung der AfA in der Steuererklärung sind folgende Punkte zu beachten:
- Vollständige Erfassung der Anschaffungskosten.
- Dokumentation alle durchgeführten Renovierungen oder Sanierungen.
- Aufbewahrung von Rechnungen und Zahlungsnachweisen.
- Nutzung eines Abschreibungsrechners, um die jährlichen Beträge genau zu ermitteln.
Eine gut strukturierte Dokumentation erleichtert die steuerliche Abwicklung und minimiert das Risiko von Nachfragen durch das Finanzamt. Die sorgfältige Nutzung der AfA kann zu einer signifikanten Entlastung der Steuerlast führen und somit den finanziellen Spielraum Ihrer Immobilieninvestitionen verbessern.
Fehler vermeiden: Häufige Stolpersteine
Viele Immobilienbesitzer machen oft den Fehler, wichtige Kosten bei der AfA nicht zu berücksichtigen oder fristgerecht geltend zu machen. Ein häufiges Stolperstein ist die korrekte Abgrenzung zwischen Grundstücks- und Gebäudekosten. Unklare Abgrenzungen können dazu führen, dass steuerliche Vorteile nicht optimal genutzt werden können.
Außerdem ist die fristgerechte Einreichung relevanter Unterlagen in der Steuererklärung entscheidend. Versäumnisse können die Möglichkeit, steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen, erheblich einschränken. Unvollständige Informationen führen häufig zu einer geringeren Abschreibung und damit zu einer reduzierten Steuerersparnis.
Immobilienbesitzer sollten sich auch über die aktuellen Regelungen zur Absetzung für Abnutzung informieren, um Fehler zu vermeiden. Ein disziplinierter Ansatz bei der Dokumentation aller Kosten kann helfen, Stolpersteine zu umgehen und alle steuerlichen Vorteile auszuschöpfen.
Wichtige Unterlagen für die Steuererklärung
Für eine korrekte und erfolgreiche Steuererklärung ist es entscheidend, die richtigen Unterlagen Steuererklärung zusammenzustellen. Wichtig sind insbesondere:
- Kaufverträge für die Immobilie
- Rechnungen über Umbauten oder Renovierungen
- Gutachten zur Restnutzungsdauer
- Nachweise über erhaltene Mietzahlungen
Diese Dokumentationen sind notwendig, um die Absetzung für Abnutzung Immobilie geltend zu machen und die maximalen steuerlichen Vorteile zu nutzen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Anlage V, die sich auf Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung bezieht.
Besonders in Fällen wie der Vermietung von Grundbesitz oder bei der erfolglosen Mietersuche ist die Anlage V unerlässlich. Auch für geplante Bauprojekte oder den Erwerb von Immobilien zur Vermietung müssen entsprechende Unterlagen bereitgestellt werden. Für mehrere Objekte sind separate Anlagen erforderlich, während bei Beteiligungen an Grundstücksgemeinschaften eine gemeinsame Anlage ausreicht.
Die vollständige und richtige Dokumentation der Mieteinnahmen sowie der Werbungskosten ist unerlässlich, um steuerliche Vorteile richtig in Anspruch nehmen zu können. Untermieteinkünfte sind bis zu einem Betrag von 520 Euro jährlich steuerfrei, erfordern allerdings ebenfalls eine genaue Dokumentation.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Absetzung für Abnutzung (AfA) eine entscheidende Rolle für Immobilienbesitzer spielt, die steuerliche Vorteile realisieren möchten. Mit einem klaren Verständnis der verschiedenen Abschreibungsmethoden und deren Anwendung, wie der linearen und degressiven Abschreibung, können Eigentümer ihre Steuerlast signifikant reduzieren. Beispielsweise ermöglicht die AfA bei einem Gebäudewert von 800.000 € eine jährliche Abschreibung von 16.000 €, was erhebliche Steuereinsparungen bedeutet.
Die Veränderungen in der Gesetzgebung, wie die Einführung der Sonderabschreibung für neu geschaffene Mietwohnungen nach dem energetischen Gebäudestandard ‚Effizienzhaus 40‘, eröffnen zusätzliche Möglichkeiten zur Optimierung der steuerlichen Vorteile. Ob durch die Berücksichtigung von Sanierungskosten bei denkmalgeschützten Immobilien oder das Absetzen von Kaufnebenkosten – die AfA bleibt ein zentrales Werkzeug für Vermieter, um die Rendite ihrer Investitionen zu steigern.
Es ist ratsam, sich gegebenenfalls von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um alle Möglichkeiten der AfA voll auszuschöpfen und Fehler zu vermeiden. Der gezielte Einsatz der Absetzung für Abnutzung kann Immobilienbesitzern helfen, nicht nur steuerliche Vorteile zu nutzen, sondern auch langfristig profitable Anlagen zu sichern.