Der wohlverdiente Ruhestand rückt für viele Beamtinnen und Beamte näher. Eine frühzeitige Ruhestandsplanung für Beamte ist essenziell, um die finanzielle Absicherung im Alter zu gewährleisten. Die Beamtenversorgung bildet dabei das Fundament der Altersvorsorge für Beamte und sichert die Pensionsansprüche.
Als eigenständiges System der sozialen Sicherung deckt die Beamtenversorgung sowohl die Regel- als auch die Zusatzsicherung ab. Eine betriebliche oder anderweitige Zusatzversorgung ist für Beamtinnen und Beamte nicht vorgesehen. Die Grundsätze des Berufsbeamtentums, verankert in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes, verpflichten den Dienstherrn, lebenslang für einen angemessenen Lebensunterhalt der Beamtin oder des Beamten sowie ihrer bzw. seiner Familie zu sorgen.
Doch trotz dieser Absicherung durch die Beamtenversorgung ist eine zusätzliche private Altersvorsorge für Beamte ratsam. Denn selbst nach langer Dienstzeit kann es zu einer Versorgungslücke kommen, die es zu schließen gilt. Eine sorgfältige Ruhestandsplanung für Beamte unter Berücksichtigung individueller Faktoren ist der Schlüssel zu einem finanziell sorgenfreien Ruhestand.
Die Beamtenversorgung als Grundpfeiler der Altersvorsorge
Die Beamtenversorgung bildet einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge für Beamtinnen und Beamte in Deutschland. Sie gewährleistet eine lebenslange Versorgung im Ruhestand und bietet damit eine solide finanzielle Absicherung. Die gesetzliche Grundlage für die Beamtenversorgung auf Bundesebene ist das Beamtenversorgungsgesetz.
Gesetzliche Grundlage und Zuständigkeit
Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist der Bund nur noch für die Versorgung seiner eigenen Bundesbeamtinnen und -beamten zuständig. Die Länder hingegen tragen die Verantwortung für die Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten. Diese Aufteilung der Zuständigkeiten ermöglicht eine an die jeweiligen Bedürfnisse angepasste Ausgestaltung der Beamtenversorgung.
Das Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung
In Deutschland basiert die Alterssicherung auf einem Drei-Säulen-Modell. Die gesetzliche Rentenversicherung stellt dabei die erste Säule dar und dient als Regelsicherung. Die zweite Säule umfasst die betriebliche Altersvorsorge, die von Kassen und Pensionsfonds getragen wird. Die private Vorsorge, bekannt unter dem Begriff „Riester-Rente“, bildet die dritte Säule. Die Beamtenversorgung ist in diesem Modell als zusätzliche Säule für den öffentlichen Dienst zu verstehen.
Säule | Bezeichnung | Träger |
---|---|---|
1. Säule | Gesetzliche Rentenversicherung | Deutsche Rentenversicherung |
2. Säule | Betriebliche Altersvorsorge | Kassen und Pensionsfonds |
3. Säule | Private Vorsorge | Riester-Rente, private Rentenversicherungen |
Zusätzliche Säule | Beamtenversorgung | Bund und Länder |
Die Beamtenversorgung zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus. So können die Versorgungsbezüge bis zu 75% des letzten Gehalts betragen und sind vollständig steuerpflichtig. Zudem erhalten Beamte im Ruhestand eine jährliche Sonderzahlung, die nicht in die Versorgungsbezüge eingerechnet wird. Trotz verschiedener Reformen, die zu Kürzungen geführt haben, bleibt die Beamtenversorgung ein verlässlicher Baustein der Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst.
Ruhestandseintritt und Regelaltersgrenze
Der Eintritt in den Ruhestand und der Anspruch auf Beamtenversorgung sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Regelaltersgrenze für Beamte liegt in den meisten Fällen bei Vollendung des 67. Lebensjahres. Jedoch gibt es je nach Geburtsdatum und Bundesland Unterschiede bei der Ruhestandseintrittsgrenze.
So liegt beispielsweise in Rheinland-Pfalz die Altersgrenze für vor 1951 geborene Beamte noch bei 65 Jahren und wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. In Baden-Württemberg hingegen können Polizeibeamte bereits mit 62 und Feuerwehrleute mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen.
Eine weitere Voraussetzung für den Ruhegehaltanspruch ist die Erfüllung der sogenannten Wartezeit. Diese beträgt mindestens fünf Jahre abgeleistete Dienstzeit. Eine Ausnahme bildet die Dienstunfähigkeit ohne grobes Verschulden bei Ausübung des Dienstes.
Personengruppe | Regelaltersgrenze |
---|---|
Beamte (allgemein) | 67 Jahre |
Polizeibeamte (Baden-Württemberg) | 62 Jahre |
Feuerwehrleute (Baden-Württemberg) | 60 Jahre |
Schwerbehinderte Bundesbeamte | 60 Jahre (auf Antrag) |
Vollzugsbeamte (Mecklenburg-Vorpommern) | 60 Jahre (vorzeitiger Ruhestand) |
Ein vorzeitiger Ruhestandseintritt ist grundsätzlich möglich, führt jedoch zu einer dauerhaften Kürzung des Ruhegehalts um 0,3 Prozent pro Monat. Schwerbehinderte Bundesbeamte haben die Option, auf Antrag bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt zu werden.
Die genauen Altersgrenzen für den vorzeitigen Ruhestand variieren zwischen den Bundesländern. In Mecklenburg-Vorpommern etwa können bestimmte Beamte ab 62 Jahren, Vollzugsbeamte sogar schon ab 60 Jahren vorzeitig in den Ruhestand gehen.
Höhe der Ruhegehaltssätze
Die Ruhegehaltssätze für Beamtinnen und Beamte bestimmen maßgeblich die Höhe der Versorgung im Ruhestand. Der Höchstruhegehaltssatz liegt bei 71,75 Prozent und wird nach 40 vollen Dienstjahren erreicht. Für jedes volle Dienstjahr beträgt das Ruhegehalt 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, bei einer Halbtagsbeschäftigung hingegen nur 0,988688 Prozent.
Berechnung des Ruhegehalts
Das Ruhegehalt von Beamtinnen und Beamten errechnet sich aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge entsprechen grundsätzlich dem Grundgehalt, das in den letzten zwei Jahren vor der Pensionierung zustand. Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung:
- Erika Mustermann, als Lehrerin durchgehend in Vollzeit bis zum Ruhestand tätig, erreicht einen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent.
- Nach Unterbrechungen und Teilzeitphasen sinkt ihr Ruhegehaltssatz auf 54,94 Prozent.
Bei Versorgungsauskünften und -festsetzungen kann es aufgrund der Vielzahl an Anträgen und Zurruhesetzungsverfahren mitunter zu Verzögerungen kommen.
Durchschnittliche Ruhegehaltssätze
Zum Stichtag 1. Januar 2023 betrug der durchschnittliche Ruhegehaltssatz bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern des unmittelbaren Bundesbereiches für den Bestand 66,9 Prozent. Für die neuen Versorgungszugänge lag der durchschnittliche Ruhegehaltssatz im Jahr 2022 bei 67,2 Prozent.
Personenkreis | Durchschnittlicher Ruhegehaltssatz |
---|---|
Bestandsfälle (Stichtag 01.01.2023) | 66,9% |
Neue Versorgungszugänge (2022) | 67,2% |
Spezielle Software, wie beispielsweise RuheGehalt plus des NDS-Verlags, ermöglicht die präzise Berechnung von Beamtenpensionen. Dabei richtet sich das Programm an verschiedene Berufsgruppen, darunter Betriebsräte, Sozial- und Rentenberater.
Finanzierung der Beamtenversorgung
Die Finanzierung der Beamtenversorgung erfolgt im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch Beiträge, sondern ist haushaltsfinanziert. Dies bedeutet, dass die Versorgungsleistungen für Beamte direkt aus den laufenden Einnahmen der öffentlichen Haushalte bezahlt werden. Um die zukünftigen Versorgungsausgaben besser abzufedern, wurden jedoch zusätzliche Maßnahmen ergriffen.
Versorgungsrücklage des Bundes
Im Jahr 1999 wurde mit dem Aufbau des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Bundes“ begonnen. Dieses Vermögen wird unter anderem durch die Verminderung von Bezügeanpassungen aufgebaut und hatte Ende September 2024 einen beachtlichen Marktwert von rund 22,8 Milliarden Euro erreicht. Ab dem Jahr 2032 soll die Versorgungsrücklage des Bundes gezielt zur Finanzierung der Beamtenversorgung eingesetzt werden und somit die Haushalte entlasten.
Versorgungsfonds für neu eingestellte Beamte
Für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes, die nach dem 31. Dezember 2006 neu eingestellt wurden, erfolgte im Jahr 2007 die Errichtung des „Versorgungsfonds des Bundes“. Dieser Fonds soll ebenfalls zur Finanzierung der zukünftigen Versorgungsausgaben beitragen. Ende September 2024 konnte der Versorgungsfonds des Bundes bereits einen Marktwert von rund 14,9 Milliarden Euro verzeichnen.
Vermögen | Marktwert (Stand: September 2024) |
---|---|
Versorgungsrücklage des Bundes | 22,8 Mrd. Euro |
Versorgungsfonds des Bundes | 14,9 Mrd. Euro |
Durch die Bildung der Versorgungsrücklage und des Versorgungsfonds soll eine nachhaltige Finanzierung der Beamtenversorgung gewährleistet werden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Belastung der öffentlichen Haushalte durch steigende Versorgungsausgaben abzumildern und die langfristige Stabilität der Beamtenversorgung zu sichern.
Kosten der Beamtenversorgung
Die Kosten der Beamtenversorgung sind ein wichtiger Faktor bei der Betrachtung der Altersvorsorge für Beamte. Im Jahr 2022 beliefen sich die Versorgungsausgaben des Bundes für den unmittelbaren Bundesbereich, also für Beamte, Richter und Berufssoldaten im Ruhestand, auf rund 6,8 Milliarden Euro. Diese Summe beinhaltet auch die Kosten für die Hinterbliebenenversorgung.
Ein wichtiger Indikator für die finanzielle Belastung durch die Beamtenversorgung ist die sogenannte Versorgungs-Steuer-Quote. Diese setzt die Versorgungsausgaben ins Verhältnis zu den gesamten Steuereinnahmen des Bundes. Im Jahr 2018 lag die Versorgungs-Steuer-Quote bei 1,96 Prozent. Laut Prognosen des Siebten Versorgungsberichts der Bundesregierung wird diese Quote bis zum Jahr 2050 stabil bleiben.
Um die zukünftigen Versorgungsausgaben des Bundes zu finanzieren, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. So wurde bereits 1999 die „Versorgungsrücklage des Bundes“ eingerichtet, die durch verminderte Besoldungsanpassungen gespeist wird. Ende September 2024 hatte dieser Sonderfonds einen Marktwert von etwa 22,8 Milliarden Euro erreicht.
Für Bundesbeamte, die nach dem 31. Dezember 2006 neu eingestellt wurden, wurde 2007 der „Versorgungsfonds des Bundes“ geschaffen. Dieser Fonds wies Ende September 2024 einen Marktwert von rund 14,9 Milliarden Euro auf.
Jahr | Versorgungsausgaben Bund | Versorgungs-Steuer-Quote |
---|---|---|
2018 | – | 1,96% |
2022 | 6,8 Mrd. € | – |
Fonds | Marktwert (September 2024) | Einrichtungsjahr |
Versorgungsrücklage des Bundes | 22,8 Mrd. € | 1999 |
Versorgungsfonds des Bundes | 14,9 Mrd. € | 2007 |
Neben den Kosten für die aktiven und pensionierten Bundesbeamten fallen auch Versorgungsausgaben für ehemalige Beschäftigte der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost an. Im Jahr 2022 beliefen sich diese Ausgaben, inklusive Hinterbliebenenversorgung, auf etwa 3,4 Milliarden Euro für die Bahnbeamten und rund 6,8 Milliarden Euro für die Postbeamten. Diese Kosten werden teilweise von der Deutschen Bahn AG und den Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Bank AG) getragen.
Besonderheiten für Bundeseisenbahnvermögen und Postnachfolgeunternehmen
Für Beamtinnen und Beamte der ehemaligen Deutschen Bundesbahn und der ehemaligen Deutschen Bundespost gelten besondere Regelungen hinsichtlich ihrer Versorgungsausgaben. Das Bundeseisenbahnvermögen und die Postbeamtenversorgungskasse sind für die Erbringung dieser Leistungen zuständig. Im Jahr 2024 beliefen sich die Versorgungsausgaben für ehemalige Bahnbeamte auf rund 3,4 Milliarden Euro und für ehemalige Postbeamte auf etwa 6,8 Milliarden Euro, einschließlich der Hinterbliebenenversorgung.
Eine Besonderheit besteht darin, dass die Versorgungsausgaben nicht vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Stattdessen beteiligen sich sowohl die Deutsche Bahn AG als auch die Postnachfolgeunternehmen, zu denen die Deutsche Post AG, die Deutsche Telekom AG und die Deutsche Bank AG gehören, an den anfallenden Kosten.
Unternehmen | Versorgungsausgaben 2024 |
---|---|
Bundeseisenbahnvermögen | 3,4 Mrd. Euro |
Postbeamtenversorgungskasse | 6,8 Mrd. Euro |
Die Aufteilung der Versorgungslasten zwischen dem Bund und den Postnachfolgeunternehmen ist gesetzlich geregelt. Dabei tragen die Unternehmen einen Teil der Versorgungsausgaben, die auf die Dienstzeiten der Beamten bei der ehemaligen Deutschen Bundespost entfallen. Dieser Anteil richtet sich nach dem Verhältnis der Dienstzeiten vor und nach der Privatisierung.
Durch diese Regelungen wird sichergestellt, dass die Versorgungsausgaben für die ehemaligen Beamten der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost auch langfristig gewährleistet sind. Die Beteiligung der Postnachfolgeunternehmen an den Kosten trägt zur finanziellen Entlastung des Bundeshaushalts bei.
Altersvorsorge für Beamte: Warum zusätzliche Vorsorge wichtig ist
Viele Beamt:innen gehen davon aus, dass ihre Pensionsansprüche im Ruhestand ausreichend sein werden, um ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Doch die Realität sieht oft anders aus. Selbst nach 40 Dienstjahren erreichen Beamt:innen nur maximal 71,75% ihrer letzten Bezüge als Pension. Der tatsächliche Durchschnitt liegt laut Bundesinnenministerium sogar nur bei 66,9%. Das bedeutet, dass im Ruhestand ein beträchtlicher Teil des gewohnten Einkommens fehlen wird.
Versorgungslücke trotz Beamtenstatus
Hinzu kommt, dass längst nicht jede:r Beamt:in auch einen Anspruch auf das volle Ruhegehalt erwirbt. Denn die Höhe der Pension ist an die Dauer der Dienstzeit geknüpft. Nur wer mindestens 40 Jahre im Dienst von Bund oder Land gestanden hat, erhält auch die vollen 71,75%. Für jedes Jahr weniger verringert sich der Pensionsanspruch um 1,79375%. Das bedeutet, dass viele Beamt:innen im Ruhestand mit einer deutlichen Versorgungslücke konfrontiert sind.
Dienstjahre | Pensionsanspruch | Fehlbetrag zur vollen Pension |
---|---|---|
40 | 71,75% | 0% |
35 | 62,78% | 8,97% |
30 | 53,81% | 17,94% |
25 | 44,84% | 26,91% |
Risiko von gebrochenen Erwerbsbiographien
Auch gebrochene Erwerbsbiographien, bei denen nicht die gesamte Dienstzeit im Beamtenstatus verbracht wurde, führen zu einer Versorgungslücke. Gerade in Zeiten erhöhter beruflicher Mobilität ist ein Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und freier Wirtschaft keine Seltenheit mehr. Doch jedes Jahr, das nicht als Beamter gearbeitet wurde, fehlt später bei der Pensionsberechnung. Eine zusätzliche private Altersvorsorge ist daher für Beamt:innen dringend zu empfehlen, um die drohende Versorgungslücke zu schließen und sich den gewünschten Lebensstandard auch im Ruhestand leisten zu können.
Dienstunfähigkeit als Risikofaktor für die Altersvorsorge
Die Dienstunfähigkeit stellt für Beamte ein bedeutendes Risiko dar, das ihre Altersvorsorge gefährden kann. Statistiken zeigen, dass jedes Jahr in Deutschland über 10.000 Fälle von Dienstunfähigkeit auftreten und jeder fünfte Beamte vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet. Im Durchschnitt tritt die Dienstunfähigkeit bei Frauen mit 46 Jahren und bei Männern mit 48 Jahren ein, oft aufgrund von psychischen Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates oder Krebs.
Besonders problematisch ist die Situation für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf, die bei Dienstunfähigkeit ohne Versorgungsanspruch entlassen werden. Erst nach einer fünfjährigen Dienstzeit haben Beamte auf Lebenszeit und Richter einen teilweisen Versorgungsanspruch. Viele Beamte sind der Ansicht, dass die Versorgung durch den Dienstherrn ausreicht, was jedoch ein Irrglaube ist.
Beamtengruppe | Dienstunfähigkeitsrisiko | Versorgungsanspruch |
---|---|---|
Beamte auf Probe | Hoch | Kein Anspruch |
Beamte auf Widerruf | Hoch | Kein Anspruch |
Beamte auf Lebenszeit ( | Hoch | Kein Anspruch |
Beamte auf Lebenszeit (> 5 Jahre) | Mittel | Teilweiser Anspruch |
Bei Dienstunfähigkeit erhalten Beamte auf Lebenszeit nach einer 60-monatigen Wartefrist Leistungen von ihrem Dienstherrn. Jedoch liegen die Bezüge bei Dienstunfähigkeit in der Regel rund 50% unter der aktuellen Besoldung eines Beamten. Eine Muster-Versorgungsanalyse zeigt, dass beispielsweise eine Lehrerin in NRW bei Dienstunfähigkeit 1.570 EUR pro Monat zu wenig erhalten würde.
Um die Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit zu schließen, ist eine zusätzliche Absicherung durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung ratsam. Die Kosten einer solchen Versicherung hängen vom Eintrittsalter, der Versicherungslaufzeit, Berufsgruppe und Gesundheitszustand ab. Optimalerweise sollte die Dienstunfähigkeitsversicherung so lange wie die Berufstätigkeit laufen, wobei für Dienstanfänger und Beamtenanwärter die langfristige Absicherung an erster Stelle steht.
Ermittlung der individuellen Versorgungslücke
Um Ihre persönliche Versorgungslücke als Beamter zu ermitteln, ist es wichtig, zunächst Ihre aktuellen Ausgaben genau unter die Lupe zu nehmen. Denn nur wenn Sie wissen, wie viel Geld Sie derzeit monatlich benötigen, können Sie abschätzen, welchen Finanzbedarf Sie auch im Ruhestand haben werden. Stellen Sie dafür Ihre Einnahmen Ihren Ausgaben gegenüber und analysieren Sie, welche Kosten auch in Zukunft noch anfallen werden.
Als Faustregel gilt, dass Sie im Ruhestand mindestens 80% Ihres aktuellen Nettoeinkommens zur Verfügung haben sollten, um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Vergleichen Sie diesen Wert mit Ihrem zu erwartenden Ruhegehalt, um Ihre individuelle Pensionslücke zu berechnen. Bedenken Sie dabei, dass eine Teilzeitstelle, ein späterer Berufseinstieg oder ein vorzeitiger Ruhestand den Betrag Ihrer Pension entsprechend mindern können.
Erfassung der aktuellen Ausgaben
Um Ihre derzeitigen Ausgaben zu erfassen, empfiehlt es sich, ein Haushaltsbuch zu führen. Notieren Sie darin über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg sämtliche Einnahmen und Ausgaben. Unterteilen Sie Ihre Ausgaben in verschiedene Kategorien wie Wohnen, Lebensmittel, Mobilität, Freizeit und Sonstiges. So erhalten Sie einen genauen Überblick über Ihre monatlichen Kosten und können leichter einschätzen, welche Ausgaben auch im Ruhestand noch relevant sein werden.
Schätzung des Finanzbedarfs im Ruhestand
Bei der Schätzung Ihres Finanzbedarfs im Ruhestand sollten Sie berücksichtigen, dass sich Ihre Ausgaben in einigen Bereichen verändern können. Während beispielsweise Kosten für Arbeitskleidung oder Fahrtkosten zur Arbeit wegfallen, können andererseits höhere Aufwendungen für Gesundheit und Pflege anfallen. Planen Sie zudem mögliche zusätzliche Ausgaben für Reisen oder Hobbys ein, um auch im Ruhestand einen angenehmen Lebensstandard genießen zu können.
Stellen Sie Ihren geschätzten Finanzbedarf Ihrem voraussichtlichen Ruhegehalt gegenüber. Bei einem 40-jährigen Dienststand im Vollzeitjob stehen einem Beamten 71,75% seines letzten Gehalts zu. Abzüge gibt es bei Teilzeit oder vorzeitigem Ruhestand. Liegt Ihr erwartetes Ruhegehalt unter 80% Ihres aktuellen Nettoeinkommens, sollten Sie frühzeitig zusätzlich privat für das Alter vorsorgen, um Ihre persönliche Versorgungslücke zu schließen.
Riester-Rente als Option für Beamte
Die Riester-Rente stellt für Beamte eine attraktive Möglichkeit dar, ihre Altersvorsorge aufzustocken und von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Über 300.000 Riester-Vorsorge-Checks wurden bereits genutzt, um die individuellen Fördermöglichkeiten zu ermitteln. Besonders für Beamte mit Kindern kann sich die Riester-Rente lohnen, da neben der Grundzulage auch Kinderzulagen gewährt werden.
Staatliche Förderung und Zuschüsse
Um die vollen staatlichen Zulagen für die Riester-Rente zu erhalten, müssen Beamte grundsätzlich 4% ihres Vorjahresbruttogehalts einzahlen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) überprüft die Förderberechtigung und stellt sicher, dass die Sparbeiträge vollständig gefördert werden. Neben der Grundzulage von 175 Euro pro Jahr profitieren Beamte mit Kindern von zusätzlichen Kinderzulagen in Höhe von 185 Euro (für vor 2008 geborene Kinder) bzw. 300 Euro (für nach 2008 geborene Kinder).
Zulage | Betrag pro Jahr |
---|---|
Grundzulage | 175 € |
Kinderzulage (vor 2008 geboren) | 185 € |
Kinderzulage (nach 2008 geboren) | 300 € |
Nachgelagerte Besteuerung und Pfändungsschutz
Ein weiterer Vorteil der Riester-Rente für Beamte liegt in der nachgelagerten Besteuerung. Während der Ansparphase können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase, wenn die Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Zudem bietet die Riester-Rente einen Pfändungsschutz, sollte der Beamte in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Um die Riester-Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen Beamte einige Besonderheiten beachten. Dazu gehören die Offenlegung des Beamtenstatus, der Datenaustausch zwischen Dienstherrn und ZfA sowie die Wahl eines staatlich zertifizierten Riester-Anbieters. Mit über 180 Versicherern, die im Vergleich berücksichtigt werden, finden Beamte den passenden Riester-Vertrag für ihre individuellen Bedürfnisse.
Rürup-Rente als Alternative zur privaten Altersvorsorge
Beamte, Selbstständige und gutverdienende Angestellte können die staatlich geförderte Rürup-Rente als attraktive Alternative zur privaten Altersvorsorge nutzen. Die Beiträge zur Rürup-Rente sind steuerlich absetzbar, was insbesondere für Beamte mit höheren Dienstbezügen vorteilhaft ist. Im Jahr 2024 können bis zu 28.648,21 Euro jährlich als Vorsorgeaufwendungen in einen Rürup-Vertrag fließen.
Bei der Auswahl einer Rürup-Rente sollten Beamte auf wichtige Produktkriterien wie die Gesamtkostenquote, Solvenz des Versicherers, Verzinsung und Qualität der Fondsauswahl achten. Provisionsfreie Netto- und Honorartarife können dabei günstiger sein, werden jedoch nicht von üblichen Versicherungsvertretern angeboten. Geringere Kosten führen langfristig zu höheren Ablaufergebnissen im Alter.
Im Ruhestand müssen Beamte die Rürup-Rente versteuern, wobei eine geringere Alterspension vorteilhaft ist. Die Lebenserwartung spielt bei der berechneten Rentabilität eine entscheidende Rolle. Für Beamte kann es steuerlich sinnvoll sein, die Rürup-Rente mit einer Riester-Rente zu kombinieren, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Riester-Rente bietet zudem relativ hohe steuerliche Freibeträge, Investitionsmöglichkeiten in ETFs, Flexibilität bei Zuzahlungen und Wohnungsförderung.