Altersvorsorge für Frauen: Sicher in die Zukunft

Altersvorsorge für Frauen

Die finanzielle Absicherung für Frauen im Alter ist ein Thema, das 2024 noch dringlicher sein wird als heute. Frauen müssen sich ganz besonders mit der Altersvorsorge für Frauen und der Rentenplanung für Frauen auseinandersetzen. Denn immer noch verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer, pausieren häufiger im Job und arbeiten öfter in Teilzeit. Das hat drastische Auswirkungen auf ihre finanzielle Lage im Alter.

Im Durchschnitt beträgt die gesetzliche Rente für Frauen gerade mal 690 Euro im Monat im Westen. Das liegt unter der aktuellen Schwelle für Armutsgefährdung von 917 Euro monatlich. Frauen zahlen somit auch weniger in die Rentenkasse ein. Etwa 40% beträgt die Differenz zu dem Brutto-Einkommen im Alter im Vergleich zum jetzigen Einkommen.

Doch es gibt Hoffnung: Durch frühzeitige Einzahlungen können bereits mit kleinen Beträgen ordentliche Renten aufgebaut werden. Der Staat und Unternehmen fördern die Altersvorsorge, was Frauen unbedingt in Anspruch nehmen sollten. Ein wichtiger Baustein für den Vermögensaufbau für Frauen ist die private Altersvorsorge. Früh damit zu beginnen lohnt sich, schon mit kleinen Beträgen.

Inhalt des Artikels

Die Bedeutung der Altersvorsorge für Frauen in 2024

Im Jahr 2024 ist die Altersvorsorge für Frauen ein Thema von enormer Bedeutung. Angesichts des Gender Pay Gaps und der Herausforderungen durch Teilzeitarbeit, Kindererziehung und Pflegearbeit ist es für Frauen unerlässlich, frühzeitig mit der Vorbereitung auf den Ruhestand zu beginnen. Nur so können sie ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter sichern und Altersarmut vermeiden.

Gender Pay Gap und die Auswirkungen auf die Rente

Der Gender Pay Gap, also die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen, wirkt sich direkt auf die Höhe der Rente aus. Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer, was zu geringeren Rentenbeiträgen und somit zu einer niedrigeren Rente im Alter führt. Laut aktuellen Statistiken liegt die durchschnittliche Rente von Frauen bei etwa 1.300 Euro im Monat, während Männer im Schnitt rund 1.700 Euro erhalten. Ohne Witwenrente beträgt die Rentenlücke sogar bis zu 40 Prozent.

Teilzeitarbeit, Kindererziehung und Pflegearbeit als Hindernis für die Altersvorsorge

Ein weiteres Hindernis für die Altersvorsorge von Frauen ist die häufige Teilzeitarbeit sowie die Zeit, die für Kindererziehung und Pflegearbeit aufgewendet wird. Etwa 47 Prozent der erwerbstätigen Frauen arbeiten in Teilzeit, bei Müttern sind es sogar fast 64 Prozent. Im Vergleich dazu sind nur rund 11 Prozent der Männer teilzeitbeschäftigt. Jedes Jahr, das für die Kindererziehung aufgewendet wird, erhöht die Rente zwar um 37,60 Euro, dennoch bleiben Frauen oft hinter Männern zurück.

Beschäftigungsart Frauen Männer
Teilzeitbeschäftigung 47% 11%
Teilzeitbeschäftigung bei Eltern 64% (Mütter) 7% (Väter)

Um eine ausreichende Altersvorsorge zu gewährleisten, sollten Frauen frühzeitig mit der Geldanlage beginnen. Fondssparpläne mit überschaubarem Risiko und guten Renditeaussichten können dabei eine sinnvolle Alternative sein. Experten empfehlen zudem, monatlich 3 bis 5 Euro pro Quadratmeter für die Instandhaltung der eigenen Immobilie zurückzulegen. Durch eine kluge Vorbereitung auf den Ruhestand können Frauen ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter sichern und ein selbstbestimmtes Leben führen.

Finanzielle Unabhängigkeit als Ziel der Altersvorsorge

Viele Frauen verlassen sich in puncto Altersvorsorge auf ihren Partner. Doch was passiert im Fall einer Trennung oder gar im Todesfall des Mannes? Oft reicht die Rente dann nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher ist es entscheidend, dass Frauen ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen und eine eigenständige Sparplanung für Frauen entwickeln.

Gerade wenn eine durchgängige Vollzeitbeschäftigung nicht möglich ist, braucht es eine clevere Anlagestrategie. Laut Josef Neumaier, Geschäftsstellenleiter der Volksbank Raiffeisenbank eG in Reit im Winkl, sind etwa 80% der weiblichen Kunden im Bereich der Altersvorsorge unterversorgt. Besonders betroffen sind Mütter, die berufsbedingte Auszeiten durch Kindererziehung nehmen und später oft nur in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind.

Doch auch Frauen ohne Kinder sollten frühzeitig mit dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge für Frauen beginnen. Denn die gesetzliche Rente allein reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Hinzu kommt, dass Frauen statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung haben als Männer und somit länger auf ihre Ersparnisse angewiesen sind.

Um die Rentenlücke zu schließen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge für Frauen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Flexible Sparpläne, die bereits ab 25 Euro im Monat bespart werden können
  • Renditestarke Geldanlagen wie das Flexible VorsorgeKonto mit garantierten Zinsen
  • Fondgebundene Rentenversicherungen wie FlexInvest, die Renditechancen und Steuervorteile kombinieren

Wichtig ist, die staatlichen Fördermöglichkeiten zur Altersvorsorge auszuschöpfen. So können beispielsweise bis zu 775€ pro Jahr bei zwei Kindern staatlich gefördert werden. Eine professionelle Beratung kann helfen, die individuell passende Lösung zu finden und einen Maßnahmenplan zu entwickeln.

Finanzielle Gleichberechtigung bedeutet auch, eigenständige Wege in der Altersvorsorge zu gehen. Mit der richtigen Sparplanung für Frauen kann jede Frau ihre finanzielle Zukunft selbst in die Hand nehmen und im Alter abgesichert sein.

Risiken für Frauen ohne eigene Altersvorsorge

Frauen, die keine eigene Altersvorsorge betreiben, sind im Alter einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Besonders problematisch wird es, wenn die Ehe scheitert oder der Partner verstirbt. Eine Trennung oder Scheidung kann für Frauen ohne eigene finanzielle Absicherung verheerende Folgen haben, da sie oft von heute auf morgen auf sich allein gestellt sind.

Auch der Tod des Ehemannes kann dazu führen, dass Frauen plötzlich allein für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen. Zwar erhalten Hinterbliebene dann – sofern sie bereits im Rentenalter sind – die sogenannte Witwenrente, doch häufig ist diese zu klein, um davon gut zu leben. Ohne eine eigene Sparplanung für die Rente wird es da schnell eng.

Gefahren bei Trennung oder Scheidung

Frauen sind nach Scheidungen oft finanziell doppelt benachteiligt: Sie verlieren mit ihrem Partner nicht nur ihre Alterssicherung, sondern auch die Möglichkeit, sich eine eigene ausreichende Rente aufzubauen. Gerade wenn sie während der Ehe nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet haben, um sich um die Kinder zu kümmern, fehlen ihnen später wichtige Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt, dass geschiedene Frauen im Alter durchschnittlich über 40 Prozent weniger Rente erhalten als Männer in der gleichen Situation. Um solche Szenarien zu vermeiden, ist es für Frauen unerlässlich, frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge zu beginnen – am besten schon zu Beginn des Berufslebens.

Finanzielle Engpässe im Todesfall des Partners

Verstirbt der Ehemann, haben viele Witwen Schwierigkeiten, ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Zwar steht ihnen in der Regel die Hinterbliebenenrente zu, doch diese beträgt meist nur 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Hatte der Mann keine hohen Rentenansprüche, reicht die Witwenrente oft nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken.

Besonders kritisch wird es, wenn noch Kinder im Haushalt leben, die versorgt werden müssen. Hier kann eine zusätzliche private Hinterbliebenenvorsorge helfen, finanzielle Lücken zu schließen. Grundsätzlich gilt jedoch: Je besser Frauen fürs Alter vorgesorgt haben, desto unabhängiger sind sie im Ernstfall.

Die staatliche Rente allein reicht meist nicht aus, um Altersarmut zu verhindern. Jede Frau sollte daher zusätzlich privat vorsorgen – zum Beispiel mit einer Riester-Rente, die vom Staat gefördert wird. Auch die betriebliche Altersvorsorge kann ein wichtiger Baustein sein. Entscheidend ist, möglichst früh mit dem Sparen zu beginnen und die Vorsorge auf mehrere Säulen zu verteilen. So lässt sich das Risiko streuen und die finanzielle Absicherung für Frauen im Alter verbessern.

Altersvorsorge für Frauen durch Ehegattenunterhalt?

Viele Frauen verlassen sich bei ihrer Rentenplanung auf den Ehegattenunterhalt im Falle einer Scheidung. Doch seit der Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2008 ist dies keine sichere Option mehr für die Vorbereitung auf den Ruhestand. Das Ziel der Änderungen war es, Frauen zu motivieren, eigenverantwortlich für ihre Altersvorsorge zu sorgen, indem sie berufstätig sind und selbstständig vorsorgen.

Einschränkungen durch reformiertes Unterhaltsrecht

Das reformierte Unterhaltsrecht sieht deutliche Einschränkungen beim Ehegattenunterhalt vor. Der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt entsteht zwar, sobald der Scheidungsantrag dem Ehepartner zugestellt wird, endet aber mit Rechtskraft der Scheidung. Zudem muss der Altersvorsorgeunterhalt zweckgebunden für die Einzahlung in eine Rentenversicherung verwendet werden.

Die Höhe des Altersvorsorgeunterhalts wird anhand der sogenannten Bremer Tabelle berechnet. Dabei kann der unterhaltspflichtige Ex-Partner bis zu 5% seines Bruttoeinkommens für die eigene private Altersvorsorge geltend machen. Ein Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt besteht nur, wenn auch Anspruch auf Elementarunterhalt nach §1578 BGB besteht.

Aspekt Regelung
Anspruchsbeginn Mit Zustellung des Scheidungsantrags
Anspruchsende Mit Rechtskraft der Scheidung
Verwendungszweck Zweckgebunden für Einzahlung in Rentenversicherung
Berechnungsgrundlage Bremer Tabelle
Voraussetzung Anspruch auf Elementarunterhalt nach §1578 BGB

Frauen sollten sich bewusst sein, dass der Altersvorsorgeunterhalt durch den Ex-Partner in vielen Fällen nicht ausreichen wird, um eine solide Rentenplanung zu gewährleisten. Stattdessen ist es ratsam, frühzeitig selbst aktiv zu werden und durch Berufstätigkeit sowie zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge für den Ruhestand vorzusorgen.

Versorgungsausgleich als Teil der Altersvorsorge für Frauen

Der Versorgungsausgleich spielt eine wichtige Rolle für die finanzielle Absicherung von Frauen im Alter, insbesondere wenn es zu einer Scheidung kommt. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Partner ausgeglichen, um eine gerechte Aufteilung der Altersvorsorge zu gewährleisten. Für Frauen, die aufgrund von Kindererziehung oder Pflegearbeit häufig weniger Rentenansprüche aufbauen konnten, ist dies ein entscheidender Faktor für ihre Altersvorsorge.

Funktionsweise des Versorgungsausgleichs

Im Falle einer Scheidung werden die Rentenansprüche, die beide Partner während der Ehe erworben haben, addiert und zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dies erfolgt in den meisten Fällen als interne Teilung bei Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei werden Rentenpunkte und Beitragszeiten geteilt, wobei die Beitragsmonate sich durch die Anzahl der Rentenpunkte, geteilt durch 0,0313 (gerundet), errechnen. Es gibt jedoch eine Höchstgrenze für die Übertragung von Rentenzeiten: Die Beitragsmonate aus dem Versorgungsausgleich dürfen zusammen mit selbst erworbenen Beitragsmonaten die Dauer der Ehe nicht überschreiten.

In den Versorgungsausgleich fallen Anwartschaften aus verschiedenen Bereichen, wie der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Beamtenversorgung, privaten Rentenversicherungen, Betriebsrenten, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sowie Riester- und Rürup-Renten.

Grenzen des Versorgungsausgleichs

Obwohl der Versorgungsausgleich ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Altersvorsorge von Frauen darstellt, gibt es auch Grenzen. In manchen Fällen kann das Familiengericht keinen Versorgungsausgleich durchführen, etwa bei kurzen Ehen von drei Jahren oder kürzer oder bei überwiegend gleichwertigen oder geringfügigen Anrechten beider Partner. Auch bei grober Unbilligkeit, beispielsweise bei Bedrohung oder Verletzung, oder bei speziellen Vereinbarungen wie einer kurz nach der Trennung auflösenden Riester-Versicherung kann der Ausgleich ausgeschlossen werden.

Voraussetzung Versorgungsausgleich
Ehe länger als 3 Jahre Ja
Ehe kürzer als 3 Jahre Nein (außer auf Antrag eines Partners)
Grobe Unbilligkeit (z.B. Bedrohung, Verletzung) Nein
Spezielle Vereinbarungen (z.B. auflösende Riester-Versicherung kurz nach Trennung) Nein

Frauen sollten sich bewusst sein, dass der Versorgungsausgleich zwar einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge leisten kann, aber nicht die alleinige Grundlage dafür sein sollte. Ein aktiver Vermögensaufbau und eine eigene finanzielle Absicherung für das Alter sind unerlässlich, um langfristig unabhängig und abgesichert zu sein.

Witwenrente als finanzielle Absicherung

Für viele Frauen stellt die Witwenrente eine wichtige finanzielle Absicherung dar, um im Falle des Todes des Ehepartners weiterhin den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Doch die Höhe der Witwenrente allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Daher ist es für Frauen essenziell, rechtzeitig eine eigene Altersvorsorge aufzubauen und sich somit langfristig finanziell abzusichern.

Um Anspruch auf eine Witwenrente zu haben, muss die Ehe mindestens fünf Jahre bestanden haben. Die Höhe der Witwenrente richtet sich nach der Rente des verstorbenen Ehepartners und beträgt in der Regel zwischen 25 und 55 Prozent dieser Rente. Dabei unterscheidet man zwischen der kleinen und der großen Witwenrente:

  • Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird gezahlt, wenn die Witwe noch nicht das Rentenalter erreicht hat und keine minderjährigen Kinder zu versorgen sind.
  • Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent (nach neuem Recht) bzw. 60 Prozent (nach altem Recht) der Rente des Verstorbenen und wird gezahlt, wenn die Witwe bereits im Rentenalter ist oder minderjährige Kinder zu versorgen hat.

Neben der Witwenrente haben Hinterbliebene in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners Anspruch auf das sogenannte Sterbevierteljahr. In diesem Zeitraum wird die volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung des eigenen Einkommens gezahlt. Danach werden jedoch 40 Prozent des Nettoeinkommens auf die Witwenrente angerechnet, wobei Erwerbsersatzeinkommen und Betriebsrenten berücksichtigt werden, Mieteinnahmen hingegen nicht.

Eine Wiederheirat führt in der Regel zum Wegfall der Witwenrente. Als Ausgleich erhält die Witwe eine Rentenabfindung in Höhe von zwei Jahresbeträgen der bisherigen Witwenrente. Ausnahmen gibt es für geschiedene Personen, die unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben.

Um die finanzielle Lücke zu schließen, die durch eine zu geringe Witwenrente entsteht, sollten Frauen frühzeitig eine eigene Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung aufbauen. Nur so lässt sich langfristig die finanzielle Unabhängigkeit sichern und Altersarmut vermeiden.

Eheverträge und ihre Rolle in der Altersvorsorge für Frauen

Eheverträge können ein wichtiges Instrument für die finanzielle Absicherung von Frauen und ihren Vermögensaufbau sein, insbesondere im Hinblick auf die private Altersvorsorge. Durch einen Ehevertrag lassen sich die Vermögensverhältnisse im Falle einer Trennung oder Scheidung im Voraus regeln. Dies ist besonders relevant, da statistisch gesehen etwa jede dritte Ehe in Deutschland geschieden wird und der Trend sogar in Richtung jeder zweiten Ehe geht.

In einem Ehevertrag können Vereinbarungen zur Gütertrennung, zum Versorgungsausgleich und zum Ehegattenunterhalt getroffen werden. Gerade für Frauen, die oft aufgrund von Kindererziehung und Pflegearbeit ihre Karriere zurückstellen und weniger in ihre eigene Altersvorsorge investieren können, bietet ein Ehevertrag die Möglichkeit, ihre finanzielle Zukunft abzusichern. Allerdings warnt Katharina Staffe, Senior-Referentin für betriebliche Altersvorsorge beim Verband öffentlicher Versicherer: „Es wird immer wieder zu einem Ehevertrag geraten, doch meistens will sich mit ihm nur der besser gestellte Partner absichern – und das ist meistens der Mann.“

Seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 gilt in Deutschland das Prinzip der Eigenverantwortung. Das bedeutet, dass beide Ehepartner nach einer Scheidung grundsätzlich für sich selbst sorgen müssen und eine Vollzeiterwerbstätigkeit anstreben sollten. Dennoch gibt es weiterhin Unterhaltsansprüche, die im Ehevertrag geregelt werden können, wie beispielsweise der Betreuungsunterhalt für minderjährige Kinder, der Krankheitsunterhalt bei Erwerbsunfähigkeit oder der Altersunterhalt bei Erreichen des Rentenalters.

Um die finanzielle Absicherung von Frauen im Alter zu verbessern, sollten Eheverträge nicht nur einseitig die Interessen des besser verdienenden Partners berücksichtigen. Stattdessen gilt es, faire Vereinbarungen zu treffen, die auch die Rolle der Frau in der Ehe und ihre Beiträge zur Familie wertschätzen. Nur so kann ein Ehevertrag zu einem ausgewogenen Vermögensaufbau und einer soliden privaten Altersvorsorge für beide Partner beitragen.

Altersvorsorge für berufstätige Frauen

Für Frauen, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, bietet die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine hervorragende Möglichkeit, ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter zu sichern. Durch die Entgeltumwandlung können sie einen Teil ihres Bruttoeinkommens direkt in die Altersvorsorge investieren und dabei von Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen profitieren. Diese Form der Geldanlage für Frauen ist besonders attraktiv, da sie einen wichtigen Beitrag zur Schließung der Rentenlücke leistet.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von 2018 hat die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge weiter verbessert. Arbeitgeber erhalten nun einen staatlichen Zuschuss, wenn sie Arbeitnehmern mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von maximal 2.200 Euro eine arbeitgeberfinanzierte bAV gewähren – und das zusätzlich zum regulären Arbeitslohn. Diese Förderung macht die betriebliche Altersvorsorge für Frauen noch attraktiver und trägt dazu bei, dass mehr Arbeitnehmerinnen von dieser Form der Altersvorsorge profitieren können.

Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung ist eine beliebte Methode, um in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in den Vorsorgevertrag eingezahlt, bevor Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden. Dies führt zu einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens und somit zu einer Steuerersparnis. Gleichzeitig werden auch die Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Betrag eingespart.

Vorteile der Entgeltumwandlung Nachteile der Entgeltumwandlung
Steuer- und Sozialversicherungsersparnis Geringeres Nettoeinkommen
Arbeitgeberzuschuss möglich Höhere Besteuerung der Auszahlung im Alter
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten Bindung an den Arbeitgeber

Staatliche Förderung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Das BRSG hat die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener deutlich erhöht. Arbeitgeber, die Arbeitnehmern mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von bis zu 2.200 Euro eine arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten, erhalten einen staatlichen Zuschuss. Dieser beträgt 30 Prozent des umgewandelten Entgelts, maximal jedoch 144 Euro pro Jahr. Für Frauen, die häufig in Teilzeit oder in geringer bezahlten Berufen arbeiten, ist dies eine wichtige Unterstützung bei der Altersvorsorge.

Insgesamt bietet die betriebliche Altersvorsorge für berufstätige Frauen eine attraktive Möglichkeit, ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter zu sichern. Durch die staatliche Förderung und die Vorteile der Entgeltumwandlung können sie effektiv für das Alter vorsorgen und gleichzeitig von Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen profitieren. Es lohnt sich für Frauen, die Möglichkeiten der bAV mit ihrem Arbeitgeber zu besprechen und diese Form der Altersvorsorge in ihre Gesamtstrategie zur finanziellen Absicherung im Alter einzubeziehen.

Private Altersvorsorge für nicht oder wenig berufstätige Frauen

Für Frauen, die aufgrund von familiären Verpflichtungen wie Kindererziehung, Haushaltsführung oder Pflege von Angehörigen nicht oder nur wenig berufstätig sind, ist es besonders wichtig, sich frühzeitig um eine private Altersvorsorge zu kümmern. Denn durch die geringeren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung droht vielen Frauen im Alter eine finanzielle Lücke. Eine clevere Sparplanung für Frauen kann helfen, diese Lücke zu schließen und den Lebensstandard auch im Ruhestand aufrechtzuerhalten.

Die Riester-Rente als Vorsorgemöglichkeit

Eine attraktive Option für die private Altersvorsorge für Frauen ist die Riester-Rente. Selbst wer nur wenig oder gar nichts verdient, kann bereits ab einem Beitrag von 60 Euro pro Jahr die volle staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Dabei werden nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die Zulagen vom Staat steuerlich gefördert. Gerade für Mütter lohnt sich die Riester-Rente, da es neben der Grundzulage von 175 Euro pro Jahr zusätzlich 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt, das nach 2008 geboren wurde.

Flexibilität und staatliche Förderung der Riester-Rente

Ein großer Vorteil der Riester-Rente ist ihre Flexibilität. Die Beiträge können jederzeit an wechselnde Lebenssituationen und Einkommen angepasst werden. So kann man in Zeiten mit geringem oder keinem Einkommen die Einzahlungen reduzieren oder aussetzen, ohne den Anspruch auf die staatliche Förderung zu verlieren. Entscheidend ist, dass am Jahresende mindestens der Sockelbetrag von 60 Euro eingezahlt wurde. Die staatlichen Zulagen und die Steuerersparnis machen die Riester-Rente zu einer lohnenden Form der privaten Altersvorsorge für Frauen.

Staatliche Förderung der Riester-Rente Betrag pro Jahr
Grundzulage 175 Euro
Kinderzulage (für ab 2008 geborene Kinder) 300 Euro
Mindesteigenbeitrag für volle Zulagen 60 Euro

Insgesamt bietet die Riester-Rente als private Altersvorsorge für Frauen viele Vorteile. Durch die staatliche Förderung, die Flexibilität und die zusätzliche Kinderzulage kann sie effektiv dazu beitragen, im Alter finanziell abgesichert zu sein. Frauen sollten daher frühzeitig prüfen, ob die Riester-Rente für sie eine geeignete Möglichkeit der Altersvorsorge darstellt, um später nicht in die Rentenfalle zu tappen.

Klassische private Rentenversicherung als Altersvorsorge für Frauen

Die klassische private Rentenversicherung ist eine bewährte Form der Altersvorsorge für Frauen. Sie bietet Sicherheit und Planbarkeit durch garantierte lebenslange Rentenzahlungen. Trotz der aktuell niedrigen Garantiezinsen von maximal 0,25% können Frauen mit einer privaten Rentenversicherung ihre Altersvorsorge gezielt aufstocken.

Vorteile der privaten Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung punktet mit einigen Vorteilen für die Geldanlage für Frauen:

  • Garantierte lebenslange Rentenzahlungen
  • Zusätzliche Überschussbeteiligung aus der jährlichen Rendite
  • Steigerung der privaten Rente mit jedem Vertragsjahr
  • Beitragsgarantie: Mindestens 90% der eingezahlten Beiträge werden ausgezahlt
  • Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben

Allerdings sollten Frauen die teilweise hohen Abschluss- und Verwaltungskosten bei privaten Rentenversicherungen beachten. Diese schmälern die Rendite und führen dazu, dass anfangs nur ein geringer Teil der Beiträge tatsächlich für die Altersvorsorge angelegt wird.

Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

Private Rentenversicherungen bieten Frauen viel Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Lebensversicherung:

  • Variable Einzahlungen je nach finanzieller Situation
  • Wahlmöglichkeit zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung
  • Möglichkeit der Hinterbliebenenvorsorge durch Todesfallleistung
  • Option auf Beitragsfreistellung oder Kündigung
Auszahlungsart Vorteile Nachteile
Lebenslange Rente Planbare monatliche Zahlungen, kein Langlebigkeitsrisiko Geringere Flexibilität, niedrige Rentenfaktoren
Einmalige Kapitalauszahlung Freie Verfügbarkeit des angesparten Kapitals Eigene Verantwortung für Verrentung, Abgeltungssteuer

Insgesamt kann die private Rentenversicherung ein sinnvoller Baustein in der Altersvorsorge für Frauen sein – trotz einiger Nachteile. Entscheidend ist, die Police passend zum individuellen Bedarf und der persönlichen Situation auszuwählen und dabei auf Kosten und Rentabilität zu achten.

Fondsgebundene Rentenversicherungen als Alternative

Für Frauen, die beim Vermögensaufbau für die Altersvorsorge etwas risikofreudiger sind, können fondsgebundene Rentenversicherungen eine interessante Alternative darstellen. Hierbei wird ein Fondssparplan in renditestarken Börsensegmenten mit einer Rentenversicherung kombiniert, was langfristig höhere Renditechancen bei der Geldanlage für Frauen ermöglicht. Allerdings sind die Erträge auch von den Schwankungen an den Kapitalmärkten abhängig, weshalb ein langer Anlagehorizont wichtig ist.

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen gibt es keine Garantie auf die eingezahlten Beiträge, und die Kosten können die Versicherungsbeiträge um zehntausende Euro beeinträchtigen. Daher schneiden nur wenige Angebote in Tests gut ab. Die Mindest-Rentenfaktoren bei Vertragsabschluss sind oft so niedrig, dass Rentnerinnen über 100 Jahre alt werden müssten, um das investierte Geld zurückzuerhalten.

Für den Erfolg einer fondsgebundenen Rentenversicherung als Altersvorsorge für Frauen empfiehlt sich ein ETF auf den weltweit streuenden Index MSCI World mit rund 1.500 Aktien. Bei einer Spardauer von 30 Jahren können Anlegerinnen sogar 100 Prozent in Aktien-ETFs investieren. Rentenfonds bieten zwar weniger Rendite, dafür aber auch geringere Kursschwankungen als Aktien. Eine ausgewogene Mischung aus Aktien- und Renten-ETFs, beispielsweise im Verhältnis 50:50, kann sinnvoll sein.

Risikoklasse Aktienanteil Rentenanteil Sparplan 100 €/Monat über 30 Jahre
Sicherheitsorientiert 0% 100% 44.961 €
Konservativ 25% 75% 55.759 €
Ausgewogen 50% 50% 69.612 €
Wachstumsorientiert 75% 25% 87.325 €
Chancenorientiert 100% 0% 110.020 €

Während der Ansparphase einer fondsgebundenen Rentenversicherung fallen keine Steuern an. Bei der späteren Auszahlung sind dann 15 Prozent des Gewinns steuerfrei. Insgesamt bieten fondsgebundene Rentenversicherungen als Geldanlage für Frauen eine flexible und steuerlich vorteilhafte Möglichkeit für den langfristigen Vermögensaufbau in der Altersvorsorge, wenn eine gewisse Risikobereitschaft vorhanden ist.

Die gesetzliche Rente allein reicht nicht aus

Die gesetzliche Rente in Deutschland stellt für viele Frauen keine ausreichende finanzielle Absicherung im Alter dar. Laut einer Studie der OECD aus dem Jahr 2019 betrug das durchschnittliche Rentenniveau in den OECD-Ländern lediglich 58,6 Prozent des vorherigen Einkommens. Innerhalb Europas variiert das Rentenniveau dabei enorm. Für Frauen, die nicht durchgängig in Vollzeit arbeiten können, ist eine clevere Anlagestrategie und ein maßgeschneiderter Plan für die Altersvorsorge unerlässlich.

Der Gender Pay Gap und die oft längeren Auszeiten für Kindererziehung und Pflege führen dazu, dass Frauen im Schnitt 25 Prozent weniger Rente erhalten als Männer. Um diese Lücke zu schließen, ist eine private Vorbereitung auf den Ruhestand unumgänglich. Doch nur jede achte Frau in Deutschland investiert in den Finanzmarkt, verglichen mit doppelt so vielen Männern. Auch beim Aktienbesitz zeigt sich ein deutliches Ungleichgewicht: 1,6 Millionen Frauen besitzen Aktien, im Vergleich zu 3,8 Millionen Männern.

Aspekt Frauen Männer
Durchschnittliche Rentenhöhe 75% 100%
Investitionen am Finanzmarkt Jede 8. Frau Jeder 4. Mann
Aktienbesitz in Deutschland 1,6 Millionen 3,8 Millionen

Einer der Gründe für diese Diskrepanz liegt darin, dass sich Frauen oft weniger mit Kapitalmarktinvestitionen auskennen und in finanziellen Angelegenheiten eher risikoscheu agieren. Allerdings zeigen Studien, dass Frauen erfolgreicher investieren als Männer: Im Jahr 2019 erzielten sie eine durchschnittliche Portfoliorendite von 24,1 Prozent.

Um die finanzielle Absicherung für Frauen im Alter zu verbessern, ist es wichtig, frühzeitig mit der Altersvorsorge zu beginnen. Schon eine monatliche Investition von 77 Euro ab dem 40. Lebensjahr kann dazu beitragen, die Rentenlücke zu schließen. Frauen sollten sich aktiv mit ihrer finanziellen Zukunft auseinandersetzen und die Verantwortung nicht allein ihren Partnern überlassen. Nur so können sie eine solide Basis für einen sorgenfreien Ruhestand schaffen.

Altersvorsorge auf mehrere Säulen verteilen

Für eine solide Altersvorsorge für Frauen ist es ratsam, auf verschiedene Säulen zu setzen. Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird in Zukunft nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Das Rentenniveau in Deutschland wird laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung von 49,4 Prozent im Jahr 2021 auf 45,8 Prozent im Jahr 2035 sinken. Eine Kombination aus betrieblicher und privater Altersvorsorge kann helfen, die entstehende Rentenlücke zu schließen und für finanzielle Absicherung im Ruhestand zu sorgen.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine attraktive Möglichkeit für berufstätige Frauen, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf. Durch eine Entgeltumwandlung können Teile des Bruttogehalts in eine Betriebsrente fließen. Dies spart Steuern und Sozialabgaben und der Arbeitgeber erhält unter Umständen staatliche Zuschüsse. Rund 17 Arbeitsjahre liegen vor einer Frau ab 50 Jahren, bevor das Rentenalter erreicht ist. Genug Zeit also, um die betriebliche Altersvorsorge als wichtigen Baustein der Rentenplanung für Frauen zu etablieren.

Auch die private Altersvorsorge bietet vielfältige Möglichkeiten. Über 65 Prozent der Frauen haben bereits eine Riester-Rente abgeschlossen. Sie eignet sich besonders für Mütter, die in Teilzeit arbeiten oder im Job pausieren. Die staatliche Förderung durch Zulagen macht das Riestern attraktiv. Die durchschnittliche Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr, hinzu kommen 300 Euro jährlich pro Kind. Alternativ können Frauen auch auf eine klassische private Rentenversicherung oder fondsgebundene Rentenversicherung setzen. Eine monatliche Rente im Alter schafft eine solide Basis für die finanzielle Absicherung von Frauen im Ruhestand.

Altersvorsorge-Option Vorteile
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Arbeitgeber-Zuschüsse, Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnis
Riester-Rente Staatliche Förderung durch Zulagen, besonders attraktiv für Mütter
Private Rentenversicherung Monatliche Rentenzahlung im Alter, flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Immobilien Mietfreies Wohnen im Alter, Wohn-Riester zur Finanzierung

Nicht zu vergessen ist die Option, eine Immobilie als Teil der Altersvorsorge aufzubauen. Besitzer können im Alter mietfrei wohnen und profitieren so von einer zusätzlichen finanziellen Entlastung. Auch der „Wohn-Riester“, der 2008 eingeführt wurde, kann dabei helfen, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen und gleichzeitig fürs Alter vorzusorgen. Eine clevere Verteilung auf mehrere Altersvorsorge-Bausteine ist der Schlüssel zu einer rundum abgesicherten Zukunft für Frauen.

Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung

Auch wenn Frauen nicht erwerbstätig sind, können sie durch freiwillige Beiträge ihre Altersvorsorge aufbessern und Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Dies ist eine wichtige Option für Hausfrauen, Freiberuflerinnen oder Selbstständige, um ihre Rentenplanung für Frauen zu optimieren und finanzielle Lücken im Alter zu schließen.

Im Jahr 2024 können Frauen zwischen 100,07 Euro und 1.404,30 Euro monatlich als freiwillige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Der Mindestbeitrag von 100,07 Euro pro Monat erhöht die monatliche Rente nach einem Jahr um circa 6 Euro. Bei Einzahlung des Höchstbetrags von 1.404,30 Euro steigt die Rente um rund 79 Euro monatlich. Somit lässt sich durch kontinuierliche freiwillige Beiträge eine spürbare Verbesserung der Altersvorsorge für Frauen erreichen.

Freiwillige Beiträge eignen sich auch, um Abschläge bei der Rente auszugleichen, die durch einen vorgezogenen Ruhestand oder nicht anrechenbare Ausbildungszeiten entstehen können. Ab einem Alter von 50 Jahren besteht zudem die Möglichkeit, durch Einmalzahlungen die private Altersvorsorge für Frauen zu stärken.

Beitragshöhe Monatliche Rentensteigerung nach einem Jahr
100,07 Euro (Mindestbeitrag) ca. 6 Euro
1.404,30 Euro (Höchstbeitrag) ca. 79 Euro

Aktuell nutzen rund 210.000 Personen in Deutschland die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung. Um eine Regelaltersrente zu erhalten, ist eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erforderlich. Für Ansprüche auf eine vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte werden 18 Jahre an Pflichtbeiträgen benötigt.

Durch kontinuierliche freiwillige Beiträge ab dem Jahr 1984 können Frauen zudem ihre Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten sichern. Seit 2018 wird die zusätzliche Altersrente aus freiwilliger Versicherung auch teilweise von der Anrechnung auf Leistungen der Pflegeversicherung freigestellt – ein weiterer Vorteil für die Altersvorsorge für Frauen.

Fazit

Die Altersvorsorge für Frauen ist ein wichtiges Thema, das im Jahr 2024 und darüber hinaus von entscheidender Bedeutung sein wird. Angesichts des Gender Pay Gaps, der durchschnittlichen Rentenlücke von rund 700 Euro im Monat und der Tatsache, dass Frauen oft weniger finanzielle Ressourcen für die Altersvorsorge zur Verfügung haben, ist es unerlässlich, frühzeitig mit der Planung und Umsetzung einer umfassenden finanziellen Absicherung für den Ruhestand zu beginnen.

Um eine ausreichende Vorbereitung auf den Ruhestand für Frauen sicherzustellen, sollten neben der gesetzlichen Rente auch die betriebliche und private Altersvorsorge genutzt werden. Hierbei können Optionen wie die Riester-Rente, klassische private Rentenversicherungen oder fondsgebundene Rentenversicherungen in Betracht gezogen werden. Der Zinseszinseffekt beim frühzeitigen Sparen kann dabei helfen, ein erhebliches Vermögen für den Ruhestand aufzubauen.

Letztendlich ist es für Frauen entscheidend, ihre Altersvorsorge regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Lebensumstände anzupassen. Durch eine sorgfältige Planung und die Nutzung verschiedener Säulen der Altersvorsorge können Frauen ihre finanzielle Zukunft im Ruhestand sichern und ein selbstbestimmtes Leben führen. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Altersvorsorge für Frauen ist dabei der Schlüssel zu einer erfolgreichen finanziellen Absicherung im Alter.

FAQ

Warum ist die Altersvorsorge für Frauen so wichtig?

Frauen verdienen oft weniger als Männer, arbeiten häufiger in Teilzeit und pausieren für die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. Das wirkt sich negativ auf ihre gesetzliche Rente aus. Daher ist eine zusätzliche private Altersvorsorge für Frauen besonders wichtig, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Welche Risiken bestehen für Frauen ohne eigene Altersvorsorge?

Frauen ohne eigene Altersvorsorge sind im Falle einer Trennung, Scheidung oder beim Tod des Partners einem hohen finanziellen Risiko ausgesetzt. Durch das reformierte Unterhaltsrecht und die Grenzen des Versorgungsausgleichs reicht die Absicherung über den Partner oft nicht aus. Auch die Witwenrente ist meist zu gering, um den Lebensstandard zu halten.

Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es für berufstätige Frauen?

Berufstätige Frauen können die betriebliche Altersvorsorge nutzen, um zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Eine Möglichkeit ist die Entgeltumwandlung, bei der Beiträge aus dem Bruttogehalt gezahlt werden und Steuern sowie Sozialabgaben gespart werden. Arbeitgeber erhalten zudem durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) staatliche Zuschüsse.

Wie können nicht oder wenig berufstätige Frauen privat für das Alter vorsorgen?

Für nicht oder wenig berufstätige Frauen eignet sich die staatlich geförderte Riester-Rente. Schon ab 60 Euro jährlichem Eigenbeitrag gibt es die volle Förderung. Die Beiträge sind flexibel anpassbar und steuerlich absetzbar. Besonders attraktiv ist die Riester-Rente für Mütter, da es zusätzlich zur Grundzulage noch 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind gibt.

Was sind die Vorteile einer klassischen privaten Rentenversicherung?

Die private Rentenversicherung bietet eine hohe Sicherheit, da die lebenslangen Leistungen garantiert sind und Verluste ausgeschlossen werden. Zusätzlich gibt es eine jährliche Überschussbeteiligung, wodurch die Rente mit jedem Vertragsjahr steigt. Außerdem ist sie flexibel gestaltbar, etwa bei der Einzahlung, Auszahlung oder Absicherung von Hinterbliebenen.

Welche weiteren Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge gibt es?

Neben der klassischen Rentenversicherung gibt es auch fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen die Beiträge in Fonds angelegt werden und somit höhere Renditechancen, aber auch Risiken bestehen. Freiberuflerinnen und Hausfrauen können zudem freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten, um Ansprüche zu erwerben oder Abschläge auszugleichen.