Eine clevere Altersvorsorge kann nicht nur die finanzielle Absicherung im Ruhestand verbessern, sondern auch zu erheblichen Steuervorteilen führen. Durch die Optimierung verschiedener Bausteine wie der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblichen Altersvorsorge und privaten Vorsorgeinstrumenten lässt sich oft bares Geld sparen.
Insbesondere Beitragszahlungen in die Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und die Basisrente (Rürup-Rente) können in beachtlichem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Aber auch die Riester-Rente bietet attraktive Zulagen und Steuerersparnisse.
Zudem gelten ab dem 1. Januar 2024 neue Beitragsbemessungsgrenzen, die für die Altersvorsorge relevant sind. Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt diese Grenze bundesweit einheitlich bei 5.175 Euro monatlich bzw. 62.100 Euro jährlich.
Steuerbegünstigte Altersvorsorge ausschöpfen
Um im Alter finanziell abgesichert zu sein, ist es ratsam, frühzeitig mit der Altersvorsorge zu beginnen und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Insbesondere für Selbstständige, Gutverdiener und Angestellte mit hohem Einkommen bieten sich attraktive Möglichkeiten, um steuerbegünstigt für den Ruhestand vorzusorgen.
Basisrente für Selbstständige und Gutverdiener
Die Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen und Gutverdienern zugeschnitten ist. Im Vergleich zur betrieblichen Altersversorgung können bei der Basisrente deutlich höhere Beiträge eingezahlt und steuerlich geltend gemacht werden. Für das Jahr 2023 liegt der maximale Beitrag, der als Sonderausgabe abgesetzt werden kann, bei 26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für Verheiratete. Die eingezahlten Beiträge wirken sich zu 100 % steuermindernd aus.
Betriebliche Altersversorgung nutzen
Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht außer Acht lassen. Hierbei zahlt der Arbeitgeber Beiträge in eine Versorgungseinrichtung ein, um für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter zu sorgen. Die Beiträge des Arbeitgebers sind steuerlich begünstigt, solange sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen die Versorgungsleistungen beispielsweise an das Erreichen einer Altersgrenze, den Eintritt einer Invalidität oder den Tod des Arbeitnehmers gebunden sein.
Zusätzlich besteht für Arbeitnehmer die Option, eigene Beiträge zur bAV im Rahmen einer Entgeltumwandlung zu leisten. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten der Altersvorsorge. Allerdings sind die Eigenbeiträge der Arbeitnehmer steuerlich nicht begünstigt.
Vorsorgeform | Beitragsmöglichkeiten 2023 | Steuerliche Behandlung |
---|---|---|
Basisrente | Bis zu 26.528 € (Ledige) Bis zu 53.056 € (Verheiratete) |
100 % als Sonderausgaben abzugsfähig |
Betriebliche Altersversorgung | Arbeitgeberbeiträge Entgeltumwandlung durch AN |
AG-Beiträge steuerbegünstigt AN-Beiträge nicht begünstigt |
Sowohl die Basisrente als auch die betriebliche Altersversorgung bieten attraktive Möglichkeiten, um steuerbegünstigt für den Ruhestand vorzusorgen. Selbstständige und Gutverdiener profitieren insbesondere von den hohen Einzahlungsmöglichkeiten der Rürup-Rente, während Arbeitnehmer die Vorteile der bAV nutzen sollten. Eine individuelle Beratung durch einen Experten kann helfen, die optimale Vorsorgestrategie zu finden.
Rentenbeiträge von der Steuer absetzen
Im Jahr 2024 können Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Basisrente bis zu einem Höchstbetrag von 27.565 € steuerlich geltend gemacht werden. Seit dem Jahr 2023 sind Rentenbeiträge zu 100 Prozent absetzbar, was bedeutet, dass der Beitragsbetrag in die gesetzliche Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze vollständig steuerlich geltend gemacht werden kann.
Auch Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen können in erheblichem Umfang von der Steuer abgesetzt werden. Der jährliche Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen liegt für Arbeitnehmer sowie für Beamte bei 1.900 €, und für Selbständige bei 2.800 €.
Die Höchstbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit von verschiedenen Vorsorgeaufwendungen wie Rürup-Rente, Riester-Rente und Risikolebensversicherungen sind gesetzlich festgelegt. Der absetzbare Anteil der Einzahlungen für Altersvorsorgeaufwendungen belief sich im Jahr 2024 auf 100%. In den letzten Jahren sind die Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen kontinuierlich gestiegen.
Vorsorgeaufwendung | Höchstbetrag (Arbeitnehmer/Beamte) | Höchstbetrag (Selbständige) |
---|---|---|
Gesetzliche Rentenversicherung/Basisrente | 27.565 € | 27.565 € |
Sonstige Vorsorgeaufwendungen | 1.900 € | 2.800 € |
Durch die vollständige steuerliche Absetzbarkeit der Rentenbeiträge und die Möglichkeit, weitere Vorsorgeaufwendungen geltend zu machen, ergeben sich im Jahr 2024 attraktive Möglichkeiten zur Steuerersparnis. Steuerpflichtige sollten diese Optionen nutzen, um ihre Altersvorsorge zu optimieren und gleichzeitig ihre Steuerlast zu reduzieren.
Kapitalerträge im Wertpapierdepot optimieren
Wer sein Alterskapital in einem Wertpapierdepot anspart, kann die Besteuerung der Kapitalerträge durch geschickte Strategien optimieren. Seit Einführung der Abgeltungssteuer in 2009 unterliegen Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent. Inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer kann die Steuerlast auf bis zu 27,99 Prozent ansteigen.
Allerdings gewährt der Gesetzgeber einen Sparerpauschbetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmt werden können. Für Ledige liegt dieser bei 1.000 Euro, für zusammenveranlagte Ehepaare bei 2.000 Euro jährlich. Durch konsequente Ausnutzung des Freibetrags lässt sich eine Steuerersparnis von bis zu 559,90 Euro pro Person erzielen.
ETFs als günstige Alternative zu Versicherungsverträgen
Zur Altersvorsorge bieten sich kostengünstige ETFs oft als bessere Wahl im Vergleich zu teuren Versicherungsprodukten an. Während bei klassischen oder fondsgebundenen Versicherungsverträgen hohe Provisionen und laufende Kosten die Rendite schmälern, punkten ETFs mit niedrigen Gebühren. Zudem sind die Erträge aus ETFs im Wertpapierdepot während der Ansparphase abgeltungssteuerfrei, solange sie nicht realisiert werden.
Allerdings gelten für bestimmte Arten von ETFs unterschiedliche Teilfreistellungen auf Fondsebene, abhängig von Anlageklassen und Aktienquoten. Ausschüttende ETFs können durch regelmäßige Dividendenzahlungen dazu beitragen, den Sparerpauschbetrag jährlich optimal auszuschöpfen. Eine gezielte Kombination von thesaurierenden und ausschüttenden Fonds ermöglicht so eine effiziente Steueroptimierung.
Abgeltungssteuerfreie Erträge während der Ansparphase
Solange mit ETFs und Aktien im Wertpapierdepot keine Gewinne realisiert werden, fallen auch keine Steuern an. Diesen Steuerstundungseffekt macht man sich bei einem langfristigen Anlagehorizont für die Altersvorsorge zunutze. Erst wenn Anteile mit Gewinn verkauft werden, kommt die Abgeltungssteuer zum Tragen. Diese kann jedoch durch geschicktes Ausnutzen des Sparerpauschbetrags und gezielte Verlustverrechnung minimiert werden.
Optimierungsstrategie | Steuerersparnis p.a. |
---|---|
Sparerpauschbetrag voll ausschöpfen | bis 559,90 € |
Teilfreistellung bei Aktienfonds >50% nutzen | ca. 150 € |
Ausschüttungen auf mehrere Depots verteilen | ca. 100 € |
Gewinne mit Verlusten verrechnen | individuell |
Durch eine durchdachte Anlagestrategie und die Nutzung von Steuerfreibeträgen lassen sich Kapitalerträge im Wertpapierdepot weitgehend steuerfrei für den Vermögensaufbau im Alter nutzen. ETFs bieten sich dabei aufgrund ihrer Flexibilität und Kosteneffizienz als Basis für eine renditestarke Altersvorsorge an.
Einkommensgrenze für Rentner und Frührentner
Seit 2023 dürfen Rentner und Frührentner beliebig viel dazuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Zuvor galt für Frührentner eine jährliche Einkommensgrenze zwischen 6.300 Euro und 46.060 Euro. Lediglich bei der Erwerbsminderungsrente gilt auch 2024 weiterhin eine Hinzuverdienstgrenze.
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt die Einkommensgrenze im Jahr 2024 bei 18.558,75 Euro. Rentner mit einer teilweisen Erwerbsminderung dürfen bis zu 37.117,50 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Überschreiten die Hinzuverdienste diese Grenzen, wird die Erwerbsminderungsrente entsprechend verringert oder entfällt ganz.
Rentenart | Hinzuverdienstgrenze 2024 |
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Regelaltersrente | unbegrenzt |
Vorgezogene Altersrente | unbegrenzt |
Volle Erwerbsminderungsrente | 18.558,75 Euro |
Teilweise Erwerbsminderungsrente | 37.117,50 Euro |
Für Bezieher von Hinterbliebenenrenten gelten spezielle Freibeträge bei der Einkommensanrechnung. Diese Freibeträge orientieren sich am aktuellen Rentenwert und steigen entsprechend an. Nahezu alle Einkommensarten, einschließlich Vermögenseinkünfte wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen, werden seit 2002 auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Da die Besteuerung von Renten und die Anrechnung von Hinzuverdiensten komplex sein können, empfiehlt es sich für Rentner und Frührentner, eine individuelle Beratung durch Finanzbehörden, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch zu nehmen. So lässt sich die persönliche Einkommenssituation optimieren und unnötige Rentenkürzungen vermeiden.
Beitragsbemessungsgrenzen für 2024 beachten
Für das Jahr 2024 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung angepasst. Die Veränderungen haben Auswirkungen auf die Höhe der Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wer die neuen Grenzwerte kennt, kann seine Altersvorsorge und Steuerlast besser planen.
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt im Jahr 2024 bundesweit einheitlich auf 5.175 Euro pro Monat oder 62.100 Euro jährlich. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung um 187,50 Euro monatlich oder 2.250 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Grenze werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet.
Die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend ist, erhöht sich 2024 auf 69.300 Euro im Jahr oder 5.775 Euro monatlich. Liegt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt darüber, kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgen.
Gesetzliche Rentenversicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung gelten für 2024 unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen in den alten und neuen Bundesländern. In Westdeutschland steigt die Grenze auf 7.550 Euro monatlich bzw. 90.600 Euro jährlich. In Ostdeutschland erhöht sie sich auf 7.450 Euro pro Monat oder 89.400 Euro pro Jahr.
Bis zu diesen Grenzen werden die Rentenbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt. Der Beitragssatz beträgt unverändert 18,6 Prozent, je zur Hälfte von beiden Seiten finanziert. Auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze fallen keine zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge an.
Versicherungszweig | Beitragsbemessungsgrenze 2024 (monatlich) | Beitragsbemessungsgrenze 2024 (jährlich) |
---|---|---|
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung | 5.175 Euro | 62.100 Euro |
Allgemeine Rentenversicherung (West) | 7.550 Euro | 90.600 Euro |
Allgemeine Rentenversicherung (Ost) | 7.450 Euro | 89.400 Euro |
Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen ergeben sich höhere Abzüge für gutverdienende Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber. Gleichzeitig steigen die erworbenen Rentenansprüche in diesem Einkommensbereich. Zur optimalen Ausnutzung von Steuerfreibeträgen und Zulagen lohnt daher ein Blick auf die neuen Grenzwerte und eine Anpassung der eigenen Altersvorsorgestrategie.
Private Altersvorsorge zur Absicherung höherer Einkommen
Für Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, empfiehlt sich eine private Altersvorsorge zur Einkommensabsicherung im Ruhestand. Die entstehende Versorgungslücke kann durch gezielte Vorsorgestrategien geschlossen werden, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten.
Eine Möglichkeit bieten private Rentenversicherungen wie die Genius Zusatzrentenversicherung IndexClever, die den Vermögensaufbau unterstützen und steuerliche Vorteile ermöglichen. Bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West können steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden.
Auch die Rürup-Rente eignet sich für Gutverdiener, da die Beiträge zusammen mit denen zur gesetzlichen Rente als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Im Jahr 2024 können Alleinstehende bis zu 27.566 € und Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner sogar bis zu 55.131 € als Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Vorsorgeform | Steuerliche Absetzbarkeit (2024) | Auszahlungsoptionen |
---|---|---|
Private Rentenversicherung | Ertragsanteil abhängig vom Renteneintrittsalter | Lebenslange Rente oder Einmalzahlung |
Rürup-Rente | Bis zu 27.566 € (Alleinstehende) oder 55.131 € (Ehepaare/Lebenspartner) | Lebenslange monatliche Rente |
Betriebliche Altersvorsorge | Bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze West steuerfrei | Variiert je nach Durchführungsweg |
Um die individuell passende private Altersvorsorge zu finden und steuerlich zu optimieren, empfiehlt sich die Unterstützung durch unabhängige Beraterinnen und Berater. Sie können helfen, die Rentenlücke zu berechnen und geeignete Lösungen für den Vermögensaufbau im Alter zu finden, die auf die persönliche Situation zugeschnitten sind.
Riester-Förderung optimal ausnutzen
Die Riester-Rente bietet attraktive Möglichkeiten, die eigene Altersvorsorge durch staatliche Förderung zu optimieren. Dabei können Riester-Sparer jährlich bis zu 2.100 Euro einzahlen und von Zulagen sowie Steuervorteilen profitieren.
Staatliche Zulagen und Steuervorteile
Die staatliche Förderung der Riester-Rente setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Grundzulage: Pro Jahr erhält jeder Riester-Sparer eine Grundzulage von 175 Euro, sofern er mindestens 4% seines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres (max. 2.100 Euro) einzahlt.
- Kinderzulage: Für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, gibt es zusätzlich 185 Euro pro Jahr. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Zulage sogar 300 Euro jährlich.
- Berufseinsteigerbonus: Wer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre alt ist, erhält einmalig einen Bonus von 200 Euro.
- Sonderausgabenabzug: Beiträge zur Riester-Rente können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro pro Jahr. Gerade gutverdienende Singles ohne Kinder profitieren oft von diesem zusätzlichen Steuervorteil.
Förderanspruch für verschiedene Personengruppen
Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung haben folgende Personengruppen:
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- Beamte
- Eltern in Elternzeit
- Bezieher von Arbeitslosengeld I
Somit können breite Bevölkerungsschichten von den Vorteilen der Riester-Rente profitieren und ihre Altersvorsorge effektiv aufstocken. Um die Förderung optimal auszunutzen, sollte der jährliche Gesamtbeitrag inklusive Zulagen möglichst nah an den Höchstbetrag von 2.100 Euro heranreichen.
Kinderzulagen bei der Riester-Rente
Familien mit Kindern profitieren besonders von der Riester-Rente, denn für jedes Kind gibt es eine zusätzliche staatliche Förderung. Die Höhe der Kinderzulage hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab: Für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, beträgt die Zulage 185 Euro pro Jahr. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhöht sich die Zulage auf 300 Euro jährlich.
Die Kinderzulage kann entweder auf den Riester-Vertrag der Mutter oder des Vaters überwiesen werden. In der Regel erhält die Mutter die Zulagen, es ist aber auch möglich, die Zulagen auf den Vater zu übertragen. Bei der Zuordnung der Kinderzulagen ist es wichtig, die Höhe der eigenen Beiträge anzupassen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.
Ein Beispiel: Familie Müller hat zwei Kinder, geboren 2002 und 2009. Für das ältere Kind erhält die Familie eine Kinderzulage von 185 Euro, für das jüngere Kind 300 Euro. Zusammen mit der Grundzulage von 175 Euro für jeden Ehepartner ergibt sich eine jährliche Gesamtförderung von 835 Euro.
Förderung | Betrag |
---|---|
Grundzulage Ehepartner 1 | 175 € |
Grundzulage Ehepartner 2 | 175 € |
Kinderzulage Kind 1 (Jahrgang 2002) | 185 € |
Kinderzulage Kind 2 (Jahrgang 2009) | 300 € |
Gesamtförderung | 835 € |
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, muss die Familie einen Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser beträgt 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal jedoch 2.100 Euro. Von diesem Betrag werden die staatlichen Zulagen abgezogen. Bei einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro im Jahr 2023 müsste die Familie somit mindestens 765 Euro (1.600 Euro – 835 Euro) in ihre Riester-Verträge einzahlen.
Sonderausgabenabzug für Riester-Beiträge
Riester-Sparer können ihre geleisteten Beiträge und erhaltenen staatlichen Zulagen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Dadurch lässt sich die jährliche Steuerlast effektiv senken und langfristig für das Alter vorsorgen.
Steuerliche Berücksichtigung der Beiträge und Zulagen
Seit 2008 können Riester-Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Person und Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dabei zählen sowohl die eigenen Einzahlungen als auch die staatlichen Zulagen, bestehend aus Grund- und Kinderzulage. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können den Sonderausgabenabzug individuell ausschöpfen, wodurch sich der Höchstbetrag effektiv verdoppelt.
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Riester-Sparer einen Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser beträgt 4% der beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen, maximal jedoch 2.100 Euro abzüglich der Zulagen. Wird der Mindestbeitrag unterschritten, erfolgt eine anteilige Kürzung der Zulage.
Anlage AV zur Steuererklärung einreichen
Um den Sonderausgabenabzug für Riester-Beiträge in Anspruch zu nehmen, muss die Anlage AV zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Darin sind alle relevanten Informationen zu den geleisteten Beiträgen und erhaltenen Zulagen einzutragen.
Sparer mit mehreren Altersvorsorgeverträgen können frei entscheiden, für welche Verträge sie den Sonderausgabenabzug beantragen möchten. Wird auf die Anlage AV verzichtet, entfällt der zusätzliche Steuervorteil. Die spätere Rentenbesteuerung fällt dann jedoch geringer aus, da die Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig sind, sofern der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
Förderung | Betrag |
---|---|
Grundzulage (ab 2018) | 175 Euro |
Kinderzulage (pro Kind, ab 2008 geboren) | 300 Euro |
Höchstbetrag für Sonderausgabenabzug (pro Person) | 2.100 Euro |
Mindesteigenbeitrag | 4% der beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen, max. 2.100 Euro abzgl. Zulagen |
Durch die geschickte Kombination von Riester-Beiträgen, staatlicher Förderung und steuerlicher Absetzbarkeit lässt sich die private Altersvorsorge optimal gestalten. Der Sonderausgabenabzug bietet dabei einen zusätzlichen Anreiz, frühzeitig und regelmäßig in den Riester-Vertrag einzuzahlen.
Rechenbeispiele zum Riester-Steuervorteil
Die Riester-Rente bietet nicht nur staatliche Zulagen, sondern auch attraktive Steuervorteile. Wie hoch der Steuervorteil ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den folgenden Rechenbeispielen zu entnehmen ist:
Eine alleinstehende Frau mit einem Jahresbruttoverdienst von 54.000 Euro, die 1.925 Euro Eigenbeiträge in ihren Riester-Vertrag zahlt und 175 Euro Zulage erhält, spart zusätzlich 565 Euro Einkommensteuer. Ihr kompletter Riester-Vorteil liegt damit bei 740 Euro: 175 Euro Grundzulage plus 565 Euro Steuerermäßigung.
Für eine Mutter von zwei nach 2008 geborenen Kindern mit einem Teilzeitverdienst von 28.000 Euro brutto reichen aufgrund der hohen Kinderzulagen bereits 345 Euro Eigenbeitrag, um die volle Förderung zu erhalten. Einen zusätzlichen Steuervorteil hat sie aber nicht.
Personengruppe | Jahresbruttoverdienst | Eigenbeitrag | Zulage | Steuerersparnis | Gesamtvorteil |
---|---|---|---|---|---|
Alleinstehende Frau | 54.000 € | 1.925 € | 175 € | 565 € | 740 € |
Mutter (2 Kinder nach 2008) | 28.000 € | 345 € | 775 € | 0 € | 775 € |
Generell gilt: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto größer fällt auch der Steuervorteil durch die Riester-Rente aus. Geringverdiener profitieren vor allem von den staatlichen Zulagen, insbesondere wenn sie Kinder haben.
Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Riester-Sparer mindestens 4 Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen, inklusive der Zulagen. Der Höchstbetrag, der als Sonderausgaben abgesetzt werden kann, liegt bei 2.100 Euro jährlich.
Steuererklärung für Auszubildende optimieren
Auszubildende können durch eine sorgfältige Steuererklärung oft bares Geld zurückbekommen. Denn gerade bei niedrigen Ausbildungsgehältern lässt sich häufig die gezahlte Lohnsteuer teilweise oder sogar vollständig zurückholen. Zudem können Fahrtkosten zur Berufsschule und zum Ausbildungsbetrieb als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Lohnsteuer zurückholen bei niedrigem Ausbildungsgehalt
Liegt das Jahresgehalt eines Auszubildenden unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags, der im Jahr 2023 bei 10.908 Euro liegt, so fällt keine Einkommensteuer an. Die während der Ausbildung einbehaltene Lohnsteuer kann in diesem Fall komplett über die Steuererklärung zurückgeholt werden. Selbst wenn das Gehalt leicht über dem Grundfreibetrag liegt, winkt oft noch eine teilweise Steuererstattung.
Fahrtkosten zur Berufsschule und zum Betrieb absetzen
Auszubildende können ihre Fahrtkosten zur Arbeit und zur Berufsschule als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Dabei gilt für die einfache Wegstrecke zum Betrieb eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Satz auf 0,35 Euro. Für Fahrten zur Berufsschule kann die Entfernungspauschale für die doppelte Strecke angesetzt werden.
Beispielrechnung Fahrtkosten | Betrag |
---|---|
Einfache Strecke zur Arbeit: 15 km x 0,30 Euro x 220 Tage | 990 Euro |
Doppelte Strecke zur Berufsschule: 25 km x 2 x 0,30 Euro x 48 Tage | 720 Euro |
Gesamte Fahrtkosten | 1.710 Euro |
Im Rechenbeispiel kommt der Azubi auf Fahrtkosten von insgesamt 1.710 Euro, die er als Werbungskosten geltend machen kann. Das übersteigt deutlich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro und führt zu einer spürbaren Steuerersparnis bzw. Erstattung.
Auszubildende sollten daher unbedingt eine Steuererklärung abgeben, um keine Steuervorteile zu verschenken. Mit etwas Aufmerksamkeit und der Berücksichtigung aller relevanten Kosten lässt sich die Ausbildungsvergütung oft merklich aufbessern.
Altersvorsorge und Steuern: Studenten profitieren von Sonderausgaben
Studierende sollten sich schon frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge auseinandersetzen, um später keine böse Überraschung zu erleben. Denn die gesetzliche Rente deckt derzeit nur etwa 45% des letzten monatlichen Bruttogehalts ab. Umso wichtiger ist es, privat vorzusorgen und dabei auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Studenten können ihre Studienkosten steuerlich geltend machen und so ihre Steuerlast reduzieren. Bei einem Erststudium direkt nach dem Schulabschluss können die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bei einer Zweitausbildung, beispielsweise einem Masterstudium nach dem Bachelor oder einem Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung, gelten die Studienkosten hingegen als Werbungskosten und können in voller Höhe abgezogen werden.
Studienkosten als Sonderausgaben absetzen
Folgende Studienkosten können als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden:
- Semesterbeiträge und Studiengebühren
- Fachliteratur und Arbeitsmaterialien
- Computer und Software für das Studium
- Fahrtkosten zur Uni oder Hochschule
- Kosten für ein Auslandssemester
Doktoranden können die Kosten ihres Promotionsstudiums ebenfalls in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Eltern können zudem Unterhaltsleistungen für studierende Kinder als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, mit einem Höchstbetrag von 9.984 Euro ab dem Jahr 2022.
Verlustvortrag für spätere Steuerjahre beantragen
Liegt während des Studiums kein oder nur ein geringes Einkommen vor, aus dem die Sonderausgaben abgezogen werden können, lohnt sich die Beantragung eines Verlustvortrags. Dieser ermöglicht es, die Studienkosten in späteren Jahren steuerlich geltend zu machen, wenn dann hoffentlich ein ausreichend hohes zu versteuerndes Einkommen vorliegt.
Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung während des Studiums sollten nicht vergessen werden. Diese können ebenfalls als Sonderausgaben abgesetzt werden, entweder von den Studenten selbst oder von den Eltern, wenn diese die Beiträge übernehmen.
Studienart | Absetzbarkeit der Kosten | Maximal abzugsfähiger Betrag pro Jahr |
---|---|---|
Erststudium (direkt nach Schulabschluss) | als Sonderausgaben | 6.000 € |
Zweitstudium (nach Bachelor oder Berufsausbildung) | als Werbungskosten | unbegrenzt |
Promotionsstudium | als Werbungskosten | unbegrenzt |
Studenten sollten sich frühzeitig um ihre Altersvorsorge kümmern und dabei auch die steuerlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Denn je früher man anfängt zu sparen, desto leichter lässt sich später die Rentenlücke schließen.
Berufseinsteiger: Steuern sparen durch Werbungskosten
Als Berufseinsteiger lohnt es sich, alle berufsbezogenen Ausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen, um das volle Steuerspar-Potenzial auszuschöpfen. Neben klassischen Werbungskosten wie Fahrtkosten, Arbeitsmitteln und Bewerbungskosten können auch Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen, ein häusliches Arbeitszimmer sowie Beiträge zu Vorsorgeleistungen wie Riester-Verträgen steuermindernd angesetzt werden.
Der Werbungskostenpauschbetrag wurde 2023 auf 1.230 Euro erhöht und ist oft schon durch die Pendlerpauschale ausgeschöpft. Daher empfiehlt es sich für Berufseinsteiger, die tatsächlichen Werbungskosten einzeln aufzulisten. Arbeitsmittel wie Fachbücher, Handys oder Bürostühle bis zu einem Wert von 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer können häufig direkt im Anschaffungsjahr abgesetzt werden. Größere Anschaffungen müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Für das Jahr 2024 sind weitere Verbesserungen geplant: Der steuerfreie Grundfreibetrag soll auf 11.604 Euro steigen und die Grenze für die sofortige Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln angehoben werden. Je nach persönlichem Grenzsteuersatz, der zwischen 14% und 45% liegen kann, ergibt sich ein individuelles Steuerspar-Potenzial.
Werbungskosten | Absetzbarkeit |
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Arbeitsmittel bis 952€ | Sofortiger Abzug im Anschaffungsjahr |
Arbeitsmittel über 952€ | Abschreibung über Nutzungsdauer |
Fahrtkosten | Pendlerpauschale oder Einzelnachweis |
Fort- und Weiterbildungen | Sofortiger Abzug im Jahr der Zahlung |
Häusliches Arbeitszimmer | Bis zu 1.250€ pro Jahr, wenn kein anderer Arbeitsplatz verfügbar |
Beiträge zu Vorsorgeleistungen | Begrenzt als Sonderausgaben abziehbar |
Mit der elektronischen Steuererklärung via ELSTER lassen sich die Werbungskosten einfach und zeitsparend geltend machen. Berufseinsteiger sollten keine Scheu haben, auch kleinere Beträge anzusetzen – denn jeder Euro zählt und kann die Steuerlast spürbar senken.
Fazit
Die Altersvorsorge zu optimieren und gleichzeitig Steuern zu sparen, erfordert eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung vieler Details. Während der Ansparphase können Anleger von steuerlichen Förderungen profitieren, um ein möglichst hohes Kapital für den Ruhestand aufzubauen. Dazu gehören beispielsweise die Basisrente für Selbstständige und Gutverdiener sowie die betriebliche Altersversorgung. Auch die Riester-Förderung mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen bietet attraktive Möglichkeiten, die Altersvorsorge zu optimieren.
Im Ruhestand können Rentner Steuern sparen, indem sie alle zustehenden Freibeträge ausnutzen und freiwillige Zuzahlungen in die Krankenversicherung als Sonderausgaben absetzen. Wichtig ist es auch, die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung im Blick zu behalten. Eine private Altersvorsorge kann zudem helfen, höhere Einkommen im Alter abzusichern.
Um die vielfältigen Möglichkeiten optimal zu nutzen und die individuell beste Strategie für die Ruhestandsplanung zu finden, empfiehlt sich eine frühzeitige Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Experten. Dieser kann dabei helfen, den Überblick über die verschiedenen Optionen wie Basisrente, Riester-Rente oder Wohn-Riester zu behalten und die Altersvorsorge langfristig zu optimieren. So lassen sich im Alter nicht nur Steuern sparen, sondern auch ein finanziell sorgenfrei Leben genießen.