Österreich führt beim Bausparen die Beliebtheitsskala an. Fast drei Viertel der deutschen Haushalte besitzen einen Bausparvertrag. Er teilt sich in Spar- und Darlehensphase auf.
Die Kündigungsfrist beträgt je nach Bausparkasse drei bis sechs Monate. Bei vorzeitiger Auflösung drohen Auszahlungsabschläge von 0,5 bis ein Prozent. Bonuszinsen oder Abschlussgebühren werden möglicherweise nicht erstattet.
Staatlich geförderte Verträge können zusätzliche finanzielle Nachteile bringen. Es gibt jedoch Wege, Verluste zu vermeiden. Vor Abschluss der Ansparphase ist eine kostenfreie Auflösung möglich.
Bausparkassen bieten auch Alternativen an. Dazu gehören Vertragsteilung, Senkung der Bausparsumme oder Pausieren des Vertrags. Bei der Kündigung sollte man auf Fristen und Modalitäten achten.
Je nach Vertragsphase gelten unterschiedliche Bestimmungen. Hier erfährst du alles Wichtige zur Kündigung deines Bausparvertrags. Du lernst, wie du unnötige Kosten vermeidest.
Wichtige Erkenntnisse
- Bausparverträge können in der Regel mit einer Frist von 3-6 Monaten gekündigt werden
- Bei vorzeitiger Kündigung drohen Auszahlungsabschläge und der Verlust von Bonuszinsen oder Abschlussgebühren
- Staatlich geförderte Verträge sollten nur nach sorgfältiger Prüfung gekündigt werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden
- Alternativen zur Kündigung wie Vertragsteilung, Senkung der Bausparsumme oder Pausieren des Vertrags können in Betracht gezogen werden
- Die Kündigungsmodalitäten hängen von der aktuellen Vertragsphase (Ansparphase, Zuteilungsphase, Darlehensphase) ab
Gründe für die Kündigung eines Bausparvertrags
Bausparer kündigen ihre Verträge aus verschiedenen Gründen. Finanzielle Engpässe machen es oft schwer, die monatlichen Raten zu zahlen. Auch Arbeitslosigkeit oder Scheidung können eine Kündigung nötig machen.
Manche Sparer beenden ihr Bausparen für attraktivere Anlagemöglichkeiten. Sie suchen nach höheren Renditen am Markt.
Finanzielle Engpässe und veränderte Lebenssituationen
Jobverlust, Krankheit oder Trennung können die Finanzen stark einschränken. In solchen Fällen kündigen viele Bausparer, um schnell an Geld zu kommen.
Ändert sich die Lebensplanung, kann eine vorzeitige Kündigung sinnvoll sein. Das gilt besonders, wenn der Wunsch nach Wohneigentum zurücktritt.
Laut Statistik verzichten Bausparer auf die staatliche Wohnungsbauprämie, wenn sie ihren Vertrag vor Ablauf von sieben Jahren kündigen.
Attraktivere Anlagemöglichkeiten am Markt
Lukrativere Anlagealternativen sind oft ein Grund zur Kündigung. Bei niedrigen Zinsen bieten andere Anlageformen höhere Renditen als Bausparen.
Jüngere Sparer nutzen vermehrt Aktien, ETFs oder Festgeldkonten. Sie wollen ihr Geld langfristig anlegen und von besseren Erträgen profitieren.
Anlageform | Durchschnittliche Rendite p.a. |
---|---|
Bausparvertrag | 0,5% – 2% |
Festgeldkonto | 1% – 3% |
Aktien/ETFs | 5% – 10% |
Vor einer Kündigung sollte man die Vor- und Nachteile gut abwägen. Je nach Zeitpunkt können zusätzliche Kosten entstehen.
Staatliche Förderungen könnten verloren gehen. Eine Beratung durch die Bausparkasse oder einen Finanzexperten hilft bei der Entscheidung.
Kündigungsfristen und -modalitäten beachten
Bei der Kündigung eines Bausparvertrags sind die geltenden Fristen und Modalitäten wichtig. Diese hängen von der Phase des Vertrags ab. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anspar-, Zuteilungs- oder Darlehensphase.
Kündigungsfristen in der Ansparphase
In der Ansparphase können Bausparverträge meist mit drei Monaten Frist zum Quartalsende gekündigt werden. Bei vorzeitiger Auszahlung fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese beträgt oft 0,5% des Guthabens pro Monat vor Fristablauf.
Eine Kündigung in der Ansparphase kann zum Verlust staatlicher Förderungen führen. Auch die Abschlussgebühren werden nicht erstattet. Dies mindert die Rendite des Bausparvertrags.
Kündigungsmöglichkeiten in der Zuteilungsphase
In der Zuteilungsphase entstehen bei einer Kündigung keine Kosten oder Nachteile mehr. Der Vertrag kann jederzeit fristlos und ohne Gebühren aufgelöst werden. Dies gilt, sobald genug Guthaben angespart wurde.
Kündigung in der Darlehensphase
In der Darlehensphase ist eine vorzeitige Ablösung jederzeit ohne Fristen möglich. Die Bausparkasse verlangt keine Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinsen. Dem Bausparer entstehen keine zusätzlichen Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung.
Vertragsphase | Kündigungsfristen | Mögliche Nachteile |
---|---|---|
Ansparphase | 3 Monate zum Quartalsende | Vorfälligkeitsentschädigung, Verlust von Förderungen und Abschlussgebühren |
Zuteilungsphase | Fristlos möglich | Keine |
Darlehensphase | Vorzeitige Ablösung jederzeit | Keine Vorfälligkeitsentschädigung |
Die Kündigung in der Ansparphase ist mit den meisten Fristen und möglichen Einbußen verbunden. In der Zuteilungs- und Darlehensphase kann der Vertrag problemlos aufgelöst werden. Der richtige Zeitpunkt sollte sorgfältig gewählt werden, um Verluste zu minimieren.
Mögliche Verluste bei vorzeitiger Kündigung
Eine vorzeitige Kündigung des Bausparvertrags kann zu hohen finanziellen Einbußen führen. Bausparer sollten die möglichen Verluste kennen. Eine genaue Prüfung der Kündigungskosten und Alternativen hilft, unnötige Verluste zu vermeiden.
Entgangene Bonuszinsen und staatliche Förderungen
Bei früher Kündigung entgehen dem Bausparer oft attraktive Bonuszinsen. Diese werden erst zum Ende der Ansparphase ausgezahlt. Bonuszinsen können die Rendite des Bausparvertrags deutlich erhöhen.
Es besteht die Gefahr, staatliche Förderungen zu verlieren. Dazu gehören die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage. Dies geschieht, wenn der Vertrag vor der siebenjährigen Bindungsfrist gekündigt wird.
Fördermöglichkeit | Bedingungen | Maximale Förderung pro Jahr |
---|---|---|
Wohnungsbauprämie | Mindestens 7 Jahre Laufzeit, Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke | 70 Euro (Alleinstehende) / 140 Euro (Verheiratete) |
Arbeitnehmersparzulage | Mindestens 7 Jahre Laufzeit, Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke | 43 Euro |
Nicht erstattete Abschlussgebühren
Ein weiterer Nachteil sind die nicht erstatteten Abschlussgebühren. Diese werden zu Beginn des Vertrags fällig. Je nach Bausparsumme können sie mehrere hundert Euro betragen.
Bei einer frühen Kündigung hat der Bausparer oft nur die Gebühren abbezahlt. Das angespar
te Guthaben ist dann noch gering.
Die Höhe der Abschlussgebühr liegt meist zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro können somit Gebühren von 500 bis 800 Euro anfallen.
Bausparer sollten prüfen, ob eine vorzeitige Kündigung wirklich nötig ist. Es gibt oft Alternativen zur Kündigung. Dazu gehören Vertragsteilung, Senkung der Bausparsumme oder Beitragsreduzierung.
Diese Optionen passen den Vertrag an die aktuelle finanzielle Lage an. So lässt sich eine vollständige Auflösung vermeiden.
Alternativen zur Kündigung prüfen
Überlegen Sie gut, bevor Sie Ihren Bausparvertrag kündigen. Es gibt oft bessere Möglichkeiten. Clevere Anpassungen können Verluste vermeiden und Förderungen sichern.
Kreative Lösungen können Ihre finanziellen Bedürfnisse erfüllen. Sie müssen dabei nicht auf die Vorteile des Bausparens verzichten.
Bausparvertrag teilen oder Bausparsumme senken
Eine Option ist die Teilung des Bausparvertrags. Ein Teil wird ausgezahlt, der Rest läuft weiter. So erhalten Sie schnell Geld, ohne Prämien oder Bonuszinsen zu verlieren.
Sie können auch die Bausparsumme reduzieren. Das hilft, wenn Sie weniger Geld brauchen. So erreichen Sie schneller die Zuteilungsreife und verfügen früher über Ihr Guthaben.
Einmalzahlung leisten, um Zuteilungsreife zu erreichen
Eine Sonderzahlung beschleunigt die Zuteilungsreife erheblich. Mit einer größeren Einzahlung erreichen Sie das Mindestsparguthaben schneller. So können Sie den Kredit früher nutzen oder sich das Guthaben auszahlen lassen.
Eine Einmalzahlung von 20 bis 40 Prozent kann die Laufzeit oft um Jahre verkürzen.
Bausparvertrag verkaufen oder abtreten
Ein Verkauf oder eine Abtretung sind weitere Möglichkeiten. Beim Verkauf übernimmt ein Dienstleister den Vertrag gegen Provision. Bei einer Abtretung übertragen Sie den Vertrag an eine andere Person.
In beiden Fällen bleiben Prämien und Bonuszinsen meist erhalten. Die neue Person regelt dann die Zahlungen mit der Bausparkasse.
Alternative | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Bausparvertrag teilen | Teilauszahlung möglich, Restvertrag läuft weiter | Vertragsänderung nötig, Gebühren können anfallen |
Bausparsumme senken | Schnellere Zuteilungsreife, frühere Verfügbarkeit des Guthabens | Geringeres Darlehensvolumen, Anpassungsgebühren möglich |
Sonderzahlung leisten | Zuteilung wird beschleunigt, Prämien bleiben erhalten | Liquide Mittel nötig, höhere Einmalbelastung |
Bausparvertrag verkaufen | Schneller Zugriff auf Guthaben, Bonuszinsen bleiben erhalten | Provisionsabzug, Käufer muss gefunden werden |
Bausparvertrag abtreten | Zuteilung und Prämienanspruch bleiben bestehen | Geeigneten Übernehmer finden, Abtretungsvertrag nötig |
Die beste Alternative hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sprechen Sie mit Ihrer Bausparkasse über mögliche Optionen. Gemeinsam finden Sie vielleicht eine passende Lösung für Ihre aktuelle Lebenslage.
Bausparvertrag richtig kündigen
Ein Bausparvertrag muss schriftlich gekündigt werden, um Verluste zu vermeiden. Nutzen Sie dafür ein Formular der Bausparkasse oder ein formloses Schreiben. Wichtige Angaben sind nötig für eine reibungslose Abwicklung.
Schriftliche Kündigung einreichen
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Viele Bausparkassen bieten spezielle Formulare dafür an. Ein formloses Schreiben mit allen nötigen Angaben ist auch möglich.
Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. So stellen Sie sicher, dass sie rechtzeitig bei der Bausparkasse ankommt.
Notwendige Angaben in der Kündigungserklärung
Für eine schnelle Bearbeitung sollten Sie folgende Informationen angeben:
- Name und Anschrift des Bausparers
- Vertragsnummer des Bausparvertrags
- Auszahlungskonto für das Bausparguthaben
- Gewünschtes Datum der Kündigung
Bitten Sie auch um eine Bestätigung des Auszahlungstermins. So wissen Sie, wann Ihr Guthaben verfügbar sein wird.
Kündigungsphase | Kündigungsfrist | Mögliche Nachteile |
---|---|---|
Ansparphase | 6 Monate | Abschlag von 0,5 % des Guthabens bei vorzeitiger Auszahlung, Verlust staatlicher Förderungen, keine Erstattung der Abschlussgebühr |
Darlehensphase | Keine Frist | In der Regel keine finanziellen Einbußen, da es sich um eine Ablösung des Darlehens handelt |
Eine gute Vorbereitung hilft, den Bausparvertrag ohne Probleme zu kündigen. Lassen Sie sich von der Bausparkasse oder einem unabhängigen Experten beraten.
So finden Sie die beste Lösung für Ihre persönliche Situation. Eine sorgfältige Planung kann unnötige finanzielle Verluste vermeiden.
Sonderkündigungsrechte nutzen
Bausparer können in besonderen Situationen Sonderkündigungsrechte nutzen. Diese ermöglichen eine vorzeitige Auflösung des Bausparvertrags ohne zusätzliche Kosten. Bestimmte Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein.
Kündigung wegen Pfändung oder Insolvenz
Bei Pfändung oder Insolvenz bieten viele Bausparkassen ein Sonderkündigungsrecht an. Der Vertrag kann dann fristlos und kostenfrei aufgelöst werden. Dies hilft, weiteren finanziellen Schaden abzuwenden.
Die genauen Bedingungen für eine solche Kündigung variieren je nach Anbieter. Es ist ratsam, diese im Einzelfall zu prüfen.
Sonderkündigungsrecht bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
Einige Bausparkassen ermöglichen auch bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit eine vorzeitige Vertragskündigung. Dies gilt, wenn der Bausparer die vereinbarten Sparleistungen nicht mehr erbringen kann.
Auch hier gelten unterschiedliche Voraussetzungen je nach Anbieter. Es ist wichtig, diese vorab zu klären.
Situation | Sonderkündigungsrecht | Voraussetzungen |
---|---|---|
Pfändung des Bausparguthabens | Fristlose Kündigung ohne Entgelt | Nachweis der Pfändung |
Insolvenz des Bausparers | Fristlose Kündigung ohne Entgelt | Nachweis der Insolvenz |
Arbeitslosigkeit | Vorzeitige Kündigung möglich | Nachweis der Arbeitslosigkeit, Sparleistungen nicht mehr möglich |
Erwerbsunfähigkeit | Vorzeitige Kündigung möglich | Nachweis der Erwerbsunfähigkeit, Sparleistungen nicht mehr möglich |
Bausparer sollten sich bei Bedarf frühzeitig an ihre Bausparkasse wenden. Eine offene Kommunikation hilft, die Möglichkeiten einer vorzeitigen Kündigung optimal zu nutzen.
Steuerliche Aspekte bei der Kündigung beachten
Bei der Kündigung eines Bausparvertrags spielen steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle. Staatlich geförderte Verträge wie Wohn-Riester können Nachteile bringen, wenn man sie frühzeitig kündigt. Bausparer sollten sich über die steuerlichen Folgen einer vorzeitigen Kündigung informieren.
Eine frühzeitige Kündigung des Wohn-Riester-Vertrags erfordert die Rückzahlung aller staatlichen Zulagen und Steuervorteile. Dies kann eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Bei der Arbeitnehmersparzulage droht eine Rückforderung, wenn der Vertrag in den ersten sieben Jahren gekündigt wird.
Die Wohnungsbauprämie muss bei einer Kündigung zwar nicht zurückgezahlt werden, entfällt aber für die Zukunft. Bausparer sollten daher sorgfältig abwägen, ob sich eine vorzeitige Kündigung unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte wirklich lohnt.
Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollte man die Laufzeit des Bausparvertrags einhalten. Bei unvermeidbarer Kündigung sollten Bausparer die individuellen Folgen prüfen. Ein Gespräch mit dem Steuerberater kann helfen, die finanziellen Auswirkungen besser einzuschätzen.
Förderprogramm | Konsequenzen bei vorzeitiger Kündigung |
---|---|
Wohn-Riester | Rückzahlung aller staatlichen Zulagen und Steuervorteile |
Arbeitnehmersparzulage | Mögliche Rückforderung bei Kündigung innerhalb der ersten 7 Jahre |
Wohnungsbauprämie | Keine Rückzahlung, aber Wegfall für die Zukunft |
Bausparer müssen die steuerlichen Aspekte einer Kündigung individuell bewerten. Sie sollten mögliche Vorteile wie Zinseinsparungen gegen die Nachteile abwägen. Eine gründliche Prüfung der persönlichen Situation ist wichtig für eine fundierte Entscheidung.
Auszahlung des Bausparguthabens nach Kündigung
Nach einer Kündigung erfolgt die Auszahlung des Bausparguthabens mit Zinsen. Die Abschlussgebühr wird meist nicht erstattet. Überprüfen Sie die Abrechnung der Bausparkasse genau.
Vergleichen Sie die Konditionen mit den ursprünglichen Vereinbarungen. So stellen Sie sicher, dass alles korrekt abläuft.
Überprüfung der Abschlussgebühren und Guthabenzinsen
Achten Sie besonders auf Abschlussgebühren und Guthabenzinsen. Die Abschlussgebühr wird meist nicht zurückerstattet. Die Guthabenzinsen müssen vollständig und korrekt abgerechnet sein.
Stimmen die Beträge nicht überein? Kontaktieren Sie sofort Ihre Bausparkasse für eine Klärung.
Bearbeitungszeit bis zur Auszahlung
Die Auszahlung des Guthabens kann einige Zeit dauern. Die Bausparkasse muss den Vertrag bearbeiten, abrechnen und die Auszahlung veranlassen. Dieser Vorgang dauert meist einige Wochen.
Fragen Sie bei Ihrer Bausparkasse nach dem genauen Auszahlungstermin. Lassen Sie sich diesen bestätigen. So vermeiden Sie Überraschungen und können besser planen.
Vertragsart | Kündigungsfrist | Mögliche Verluste bei vorzeitiger Kündigung |
---|---|---|
Bausparverträge vor dem 01.01.2009 | 7 Jahre Bindungsfrist (spätestens bis 01.01.2016) | Verlust des Bonuszinses, Auszahlungsabschlag |
Bausparverträge nach dem 01.01.2009 mit Wohnungsbauprämie | Keine festgelegte Frist | Verlust der Wohnungsbauprämie |
Zuteilungsreife Bausparverträge | 15 Monate nach Zuteilung (+ 6 Monate möglich) | Keine Verluste bei Auszahlung ohne Bauspardarlehen |
Die Auszahlung nach Kündigung ist möglich, hat aber Besonderheiten. Prüfen Sie die Abrechnung sorgfältig. Kommunizieren Sie frühzeitig mit der Bausparkasse.
So vermeiden Sie Probleme und sichern eine reibungslose Auszahlung. Ihr Guthaben wird dann zuverlässig ausgezahlt.
Fazit
Die Kündigung eines Bausparvertrags ist jederzeit möglich. Sie erfordert die Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist von 3 bis 6 Monaten. Bei vorzeitiger Kündigung können zusätzliche Kosten als Auszahlungsabschlag anfallen.
Staatliche Förderungen gehen möglicherweise verloren, wenn die gesetzliche Bindungsfrist von 7 Jahren noch nicht erreicht ist. Vor einer Kündigung sollten alternative Optionen geprüft werden. Dies hilft, potenzielle Verluste zu minimieren.
Die Kündigung muss schriftlich bei der Bausparkasse eingereicht werden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt die Auszahlung des angesparten Guthabens. Dieser Vorgang ist in der Regel innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen.
Die Sinnhaftigkeit einer Kündigung hängt von der individuellen finanziellen Situation ab. Eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile ist wichtig. Expertenberatung kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.