Beitragsschuldengesetz: Wichtige Infos & Regelungen

Beitragsschuldengesetz

Rund 137.000 Menschen in Deutschland waren Mitte 2013 ohne Krankenversicherungsschutz, obwohl sie Anspruch auf eine gesetzliche oder private Versicherung hatten. Diese überraschende Zahl verdeutlicht die Dringlichkeit des Beitragsschuldengesetzes, das am 1. August 2013 in Kraft trat. Das Gesetz, offiziell bekannt als „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“, markiert einen Wendepunkt im deutschen Gesundheitssystem.

Das Beitragsschuldengesetz zielt darauf ab, den Wiedereintritt in die Krankenversicherung zu erleichtern und Beitragsrückstände zu reduzieren. Es beinhaltet weitreichende Änderungen, wie die Senkung des monatlichen Säumniszuschlags von 5% auf 1%. Diese Maßnahme soll die finanzielle Belastung für Versicherte mit Beitragsschulden deutlich verringern und den Weg zurück in die Versicherungspflicht ebnen.

Eine bemerkenswerte Regelung des Gesetzes betrifft Personen, die ihre Versicherungspflicht bis zum 31. Dezember 2013 anzeigten. Sie konnten eine vollständige Erlassung der nachzuzahlenden Beiträge und Säumniszuschläge erhalten. Auch nach diesem Stichtag bietet das Gesetz Möglichkeiten zur Beitragsermäßigung und zum Erlass von Säumniszuschlägen, was die Rückkehr in die Krankenversicherung erleichtern soll.

Inhalt des Artikels

Wichtige Erkenntnisse

  • Das Beitragsschuldengesetz trat am 1. August 2013 in Kraft
  • Senkung des monatlichen Säumniszuschlags von 5% auf 1%
  • Möglichkeit zur vollständigen Erlassung von Beiträgen bei Anzeige bis 31.12.2013
  • Ermäßigungen und Erlassmöglichkeiten auch nach dem Stichtag
  • Ziel: Erleichterung des Wiedereintritts in die Krankenversicherung

Grundlagen des Beitragsschuldengesetzes

Das Beitragsschuldengesetz spielt eine wichtige Rolle im Sozialversicherungsrecht. Es regelt den Umgang mit Beitragsrückständen in der Krankenversicherung. Dieses Gesetz trat am 1. August 2013 in Kraft und brachte bedeutende Änderungen mit sich.

Definition und Zweck

Das Gesetz zielt darauf ab, die Zahl der Nichtversicherten zu verringern und finanzielle Überlastungen zu vermeiden. Es enthält Bestimmungen zur Ermäßigung und zum Erlass von Beitragsschulden. Zudem regelt es die Berechnung von Säumniszuschlägen neu.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Basis für das Beitragsschuldengesetz bildet das Sozialgesetzbuch V. Es ergänzt bestehende Regelungen zur Versicherungspflicht. Das Gesetz schafft einen Rahmen für den fairen Umgang mit Beitragsschulden.

Inkrafttreten und zeitlicher Rahmen

Seit 2013 hat das Gesetz verschiedene Auswirkungen gezeigt. Die Krankenhausbudgets stiegen 2014 um 4,4% auf etwa 59,2 Milliarden Euro. Diese Erhöhung ist teilweise auf das Beitragsschuldengesetz zurückzuführen. Für 2024 sind weitere Anpassungen geplant, um die Effizienz des Gesetzes zu steigern.

  • Einführung: 1. August 2013
  • Budgetsteigerung 2014: 2,6 Milliarden Euro
  • Geplante Überprüfung: 2024

Das Beitragsschuldengesetz bleibt ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungsrechts. Es hilft, Beitragsrückstände zu reduzieren und die Versicherungspflicht fair zu gestalten.

Versicherungspflicht nach § 5 SGB V

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland basiert auf dem Prinzip der Pflichtversicherung. Der § 5 SGB V regelt, wer versicherungspflichtig ist. Besonders wichtig ist dabei der Absatz 1 Nr. 13, der seit 1. April 2007 in Kraft ist.

Diese Regelung sorgt dafür, dass Personen ohne anderweitigen Versicherungsschutz in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Ziel ist es, eine lückenlose Absicherung für alle Bürger zu gewährleisten.

  • Personen ohne Krankenversicherungsschutz konnten sich bis zum 31.12.2013 bei ihrer Krankenkasse melden und von Beitragserlassen profitieren.
  • Säumniszuschläge wurden von 5% auf 1% pro Monat reduziert.
  • Bei Anmeldungen ab 1.1.2014 kann der rückwirkende Beitrag auf etwa 55 Euro monatlich ermäßigt werden.

Diese Maßnahmen erleichtern den Zugang zur Pflichtversicherung und entlasten Versicherte mit Beitragsrückständen. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt so sicher, dass möglichst viele Menschen einen umfassenden Versicherungsschutz genießen.

Regelungen für gesetzlich Versicherte

Das Beitragsschuldengesetz bringt wichtige Änderungen für gesetzlich Versicherte mit sich. Es zielt darauf ab, finanzielle Überforderungen zu vermeiden und Beitragsschulden zu reduzieren.

Beitragsermäßigung und Beitragserlass

Krankenkassen sind angehalten, nachzuzahlende Beiträge angemessen zu ermäßigen. Für Personen, die ihre Versicherung bis zum 31. Dezember 2013 anzeigten, können sowohl Beiträge als auch Säumniszuschläge erlassen werden. Diese Regelung gilt auch für Beitragsrückstände vor dem 31. Juli 2013.

Säumniszuschläge

Eine bedeutende Neuerung betrifft die Säumniszuschläge. Der erhöhte Zuschlag von fünf Prozent wurde auf ein Prozent gesenkt. Dies gilt für freiwillig Versicherte und Pflichtversicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Zudem werden nicht gezahlte Säumniszuschläge in Höhe der Differenz zwischen dem alten und neuen Satz erlassen.

Die Regelungen bieten finanzielle Erleichterung für Betroffene. Sie bewahren das Prinzip der Beitragsgerechtigkeit in der Solidargemeinschaft. Arbeitslosengeldempfänger oder Hilfebedürftige können ihre Krankenversicherungsbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernehmen lassen.

Stichtag und Fristen

Der 31. Dezember 2013 war ein entscheidender Stichtag für das Beitragsschuldengesetz. Bis zu diesem Datum konnten Versicherte von einer umfassenden Beitragsamnestie profitieren. Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz erhielten die Chance, ihre Beitragsrückstände vollständig erlassen zu bekommen.

  • Beitragsschulden werden nicht mehr erlassen
  • Nachzuzahlende Beiträge werden auf 10% der monatlichen Bezugsgröße ermäßigt
  • Säumniszuschläge für den Nacherhebungszeitraum werden bei verspäteter Anzeige erlassen

Die Anzeigefrist sollte möglichst viele unversicherte Menschen motivieren, ihre Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse zu melden. Trotzdem leben in Deutschland etwa 80.000 Menschen ohne Krankenversicherung, obwohl seit 2009 eine Versicherungspflicht besteht.

Für Selbstständige bleibt die Situation oft schwierig, da sie die vollen Beiträge allein tragen müssen. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann ein Antrag beim Jobcenter helfen, um Beiträge anteilig zu übernehmen. Eine fachanwaltliche Beratung kann zudem Wege zum Schuldenerlass aufzeigen.

Säumniszuschläge und deren Neuregelung

Die Regelungen zu Säumniszuschlägen bei Beitragsrückständen haben sich 2024 grundlegend geändert. Diese Neuregelung betrifft sowohl gesetzlich als auch freiwillig Versicherte.

Alte Regelung der Säumniszuschläge

Früher mussten Versicherte mit Beitragsrückständen hohe Säumniszuschläge zahlen. Der Satz lag bei 5% pro Monat. Dies führte oft zu einer Verschärfung der finanziellen Notlage der Betroffenen.

Neue Berechnung seit 2024

Die Neuregelung bringt eine deutliche Entlastung. Seit 2024 beträgt der Säumniszuschlag nur noch 1% pro Monat. Diese Änderung gilt rückwirkend. Krankenkassen müssen die Differenz zwischen alten und neuen Zuschlägen erlassen.

Für Versicherte bedeutet das:

  • Geringere finanzielle Belastung bei Zahlungsverzug
  • Bessere Chancen, Beitragsrückstände abzubauen
  • Mögliche Rückerstattung bei bereits gezahlten höheren Zuschlägen

Diese Neuregelung ist Teil des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. Sie soll Versicherten helfen, aus der Schuldenfalle zu kommen und ihren Versicherungsschutz zu behalten.

Beitragsrückstände und Schuldenmanagement

Das Beitragsschuldengesetz zielt darauf ab, den Umgang mit Beitragsrückständen zu vereinfachen. Es bietet Lösungen für ein effektives Schuldenmanagement in der Krankenversicherung. Seit 2013 gibt es Maßnahmen zur Ermäßigung und zum Erlass von Beitragsschulden.

Für viele Versicherte bedeutet dies eine spürbare Entlastung. Etwa 600.000 Menschen haben Beitragsschulden, für die ein teilweiser Schuldenerlass möglich ist. Das Gesetz senkte die Säumniszuschläge von 5% auf 1% pro Monat. Dies erleichtert den Wiedereintritt in die Krankenversicherung erheblich.

Krankenkassen sind angehalten, individuelle Lösungen für Versicherte mit Beitragsrückständen zu finden. Eine wichtige Regelung: Beitragsforderungen verjähren in vier Jahren nach Fälligkeit. Durch eine Verzichtserklärung kann der nachzuzahlende Beitrag oft deutlich reduziert werden.

  • Etwa 137.000 Menschen waren 2011 ohne Krankenversicherung
  • Bis Ende 2013 kehrten rund 10.000 in die Versicherung zurück
  • Das Gesetz ermöglicht einen vollen oder teilweisen Erlass der Beitragsschulden

Das Schuldenmanagement zielt darauf ab, Versicherten den Weg zurück in die Krankenversicherung zu ebnen. Trotz Kritik an der kurzen Frist bis Ende 2013 hat das Gesetz vielen Menschen geholfen, ihre Beitragsrückstände zu bewältigen und wieder versichert zu sein.

Rolle der Krankenkassen

Krankenkassen nehmen eine wichtige Stellung bei der Umsetzung des Beitragsschuldengesetzes ein. Sie tragen die Verantwortung, gesetzliche Vorgaben zur Beitragsermäßigung umzusetzen und Säumniszuschläge zu regeln.

Pflichten der Versicherungsträger

Versicherungsträger müssen individuelle Lösungen für Versicherte mit Beitragsrückständen finden. Dies betrifft etwa 80.000 Menschen, die vor 2010 ohne Krankenversicherung waren. Die Kassen sind verpflichtet, den Versicherungsschutz zwei Monate lang aufrechtzuerhalten, auch wenn Beitragsschulden bestehen.

Ermessensspielraum

Krankenkassen verfügen über einen gewissen Ermessensspielraum bei der Umsetzung des Gesetzes. Sie können Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen anbieten. Der Spielraum ist jedoch durch die Sollregelung des Gesetzes begrenzt. Beispielsweise wurde der Zinssatz für offene Beiträge auf ein Prozent pro Monat gesenkt.

  • Säumniszuschläge betragen 1% der Gesamtsumme
  • Verjährungsfrist für offene Beiträge: 4 Jahre
  • Möglichkeit zur Verlängerung auf 30 Jahre bei vorsätzlicher Nichtzahlung

Bei anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten können Krankenkassen Leistungen einschränken oder sogar einen Insolvenzantrag stellen. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam Lösungen zu finden.

Antragsverfahren und Formalitäten

Das Antragsverfahren für eine Beitragsermäßigung wurde durch das Beitragsschuldengesetz vereinfacht. Versicherte müssen ihre Versicherungspflicht bei der Krankenkasse anzeigen. Die Kasse prüft dann die Voraussetzungen für eine Ermäßigung oder einen Erlass der Beitragsschulden.

Für das Antragsverfahren sind bestimmte Formalitäten zu beachten:

  • Antrag auf Beitragsermäßigung stellen
  • Einkommensnachweise vorlegen
  • Begründung für finanzielle Notlage angeben

Die Sozialberatungsstelle des Studentenwerks bietet Hilfe beim Ausfüllen der Anträge. Sie informiert auch über Themen wie Elterngeld, Wohngeld und Kindergeld. In einigen Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen, können Betroffene der Hochwasserkatastrophe 2021 besondere Unterstützung beantragen.

Arbeitgeber können auf Antrag Beiträge für bestimmte Monate stunden lassen, ohne Sicherheitsleistung und Stundungszinsen. Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zu den Formalitäten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder eine Beratungsstelle.

Auswirkungen auf Versicherungsnehmer

Das Beitragsschuldengesetz bringt bedeutende Änderungen für Versicherungsnehmer mit sich. Es stärkt die Rechte der Versicherten und schafft neue Möglichkeiten zum Umgang mit Beitragsrückständen.

Rechte der Versicherten

Versichertenrechte wurden durch das Gesetz erweitert. Versicherte können nun Beitragsermäßigungen beantragen und Säumniszuschläge erlassen bekommen. Dies gilt besonders für Personen in finanziellen Notlagen. Ein wichtiger Aspekt ist der Notlagentarif, der monatliche Beiträge zwischen 100 € und 200 € vorsieht.

Pflichten der Versicherten

Mit den neuen Rechten kommen auch Versichertenpflichten. Versicherungsnehmer müssen ihre Versicherungspflicht anzeigen und bei Beitragsrückständen aktiv mit der Krankenkasse zusammenarbeiten. Nach § 193 Absatz 6 VVG erhalten Versicherte bei Nichtzahlung von zwei Monatsprämien eine Mahnung. Es liegt in der Verantwortung der Versicherten, darauf zu reagieren und Lösungen zu finden.

Für Rentner gibt es besondere Regelungen. Sie können in den Notlagentarif wechseln, der nach etwa sechs Monaten greift und Beiträge zwischen 100 und 125 € vorsieht. Allerdings deckt dieser Tarif nur Akut- und Schmerzbehandlungen ab. Alternativ können Rentner in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wo sie 7,3% KV-Beitrag plus Zusatzbeiträge zahlen.

Schlichtungsausschuss und dessen Funktion

Der Schlichtungsausschuss spielt eine wichtige Rolle bei der Streitbeilegung im Gesundheitswesen. Seit 2024 gibt es auf Landes- und Bundesebene solche Ausschüsse, die bei Konflikten zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern vermitteln.

Auf Landesebene kann der Schlichtungsausschuss bei Streitigkeiten über Abrechnungsprüfungen angerufen werden. Bei Vergütungsstreitigkeiten bis zu 2.000 Euro ist die Anrufung des Ausschusses sogar verpflichtend, bevor eine Klage eingereicht werden kann.

Der Bundesschlichtungsausschuss befasst sich mit grundsätzlichen Kodier- und Abrechnungsfragen. Diese Einrichtung soll für mehr Klarheit und Einheitlichkeit bei komplexen Abrechnungsthemen sorgen.

Statistiken zeigen die Notwendigkeit dieser Schlichtungsstellen:

  • Jährlich werden 19 Millionen Patienten stationär behandelt
  • Für jeden Fall wird mindestens eine Rechnung erstellt
  • Fehlerhafte Abrechnungen führen zu überhöhten Forderungen von etwa 875 Millionen Euro

Die Schlichtungsausschüsse sollen Konflikte schneller lösen und Gerichtsverfahren vermeiden. Allerdings bringen sie auch neue Herausforderungen mit sich, wie erhöhten Verwaltungsaufwand und finanzielle Belastungen für Krankenkassen und Krankenhäuser.

Besondere Härtefallregelungen

Das Beitragsschuldengesetz sieht Härtefallregelungen vor, um soziale Überforderung zu vermeiden. Krankenkassen können in besonderen Situationen individuelle Lösungen finden, um Versicherte zu entlasten.

Bei Beitragsschulden prüfen die Kassen jeden Fall einzeln. Sie berücksichtigen dabei die persönliche und finanzielle Lage des Versicherten. In manchen Fällen können Beiträge ermäßigt oder sogar ganz erlassen werden.

  • Rund 100.000 Versicherungen wurden von drei gesetzlichen Krankenkassen als „ruhend“ gemeldet.
  • Bis zu 730.000 Versicherungen könnten bei den gesetzlichen Kassen gefährdet sein.
  • Bei der Künstlersozialkasse wurden in 1.990 Fällen Leistungen wegen Beitragsschulden ausgesetzt.

Diese Daten unterstreichen die Wichtigkeit der Härtefallregelungen. Sie bieten Schutz vor sozialer Überforderung und sichern die Gesundheitsversorgung ab. Betroffene sollten sich frühzeitig an ihre Krankenkasse wenden, um gemeinsam Lösungen zu finden.

Zusammenarbeit mit Sozialleistungsträgern

Das Beitragsschuldengesetz stärkt die Kooperation zwischen Krankenkassen und Sozialleistungsträgern. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend für die Unterstützung von Versicherten mit Beitragsschulden.

Jobcenter und Sozialämter

Jobcenter und Sozialämter spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes. Sie arbeiten eng mit den Krankenkassen zusammen, um Versicherte bei der Bewältigung von Beitragsschulden zu unterstützen. In bestimmten Fällen können diese Sozialleistungsträger sogar die Beitragszahlung übernehmen.

Koordination der Leistungen

Eine effektive Koordination der Leistungen ist das Ziel dieser Zusammenarbeit. Sozialämter und Jobcenter helfen bei der Vermittlung von Lösungen zur Schuldenregulierung. Sie unterstützen Versicherte dabei, ihre finanzielle Situation zu verbessern und Beitragsschulden abzubauen.

Die Kooperation zwischen Krankenkassen und Sozialleistungsträgern hat positive Auswirkungen:

  • Bessere Unterstützung für Versicherte in finanziellen Schwierigkeiten
  • Schnellere Lösungsfindung bei Beitragsschulden
  • Vermeidung von Versicherungslücken
  • Entlastung der Krankenkassen durch koordinierte Hilfsangebote

Diese Zusammenarbeit trägt dazu bei, dass Versicherte trotz finanzieller Engpässe weiterhin Zugang zu notwendigen Gesundheitsleistungen haben. Sie stärkt das Sozialsystem und hilft, langfristige Verschuldung zu vermeiden.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichtzahlung

Das Beitragsschuldengesetz, welches am 1. August 2013 in Kraft trat, zielt darauf ab, die Folgen der Nichtzahlung von Krankenversicherungsbeiträgen abzumildern. Trotz dieser Erleichterungen können bei anhaltender Zahlungsverweigerung rechtliche Konsequenzen drohen. Die Krankenkassen haben verschiedene Möglichkeiten, ausstehende Beiträge einzufordern.

Bei Nichtzahlung können Mahnverfahren eingeleitet werden. In schwerwiegenden Fällen droht sogar eine Zwangsvollstreckung. Das Gesetz reduziert die Säumniszuschläge von 5 auf 1 Prozent, um die finanzielle Belastung zu verringern. Versicherte haben die Chance, bis zum 31. Dezember 2013 ihre Beitragsschulden erlassen zu bekommen, wenn sie sich verspätet gemeldet haben.

Als letzte Maßnahme kann die Kündigung des Versicherungsschutzes erfolgen. Für Privatversicherte gibt es die Option, in den Notlagentarif zu wechseln. Dieser bietet einen reduzierten Leistungsumfang, sichert aber die Akutversorgung. Nach Begleichung der Schulden ist eine Rückkehr in den ursprünglichen Tarif möglich. Das Gesetz strebt an, einvernehmliche Lösungen zwischen Versicherten und Krankenkassen zu finden, um harte Sanktionen zu vermeiden.

FAQ

Was ist das Beitragsschuldengesetz?

Das Beitragsschuldengesetz ist ein Gesetz, das am 1. August 2013 in Kraft trat, um unversicherten Menschen den Wiedereintritt in die gesetzliche oder private Krankenversicherung zu erleichtern und Beitragsschulden zu reduzieren. Es beinhaltet Regelungen zur Ermäßigung und zum Erlass von Beitragsschulden sowie zur Neuregelung von Säumniszuschlägen.

Welche Ziele verfolgt das Beitragsschuldengesetz?

Das Gesetz zielt darauf ab, die Anzahl der Nichtversicherten zu reduzieren, finanzielle Überforderungen zu vermeiden und den Zugang zur Krankenversicherung zu erleichtern. Es soll Beitragsrückstände reduzieren und ein effektives Schuldenmanagement ermöglichen.

Wie wurden die Säumniszuschläge durch das Gesetz geändert?

Die alte Regelung sah einen erhöhten Säumniszuschlag von 5% pro Monat vor. Mit der Neuregelung wurde der Säumniszuschlag auf 1% pro Monat reduziert. Für die Vergangenheit müssen die Säumniszuschläge rückwirkend von 5% auf 1% herabgesetzt werden, wobei der Differenzbetrag zu erlassen ist.

Welche Rolle spielen die Krankenkassen bei der Umsetzung des Gesetzes?

Die Krankenkassen sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zur Beitragsermäßigung und zum Erlass von Säumniszuschlägen umzusetzen. Sie haben einen gewissen Ermessensspielraum und müssen individuelle Lösungen für Versicherte mit Beitragsrückständen finden.

Wie funktioniert das Antragsverfahren für Beitragsermäßigungen oder -erlasse?

Versicherte müssen ihre Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse anzeigen. Die Kasse prüft dann die Voraussetzungen für eine Ermäßigung oder einen Erlass der Beitragsschulden. Ein Verzicht auf die Inanspruchnahme von Leistungen kann als Voraussetzung für die Ermäßigung oder den Erlass gelten.

Was sind die Härtefallregelungen im Beitragsschuldengesetz?

Das Gesetz sieht besondere Härtefallregelungen vor, um soziale Überforderungen zu vermeiden. In Fällen, in denen die Zahlung der Beiträge eine besondere Härte darstellen würde, können die Krankenkassen individuelle Lösungen finden, wie eine weitergehende Ermäßigung oder einen vollständigen Erlass der Beitragsschulden.

Welche Rolle spielen Sozialleistungsträger bei der Umsetzung des Gesetzes?

Das Gesetz fördert die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Sozialleistungsträgern wie Jobcentern und Sozialämtern. Diese können in bestimmten Fällen die Beitragszahlung übernehmen oder bei der Vermittlung von Lösungen zur Schuldenregulierung helfen.

Welche rechtlichen Konsequenzen können bei anhaltender Nichtzahlung der Beiträge drohen?

Bei anhaltender Nichtzahlung können Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sogar die Kündigung des Versicherungsschutzes drohen. Das Gesetz zielt jedoch darauf ab, solche Maßnahmen möglichst zu vermeiden und stattdessen einvernehmliche Lösungen zu finden.

Was ist der Schlichtungsausschuss und welche Funktion hat er?

Das Gesetz sieht die Einrichtung von Schlichtungsausschüssen auf Landes- und Bundesebene vor. Der Landesschlichtungsausschuss kann bei Streitigkeiten über Abrechnungsprüfungen angerufen werden. Auf Bundesebene soll ein Schlichtungsausschuss Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung klären.

Welche Bedeutung hatte der 31. Dezember 2013 im Rahmen des Beitragsschuldengesetzes?

Der 31. Dezember 2013 war ein wichtiger Stichtag, bis zu dem Versicherte von einer vollständigen Beitragsamnestie profitieren konnten. Für Anzeigen nach diesem Stichtag gilt weiterhin eine Sollregelung zur Beitragsermäßigung und ein vollständiger Erlass der Säumniszuschläge.