Einheitswertbescheid: Bedeutung und Auswirkungen

Einheitswertbescheid
Einheitswertbescheid

80% der Immobilienbesitzer in Deutschland erhalten regelmäßig einen Einheitswertbescheid vom Finanzamt. Dieser legt den steuerlichen Wert ihres Grundbesitzes fest. Der Einheitswert dient als Grundlage für die Berechnung verschiedener Steuern.

Der Einheitswert spiegelt den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie wider. Er wird anhand gesetzlich festgelegter Bewertungsverfahren ermittelt. Faktoren wie Lage, Größe und Nutzungsart fließen in die Bewertung ein.

Die aktuellen Einheitswerte basieren auf veralteten Stichtagen. In den alten Bundesländern gilt der 1. Januar 1964. In den neuen Bundesländern ist es der 1. Januar 1935.

Die Höhe des Einheitswerts beeinflusst direkt die zu zahlenden Steuern. Ein höherer Einheitswert führt zu einer höheren jährlichen Grundsteuer. Die Steuersumme ergibt sich aus der Multiplikation mit dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz.

Die veralteten Bewertungsgrundlagen stehen seit Langem in der Kritik. Eine Reform des Systems ist notwendig. Ab 2025 soll ein neues Modell eingeführt werden.

Das neue Modell orientiert sich stärker an aktuellen Verkehrswerten. Bis dahin bleiben die bestehenden Einheitswerte gültig.

Inhalt des Artikels

Kernpunkte

  • Der Einheitswert legt den steuerlichen Wert einer Immobilie fest und dient als Bemessungsgrundlage für verschiedene Steuern.
  • Die Einheitswerte basieren auf veralteten Stichtagen und spiegeln oft nicht die aktuellen Marktverhältnisse wider.
  • Je höher der im Einheitswertbescheid festgelegte Wert, desto höher fallen die zu zahlenden Steuern wie die Grundsteuer aus.
  • Eine Reform des Bewertungssystems ist geplant, um die Einheitswerte an aktuelle Verkehrswerte anzupassen.
  • Bis zur Einführung eines neuen Modells im Rahmen der Grundsteuerreform bleiben die bestehenden Einheitswerte gültig.

Was ist der Einheitswert bei Immobilien?

Der Einheitswert ist der rechnerische Wert einer Immobilie. Das Finanzamt nutzt ihn zur Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer. Er dient als Basis für die steuerliche Bewertung verschiedener Immobilienarten.

Definition des Einheitswerts

Der Einheitswert basiert auf alten Werteverhältnissen. Er weicht stark vom tatsächlichen Verkehrswert ab. Ab 2025 wird die Grundsteuer ohne Einheitswert berechnet.

Neue Eigentümer erhalten automatisch einen Einheitswertbescheid. Dieser enthält wichtige Angaben zum Grundstück und zur Berechnung. Der Wert ändert sich bei einem Besitzerwechsel nicht.

Verwendungszwecke des Einheitswerts

Der Einheitswert dient bis 2025 als Basis für verschiedene Steuern. Dazu gehören Grundsteuer, Gewerbesteuer, Zweitwohnsitzsteuer und Erbschaftsteuer.

  • Grundsteuer für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte
  • Gewerbesteuer für gewerblich genutzte Immobilien
  • Zweitwohnsitzsteuer
  • Erbschaftsteuer

Die Grundsteuer wird mit einer bestimmten Formel berechnet. Ein höherer Einheitswert führt zu einer höheren Grundsteuer. Ab 2025 wird der Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt.

Ermittlung des Einheitswerts für Häuser und Grundstücke

Der Einheitswert für bebaute Grundstücke wird meist durch das Ertragswertverfahren bestimmt. Dabei dient die Netto-Kaltmiete als Berechnungsgrundlage. Alternativ kommt das Sachwertverfahren zum Einsatz.

Faktoren wie Lage und Bauweise beeinflussen die Bewertung. Diese Kriterien können den Wert mindern oder erhöhen.

Ertragswertverfahren

Beim Ertragswertverfahren sind mehrere Faktoren wichtig. Dazu gehören Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Nettokaltmiete und Mietniveau.

Auch Wohnfläche und Gebäudealter spielen eine Rolle. Dieses Verfahren gilt für Miet- und Eigentumswohnungen sowie gemischt genutzte Grundstücke.

Sachwertverfahren

Ohne Rohmietdaten kommt das Sachwertverfahren zum Einsatz. Hier zählen Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Herstellungskosten, Grundfläche und Gebäudealter.

Es wird bei Einfamilienhäusern oder Geschäftsgrundstücken ohne Mieteinnahmen angewandt.

Faktoren zur Bewertung des Grundbesitzes

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Bewertungsfaktoren für Grundbesitz:

ErtragswertverfahrenSachwertverfahren
BodenrichtwertBodenrichtwert
GrundstücksflächeGrundstücksfläche
NettokaltmieteHerstellungskosten
MietniveauGrundfläche
WohnflächeGebäudealter
Gebäudealter 

Bei unbebauten Grundstücken zählt nur der Bodenrichtwert. Man multipliziert die Grundstücksfläche mit dem geltenden Bodenrichtwert.

Berechnung des Einheitswerts

Der Einheitswert wird mit bestimmten Formeln und Faktoren berechnet. Dabei sind die Jahresrohmiete und ein Multiplikator wichtig. Die Grundformel lautet:

Einheitswert = Jahresrohmiete x Multiplikator

Die Jahresrohmiete bildet die Berechnungsgrundlage. Sie wird mit einem Multiplikator vervielfacht. Dieser ändert sich je nach Alter und Lage der Immobilie.

Ein Altbau vor 1885 in einer Großstadt hat zum Beispiel einen Vervielfältiger von 5,3.

Formeln zur Berechnung des Einheitswerts

Der Grundsteuermessbetrag leitet sich vom Einheitswert ab. Er wird so berechnet:

Grundsteuermessbetrag = Einheitswert x Grundsteuermesszahl

Die Grundsteuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz der Gemeinde:

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Grundsteuerhebesatz

Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern

Die Berechnung unterscheidet sich in alten und neuen Bundesländern. In den alten gilt der 1. Januar 1964 als Stichtag. In den neuen ist es der 1. Januar 1935.

Das führt zu unterschiedlichen Werten. Die Wertverhältnisse in diesen Zeiträumen sind sehr verschieden.

Hier einige Beispiele für typische Einheitswerte:

  • 32.500 € für ein Einfamilienhaus in Berlin mit einem 1.000 Quadratmeter Grundstück
  • 117.000 € für ein Mehrfamilienhaus in Berlin-Mitte
  • 12.100 € für ein Mehrfamilienhaus in Bad Kreuznach
  • 65.000 € für ein Mehrfamilienhaus in Freiburg

Bis 2025 gelten die alten Daten zur Berechnung der Einheitswerte. Das Finanzamt nutzt das Ertrags- und Sachwertverfahren. Ab 2025 sollen neue Grundlagen für eine fairere Bewertung gelten.

Der Einheitswertbescheid

Der Einheitswertbescheid ist ein wichtiges Dokument vom Finanzamt. Er zeigt den Wert einer Immobilie an. Dieser Wert dient als Basis für verschiedene Steuern, besonders die Grundsteuer.

Das Finanzamt stellt den Bescheid meist innerhalb eines Jahres aus. Dies geschieht nach Eigentumsänderungen oder wesentlichen Veränderungen am Grundstück.

Inhalt des Einheitswertbescheids

Der Einheitswertbescheid enthält viele Informationen über das Grundstück. Dazu gehören:

  • Der festgestellte Einheitswert
  • Die Bezeichnung und Lage des Grundstücks
  • Die Art der Nutzung (privat, gewerblich, land- oder forstwirtschaftlich)
  • Das Einheitswert-Aktenzeichen zur schnellen Auffindbarkeit der Akte
  • Gegebenenfalls Angaben zu den angewandten Bewertungsmethoden (Ertragswert- oder Sachwertverfahren)

Der Einheitswertbescheid ist kein Steuerbescheid. Er legt nur den Grundstückswert fest. Dieser Wert dient als Grundlage für spätere Steuern.

Zustellung des Einheitswertbescheids

Das Finanzamt stellt den Bescheid bei Eigentumsänderungen zu. Dies kann durch Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Schenkung geschehen. Normalerweise erfolgt dies innerhalb eines Jahres.

Bei Erbschaften oder Schenkungen kann es länger dauern. Hier muss erst die Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung bearbeitet werden.

Eigentümer sollten die Informationen im Bescheid genau prüfen. Bei Fehlern können sie innerhalb der Frist Einspruch einlegen.

Anlass für die ZustellungZeitraum bis zur Zustellung
Kauf oder Verkauf einer ImmobilieMeist innerhalb eines Jahres
Erbschaft oder SchenkungKann länger als ein Jahr dauern
Wesentliche Veränderung des Grundstücks (Neubau, Umbau)Meist innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Baumaßnahmen

Der Einheitswertbescheid zeigt den Wert einer Immobilie an. Er ist wichtig für verschiedene Steuern. Eigentümer sollten ihn sorgfältig prüfen.

Änderungen des Einheitswerts

Der Einheitswert einer Immobilie kann sich mit der Zeit ändern. Diese Änderungen wirken sich direkt auf die Höhe der Grundsteuer aus. Wertveränderungen und neue wirtschaftliche Einheiten sind die Hauptgründe dafür.

Verschiedene Maßnahmen können den Wert einer Immobilie beeinflussen. Zu den häufigsten wertsteigernden Maßnahmen gehören:

  • Energetische Sanierung
  • Einbau einer neuen, effizienteren Heizanlage
  • Bauliche Veränderungen wie An- oder Umbauten
  • Umfassende Sanierungsarbeiten
  • Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit

Die Teilung eines Grundstücks führt zu einer neuen wirtschaftlichen Einheit. Dies erfordert eine Neufeststellung des Einheitswerts. Finanzbehörden berechnen den neuen Wert zum 1. Januar des Folgejahres.

Bei großen Wertsteigerungen sollten Eigentümer das Finanzamt informieren. So kann der Einheitswert zeitnah neu berechnet werden.

ÄnderungsgrundAuswirkung auf EinheitswertStichtag für Neufeststellung
Wertsteigernde SanierungErhöhung1. Januar nach Änderung
GrundstücksteilungNeufeststellung für neue wirtschaftliche Einheiten1. Januar nach Änderung
Abriss von GebäudenVerringerung1. Januar nach Änderung

Immobilienbesitzer sollten über mögliche Änderungen des Einheitswerts Bescheid wissen. So können sie die Auswirkungen auf die Grundsteuer besser einschätzen. Eine genaue Dokumentation aller Maßnahmen ist wichtig.

Gute Kommunikation mit dem Finanzamt hilft, unerwartete Erhöhungen zu vermeiden. Dies ermöglicht eine bessere Planung der Steuerlast.

Einheitswert-Aktenzeichen

Das Einheitswert-Aktenzeichen ist ein wichtiger Teil des Einheitswertbescheids. Es ordnet ein Grundstück oder eine Immobilie im Finanzverwaltungssystem zu. Finanzämter können damit Unterlagen schnell finden und bearbeiten.

Bedeutung des Einheitswert-Aktenzeichens

Das Einheitswert-Aktenzeichen ist zentral für die Grundsteuerfestsetzung und -zahlung. In den meisten Bundesländern dient es als steuerliches Ordnungskriterium. Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein verwenden stattdessen die Steuernummer.

Das Aktenzeichen oder die Steuernummer findet man im Einheitswertbescheid des Finanzamts. Auch im Grundsteuermessbescheid oder Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist es enthalten. Einige Bundesländer versenden Informationsschreiben mit einem Datenblatt für jedes Grundstück.

Angabe des Aktenzeichens bei Anträgen und Zahlungen

Bei Grundsteueranträgen und Zahlungen ist das korrekte Einheitswert-Aktenzeichen wichtig. Nur so kann das Finanzamt alles richtig zuordnen. Ob eine elektronische Abgabe ohne Aktenzeichen möglich sein wird, ist noch unklar.

In Bundesländern ohne Informationsschreiben könnten zusätzliche Recherchen nötig sein. Meistens kann man es in früheren Unterlagen finden.

BundeslandOrdnungskriterium
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen, ThüringenAktenzeichen
Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-HolsteinSteuernummer

Immobilienbesitzer sollten das richtige Aktenzeichen oder die Steuernummer immer angeben. Dies erleichtert die Arbeit der Finanzverwaltung. Es stellt auch sicher, dass eigene Unterlagen schnell bearbeitet werden.

Unterschiede zwischen Einheitswert und Verkehrswert

Der Einheitswert einer Immobilie weicht oft stark vom Verkehrswert ab. Er basiert auf alten Bewertungsmaßstäben von 1935 oder 1964. Der Verkehrswert zeigt den aktuellen Wert auf dem Immobilienmarkt.

Experten ermitteln den Verkehrswert und beachten Lage, Zustand und Marktentwicklung. Sie nutzen verschiedene Verfahren für einen realistischen Wert. Der Einheitswert wird durch eine Formel berechnet.

Er berücksichtigt Bodenwert, Gebäudesachwert und Außenanlagen. Dieser Wert liegt oft unter dem Marktwert. Er dient hauptsächlich als Grundlage für Steuern und Abgaben.

Die Berechnung des Einheitswerts durch die Finanzämter erfolgt auf Basis des Bewertungsgesetzes. Dabei werden der Bodenwert und der Gebäudewert addiert, um den Einheitswert zu ermitteln.

Der Einheitswert kann den echten Verkehrswert nicht genau abbilden. Der Immobilienmarkt ändert sich ständig. Preise und Werte schwanken. Der Einheitswert bleibt oft jahrzehntelang gleich.

MerkmalEinheitswertVerkehrswert
BewertungsgrundlageWerte aus 1935/1964Aktuelle Marktlage
ErmittlungFormel (Bewertungsgesetz)Gutachten (Sachverständige)
Berücksichtigte FaktorenBodenwert, Gebäudesachwert, AußenanlagenLage, Zustand, Marktentwicklung
VerwendungszweckSteuern und AbgabenVerkauf, Beleihung

Ab 2025 soll eine Grundsteuerreform in Kraft treten. Sie will die Bewertung von Immobilien verbessern. Der Einheitswert soll durch den Grundsteuerwert ersetzt werden.

Bedeutung des Einheitswerts beim Immobilienverkauf

Der Einheitswert spielt beim Immobilienverkauf eine kleine Rolle. Der Kaufpreis richtet sich meist nach dem aktuellen Marktwert. Dieser liegt oft höher als der Einheitswert.

Für Käufer kann der Einheitswert trotzdem wichtig sein. Er hilft, die künftige Steuerlast einzuschätzen. Der Einheitswert dient als Grundlage für Grund- und Gewerbesteuer.

Ein niedriger Einheitswert bedeutet weniger Steuern für den Besitzer. Käufer sollten sich den Einheitswertbescheid zeigen lassen. So können sie die Steuern besser berechnen.

„Der Einheitswert ist zwar für die Preisfindung beim Immobilienverkauf nicht direkt relevant, gibt Käufern aber einen Anhaltspunkt für die anfallenden Steuern.“

Im Kaufvertrag steht der Einheitswert nicht. Trotzdem ist er für die spätere Besteuerung wichtig. Käufer sollten neben dem Kaufpreis auch die langfristigen Kosten beachten.

Der Einheitswert bietet beim Verkauf zusätzliche Infos. Er beeinflusst den Kaufpreis nicht direkt. Für Verkäufer ist er unwichtig, für Käufer nützlich zur Steuerschätzung.

Kritik am Einheitswert

Der Einheitswert steht seit langem in der Kritik. Er basiert auf veralteten Bewertungsgrundlagen und spiegelt nicht die aktuellen Marktverhältnisse wider. Die letzte umfassende Hauptfeststellung fand in den alten Bundesländern 1964 statt.

In den neuen Bundesländern werden sogar Werte von 1935 herangezogen. Die Wertverhältnisse auf dem Immobilienmarkt haben sich drastisch verändert. Dies führt zu einer erheblichen Diskrepanz zwischen Einheitswerten und tatsächlichen Verkehrswerten.

Veraltete Bewertungsgrundlagen

Ein Hauptkritikpunkt ist die Verwendung hoffnungslos veralteter Bewertungsgrundlagen. Der Verkehrswert spiegelt den aktuellen Marktwert wider. Der Einheitswert basiert jedoch auf Daten, die über 50 Jahre alt sind.

Diese veraltete Bewertung führt zu niedrigeren Einheitswerten als tatsächliche Immobilienwerte. Das Resultat ist eine ungerechte Besteuerung für viele Immobilienbesitzer.

RegionLetzte Hauptfeststellung
Alte Bundesländer1964
Neue Bundesländer1935

Ungerechtigkeiten durch Nachfeststellungen

Bei Neubauten oder Erstbesteuerungen erfolgt eine Bewertung auf Basis aktuellerer Daten. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Bestandsimmobilien. Deren Einheitswerte basieren weiterhin auf veralteten Daten.

Eigentümer, die ihre Immobilien modernisieren oder erweitern, stehen vor einem Problem. Sie können die Auswirkungen auf die Grundsteuer oft nur schwer abschätzen. Eine Nachfeststellung kann zu einem deutlich höheren Einheitswert führen.

„Die Einheitsbewertung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung ist nicht mehr in der Lage, die Werte von Grundbesitz realitätsgerecht abzubilden.“ – Bundesverfassungsgericht, April 2018

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Grundsteuerbemessung für verfassungswidrig. Ab 2025 soll ein neues Modell den Einheitswert ersetzen. Es orientiert sich stärker an aktuellen Marktwerten und soll mehr Steuergerechtigkeit schaffen.

Neuer Einheitswert im Zuge der Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform 2025 bringt große Änderungen für Immobilienbesitzer und Gemeinden. Ab 2025 ersetzt ein neues Bewertungssystem den bisherigen Einheitswert für die Grundsteuer. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts machte diese Reform nötig.

Gründe für die Reform

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden in Deutschland. 2022 nahmen die Kommunen über 15 Milliarden Euro ein. Davon entfielen 14,9 Milliarden auf die Grundsteuer B für Grundstücke.

Eine Neubewertung war nötig, um die Einnahmen zu sichern. Zudem soll die Steuerlast gerechter verteilt werden.

Die Neubewertung der Grundstücke zielt auf eine gerechtere Verteilung der Grundsteuer ab.

Änderungen durch die Grundsteuerreform

Die Reform bewertet rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu. Der Grundsteuerwert ersetzt den Einheitswert und orientiert sich am Marktwert. Die Berechnung erfolgt weiterhin nach dieser Formel:

  • Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz

Der durchschnittliche Hebesatz liegt bei 384%. Ab 2025 werden die Steuermesszahlen vereinfacht. Für sozialen Wohnungsbau gibt es 25% Abschlag.

GrundsteuerartAnwendungsbereichEinnahmen 2022
Grundsteuer ALand- und forstwirtschaftliche Grundstücke0,4 Mrd. €
Grundsteuer BBebaute und unbebaute Grundstücke, Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum, Erbbaurechte14,9 Mrd. €
Grundsteuer C (ab 2025)Unbebaute, baureife Grundstücke

Die neue Grundsteuer C erlaubt höhere Hebesätze für baureife, unbebaute Grundstücke. Dies soll Eigentümer zur Bebauung motivieren und den Wohnungsmarkt entlasten.

Die Neubewertung kann die Steuerlast für einzelne Eigentümer ändern. Gemeinden profitieren von einer stabileren Einnahmebasis. So können sie ihre Aufgaben für die Bürger besser erfüllen.

Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts

Immobilienbesitzer müssen eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts abgeben. Die Frist dafür endete ursprünglich am 31. Januar 2023. Einige Bundesländer haben die Frist jedoch verlängert.

Die Abgabe erfolgt meist über das ELSTER-Portal. Verschiedene Angaben zur Immobilie sind nötig, wie Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.

Diese Daten dienen als Basis für den neuen Grundsteuerwert. Ab 2025 wird dieser Wert für die Grundsteuer wichtig sein. Rund 36 Millionen Immobilien in Deutschland werden neu bewertet.

Rund 36 Millionen Immobilien in Deutschland müssen im Rahmen der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sind verpflichtet, umfangreiche Daten zu ihren Immobilien zu sammeln und eine Feststellungserklärung abzugeben.

Die Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Elf Bundesländer nutzen das Bundesmodell. Andere verwenden abgewandelte Versionen wie das Modifizierte Bundesmodell oder Flächenmodell.

GrundsteuermodellVerwendung in Bundesländern
Bundesmodell11 Bundesländer
Modifiziertes BundesmodellSaarland
FlächenmodellBayern, Hamburg
BodenwertmodellBaden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen

Bei verspäteter oder unvollständiger Abgabe drohen Strafen. Immobilienbesitzer sollten die nötigen Angaben sorgfältig prüfen. Die Erklärung muss fristgerecht über ELSTER eingereicht werden.

Hilfe gibt es von Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen. Sie unterstützen bei der Datenzusammenstellung und korrekten Ausfüllung der Erklärung.

Die fristgerechte Abgabe der Feststellungserklärung ist entscheidend, um eine korrekte Besteuerung der Immobilien zu gewährleisten und Strafzahlungen zu vermeiden. Immobilienbesitzer sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und bei Bedarf fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen.

Anfordern eines Einheitswertbescheids

Der Einheitswertbescheid ist für Immobilienbesitzer wichtig. Er dient als Basis für diverse Steuern und Abgaben. Das zuständige Finanzamt stellt ihn normalerweise automatisch aus.

Manchmal geht der Bescheid verloren oder man braucht einen neuen. In solchen Fällen kann man ihn neu anfordern.

Zuständigkeit des Finanzamts

Das Finanzamt im Bezirk der Immobilie ist für den Bescheid verantwortlich. Eigentümer können dort eine Kopie beantragen. Auch Notare und Steuerberater dürfen dies für ihre Mandanten tun.

Vor der Anforderung sollten alle Steuererklärungen der letzten Jahre eingereicht sein. Das gewährleistet eine reibungslose Bearbeitung des Antrags.

Musterschreiben für die Anforderung

Die Anforderung erfolgt schriftlich per Formular oder eigenem Antrag. Ein Musterschreiben kann dabei helfen, muss aber angepasst werden. Folgende Angaben sind wichtig:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Steuernummer bzw. Aktenzeichen des Einheitswertbescheids
  • Genaue Bezeichnung der Immobilie (Adresse, Flurstück, Gemarkung)
  • Grund für die Anforderung des Bescheids (z.B. Verlust, Verkauf der Immobilie)
  • Datum und Unterschrift des Antragstellers

Es empfiehlt sich, den Antrag per Einschreiben zu senden. So hat man einen Nachweis über den Eingang. Das Finanzamt schickt meist innerhalb weniger Wochen eine Kopie zu.

Bewahren Sie den Bescheid sorgfältig auf. Fordern Sie bei Bedarf rechtzeitig einen neuen an. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Steuererklärung.

Einspruchsmöglichkeiten gegen den Einheitswertbescheid

Grundstückseigentümer können innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Einheitswertbescheid einlegen. Der Einspruch ist kostenlos und muss schriftlich begründet werden. Es ist ratsam, den gesamten Feststellungsbescheid anzufechten.

Gründe für einen Einspruch

Es gibt mehrere Gründe für einen Einspruch gegen den Einheitswertbescheid:

  • Fehlerhafte Berechnung des Einheitswerts durch das Finanzamt
  • Nicht nachvollziehbare Bewertung des Grundstücks
  • Verfassungsrechtliche Zweifel an den gesetzlichen Bewertungsregeln im „Bundesmodell“
  • Möglichkeit, einen niedrigeren Grundstückswert nachzuweisen

Wer nicht rechtzeitig Einspruch einlegt, kann die Grundstücksbewertung später kaum noch beanstanden.

Fristen und Vorgehensweise

Für einen erfolgreichen Einspruch gegen den Einheitswertbescheid sind wichtige Punkte zu beachten:

AspektBeschreibung
Frist1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids
FormSchriftlich und begründet
AdressatZuständiges Finanzamt
InhaltBezeichnung des Bescheids und Aktenzeichen
Folgen bei StattgabeNeuer Bescheid vom Finanzamt
Folgen bei AblehnungMöglichkeit der Klage vor dem Finanzgericht

Eigentümer sollten den Bescheid sofort nach Erhalt gründlich prüfen. So können sie Fehler vermeiden und eventuell Kosten sparen.

Ein Einspruch kann selbst eingereicht werden. Bei einer Klage vor dem Finanzgericht ist jedoch professionelle Hilfe empfehlenswert.

Fazit

Der Einheitswertbescheid ist für Immobilieneigentümer wichtig. Er dient als Grundlage für verschiedene Steuern, besonders die Grundsteuer. Die aktuellen Einheitswerte basieren auf veralteten Daten und weichen oft vom tatsächlichen Verkehrswert ab.

Das Verfassungsgericht erklärte diese Ungleichheiten 2018 für verfassungswidrig. Ab 2025 werden alle 36 Millionen Immobilien in Deutschland neu bewertet. Die neue Methode berücksichtigt Faktoren wie Grundstückswert, Gebäudealter und durchschnittliche Mieteinnahmen.

Für Eigentümer kann dies zu Änderungen in der Grundsteuer führen. Es ist klug, sich früh über die Auswirkungen zu informieren. Bei Bedarf sollten sie ihr Einspruchsrecht gegen den Bescheid nutzen.

Eine genaue Prüfung des Einheitswertbescheids ist wichtig. So können Eigentümer unnötige Steuerzahlungen vermeiden und ihre Rechte wahren. Die langfristigen Folgen der Reform bleiben abzuwarten.

FAQ

Q: Was ist der Einheitswert bei Immobilien?

A: Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt festgelegter Immobilienwert. Er dient als Grundlage für verschiedene Steuern, wie Grund- und Gewerbesteuer. Dieser Wert basiert auf veralteten Bewertungsgrundlagen und spiegelt nicht den aktuellen Immobilienwert wider.

Q: Wie wird der Einheitswert ermittelt?

A: Bei bebauten Grundstücken nutzt man das Ertrags- oder Sachwertverfahren. Für unbebaute Grundstücke wird der Bodenrichtwert herangezogen. Faktoren wie Grundstücksfläche, Wohnfläche und Gebäudealter fließen in die Bewertung ein.

Q: Welche Informationen enthält der Einheitswertbescheid?

A: Der Einheitswertbescheid zeigt den festgestellten Einheitswert und Angaben zum Bewertungsgrundstück. Er enthält auch Informationen zur Nutzungsart und gegebenenfalls zu den Berechnungsmethoden. Das Finanzamt stellt ihn bei Eigentumsänderungen oder neuen wirtschaftlichen Einheiten zu.

Q: Wie kann der Einheitswert geändert werden?

A: Bauliche Veränderungen, Sanierungen oder Grundstücksteilungen können den Einheitswert ändern. Bei wertsteigerenden Änderungen sollte der Eigentümer das Finanzamt informieren. Eine Neuberechnung erfolgt zum 1. Januar nach der Änderung.

Q: Wo finde ich das Einheitswert-Aktenzeichen?

A: Das Einheitswert-Aktenzeichen steht auf dem Grundsteuer- oder Einheitswertbescheid. Es hilft bei der schnellen Aktenauffindung. Bei Grundsteueranträgen und Zahlungen ans Finanzamt muss es angegeben werden.

Q: Entspricht der Einheitswert dem Marktwert einer Immobilie?

A: Nein, der Einheitswert liegt meist deutlich unter dem aktuellen Verkehrswert. Er basiert auf veralteten Bewertungsmaßstäben. Für die Preisfindung beim Verkauf ist er nicht relevant.

Q: Warum steht der Einheitswert in der Kritik?

A: Die Bewertungsgrundlagen des Einheitswerts sind veraltet. Sie spiegeln nicht die aktuellen Marktverhältnisse wider. Nachfeststellungen bei Immobilienänderungen führen zu Ungerechtigkeiten gegenüber unveränderten Bestandsimmobilien.

Q: Was ändert sich durch die Grundsteuerreform?

A: Ab 2025 ersetzen neue Grundsteuerwerte den Einheitswert. Diese liegen näher am tatsächlichen Marktwert. Die Berechnung erfolgt weiterhin durch Multiplikation mit Steuermesszahl und Hebesatz. Dies kann zu Änderungen der Steuerlast führen.

Q: Wie kann ich Einspruch gegen den Einheitswertbescheid einlegen?

A: Bei Zweifeln können Eigentümer binnen eines Monats Einspruch einlegen. Dies muss schriftlich und begründet beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Eine sofortige Prüfung der Unterlagen hilft, Fehler zu vermeiden und Kosten zu sparen.

Q: Was hat es mit der Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform auf sich?

A: Immobilienbesitzer mussten bis 1. Januar 2022 eine Feststellungserklärung einreichen. Diese enthält Angaben zu Grundstücken und Gebäuden. Die Daten dienen als Basis für die Neubewertung im Rahmen der Grundsteuerreform.