Bis 2030 laufen über 20 Prozent der deutschen Erbbaurechtverträge aus. Dies zeigt, wie wichtig Erbpacht und Pacht als Alternativen zur Grundstücksnutzung sind. Beide Konzepte haben ihre Eigenheiten.
Pachtverträge erlauben die Nutzung einer Sache gegen Zahlung. Der Pächter darf die Früchte des Pachtgegenstands ernten. Die Laufzeit ist begrenzt.
Erbpacht ist eine besondere Form der Pacht. Der Erbbaurechtsnehmer darf auf fremdem Grund bauen und das Gebäude nutzen. Die Bedingungen unterscheiden sich stark von normalen Pachtverträgen.
Wir vergleichen Erbpacht und Pacht genau. Sie erfahren Vor- und Nachteile beider Formen. So finden Sie die beste Option für Ihre Ziele.
Wichtige Erkenntnisse
- Pachtverträge regeln die zeitlich begrenzte Überlassung einer Pachtsache gegen Zahlung eines Pachtzinses
- Erbpacht ist eine spezielle Form der Pacht mit langen Laufzeiten und dem Recht, auf fremdem Grund zu bauen
- Erbpachtverträge haben üblicherweise Laufzeiten zwischen 50 und 99 Jahren
- Der Erbbauzins liegt in der Regel zwischen 3% und 5% des Bodenwerts des Grundstücks
- Erbpacht ermöglicht Immobilienerwerb in Ballungsräumen auch ohne teures Grundstück
- Bei Vertragsende haben Grundstückseigentümer und Erbbaurechtsnehmer ein Vorkaufsrecht
- Die Verlängerung von Erbbaurechtsverträgen wird von vielen Erbbaurechtgebern favorisiert
Was ist Pacht?
Pacht ist ein Vertrag zwischen Pächter und Verpächter. Der Verpächter gibt dem Pächter das Recht, etwas zu nutzen und Erträge daraus zu ziehen. Dafür zahlt der Pächter einen vereinbarten Betrag.
Anders als bei der Miete darf der Pächter nicht nur nutzen, sondern auch Gewinne machen. Das macht Pacht besonders interessant für Geschäftsleute.
Definition von Pacht
Bei der Pacht überlässt der Verpächter dem Pächter eine Sache oder ein Recht. Der Pächter darf es nutzen und Erträge erwirtschaften.
Pachtgegenstände können Felder, Geschäfte, Restaurants oder Maschinen sein. Der Pächter muss Gewinne erzielen, das unterscheidet Pacht von Miete.
Rechte und Pflichten des Pächters
Der Pächter darf die Pachtsache nutzen und Gewinne machen. Er muss pünktlich zahlen und gut auf alles aufpassen.
Reparaturen sind seine Aufgabe. Am Ende gibt er alles so zurück, wie er es bekommen hat.
Rechte und Pflichten des Verpächters
Der Verpächter muss dem Pächter alles in gutem Zustand übergeben. Er darf den Pächter nicht bei der Arbeit stören.
Geht etwas kaputt, ohne dass der Pächter schuld ist, muss der Verpächter es ersetzen. Das gilt nicht für Tiere.
Merkmal | Pacht |
---|---|
Vertragsgegenstand | Überlassung einer Sache oder eines Rechts zur Nutzung und Fruchtziehung |
Entgelt | Pachtzins |
Dauer | Zeitlich begrenzt, meist zwischen 1 und 30 Jahren |
Nutzungsrecht | Pächter ist zur Nutzung und Fruchtziehung berechtigt und verpflichtet |
Instandhaltungspflicht | Pächter muss Pachtsache pfleglich behandeln und instand halten |
Vorteile und Nachteile der Pacht
Die Pacht hat Vor- und Nachteile für Pächter und Verpächter. Hier betrachten wir die wichtigsten Aspekte näher.
Vorteile für den Pächter
Der Pächter kann die Pachtsache flexibel nutzen. Er erzielt Gewinne, ohne langfristig Kapital zu binden. Im Vergleich zur Miete genießt er mehr unternehmerische Freiheit.
Der Pächter muss keine hohen Investitionen tätigen. Er zahlt stattdessen einen regelmäßigen Pachtzins. Dies ermöglicht eine effiziente Nutzung des gepachteten Objekts.
Nachteile für den Pächter
Der Pächter erwirbt kein Eigentum an der Pachtsache. Er muss sie nach Vertragsende zurückgeben. Während der Pachtdauer trägt er Kosten für Instandhaltung und Reparaturen.
Ein Risiko besteht in der möglichen Kündigung durch den Verpächter. Der Pächter muss dann die Pachtsache räumen. Er muss sich eventuell eine neue Bewirtschaftungsmöglichkeit suchen.
Vorteile für den Pächter | Nachteile für den Pächter |
---|---|
Flexible Nutzung der Pachtsache | Kein Eigentumserwerb |
Keine langfristige Kapitalbindung | Instandhaltungs- und Reparaturkosten |
Mehr unternehmerische Freiheit als bei Miete | Kündigungsrisiko durch Verpächter |
Die Pacht ist eine interessante Option für flexible Objektnutzung. Der Pächter muss das Objekt nicht kaufen. Er sollte sich aber der Nachteile bewusst sein.
Was ist Erbpacht?
Erbpacht ist eine besondere Art der langfristigen Grundstücksnutzung. Der Eigentümer erlaubt jemandem, auf seinem Land zu bauen. Dafür zahlt der Nutzer regelmäßig einen Erbbauzins.
Definition von Erbpacht
Erbpacht ist ein dingliches Recht zur umfassenden Nutzung eines fremden Grundstücks. Es ist vererbbar, verkäuflich und wird für etwa 99 Jahre im Grundbuch eingetragen.
Der Nutzer darf Gebäude errichten, die ihm gehören. Das Grundstück bleibt jedoch Eigentum des Erbbaurechtgebers.
Einige interessante Fakten zur Erbpacht:
- Gemeinden wie Frankfurt, Berlin und Hamburg vergeben jeweils über 4.000 Erbbaurechte, vor allem für Wohnzwecke.
- Die Höhe des Erbbauzinses liegt typischerweise zwischen 3% und 6% des Grundstückswerts.
- Erbbauzinszahlungen können alle drei Jahre angepasst werden, insbesondere wenn der Grundstückswert steigt.
Unterschiede zwischen Erbpacht und Pacht
Erbpacht und Pacht unterscheiden sich in Laufzeit und Nutzungsrecht. Die wichtigsten Merkmale sind:
Erbpacht | Pacht |
---|---|
Lange Laufzeit (50-99 Jahre) | Kürzere Laufzeit (meist unter 30 Jahre) |
Erbbauberechtigter darf Gebäude errichten | Pächter nutzt bestehende Gebäude/Flächen |
Erbbauzins orientiert sich am Grundstückswert | Pachtzins richtet sich nach Nutzungsart |
Erbbaurecht ist im Grundbuch eingetragen | Pachtvertrag ist nicht im Grundbuch vermerkt |
Erbpacht eignet sich für langfristige Grundstücksüberlassung zum Bauen. Pacht wird oft für landwirtschaftliche Flächen oder Gewerbe genutzt. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile.
Vorteile und Nachteile der Erbpacht
Die Erbpacht hat Vor- und Nachteile für Erbpächter und Erbbaurechtsgeber. Eine genaue Abwägung ist wichtig, bevor man sich entscheidet.
Vorteile für den Erbpächter
Erbpächter können Grundstücke langfristig nutzen. Verträge laufen meist zwischen 50 und 99 Jahren. Sie können darauf ein eigenes Gebäude errichten.
Die Erbpacht ist oft günstiger als der Grundstückskauf. Der Erbbauzins beträgt nur 2,5% bis 5% des Grundstückswerts.
Die Regel für die Nutzungszeit von Grundstücken im Erbbaurecht beträgt in der Regel 99 Jahre.
In Großstädten gibt es viele Erbbaurechte für Wohnzwecke. Erbpächter können so in attraktiven Lagen wohnen oder investieren.
Nachteile für den Erbpächter
Der Erbpächter erwirbt kein Grundstückseigentum. Nach Vertragsablauf muss er es zurückgeben. Der Erbbauzins kann alle drei Jahre angepasst werden.
Zusätzliche Kosten fallen an: Grunderwerbsteuer, Erschließung und Versicherungen. Der Erbpächter profitiert nicht von Grundstückswertsteigerungen.
Kosten für den Erbpächter | Beschreibung |
---|---|
Erbbauzins | Typischerweise 2,5% bis 5% des Grundstückswertes, Anpassung meist alle 3 Jahre |
Grunderwerbsteuer | Fällig bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrags |
Erschließungskosten | Anteilige Kosten für die Erschließung des Grundstücks |
Versicherungen | Gebäudeversicherung, ggf. weitere Versicherungen |
Bei Vertragsende geht das Grundstück an den Eigentümer zurück. Das betrifft auch das Haus. Der Erbbaurechtsgeber zahlt eine Entschädigung von mindestens zwei Dritteln des Gebäudewerts.
Erbpacht oder Pacht: Die Unterschiede und was besser ist
Erbpacht und Pacht ermöglichen die Nutzung von Grundstücken oder Immobilien ohne Eigentum. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile. Sie unterscheiden sich in Laufzeit, Eigentumsverhältnissen und Kosten.
Bei der Pacht erwirbt man kein Eigentum. Man darf das Objekt nur für einen bestimmten Zeitraum nutzen. Pachtverträge sind oft kürzer als Erbpachtverträge.
Bei der Erbpacht wird man Eigentümer des Gebäudes, nicht des Grundstücks. Erbpachtverträge laufen meist 33, 66 oder 99 Jahre. In Deutschland nutzen etwa 5% der Wohnflächen Erbbaurechte.
Merkmal | Pacht | Erbpacht |
---|---|---|
Laufzeit | Kürzer, oft bis 99 Jahre | Länger, meist 33, 66 oder 99 Jahre |
Eigentumsverhältnisse | Kein Eigentumserwerb | Eigentum am Gebäude, nicht am Grundstück |
Kosten | Pachtzins | Erbbauzins (3-6% des Grundstückswerts p.a.) und Baukosten |
Die Pachtkosten richten sich nach dem vereinbarten Pachtzins. Er kann fest sein oder von Umsätzen abhängen. Bei der Erbpacht zahlt man Baukosten und jährlichen Erbbauzins.
Der Erbbauzins beträgt meist 3-6% des Grundstückswerts. Erbpacht kann im Vergleich zum Grundstückskauf bis zu 250€ monatlich sparen.
Ob Pacht oder Erbpacht besser ist, hängt von individuellen Bedürfnissen ab. Pacht ist flexibler für kürzere Zeiträume. Erbpacht bietet langfristige Perspektiven und Gebäudeeigentum.
Laufzeiten und Kündigungsfristen
Pacht- und Erbpachtverträge unterscheiden sich in Laufzeiten und Kündigungsfristen. Pachtverträge sind flexibler. Erbpachtverträge binden langfristig.
Laufzeiten bei Pachtverträgen
Pachtverträge können befristet oder unbefristet sein. Für Grundstücke braucht es ab einem Jahr einen schriftlichen Vertrag. Bei landwirtschaftlicher Nutzung gilt dies ab zwei Jahren.
Ohne Schriftform läuft der Vertrag unbefristet weiter. Das bietet mehr Flexibilität für beide Parteien.
Laufzeiten bei Erbpachtverträgen
Erbpachtverträge dauern meist 60 bis 99 Jahre. Nach Ablauf haben beide Seiten ein Vorkaufsrecht. Ohne Nutzung geht das Gebäude gegen Entschädigung an den Eigentümer.
Kündigungsfristen bei Pacht und Erbpacht
Pachtverträge enden sechs Monate vor Pachtjahresende. Sie gehen auf Erben über. Erbpachtverträge laufen meist die volle Zeit.
Vorzeitige Beendigung ist nur einvernehmlich möglich. Das schafft Sicherheit für beide Parteien.
Merkmal | Pacht | Erbpacht |
---|---|---|
Laufzeit | Befristet oder unbefristet möglich | Langfristig, meist 60-99 Jahre |
Schriftform | Ab 1 Jahr (Grundstücke) bzw. 2 Jahren (Landwirtschaft) | Immer erforderlich |
Kündigungsfrist | 6 Monate zum Pachtjahresende (wenn nicht anders vereinbart) | Meist nur einvernehmlich möglich |
Vererbbarkeit | Geht auf Erben über | Vorkaufsrecht für Erbbauberechtigten und -geber |
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Landpachtverträge können bis zu 2 Jahre betragen, um dem Pächter genügend Zeit für notwendige Anpassungen zu geben.
Pachtverträge bieten kürzere Laufzeiten und flexible Kündigungsmöglichkeiten. Erbpachtverträge sind langfristig mit eingeschränkten Kündigungsoptionen. Die Wahl hängt von individuellen Bedürfnissen ab.
Eigentumsverhältnisse bei Pacht und Erbpacht
Pacht und Erbpacht haben unterschiedliche Eigentumsrechte. Bei der Pacht erwirbt der Pächter kein Eigentum. Der Erbpächter wird Eigentümer der Gebäude und Anlagen.
Der Grund bleibt im Besitz des Erbpachtgebers. In Deutschland stehen etwa fünf Prozent aller Gebäude auf Erbpachtgrundstücken.
Die jährliche Erbpachtzahlung beträgt meist drei bis fünf Prozent des Grundstückswerts. Erbpachtverträge laufen oft 75 oder 99 Jahre, manchmal 60 Jahre.
Bei Ablauf der Erbpacht geht das Nutzungsrecht vollständig zurück an den Verpächter. Falls die Erbpacht ausläuft und eine Immobilie auf dem Grundstück steht, muss diese zu mindestens zwei Dritteln des Verkehrswertes abgelöst werden.
Eine Vertragsverlängerung kann neue Bedingungen haben. Der Erbbauzins kann an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sein. Erbpachtgrundstücke bieten meist Kommunen, Stiftungen oder Kirchen an.
- Kirchen können verlangen, dass Bewerber gläubig und Teil einer Familie sind
- Kommunen berücksichtigen oft soziale Faktoren bei der Vergabe
- Bei Beendigung des Erbpachtvertrags gibt es meist die Optionen einer Neuverhandlung der Konditionen, der Rückgabe des Grundstücks oder einer Entschädigung für vorgenommene Verbesserungen
Merkmal | Pacht | Erbpacht |
---|---|---|
Eigentum am Pachtgegenstand | Verbleibt beim Verpächter | Geht auf Erbpächter über (nur Gebäude) |
Typische Vertragslaufzeit | Befristet, meist kürzer | Langfristig, oft 75-99 Jahre |
Regelmäßige Zahlungen | Pachtzins | Erbbauzins |
Übliche Verpächter | Privatpersonen, Unternehmen | Kommunen, Stiftungen, Kirchen |
Die Finanzierung einer Immobilie auf Erbpachtland kann einfacher sein. Das liegt am geringeren Darlehensbetrag. Probleme können bei kurzer Erbbaurecht-Laufzeit entstehen.
Erbpachtnehmer haben eingeschränkten Zugriff auf die Immobilie. Oft brauchen sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers für bestimmte Maßnahmen.
Kosten und Entgelte: Pachtzins vs. Erbpachtzins
Pacht und Erbpacht unterscheiden sich in ihren Kosten. Bei der Pacht ist der Pachtzins wichtig. Bei der Erbpacht ist es der Erbpachtzins.
Beide Entgelte unterscheiden sich in Höhe und Berechnung. Wir schauen uns das genauer an.
Höhe und Berechnung des Pachtzinses
Der Pachtzins richtet sich nach dem Pachtgegenstand und der ortsüblichen Miete. Lage, Größe und Zustand des Objekts spielen eine Rolle. Der Pachtzins wird meist jährlich gezahlt.
Bei Nichtzahlung kann der Verpächter die Pachtsache einziehen. Die Zahlung erfolgt in Geld oder Naturalien.
Interessante Fakten zur Pacht:
- Rund 75% aller landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland sind Pachtland
- Pachtverträge können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden
- Bei befristeten Verträgen endet das Pachtverhältnis automatisch mit Ablauf der Frist
- Für die Kündigung eines unbefristeten Pachtvertrags ist eine Kündigung erforderlich
Höhe und Berechnung des Erbpachtzinses
Der Erbpachtzins richtet sich nach dem Grundstückswert. Er ist meist günstiger als ein Kauf. Der Erbpachtzins wird jährlich gezahlt.
Er kann sich an Änderungen des Bodenwerts anpassen. Der Erbbauberechtigte zahlt auch für Bau und Instandhaltung des Gebäudes.
Wichtige Aspekte zur Erbpacht:
Kriterium | Wert |
---|---|
Durchschnittlicher Erbbauzins pro Jahr | 3-6% des Grundstückswerts |
Beispiel: Monatlicher Erbbauzins bei 50-jährigem Vertrag | 10.000 EUR |
Erbbauzins in Praxisbeispielen | 6% des Verkehrswerts (üblich: 3-5%) |
Gesamtzahlungen Erbpacht vs. Kauf | 6 Mio. EUR vs. 2 Mio. EUR + Zinsen |
Grunderwerbsteuersatz für Erbpacht (NRW) | 6,5% |
Erbbauzinsen unterliegen der Hinzurechnung als Mietzinsen für Grundbesitz im Wert von 12,50% gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG.
Bei bebauten Grundstücken teilt sich der Erbbauzins auf. Er umfasst die Grundstücksüberlassung und den Zinsanteil für die Bauwerke.
Der BFH bestätigt: Die Hinzurechnung der Erbbauzinsen ist rechtmäßig. Sie entspricht dem Gewerbesteuergesetz und der Verfassung.
Anwendungsbereiche von Pacht und Erbpacht
Pacht und Erbpacht spielen in der Immobilienwirtschaft eine wichtige Rolle. Pacht betrifft meist Grundstücke, Gebäude und Betriebe. Erbpacht wird für Baugrundstücke genutzt, die bebaut werden sollen.
Typische Pachtgegenstände
Pachtverträge werden oft für bestimmte Objekte abgeschlossen. Dazu gehören Grundstücke, Gebäude und ganze Betriebe.
Auch landwirtschaftliche Flächen, Fischereirechte und Jagdreviere können gepachtet werden. Der Pächter darf den Pachtgegenstand für eine festgelegte Zeit nutzen.
- Grundstücke
- Gebäude
- Ganze Betriebe
- Landwirtschaftliche Flächen
- Fischereirechte
- Jagdreviere
Typische Erbpachtgegenstände
Erbpacht wird hauptsächlich für Baugrundstücke genutzt. Diese können für Wohngebäude oder Gewerbeimmobilien bestimmt sein.
- Baugrundstücken für Wohngebäude
- Baugrundstücken für Gewerbeimmobilien
Erbpacht ist eine Alternative zum Kauf. Sie eignet sich, wenn das Geld knapp ist oder das Grundstück nicht verkauft werden soll.
Der Erbpächter erhält ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht. Das Eigentum bleibt jedoch beim Erbpachtgeber.
Vergleichskriterium | Pacht | Erbpacht |
---|---|---|
Hauptanwendungsbereich | Grundstücke, Gebäude, Betriebe | Baugrundstücke für Wohn- und Gewerbeimmobilien |
Weitere Anwendungsbereiche | Landwirtschaftliche Flächen, Fischereirechte, Jagdreviere | – |
Nutzungsrecht | Zeitlich begrenzt, Nutzung und Fruchtziehung | Zeitlich begrenzt, Bebauung und Nutzung |
Eigentumsverhältnisse | Eigentum verbleibt beim Verpächter | Eigentum verbleibt beim Erbpachtgeber |
Rechtliche Grundlagen und Vertragsgestaltung
Pacht- und Erbpachtverträge haben verschiedene rechtliche Grundlagen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Pacht. Für die Erbpacht gelten spezielle Gesetze und Verordnungen.
Gesetzliche Regelungen zur Pacht
Die Pacht ist im BGB in den §§ 581 ff. geregelt. Für landwirtschaftliche Flächen gilt das Landpachtverkehrsgesetz. Wichtige Punkte bei der Vertragsgestaltung sind zu beachten.
- Schriftform für Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (§ 585a BGB)
- Kündigungsfristen und -modalitäten (§ 584 BGB)
- Pflichten von Pächter und Verpächter bezüglich Erhaltung und Bewirtschaftung (§§ 585, 586 BGB)
- Regelungen zur Pachtpreisanpassung (§ 587 BGB)
Gesetzliche Regelungen zur Erbpacht
Das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) und die Erbbaurechtsverordnung (ErbbauVO) regeln die Erbpacht. Zentrale Aspekte sind zu berücksichtigen.
- Mindestlaufzeit von 99 Jahren (§ 1 ErbbauRG)
- Entschädigungsregelungen bei Vertragsende (§§ 27, 28 ErbbauRG)
- Zustimmungserfordernisse für Belastungen des Erbbaurechts (§ 5 ErbbauRG)
- Heimfallrecht des Grundstückseigentümers (§ 2 Nr. 4 ErbbauRG)
Merkmal | Pacht | Erbpacht |
---|---|---|
Gesetzliche Grundlage | BGB (§§ 581 ff.), Landpachtverkehrsgesetz | Erbbaurechtsgesetz, Erbbaurechtsverordnung |
Typische Vertragsdauer | Wenige Jahre bis Jahrzehnte | Meist 99 Jahre |
Eigentumsverhältnisse | Pächter erhält Nutzungsrecht, kein Eigentum | Erbpächter wird Eigentümer des Gebäudes, nicht des Grundstücks |
Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist bei Pacht und Erbpacht wichtig. Gesetzliche Vorgaben und individuelle Interessen müssen berücksichtigt werden. Rechtliche Expertise hilft, sichere und faire Vereinbarungen zu treffen.
Pacht und Erbpacht als Instrumente der Immobilieninvestition
Pacht und Erbpacht bieten Immobilieninvestoren spannende Chancen. Bei der Pacht nutzt man eine Immobilie für eine bestimmte Zeit. Man erzielt Gewinne, ohne das volle Risiko zu tragen.
Die Erbpacht ist eine Alternative zum Kauf. Sie eignet sich bei fehlendem Kapital oder wenn der Eigentümer nicht verkaufen will. Erbbaurechte laufen oft 99 Jahre und bieten langfristige Sicherheit.
Pacht bietet mehr Flexibilität, Erbpacht ermöglicht langfristige Wertschöpfung. Bei der Erbpacht sind die finanziellen Verpflichtungen höher. Neben dem Erbpachtzins fallen Kosten für Bebauung und Instandhaltung an.
Beim Auslaufen des Erbbaurechts muss man den Eigentümer entschädigen. Die Zahlung beträgt meist etwa 2/3 des Verkehrswerts des Gebäudes.
Es wird prognostiziert, dass die Dynamik hinsichtlich der im Erbbaurecht verkauften Wohnungen und Häuser langfristig zunehmen wird.
Erbbaurechte machen in Deutschland nur fünf Prozent aus. Experten erwarten jedoch ein Wachstum. Gründe sind knappe Anlagemöglichkeiten und steigende Bodenpreise.
Für Grundstückseigentümer wird die Vergabe von Erbbaurechten attraktiver. Sie können langfristige Einnahmen durch den Erbpachtzins erzielen.
Land | Anteil Erbbaurechte |
---|---|
Deutschland | ca. 5% |
Großraum London | ca. 90% |
Niederlande | ca. 80% |
Im Ausland sind Erbbaurechte weiter verbreitet. In London fallen 90% der Grundstücke darunter, in den Niederlanden sogar 80%. Dies zeigt das Potenzial für Deutschland.
Investoren sollten Pacht und Erbpacht als Alternativen zum Kauf erwägen. Eine gründliche Analyse und Beratung helfen, die richtige Wahl zu treffen.
Fazit
Erbpacht und Pacht sind unterschiedliche Modelle zur Immobiliennutzung. Bei der Pacht wird das Nutzungsrecht zeitlich begrenzt übertragen. Der Erbpächter erhält ein vererbliches und veräußerliches Recht am Grundstück.
Erbpachtverträge laufen meist 50 bis 99 Jahre. Pachtverträge sind oft kürzer. Der Erbpachtzins beträgt drei bis fünf Prozent des Grundstückswerts. Er kann alle drei Jahre angepasst werden.
Bei Pachtverträgen wird der Pachtzins individuell vereinbart. Für Investoren kann Erbpacht attraktiv sein. Die Grunderwerbsteuer fällt niedriger aus als beim Kauf.
Nach Vertragsablauf geht das Eigentum an den Grundstückseigentümer über. Eine Verlängerung kann vereinbart werden. Die Wahl hängt von persönlichen Zielen ab.
Pacht bietet mehr Flexibilität. Erbpacht ermöglicht langfristige Grundstücksnutzung. Prüfen Sie die Angebote sorgfältig. Bedenken Sie die langfristigen Folgen Ihrer Entscheidung.