Die Impressumspflicht auf Facebook bezieht sich auf die gesetzliche Anforderung, ein Impressum auf der Plattform bereitzustellen, falls man geschäftlich tätig ist, also z.B. eine Facebook-Seite zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken betreibt. Diese Pflicht resultiert aus dem Telemediengesetz (TMG) und anderen relevanten rechtlichen Vorgaben, die in Deutschland gelten, sowie ähnlichen Vorschriften in anderen Ländern mit vergleichbaren Vorgaben zur Offenlegung von Geschäftsinformationen.
Für Betreiber von geschäftlichen Facebook-Seiten in Deutschland und in manchen anderen Jurisdiktionen bedeutet dies, dass sie verpflichtet sind, ein Impressum vorzuhalten, das bestimmte Informationen enthält, um die Transparenz zu gewährleisten und den Nutzern zu ermöglichen, den Betreiber der Seite zu identifizieren und zu kontaktieren.
Zu den typischen Angaben in einem Impressum gehören:
- Der vollständige Name und die Rechtsform des Unternehmens oder des Seitenbetreibers.
- Die vollständige postalische Adresse des Unternehmens oder des Betreibers.
- Kontaktmöglichkeiten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer.
- Je nach Rechtsform weitere Angaben wie Handelsregisternummer und das zuständige Registergericht.
- Der Name und die Anschrift des Geschäftsführers oder des gesetzlichen Vertreters.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
- Bei regulierten Berufen Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde und berufsrechtlichen Regelungen.
Um das Impressum auf Facebook einzubinden, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Die gängigste ist, im Menü der Facebook-Seite den Punkt „Info“ auszuwählen und dort in den Einstellungen für Kontaktinformationen oder Beschreibung das Impressum einzufügen. Es ist wichtig, dass das Impressum leicht auffindbar und mit nicht mehr als zwei Klicks erreichbar ist.
Bitte beachten Sie, dass sich die rechtlichen Anforderungen für das Impressum je nach Land unterscheiden und regelmäßig Änderungen in der Rechtsprechung stattfinden können. Für spezifische rechtliche Anforderungen und bei Unsicherheiten bezüglich der Impressumspflicht sollte immer der Rat eines qualifizierten Rechtsbeistandes eingeholt werden, um die Compliance sicherzustellen.