Kann man einen Bausparvertrag vererben?

Etwa 60 Prozent der Bausparsumme gehen als Darlehen an die Erben über. Dies zeigt die Bedeutung von Bausparverträgen im Erbfall. Wie läuft die Übertragung ab?

Ein Bausparvertrag wird Teil der Erbmasse, wenn der Bausparer stirbt. Alle Rechte und Pflichten bleiben bestehen. Die Erben können den Vertrag fortführen oder kündigen.

Erben müssen sich bei der Bausparkasse legitimieren. Dafür brauchen sie die Sterbeurkunde und den Erbschein. Bei Fortführung haben sie dieselben Rechte wie der Verstorbene.

Dies schließt Bonuszinsen und die Möglichkeit eines günstigen Darlehens ein.

Inhalt des Artikels

Wichtige Erkenntnisse

  • Bausparverträge gehen im Erbfall auf die Erben über
  • Erben können den Vertrag fortführen oder kündigen
  • Zur Legitimation sind Sterbeurkunde und Erbschein nötig
  • Bei Fortführung bleiben alle Rechte und Boni erhalten
  • Erben können nach Zuteilung ein günstiges Darlehen nutzen

Was ist ein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag vereint Sparen und günstiges Darlehen für Immobilien oder Renovierungen. Er hilft beim Eigenkapitalaufbau und sichert günstige Darlehenskonditionen. Für Erben ist es wichtig, die Funktionsweise zu verstehen.

Definition und Funktionsweise von Bausparverträgen

Bei Vertragsabschluss legen Sie mit der Bausparkasse eine Bausparsumme fest. Diese besteht aus Ihrem Sparguthaben und dem späteren Darlehen.

In der Ansparphase zahlen Sie regelmäßig ein, bis 40-50% der Summe erreicht sind. Dann wird der Vertrag zuteilungsreif und Sie können das Darlehen nutzen.

Das Guthaben und Darlehen dienen verschiedenen Zwecken der Immobilienfinanzierung:

  • Kauf oder Bau einer Immobilie
  • Modernisierung und Renovierung
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen
  • Ablösung von Hypotheken oder Krediten

Vorteile des Bausparens

Bausparverträge bieten viele Vorteile für Vermögensaufbau und Immobilienfinanzierung:

  1. Zinssicherheit: Die Darlehenskonditionen stehen bei Vertragsabschluss fest, ermöglichen langfristige Planung.
  2. Staatliche Förderung: Wohnungsbauprämien oder Arbeitnehmer-Sparzulagen erhöhen die Rendite.
  3. Flexibilität: Das Guthaben lässt sich für verschiedene Immobilienzwecke nutzen.
  4. Geringe Einstiegshürden: Kleine Sparraten ermöglichen den Abschluss und Zinseszinseffekt.

Hier eine Übersicht wichtiger Kennzahlen verschiedener Bauspartypen:

BauspartypNettodarlehensbetragAbschlussgebührZuteilungsdauerEffektiver JahreszinsMonatliche RateAnzahl Raten
Klassik29.737,94 EUR1,6%7 Jahre, 6 Monate2,60%300 EUR119
Komfort31.795,24 EUR1,0%8 Jahre, 9 Monate3,24%385 EUR90

Bausparverträge sind eine kluge Wahl für langfristigen Vermögensaufbau und einfachere Immobilienfinanzierung. Für Erben ist es ratsam, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.

Rechtliche Grundlagen der Vererbung von Bausparverträgen

Bei der Vererbung von Bausparverträgen gibt es wichtige rechtliche Aspekte. Das Bausparguthaben wird im Erbfall zwischen den Erben aufgeteilt. Dies geschieht nach der gesetzlichen Erbfolge oder einem Testament.

Die gesetzliche Erbfolge, Testamente und Pflichtteilsansprüche spielen eine zentrale Rolle. Sie bestimmen, wie das Erbe verteilt wird.

Gesetzliche Erbfolge und Testament

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Bausparverträge gehen an Erben erster bis dritter Ordnung und den Ehepartner. Ehepartner sind automatisch bezugsberechtigt.

Ein Testament kann die Erbfolge individuell regeln. Es kann bestimmte Erben bevorzugen. Bei einer Erbgemeinschaft wird der Bausparvertrag entsprechend aufgeteilt.

ErbenGesetzliche ErbfolgeTestamentarische Erbfolge
EhepartnerAutomatisch bezugsberechtigtKann individuell geregelt werden
Erben 1. Ordnung (Kinder)Erben zu gleichen TeilenKann individuell geregelt werden
Erben 2. Ordnung (Eltern, Geschwister)Erben, wenn keine Erben 1. Ordnung vorhandenKann individuell geregelt werden
Erben 3. Ordnung (Großeltern)Erben, wenn keine Erben 1. und 2. Ordnung vorhandenKann individuell geregelt werden

Pflichtteilsansprüche bei der Vererbung von Bausparverträgen

Trotz Testament haben bestimmte Angehörige Anspruch auf einen Pflichtteil. Dazu gehören Kinder, Ehepartner und manchmal Eltern des Verstorbenen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Pflichtteilsberechtigte können Anspruch auf einen Teil des Bausparguthabens erheben. Dies gilt auch, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.

Ein Pflichtteilsanspruch kann die Verteilung des Bausparguthabens beeinflussen und sollte bei der Nachlassplanung berücksichtigt werden.

Eine sorgfältige Nachlassplanung hilft, Streitigkeiten zu vermeiden. Sie sollte gesetzliche Erbfolge, Testament und Pflichtteilsansprüche berücksichtigen. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann dabei unterstützen.

Bausparvertrag als Teil der Erbmasse

Ein Bausparvertrag gehört zur Erbmasse, wenn keine spezielle Begünstigtenerklärung vorliegt. Die Erben entscheiden gemeinsam über das weitere Vorgehen. Meist wird der Vertrag aufgelöst und das Guthaben nach Erbanteilen verteilt.

Bei Fortführung des Vertrags gehen alle Rechte und Vorteile auf die Erben über. Das umfasst Bonuszinsen und staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie. Für die Übernahme müssen Erben der Bausparkasse wichtige Dokumente vorlegen.

Benötigt werden eine Kopie der Sterbeurkunde und der Erbschein. Alternativ genügt das Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

SzenarioAuswirkung auf den Bausparvertrag
Auflösung des VertragsAufteilung des Guthabens entsprechend der Erbanteile
Fortführung durch ErbenÜbergang aller Rechte und Vorteile auf die Erben
Ausschlagung des ErbesKein Anspruch auf das Bausparguthaben

Bei Ausschlagung des Erbes haben Erben keinen Anspruch auf das Bausparguthaben. Das Guthaben dient dann zur Tilgung bestehender Schulden des Verstorbenen. Die Vertragsübertragung hängt von individuellen Umständen und Entscheidungen ab.

Übertragung des Bausparvertrags auf Erben

Ein geerbter Bausparvertrag überträgt alle Rechte und Pflichten auf die Erben. Diese müssen sich bei der Bausparkasse legitimieren. Dafür sind bestimmte Dokumente nötig, die den Erbfall belegen.

Legitimation gegenüber der Bausparkasse

Erben müssen der Bausparkasse folgende Unterlagen vorlegen:

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Bausparers
  • Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Personalausweis oder Reisepass der Erben

Die Bausparkasse prüft anhand dieser Dokumente die Berechtigung der Erben. Erst dann können sie über den Vertrag entscheiden.

Fortführung des Bausparvertrags durch Erben

Bei Fortführung treten Erben in alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Bausparers ein. Sie können Sparbeiträge leisten und ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.

Auch von staatlichen Förderungen können sie profitieren. Dazu zählen die Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

„Bei der Vererbung eines Bausparvertrages können Erben den Vertrag ohne Verlust der vorgemerkten Wohnungsbauprämien nutzen, jedoch gelten für neue Einzahlungen die Voraussetzungen des neuen Vertragsinhabers.“

Sonderkündigungsrecht für Erben

Erben haben auch ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag ohne Frist auflösen und sich Sparbeiträge mit Zinsen auszahlen lassen.

TarifAbschluss vor dem 31.03.2006Abschluss ab dem 31.03.2006
Dispo plus / Dispo maX Xgebührenfrei30 EUR Übertragungsgebühr
Andere Tarife30 EUR Übertragungsgebühr30 EUR Übertragungsgebühr

Erben behalten die staatlichen Förderungen des Verstorbenen. Eine Übertragung zu Lebzeiten kann steuerliche Vorteile bieten.

Bausparvertrag vererben an Dritte durch Begünstigtenerklärung

Eine Begünstigtenerklärung ermöglicht es, einen Bausparvertrag gezielt zu vererben. Das angesparte Guthaben kann so an eine bestimmte Person übertragen werden. Diese muss nicht zu den gesetzlichen Erben gehören.

Vorteile einer Begünstigtenerklärung

Die Begünstigtenerklärung bietet mehrere Vorteile gegenüber anderen Vererbungsformen. Sie schützt den Bausparvertrag vor Pflichtteilsansprüchen und hat Vorrang vor dem Testament.

Der Begünstigte erhält die Rechte direkt nach dem Tod des Vertragsinhabers. Eine Aufteilung unter mehreren Erben entfällt.

  • Der Bausparvertrag zählt nicht mehr zur Erbmasse und ist somit vor Pflichtteilsansprüchen geschützt.
  • Die Begünstigtenerklärung hat Vorrang vor Regelungen im Testament.
  • Der Begünstigte erhält die Rechte aus dem Bausparvertrag direkt mit dem Tod des Vertragsinhabers, ohne dass eine Aufteilung unter mehreren Erben erfolgen muss.

Die Begünstigtenerklärung sichert die vollständige Übertragung des Guthabens. Das Geld geht ohne Verzögerungen an die gewünschte Person.

Erstellung einer Begünstigtenerklärung

Die Erstellung erfolgt in Absprache mit der Bausparkasse. Dabei sind wichtige Punkte zu beachten.

VoraussetzungErläuterung
SchriftformDie Begünstigtenerklärung muss schriftlich erfolgen und zu Lebzeiten des Vertragsinhabers bei der Bausparkasse eingereicht werden.
VolljährigkeitMinderjährige können nicht als Begünstigte eingesetzt werden.
EinzelbegünstigungEs kann nur eine Person als Begünstigter benannt werden, eine gleichzeitige Begünstigung mehrerer Personen ist nicht möglich.
WiderrufbarkeitDer Vertragsinhaber kann die Begünstigung jederzeit schriftlich widerrufen.

Tipp: Sofern keine gegenseitige Begünstigung vorliegt, sollte der Vertragsinhaber sicherstellen, dass der Begünstigte bereits vor dem Ableben des Vertragsinhabers Kenntnis von der Begünstigung erhält. Die Bausparkasse übernimmt keine Verpflichtung zur Benachrichtigung des Begünstigten im Todesfall.

Eine rechtssichere Begünstigtenerklärung regelt die Vererbung des Bausparvertrags zuverlässig. Sie ermöglicht die gezielte Weitergabe des angesparten Guthabens. So kann das Geld an die gewünschte Person übergeben werden.

Steuerliche Aspekte bei der Vererbung von Bausparverträgen

Die Vererbung eines Bausparvertrags bringt steuerliche Folgen mit sich. Erben und Begünstigte müssen Erbschaftssteuer auf den Wert zahlen. Die Höhe hängt vom Freibetrag und Steuersatz ab.

Diese werden durch den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen bestimmt. Enge Verwandte haben höhere Freibeträge und niedrigere Steuersätze als entferntere oder nicht verwandte Personen.

Die Tabelle zeigt die aktuellen Freibeträge und Steuersätze für die Erbschaftssteuer in Deutschland. Sie gelten für verschiedene Verwandtschaftsgrade und Steuerklassen.

SteuerklasseVerwandtschaftsgradFreibetragSteuersatz
IEhepartner, Kinder, Enkel500.000 €7% – 30%
IIGeschwister, Nichten/Neffen, Schwiegereltern20.000 €15% – 43%
IIIÜbrige Erben20.000 €30% – 50%

Die Erbschaftssteuer wird auf den gesamten Nachlass erhoben. Der Wert des Bausparvertrags zum Todeszeitpunkt fließt in die Berechnung ein.

Tipp: Prüfen Sie frühzeitig die Möglichkeiten der Nachfolgeplanung. Schenkungen zu Lebzeiten oder ein Testament können die steuerliche Belastung minimieren.

Gute Planung hilft, die Erbschaftssteuer bei Bausparverträgen zu reduzieren. So kann das Vermögen optimal an die Erben weitergegeben werden.

Auswirkungen auf staatliche Förderungen und Bonuszinsen

Erben eines Bausparvertrags können von staatlichen Förderungen und Bonuszinsen profitieren. Dies gilt, wenn der Erbe die Förderkriterien erfüllt. Der Bausparvertrag muss dafür weitergeführt werden.

Wohnungsbauprämie bei vererbten Bausparverträgen

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Bausparer. Erben können sie erhalten, wenn sie Einkommensgrenzen einhalten. Das Geld muss für Wohnzwecke verwendet werden.

Der Bausparvertrag muss mindestens sieben Jahre laufen. Nur dann besteht Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

FörderungHöheBedingungen
Wohnungsbauprämie10% auf jährliche Einzahlungen bis 700 EuroEinkommensgrenzen, wohnwirtschaftliche Verwendung
Arbeitnehmersparzulage9% auf jährlich maximal 470 Euro vermögenswirksame LeistungenEinkommensgrenzen
Wohn-Riester-FörderungBis zu 175 Euro jährlichEinkommensgrenzen, wohnwirtschaftliche Verwendung
Starterbonus für unter 25-JährigeEinmalig 200 Euro im ersten JahrAlter, Einzahlung mindestens 450 Euro im ersten Jahr

Erhalt von Bonuszinsen für Erben

Erben können auch vereinbarte Bonuszinsen erhalten. Diese Zinsen hätten dem Verstorbenen zugestanden. Sie gehen nicht verloren, wenn der Erbe den Vertrag weiterführt.

Ein geerbter Bausparvertrag bietet somit mehr als nur das Guthaben. Er kann auch attraktive Zusatzerträge bringen.

Erben sollten sich frühzeitig über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der staatlichen Förderungen und Bonuszinsen bei geerbten Bausparverträgen informieren, um das volle Potenzial des Erbes auszuschöpfen.

Ablehnung des Erbes und Auswirkungen auf den Bausparvertrag

Erben können ein Erbe ausschlagen, wenn es überschuldet ist. Das muss innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht erfolgen. Bei Ausschlagung gibt es meist keine Ansprüche aus dem Bausparvertrag des Verstorbenen.

Die Ausschlagung kann bei hohen Schulden oder sanierungsbedürftigen Immobilien sinnvoll sein. So vermeidet man hohe Kosten oder Zugriffe eines Insolvenzverwalters. Es schützt das geerbte Vermögen bei einer Privatinsolvenz.

Eine Ausnahme besteht, wenn der Erbe gleichzeitig als Bezugsberechtigter im Bausparvertrag eingetragen ist. In diesem Fall kann er das Erbe ausschlagen und erhält dennoch die Bausparsumme, da diese nicht zum Nachlass gehört.

Die Entscheidung zur Erbausschlagung sollte gut überlegt sein. Faktoren wie Erbschaftssteuer und Vermögensverteilung spielen eine Rolle. Manchmal kann es die Steuerbelastung für nachfolgende Generationen minimieren.

Gründe für eine ErbausschlagungAuswirkungen auf den Bausparvertrag
Überschuldeter NachlassKein Anspruch auf Bausparguthaben
Sanierungsbedürftige ImmobilienBausparguthaben fließt in Nachlassabwicklung ein
Privatinsolvenz des ErbenSchutz vor Zugriffen des Insolvenzverwalters
Minimierung der ErbschaftssteuerBausparsumme bleibt steuerfrei, wenn Erbe Bezugsberechtigter ist

Jeder Fall ist einzigartig und erfordert sorgfältige Prüfung. Eine Ausschlagung kann den Bausparvertrag beeinflussen. Fachkundige Beratung hilft, die beste Entscheidung zu treffen.

Übertragung von Bausparverträgen zu Lebzeiten

Bausparverträge können auch zu Lebzeiten übertragen werden. Dies bietet Vorteile gegenüber der klassischen Vererbung. Der Bausparer kann den Begünstigten frühzeitig festlegen.

Voraussetzungen für die Übertragung

Für die Übertragung eines Bausparvertrags gelten bestimmte Voraussetzungen. Diese legt die jeweilige Bausparkasse fest. Sie können von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein.

  • der Vertrag noch nicht zugeteilt ist
  • keine Darlehensauszahlung erfolgt ist
  • der neue Vertragsinhaber die Voraussetzungen für einen Bausparvertrag erfüllt (z.B. Wohnsitz in Deutschland)

Die Übertragung erfolgt durch eine Schenkung an den neuen Vertragsinhaber. Dafür ist eine schriftliche Vereinbarung nötig. Diese muss bei der Bausparkasse eingereicht werden.

Vorteile einer vorzeitigen Übertragung

Die Übertragung zu Lebzeiten hat Vorteile gegenüber der Vererbung im Todesfall:

  1. Der Beschenkte kann frühzeitig von den Leistungen des Bausparvertrags profitieren und diese für eigene Wohnungsbauvorhaben nutzen.
  2. Der Schenkende kann die Übertragung aktiv gestalten und sicherstellen, dass der Vertrag der gewünschten Person zugutekommt.
  3. Bei einer Schenkung fallen in der Regel keine Erbschaftssteuern an, sofern die Freibeträge eingehalten werden.
  4. Der Beschenkte kann die staatliche Förderung (z.B. Wohnungsbauprämie) weiterhin in Anspruch nehmen, sofern er die Voraussetzungen erfüllt.

Eine vorzeitige Übertragung des Bausparvertrags kann somit eine sinnvolle Alternative zur klassischen Vererbung darstellen und bietet mehr Gestaltungsspielraum für den Bausparer.

Eine Übertragung kann steuerliche Folgen haben. Es ist ratsam, sich vorher beraten zu lassen. Ein Steuerberater oder die Bausparkasse können mögliche Nachteile aufzeigen.

Fazit

Bausparverträge gehen nach dem Tod auf die Erben über. Diese können den Vertrag fortführen oder auflösen. Das angesparte Guthaben lässt sich dann auszahlen.

Eine gezielte Vererbung ist durch eine Begünstigtenerklärung möglich. Dabei sind steuerliche Aspekte und Auswirkungen auf staatliche Förderungen zu beachten. Erben können oft weiterhin von Bonuszinsen profitieren.

Als Alternative kann der Bausparvertrag schon zu Lebzeiten übertragen werden. Dies bietet unter bestimmten Umständen Vorteile gegenüber der klassischen Erbschaft.

Die Vererbung von Bausparverträgen ermöglicht die Weitergabe von Vermögen. So kann die nächste Generation langfristig für Wohneigentum vorsorgen.

FAQ

Q: Kann man einen Bausparvertrag vererben?

A: Ja, Bausparverträge sind vererbbar. Sie gehören zur Erbmasse und gehen auf den Erben über. Dies gilt, solange keine andere Begünstigtenerklärung vorliegt.

Q: Wie legitimiert sich der Erbe gegenüber der Bausparkasse?

A: Der Erbe muss der Bausparkasse bestimmte Dokumente vorlegen. Dazu gehören die Sterbeurkunde und der Erbschein. Alternativ genügt auch das Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Q: Welche Möglichkeiten hat der Erbe bei einem geerbten Bausparvertrag?

A: Der Erbe hat zwei Optionen. Er kann den Vertrag auflösen und sich die Sparbeträge auszahlen lassen. Oder er führt den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten fort.

Q: Kann man einen Bausparvertrag gezielt an eine bestimmte Person vererben?

A: Ja, das ist mit einer Begünstigtenerklärung möglich. Diese Person muss nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören. Die Begünstigtenerklärung hat Vorrang vor dem Testament.

Q: Müssen Erben auf einen geerbten Bausparvertrag Steuern zahlen?

A: Ja, Erben und Begünstigte müssen Erbschaftssteuer zahlen. Die Höhe hängt vom Vertragswert und dem Verwandtschaftsgrad ab.

Q: Bleiben staatliche Förderungen und Bonuszinsen bei vererbten Bausparverträgen erhalten?

A: Ja, bei Fortführung des Vertrags bleiben Förderungen und Bonuszinsen erhalten. Dies gilt für die Wohnungsbauprämie und vereinbarte Zinsen. Der Erbe muss die Förderkriterien erfüllen.

Q: Was passiert mit dem Bausparvertrag, wenn der Erbe das Erbe ausschlägt?

A: Bei Ausschlagung erhält der Erbe nichts aus dem Vertrag. Der Vertrag dient dann zur Tilgung von Schulden des Verstorbenen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Erbe Bezugsberechtigter ist.

Q: Kann man einen Bausparvertrag auch zu Lebzeiten übertragen?

A: Ja, eine Übertragung zu Lebzeiten ist möglich. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen der Bausparkasse erfüllt sein.