Die studentische Krankenversicherung ist für Studierende in Deutschland eine Pflichtversicherung. Dabei müssen sich Studierende entweder über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen oder über die studentische Krankenversicherung absichern. In diesem Artikel werden wir einen Überblick über die aktuellen Kosten und Leistungen der studentischen Krankenversicherung geben.
Krankenversicherungspflicht für Studierende
Als Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland bist du grundsätzlich versicherungspflichtig. Die Krankenversicherungspflicht besteht bereits bei der Immatrikulation und du musst nachweisen, dass du entweder über eine gesetzliche Krankenkasse versichert bist oder von der Versicherungspflicht befreit wurdest.
Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr
Bis zum 25. Geburtstag hast du die Möglichkeit, über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert zu sein. Dies gilt jedoch nur, wenn du kein regelmäßiges Monatseinkommen von mehr als 485 Euro (bei einem Mini-Job: 520 Euro) hast. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, ist die Familienversicherung eine kostengünstige Option, da für dich als Student keine Beiträge anfallen.
Studentische Krankenversicherung bis zum 30. Lebensjahr
Wenn du älter als 25 Jahre bist, aber noch nicht das 30. Lebensjahr vollendet hast, kannst du dich in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) versichern lassen. Die studentische Krankenversicherung bietet dir einen vergleichsweise günstigen Beitragssatz. Der Beitragssatz wird aufgrund eines fiktiven Einkommens in Höhe des maximalen BAföG-Satzes berechnet, der aktuell bei 812 Euro liegt. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die genauen Beiträge zur studentischen Krankenversicherung können von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein. Es lohnt sich daher, die Beiträge und Leistungen der verschiedenen Krankenkassen zu vergleichen, um die beste Option für dich als Student zu finden.
Altersgrenzen in der studentischen Krankenversicherung
Die studentische Krankenversicherung ist grundsätzlich bis zum 30. Lebensjahr möglich. In Ausnahmefällen, wie z.B. einer längeren Krankheit oder der Geburt eines Kindes, kann die studentische Krankenversicherung auch über das 30. Lebensjahr hinaus bestehen bleiben. Allerdings hat das Bundessozialgericht im Jahr 2014 entschieden, dass die studentische Krankenversicherung spätestens bis zum 37. Lebensjahr endet.
Kosten der studentischen Krankenversicherung
Die Kosten der studentischen Krankenversicherung setzen sich aus dem Krankenversicherungsbeitrag und dem Beitrag zur Pflegeversicherung zusammen. Der Krankenversicherungsbeitrag variiert je nach Krankenkasse, während der Beitrag zur Pflegeversicherung für alle Studierenden gleich ist.
Beispielrechnung für die studentische Krankenversicherung
Um dir einen Überblick über die Kosten der studentischen Krankenversicherung zu geben, hier eine Beispielrechnung:
- Krankenversicherungsbeitrag (70% des Beitragssatzes auf BAföG-Satz): 82,99 Euro
- Zusatzbeitrag (1,6 Prozent): 12,99 Euro
- Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 32,48 EUR (für kinderlose Studenten über 23 Jahren) bzw. 27,61 EUR (für alle anderen Studierenden) und ist bei allen Krankenkassen gleich.
Die genauen Beiträge können jedoch je nach Krankenkasse und individueller Situation variieren. Es empfiehlt sich daher, bei den verschiedenen Krankenkassen nach den aktuellen Beitragssätzen zu fragen.
Leistungen der studentischen Krankenversicherung
Die Leistungen der studentischen Krankenversicherung sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich gleich. Du hast Anspruch auf die medizinische Versorgung im Krankheitsfall und kannst die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Dazu gehören u.a. Arztbesuche, Medikamente, Behandlungen und Krankenhausaufenthalte.
Wechsel der Krankenkasse während des Studiums
Während des Studiums hast du die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln. Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn du studentisch oder freiwillig gesetzlich versichert bist und die zwölfmonatige Bindungsfrist nach Eintritt in eine Krankenversicherung eingehalten hast, kannst du deine Krankenkasse wechseln. Beachte jedoch, dass es auch andere Kündigungsfristen geben kann, wenn du einen Wahltarif bei deiner Krankenkasse abgeschlossen hast.
Wenn du über einen Elternteil, deinen Ehepartner oder deine Ehepartnerin familienversichert bist, ist ein Wechsel der Krankenkasse nicht möglich, es sei denn, du möchtest in die Krankenversicherung des anderen Elternteils wechseln. Wenn die stammversicherte Person in eine andere Krankenkasse wechselt, gilt der Wechsel auch für die familienversicherten Angehörigen.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Zu Beginn deines Studiums hast du die Möglichkeit, dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen. In diesem Fall kannst du einen Vertrag bei einem privaten Versicherer abschließen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine solche private Krankenversicherung für Studenten nur in Ausnahmefällen sinnvoll ist. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht gilt für das gesamte Studium. Nach Abschluss deines Studiums kannst du dich nur gesetzlich versichern, wenn du eine Stelle als Arbeitnehmer antrittst. Eine Beschäftigung vor oder während der Ausbildung zählt hierbei nicht.
Ausländische Studenten in Deutschland
Auch ausländische Studenten, die sich an einer deutschen Fachhochschule oder Universität einschreiben, sind in der Regel versicherungspflichtig. Sie können sich bei einer Krankenkasse versichern, die für das Bundesland ihrer Hochschule geöffnet ist. Studierende aus anderen EU-Staaten können die gesetzliche Versicherung ihres Heimatlandes anerkennen lassen und müssen dann keine Mitglieder einer deutschen Krankenkasse werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die ausländische Krankenversicherung möglicherweise nicht alle Kosten für eine Behandlung in Deutschland übernimmt.
Für ausländische Studenten mit privaten Krankenversicherungen ist es ratsam, bei ihrem Versicherer im Heimatland nachzufragen, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz in Deutschland besteht.
Fazit
Die studentische Krankenversicherung ist für Studierende in Deutschland eine Pflichtversicherung. Die genauen Kosten und Leistungen können von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren, daher lohnt es sich, die verschiedenen Angebote zu vergleichen. Die studentische Krankenversicherung bietet Studierenden einen vergleichsweise günstigen Beitragssatz und ermöglicht die medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Es ist wichtig, die Versicherungspflicht zu beachten und gegebenenfalls eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu beantragen. Für ausländische Studierende gelten besondere Regelungen, bei denen die Anerkennung der Versicherung aus dem Heimatland eine Option sein kann.
Auch oft gefragt
Müssen sich Studenten in Deutschland krankenversichern?
Antwort: Ja, in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger, einschließlich Studenten. Studierende müssen entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein oder eine private Krankenversicherung (PKV) nachweisen.
Bis zu welchem Alter sind Studenten über ihre Eltern in der Familienversicherung mitversichert?
Antwort: Studenten können in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei über die Familienversicherung ihrer Eltern in der GKV mitversichert sein. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei vorangegangenem Wehr- oder Zivildienst, wodurch sich die Altersgrenze entsprechend nach hinten verschiebt.
Wie viel kostet die studentische Krankenversicherung in der GKV?
Antwort: Die Beiträge für die studentische Krankenversicherung in der GKV sind relativ günstig und liegen (Stand: 2021) bei etwa 80 bis 100 Euro monatlich, je nach Krankenkasse und zusätzlichem Pflegeversicherungsbeitrag. Dieser Beitrag ist in der Regel bis zum 14. Fachsemester oder bis zum 30. Lebensjahr zu zahlen.
Was passiert nach dem 30. Lebensjahr?
Antwort: Nach Vollendung des 30. Lebensjahres endet der vergünstigte Beitrag der studentischen Krankenversicherung. Studierende müssen dann den regulären Beitrag für freiwillig Versicherte in der GKV zahlen oder sich privat versichern