In Österreich sind 15% der landwirtschaftlichen Nutzflächen gepachtet. Dies zeigt die Agrarstrukturerhebung von 2018. Viele Landwirte haben Erfahrung mit Pacht, sei es von Partnern, Eltern oder anderen Bauern.
Für viele Betriebe ist die Pacht von Acker- und Grünland unerlässlich. Sie sichert den Fortbestand und die Entwicklung der Bewirtschaftung.
Der Pachtmarkt hat sich stark verändert. Preiskämpfe um beliebte Flächen sind heute an der Tagesordnung. Auch häufige Pächterwechsel und Streitigkeiten über die Nutzung sind keine Seltenheit.
Früher waren lange Pachtzeiten üblich. Heute sind die Pachtperioden deutlich kürzer. Der Markt für Agrarflächen ist vielfältiger und komplexer geworden.
Wichtige Erkenntnisse
- 15% der landwirtschaftlichen Flächen in Österreich sind gepachtet
- Pachtverträge für Ackerland und Grünland sind für viele Betriebe unverzichtbar
- Preiskämpfe, schnelle Pächterwechsel und Nutzungsstreitigkeiten prägen den Pachtmarkt
- Pachtperioden sind kürzer geworden, der Markt ist komplexer und vielfältiger
- Rechtliche Aspekte wie Kündigungsfristen und Pachtzinsanpassungen spielen eine wichtige Rolle
Bedeutung der Pacht in der Landwirtschaft
Die Pacht von landwirtschaftlichen Flächen ist für die moderne Flächenbewirtschaftung entscheidend. Landwirte können ihre Betriebe vergrößern, ohne hohe Kaufkosten zu tragen. Eigentümer können durch Verpachtung eine effiziente Nutzung ihrer Flächen sicherstellen.
Anteil der Pachtflächen an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche
Der Anteil der Pachtflächen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LF) in Deutschland steigt stetig. 1991 machten Pachtflächen 45,3% der LF aus.
Bis 2007 stieg dieser Anteil auf 61,2% und hat sich seitdem bei etwa 60% eingependelt. Laut Agrarstrukturerhebung 2016 verfügten 75% der Betriebe über Pachtflächen.
Diese umfassten insgesamt 857.100 Hektar. Von der restlichen LF wurden 36% selbst bewirtschaftet und 4% unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Jahr | Anteil der Pachtflächen an der LF |
---|---|
1991 | 45,3% |
2007 | 61,2% |
2016 | ca. 60% |
Gründe für die Pacht von Agrarflächen
Landwirte pachten Agrarflächen aus verschiedenen Gründen:
- Betriebsvergrößerung ohne hohe Investitionskosten
- Spezialisierung auf bestimmte Kulturen, für die zusätzliche Flächen benötigt werden
- Hohe Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen machen Pacht attraktiv
- Flexibilität bei der Anpassung der Betriebsgröße an aktuelle Marktbedingungen
Die Pacht von Agrarflächen ist ein wichtiges Instrument zur Optimierung der Flächenbewirtschaftung in der Landwirtschaft. Sie ermöglicht es Landwirten, ihre Betriebe an die aktuellen Herausforderungen anzupassen und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die Pacht von Agrarflächen ist zentral für die moderne Landwirtschaft. Sie fördert die effiziente Nutzung landwirtschaftlicher Flächen. Zudem hilft sie Betrieben, flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren.
Rechtliche Grundlagen der Landpacht
In Deutschland gelten spezielle Regeln für die Landpacht. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Landpachtverkehrsgesetz festgelegt. Sie bestimmen die Pachtbedingungen für Agrarflächen.
Das BGB unterscheidet zwischen Miet- und Pachtverträgen. Pachtverträge erlauben die Nutzung und Gewinnerzielung durch Fruchtziehung. Die Landpacht-Regeln stehen in den §§585 ff. BGB.
Landpachtverkehrsgesetz und BGB
Das Landpachtverkehrsgesetz ergänzt das BGB. Es regelt die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen bei Behörden. Ziel ist die Kontrolle des Bodenmarktes und Verhinderung von Flächenzersplitterung.
Wichtige Aspekte des Pachtrechts für Landwirte im BGB:
- Pächter müssen Inventar erhalten und Verlorenes ersetzen (§582 Abs. 1 BGB).
- Pächter haben ein Pfandrecht auf das Inventar (§583 Abs. 1 BGB).
- Pachtverhältnisse sind mit sechsmonatiger Frist kündbar (§584 BGB).
Schriftformerfordernis bei Pachtverträgen über 2 Jahre
Pachtverträge über zwei Jahre müssen schriftlich geschlossen werden (§585a BGB). Sonst gelten sie als unbefristet. Dies bietet Rechtssicherheit und beugt Streitigkeiten vor.
Vertragsart | Gesetzliche Grundlage | Schriftform erforderlich ab |
---|---|---|
Grundstückspachtverträge | §585a BGB | 1 Jahr |
Landpachtverträge | §585a BGB | 2 Jahre |
Das Pachtrecht für Landwirte wird durch BGB und Landpachtverkehrsgesetz geregelt. Diese Vorschriften schaffen klare Rahmenbedingungen für Agrarflächen. Sie fördern eine nachhaltige und effektive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.
Inhalte eines Landpachtvertrags
Ein Landpachtvertrag ist die Basis für eine gute Zusammenarbeit. Er regelt wichtige Aspekte der Pacht von landwirtschaftlichen Flächen. Dazu gehören Pachtgegenstand, Dauer, Zins sowie Rechte und Pflichten.
Pachtgegenstand und Pachtdauer
Der Pachtgegenstand muss klar beschrieben sein. Dies verhindert spätere Streitigkeiten. Dazu zählen Angaben zu Flurstücken, Größe und Nutzungsart.
Die Pachtdauer kann befristet oder unbefristet sein. Befristete Verträge enden automatisch nach der vereinbarten Zeit. Unbefristete Verträge erfordern eine Kündigung.
Pachtzins und Zahlungsmodalitäten
Der Vertrag muss klare Angaben zum Pachtzins enthalten. Dies umfasst Höhe und Zahlungsweise. Es wird geregelt, wann der Zins fällig ist.
Üblich sind jährliche oder halbjährliche Zahlungen. Diese erfolgen per Überweisung oder Lastschrift. Anpassungsklauseln können aufgenommen werden, um wirtschaftliche Änderungen zu berücksichtigen.
Pachtdauer | Kündigungsfrist |
---|---|
Bis 30 Jahre | 1 Jahr (spätestens bis zum 3. Werktag des Pachtjahres) |
Mehr als 30 Jahre | 2 Jahre (nach Ablauf von 30 Jahren) |
Lebenszeit des Pächters | Keine ordentliche Kündigung möglich |
Rechte und Pflichten von Verpächter und Pächter
Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Der Verpächter muss die Flächen in geeignetem Zustand übergeben. Er muss diesen Zustand während der Pachtzeit erhalten.
Der Pächter muss die Flächen ordentlich bewirtschaften. Er muss die vereinbarte Pacht pünktlich zahlen. Aspekte wie Unterverpachtung oder Nutzungsänderungen sollten auch geregelt werden.
Ein Landpachtvertrag schafft Klarheit und Sicherheit für beide Vertragsparteien und trägt so zu einer langfristig erfolgreichen Verpachtung von Acker, Weide- und Grünland bei.
Landwirtschaftliche Flächen pachten: Der Pachtprozess
Der Pachtprozess für landwirtschaftliche Flächen erfordert sorgfältige Planung. Eine erfolgreiche Partnerschaft zwischen Pächter und Verpächter ist das Ziel. Geeignete Flächen können durch regionale Netzwerke, Anzeigen oder spezielle Verzeichnisse gefunden werden.
Nach der Flächenwahl sollten Pachtdauer, Pachtzins und Nutzungsauflagen besprochen werden. Bei Übereinstimmung wird ein schriftlicher Pachtvertrag aufgesetzt. Dieser sollte alle wichtigen Punkte enthalten und rechtssicher formuliert sein.
Langfristige Pachtverträge bieten beiden Seiten Planungssicherheit. Die Übergabe des Pachtobjekts erfolgt zum Vertragsabschluss. Der Pächter zahlt den vereinbarten Pachtzins, der sich an regionalen Durchschnittswerten orientiert.
Eine durchschnittliche Pachtdauer von 12 Jahren ermöglicht es dem Pächter, langfristig zu planen und nachhaltig zu wirtschaften.
Eine jährliche Pacht von 500 Euro pro Hektar ist nicht ungewöhnlich. Der Pächter ist für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Flächen verantwortlich.
Aspekt | Empfehlung |
---|---|
Pachtdauer | Mindestens 9 Jahre für langfristige Planungssicherheit |
Pachtzins | Orientierung an regionalen Durchschnittswerten (z.B. 500 Euro/Hektar) |
Pachtobjekt | Genaue Beschreibung der Flächen und des Inventars im Pachtvertrag |
Pächter-Pflichten | Ordnungsgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung der Pachtflächen |
Am Ende der Pachtzeit sind die Flächen ordnungsgemäß zurückzugeben. Ein gut strukturierter Pachtprozess ist wichtig. Er schafft die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit beim Pachten landwirtschaftlicher Flächen.
Probleme und Streitfälle bei der Landpacht
Bei der Pacht von Landwirtschaftsflächen können trotz guter Verträge Probleme entstehen. Unklare Vertragsinhalte führen oft zu Meinungsverschiedenheiten. Offene Kommunikation und Kompromissbereitschaft helfen, Konflikte zu lösen.
Pachtpreisanpassungen und Pachtzinserhöhungen
Pachtpreisanpassungen sind häufig ein Streitpunkt. Verpächter wollen den Pachtzins an die Marktlage anpassen. Pächter bevorzugen stabile, berechenbare Preise.
Eine Orientierung an ortsüblichen Vergleichspachten kann helfen. Klare Regelungen im Pachtvertrag schaffen Klarheit für beide Seiten.
Konflikte bei der Nutzung und Bewirtschaftung der Pachtflächen
Die Bewirtschaftung der Pachtflächen birgt Konfliktpotenzial. Streit kann über Kulturen, Düngemittel oder Pflanzenschutz entstehen. Auch Bodenbearbeitung, Fruchtfolge oder Unterverpachtung können strittig sein.
Ein detaillierter Pachtvertrag zur Nutzung ist ratsam. Offene Kommunikation zwischen den Parteien beugt Problemen vor.
„In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass viele Streitfälle bei der Landpacht durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung und eine offene Kommunikation zwischen Pächter und Verpächter vermieden werden können. Dennoch lassen sich nicht alle Probleme von vornherein ausschließen. Hier ist es wichtig, frühzeitig das Gespräch zu suchen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.“
– Rechtsanwalt für Agrarrecht Dr. Maximilian Schneider
Bei Streitfällen ist oft rechtliche Beratung nötig. Agrarrechtsanwälte helfen, die Lage zu bewerten und Lösungen zu finden. Eine Mediation kann einen teuren Rechtsstreit vermeiden.
Problemfeld | Mögliche Ursachen | Lösungsansätze |
---|---|---|
Pachtpreisanpassung | Geänderte Marktverhältnisse, Unklarheiten im Vertrag | Orientierung an ortsüblichen Vergleichspachten, klare Regelung im Vertrag |
Nutzung und Bewirtschaftung | Unterschiedliche Auffassungen über zulässige Praktiken | Detaillierte Regelung im Vertrag, offene Kommunikation |
Rechtliche Auseinandersetzungen | Unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten | Rechtliche Beratung, ggf. Mediation |
Ein gut gestalteter Pachtvertrag mindert das Risiko von Streitfällen. Offene Kommunikation zwischen Pächter und Verpächter ist entscheidend. Probleme lassen sich nie ganz vermeiden.
Schnelles Handeln und gemeinsame Lösungssuche sind wichtig. So kann die Pacht von landwirtschaftlichen Flächen langfristig erfolgreich sein.
Kündigung und Beendigung von Landpachtverträgen
Pächter und Verpächter sollten die Regeln zur Beendigung eines Pachtverhältnisses kennen. Es ist wichtig, die rechtlichen Grundlagen und Fristen zu verstehen. So können beide Seiten Konflikte vermeiden.
Ordentliche Kündigung zum Ende des Pachtjahres
Die Kündigungsfrist für Landpachtverträge beträgt meist zwei Jahre. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Verpächter unterschrieben sein. Sie ist nur zum Ende des Pachtjahres möglich.
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Ein Landpachtvertrag kann auch fristlos gekündigt werden. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Der Verpächter kann kündigen bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Gebrauch.
Weitere Gründe sind die Verletzung vertraglicher Pflichten oder der Tod des Pächters. Der Pächter kann kündigen, wenn der Verpächter seine Pflichten nicht erfüllt.
- Erheblicher oder ständiger Verzug der Pachtzahlung
- Vertragswidriger Gebrauch der Pachtsache
- Verletzung anderer vertraglicher Pflichten durch den Pächter
- Tod des Pächters oder dessen Berufsunfähigkeit
Der Pächter kann seinerseits fristlos kündigen, wenn der Verpächter seinen Pflichten nicht nachkommt.
Kündigungsart | Frist | Voraussetzungen |
---|---|---|
Ordentliche Kündigung | 2 Jahre zum Ende des Pachtjahres | Schriftform, Unterschrift Verpächter |
Außerordentliche Kündigung | Fristlos | Wichtiger Grund, z.B. Zahlungsverzug, Vertragsverletzung |
Aufhebungsverträge und einvernehmliche Vertragsbeendigung
Pächter und Verpächter können das Pachtverhältnis vorzeitig durch einen Aufhebungsvertrag beenden. Dieser sollte schriftlich festgehalten werden. Er regelt die Rückgabe der Pachtflächen und mögliche Entschädigungszahlungen.
Nach einer Kündigung kann der Landpächter unter bestimmten Umständen die Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlangen, wenn die Pacht seine wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet.
Es ist klug, die Bedingungen für eine Kündigung schon beim Vertragsabschluss festzulegen. So können Sie spätere Streitigkeiten beim Pachten landwirtschaftlicher Flächen vermeiden.
Landpacht im Todesfall oder bei Betriebsübergabe
Stirbt ein Pächter, geht der Pachtvertrag auf die Erben über. Bei einer Betriebsübergabe braucht es die Zustimmung des Verpächters. Der Vertrag läuft dann mit dem Hofnachfolger weiter.
Wechselt der Eigentümer auf Verpächterseite, bleibt das Pachtverhältnis bestehen. Der neue Verpächter hat aber besondere Kündigungsrechte.
Laut §594 a BGB kann der Verpächter nach dem Tod des Betriebsinhabers kündigen. Die Frist beträgt sechs Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres.
Die Erben können der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung verlangen. Dafür müssen sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen.
Will die Erbengemeinschaft kündigen, gilt die gleiche Frist. Alle Erben müssen unterschreiben oder eine Vollmacht erteilen. Bei minderjährigen Erben kann eine familiengerichtliche Genehmigung nötig sein.
Nach dem Tod des Pächters haben beide Seiten ein einmonatiges Kündigungsrecht. Der Pächter hat Anspruch auf Ausgleich für wertsteigernde Veränderungen. Dieser Anspruch verjährt nach sechs Monaten.
Kündigung durch Verpächter | Mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres |
---|---|
Widerspruchsrecht der Erben | Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens nach §594 a Abs. 2 BGB |
Frist für Fortsetzungsantrag | Schriftliche Antragstellung 3 Monate vor Ablauf des Pachtvertrages |
Kündigung durch Erbengemeinschaft | Mit einer Frist von 6 Monaten zum Kalendervierteljahr, Schriftform erforderlich |
Unterzeichnung der Kündigung | Alle Erben müssen unterzeichnen oder Bevollmächtigung erteilen |
Kündigungsrecht nach Todesfall | Erben und Verpächter haben 1 Monat nach Kenntniserlangung Kündigungsrecht |
Ausgleichsanspruch des Pächters | Anspruch auf Mehrwertausgleich, Verjährung 6 Monate nach Pachtende |
In Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gilt die Höfeordnung. Sie regelt die Hofübertragung zu Lebzeiten und durch Erbfolge. Der Wirtschaftswert des Hofes muss mindestens 10.000 Euro betragen.
Die Höfeordnung bestimmt, dass nur eine Person Hoferbe wird. Weichende Erben erhalten eine geringe Abfindung.
Die Höfeordnung hat das Ziel, landwirtschaftliche Betriebe auch nach dem Tod des Hofinhabers aufrechtzuerhalten. Hoferben müssen dafür wirtschaftsfähig im Sinne der Höfeordnung sein.
Höfe mit Hofvermerk im Grundbuch gelten als Höfe laut Höfeordnung. Die Hofeigenschaft entfällt bei Verpachtung oder Aufgabe der Hofstelle.
Hofübertragungsverträge ermöglichen die Übergabe zu Lebzeiten. Sie sichern eine geregelte Nachfolge und die Pacht landwirtschaftlicher Flächen.
Landpacht und Förderung: Was ist zu beachten?
Förderprogramme und Direktzahlungen sind bei der Pacht von Landwirtschaftsflächen wichtig. Pächter müssen einiges beachten, um von diesen Förderungen zu profitieren. So können sie Nachteile vermeiden.
Einfluss der Pachtdauer auf Förderprogramme
Viele Förderprogramme erfordern eine mehrjährige Bewirtschaftung. Pachtverträge sollten daher lang genug sein, um die Förderkriterien zu erfüllen. Meist ist eine Mindestpachtdauer von fünf Jahren nötig.
Agrarumweltmaßnahmen verlangen oft eine fünfjährige Verpflichtung. Pächter müssen sicherstellen, dass ihre Verträge diese Laufzeit abdecken. Sonst riskieren sie, die Förderung zu verlieren oder Geld zurückzahlen zu müssen.
Berücksichtigung von Pachtflächen bei der Betriebsprämie
Direktzahlungen wie die Betriebsprämie berücksichtigen auch Pachtflächen. Pächter können dafür Zahlungen erhalten, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Die Flächen müssen für landwirtschaftliche Tätigkeiten zur Verfügung stehen.
Für Zahlungsansprüche gelten Regeln zur Verfügungsberechtigung. Pächter müssen nachweisen, dass sie die Pachtflächen lange genug nutzen können. Nur so erhalten sie die entsprechenden Direktzahlungen.
Förderung | Mindestpachtdauer | Zusätzliche Anforderungen |
---|---|---|
Agrarumweltmaßnahmen | 5 Jahre | Einhaltung spezifischer Bewirtschaftungsauflagen |
Betriebsprämie | 1 Jahr | Verfügungsgewalt über Pachtflächen |
Investitionsförderung | 10-20 Jahre | Langfristige Nutzung der geförderten Investitionen |
Pächter sollten sich früh über die Förderkriterien informieren. Eine gute Planung der Pachtdauer ist wichtig. So können sie ihre Förderfähigkeit sichern und finanzielle Vorteile nutzen.
Alternativen zur klassischen Landpacht
Landwirte haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Anbauflächen zu vergrößern. Neben der üblichen Landpacht gibt es andere interessante Optionen. Schauen wir uns einige Alternativen und deren Vor- und Nachteile an.
Flächenkauf und Erbbaurecht
Der Kauf von Agrarflächen bietet langfristige Sicherheit, ist aber kostspielig. 2020 kostete ein Hektar Agrarland durchschnittlich 27.676 Euro. Die Preise schwanken je nach Region stark.
Das Erbbaurecht ist eine Alternative zum Kauf. Hierbei darf der Landwirt auf fremdem Grund eigene Gebäude errichten. Das Recht gilt oft für mehrere Jahrzehnte.
Bewirtschaftungsverträge und Kooperationen
Bei Bewirtschaftungsverträgen bearbeitet der Landwirt Flächen für den Eigentümer. Er zahlt keine Pacht, sondern erhält Lohn und Ertragsanteile. Dies kann für beide Seiten vorteilhaft sein.
Kooperationen mit anderen Landwirten sind eine weitere Möglichkeit. Durch Zusammenschlüsse oder gemeinsame Maschinennutzung entstehen Synergien. Auch die gemeinsame Vermarktung von Produkten kann sinnvoll sein.
Alternative | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Flächenkauf | Langfristige Planungssicherheit, Vermögensaufbau | Hohe Kosten, Kapitalbindung |
Erbbaurecht | Nutzungsrecht für eigene Gebäude, geringere Kosten als Kauf | Begrenzte Laufzeit, Einschränkungen durch Vertrag |
Bewirtschaftungsverträge | Keine Pachtkosten, Vergütung für Arbeit und Ertrag | Abhängigkeit vom Eigentümer, geringere Entscheidungsfreiheit |
Kooperationen | Synergieeffekte, Kostensenkung, gemeinsame Vermarktung | Abstimmungsbedarf, Kompromissbereitschaft erforderlich |
Die beste Alternative hängt von den Bedürfnissen des Landwirts ab. Eine gründliche Planung ist wichtig. So trifft man die richtige Entscheidung für den eigenen Betrieb.
Tipps für erfolgreiche Pachtverhandlungen
Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel für erfolgreiche Pachtverhandlungen. Informieren Sie sich über aktuelle Marktpreise und realistische Pachtkosten. Sprechen Sie mit anderen Landwirten, Beratern oder der Landwirtschaftskammer.
Kompromissbereitschaft und Offenheit sind wichtig für erfolgreiche Verhandlungen. Kommunizieren Sie klar Ihre Vorstellungen, aber berücksichtigen Sie auch die Interessen des Verpächters. Eine vertrauensvolle Kommunikation ist die Basis für langfristigen Erfolg.
Ein fairer Interessenausgleich zwischen Pächter und Verpächter ist der Schlüssel zu stabilen und erfolgreichen Pachtverhältnissen.
Vor Vertragsabschluss sollten Sie Experten wie Anwälte oder Steuerberater hinzuziehen. Sie helfen, den Vertrag optimal zu gestalten und Konflikte zu vermeiden. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
- Eindeutige Beschreibung des Pachtgegenstands und der Pachtdauer
- Regelungen zu Pachtzins und Zahlungsmodalitäten
- Klare Definition der Rechte und Pflichten von Pächter und Verpächter
- Vereinbarungen zu Pachtpreisanpassungen und Vertragsverlängerungen
- Festlegung von Kündigungsfristen und -modalitäten
Pflegen Sie auch während der Pachtdauer den Kontakt zum Verpächter. Sprechen Sie offen über relevante Entwicklungen und Veränderungen. So können Sie Missverständnisse frühzeitig ausräumen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sichern.
Fazit
Die Pacht landwirtschaftlicher Flächen ist für viele Betriebe in Deutschland entscheidend. Mit einer Pachtquote von 60 Prozent im Jahr 2010 optimiert sie die Bewirtschaftung. Landwirte müssen sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen wie dem Landpachtverkehrsgesetz vertraut machen.
Ein gut ausgearbeiteter Pachtvertrag ist die Basis für ein stabiles Pachtverhältnis. Er sollte alle wichtigen Aspekte wie Pachtgegenstand, -dauer und -zins regeln. Auch Kommunikation und Kompromissbereitschaft zwischen den Parteien sind wichtig.
Landwirte müssen sich mit der Marktlage und Förderbedingungen auseinandersetzen. Gute Vorbereitung und die richtige Strategie sind entscheidend. Alternative Modelle wie Bewirtschaftungsverträge können Chancen bieten.
Die Pacht bleibt ein zentrales Element der deutschen Agrarwirtschaft. Sie ermöglicht Landwirten, ihre Betriebe an Herausforderungen anzupassen. Mit Wissen und Partnerschaft kann die Pacht für alle vorteilhaft sein.