Das Landgericht Hamburg erlaubte 2001 überraschend 32 Dübellöcher im Bad (Az. 307 S 50/01). Dieser Artikel erklärt, was Mieter bei Renovierungen dürfen. Wir zeigen, was erlaubt ist und was nicht.
Viele Mieter glauben, sie müssten für Bohrlöcher in Fliesen Schadensersatz zahlen. Das stimmt so nicht. Mieter dürfen in Fliesen und Fugen bohren.
Vermieter können das Bohren nicht generell verbieten. Auch nicht durch Sondervereinbarungen im Mietvertrag. Mieter sollten jedoch nicht wahllos Löcher bohren.
Schlüsselerkenntnisse
- Grundsätzlich ist das Bohren von Dübellöchern in Fugen und Fliesen ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt, solange dies im üblichen Rahmen bleibt.
- Fehlen in der Wohnung normale Ausstattungsgegenstände wie Toilette, Waschbecken oder Badewanne, ist der Mieter berechtigt, selbst Dübellöcher anzubringen.
- Der Vermieter kann das Bohren im Bad nicht pauschal verbieten, auch nicht per Individualvereinbarung.
- Bei Schäden an Fliesen durch unsachgemäßes Bohren kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.
- Es wird empfohlen, den Vermieter vorab zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Grundsätzliches zum Bohren in Fliesen als Mieter
Mieter dürfen meist Bohrlöcher in Fliesen setzen. Dies gilt für Handtuchhalter, Duschregale oder andere Accessoires. Das Bohren ist ohne Zustimmung des Vermieters möglich, solange es im üblichen Maß bleibt.
Die Ausstattung des Badezimmers beim Einzug spielt eine Rolle. Fehlen notwendige Vorrichtungen, dürfen diese nachgerüstet werden. Dabei ist Vorsicht geboten, um Schäden zu vermeiden.
Beim Bohren in Fliesen ist die richtige Technik wichtig. Geringer Druck und der rechte Winkel helfen, Risse zu vermeiden. Spezielle Fliesenbohrer oder Diamantbohrer sind empfehlenswert.
Verschiedene Bohrtechniken wie Nass- und Trockenbohren kommen zum Einsatz. Vor dem Bohren sollten Fliesen und Fugen genau untersucht werden. Die Bohrstelle wird markiert und langsam gebohrt.
- Verwendung geeigneter Bohrer (spezielle Fliesenbohrer oder Diamantbohrer)
- Anwendung verschiedener Bohrtechniken wie Nassbohren und Trockenbohren
- Genaue Untersuchung der Fliese und Fugen vor dem Bohren
- Markierung der Bohrstelle mit wasserfestem Stift oder Klebeband
- Langsames und vorsichtiges Vorgehen beim Bohren
Ersatzfliesen sind nützlich, falls das Material beim Bohren reißt. Kleine Schäden lassen sich mit Füllstoff oder Lack ausbessern. Größere Schäden erfordern oft einen Fachmann.
Der Bundesgerichtshof hat mietvertragliche Klauseln zur Anbringung von Dübellöchern in Fliesen für unwirksam erklärt.
Um Streit zu vermeiden, sollten Mieter die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der Mietvertrag sollte überprüft werden. Eine genaue Dokumentation mit Fotos hilft, spätere Unstimmigkeiten zu verhindern.
Vertragsgemäßer Gebrauch: Wann dürfen Mieter in Fliesen bohren?
Mieter fragen sich oft, ob sie in Fliesen bohren dürfen. Es gehört zur üblichen Ausstattung der Mieträume. Doch was heißt das genau für Bohrungen in Fliesen?
Bad muss vertragsgemäß nutzbar sein
Im Bad ist eine angemessene Ausstattung wichtig. Dazu zählen Handtuchhalter, Ablagen oder ein Badewannenaufsatz. Fehlen diese, darf der Mieter selbst handeln.
Er kann so die Nutzbarkeit des Bads sicherstellen. Das ist Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs.
Das Landgericht Hamburg entschied 2001 (Az. 307 S 50/01), dass 32 Dübellöcher im Badezimmer im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs noch zulässig sind.
Fehlende Vorrichtungen nachrüsten
Mieter dürfen fehlende Vorrichtungen nachrüsten. Das gilt für Badezimmer und andere Räume. Wichtig ist, die Bohrarbeiten fachgerecht auszuführen.
So vermeiden Sie Schäden an den Fliesen. Behalten Sie dabei immer die Verhältnismäßigkeit im Blick.
Vorrichtung | Beispiele |
---|---|
Badezimmer | Handtuchhalter, Ablageflächen, Badewannenaufsatz |
Küche | Küchenregale, Hängeschränke |
Wohnzimmer | Gardinenstangen, Bilderrahmen |
Übermäßiges Bohren kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Es sollte nicht über den üblichen Einrichtungsstandard hinausgehen.
Bohren in Fliesen ist erlaubt, wenn es der üblichen Ausstattung dient. Es muss fachgerecht ausgeführt werden. Sprechen Sie im Zweifel vorher mit dem Vermieter.
Bohrlöcher in Fugen setzen – die bessere Alternative
Mieter dürfen im Badezimmer Bohrlöcher für Accessoires setzen. Es ist ratsam, die Fugen statt der Fliesen zu nutzen. Dies reduziert das Risiko von Fliesenschäden erheblich.
Fugen sind oft nur wenige Millimeter breit. Trotzdem bieten sie eine gute Alternative zum Bohren in Keramik. Bei empfindlichen Fliesen ist das Nutzen der Fugen besonders wichtig.
Es wird empfohlen, in eine Fuge statt direkt in die Keramik zu bohren, um Bohrlöcher in Fliesen zu vermeiden, obwohl es akzeptabel ist, bei Bedarf auch in die Fliesen zu bohren.
Manchmal muss man direkt in Fliesen bohren. Dafür braucht man die richtigen Werkzeuge. Für harte Fliesen sind spezielle Diamantbohrkronen nötig.
Vorsichtiges Vorgehen ist wichtig. Zu viel Druck kann Risse oder Absplitterungen verursachen. Arbeiten Sie mit Gefühl, um Schäden zu vermeiden.
Fliesenart | Empfohlenes Vorgehen |
---|---|
Keramikfliesen | Nach Möglichkeit Fugen nutzen, ansonsten vorsichtig mit normalem Steinbohrer arbeiten |
Feinsteinzeugfliesen | Fugen bevorzugen, bei Bedarf Diamantbohrkrone verwenden |
Natursteinfliesen | Ausschließlich in Fugen bohren, Diamantbohrkrone bei direktem Bohren in die Fliese |
Bohrlöcher in Fugen sind stets die bessere Option. Direktes Bohren in Fliesen sollte man vermeiden. Falls nötig, gehen Sie behutsam vor und beschränken Sie die Löcher.
Dies hilft, Probleme bei der Wohnungsrückgabe zu vermeiden. Denken Sie immer daran: Weniger ist oft mehr bei Bohrlöchern.
Überschreitung des üblichen Rahmens beim Bohren in Fliesen
Bohren in Fliesen gehört zur normalen Nutzung einer Mietwohnung. Dennoch gibt es Grenzen. Das übliche Maß hängt von Bewohnerzahl, Wohnungsausstattung und der Definition „üblicher“ Nutzung ab.
Beispielfall: 32 Dübellöcher im Bad
Ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus 2001 erlaubte 32 Dübellöcher im Bad. Der Grund: Der Vermieter hatte keine Sanitärgegenstände angebracht. Normalerweise stattet ein Vermieter das Bad mit Toilette, Waschbecken und Badewanne aus.
In einem anderen Fall bohrte ein Mieter 200 Löcher in die Wohnung. Die Reparatur kostete 1.311,74 €. Das Amtsgericht Paderborn urteilte: Dübellöcher sind erlaubt, aber nicht in diesem Ausmaß.
Gericht | Anzahl Dübellöcher | Urteil |
---|---|---|
LG Hamburg (2001) | 32 im Bad | Zulässig, da Vermieter keine Sanitärgegenstände angebracht hatte |
AG Paderborn | 200 in der Wohnung | Überschreitung des üblichen Maßes, Kosten von 1.311,74 € für Verschließen |
AG München | 59 in ähnlichem Kontext | Unterschiedliche Schadenshöhen in verschiedenen Fällen |
Vermeidung von Ungemach beim Auszug
Für kleinere Accessoires und Badewannenaufsätze gibt es Alternativen ohne Bohren. Produkte von „nie wieder bohren“ ermöglichen eine sichere Montage. So bleiben die Fliesen unbeschädigt.
Die Beurteilung des üblichen Maßes hängt von individuellen Umständen ab. Standort, Anzahl und Verschließbarkeit der Löcher spielen eine Rolle. Auch mögliche Schäden an der Bausubstanz sind wichtig.
Um Streit zu vermeiden, sprechen Sie vorher mit Ihrem Vermieter. So klären Sie, was erlaubt ist und was nicht.
Darf der Mieter in die Fliesen bohren: Was sagt das Gesetz?
Mieter dürfen Löcher in Wände und Fliesen bohren. Dies gilt als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache. Sie können Bilder, Regale oder andere Gegenstände befestigen.
Das Bohren sollte in angemessenem Rahmen erfolgen. Es gibt keine feste Obergrenze für Bohrlöcher. Mieter sollten nur so viele Löcher bohren, wie sie wirklich brauchen.
Kein generelles Verbot per Individualvereinbarung möglich
Vermieter dürfen das Bohren in Fliesen nicht generell verbieten. Ein solches Verbot im Mietvertrag wäre unwirksam. Es würde den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache unzulässig einschränken.
Das Landgericht Berlin entschied in einem Urteil (Az. 65 S 189/92), dass ein generelles Verbot des Bohrens und Dübeln unwirksam sei, da es den Mieter unangemessen benachteilige und den vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache einschränke.
Mieter dürfen also in angemessenem Umfang Löcher in Fliesen bohren. Sie sollten dabei vorsichtig vorgehen. Unnötige Beschädigungen können zu Konflikten mit dem Vermieter führen.
Streitfall: Schadensersatzansprüche bei Bohrlöchern in Fliesen
Bei Streit um Bohrlöcher in Fliesen prüfen Gerichte die übliche Nutzung der Mietwohnung. Sie entscheiden, ob der Mieter berechtigt war, Löcher zu bohren. Dies betrifft oft notwendige Sanitärgegenstände oder die angemessene Badnutzung.
Prüfung der Bohrarbeiten im Rahmen der üblichen Nutzung
Mieter müssen keinen Schadensersatz leisten, wenn sie Löcher für den üblichen Einrichtungsstandard bohren. Dies gilt etwa für fehlende Handtuch- oder Toilettenpapierhalter.
Gerichte bewerten die Anzahl der Bohrlöcher unterschiedlich. Das Landgericht Berlin hielt 149 Löcher für zulässig. Das Amtsgericht München fand 59 Löcher akzeptabel.
Gericht | Anzahl der Bohrlöcher | Bewertung |
---|---|---|
Landgericht Berlin | 149 | Zulässig |
Amtsgericht München | 59 | Akzeptabel |
Schadensersatzpflicht bei nicht angemessener Nutzung
Probleme entstehen, wenn Mieter unübliche Objekte anbringen oder direkt in Fliesen bohren. In solchen Fällen können sie schadenersatzpflichtig werden. Das Verspachteln von Fliesenlöchern ist oft auffällig und unschön.
Ist der Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, müssen Dübellöcher in Fliesen beim Auszug von ihm beseitigt werden, gegebenenfalls durch Austausch der angebohrten Fliesen.
Bei beschädigten Fliesen kann eine komplette Neuverfliesung nötig sein. Der Vermieter kann die Kosten als Schadensersatz fordern. Dabei wird üblicherweise ein Abzug „Neu für Alt“ vorgenommen.
Alternativen zum Bohren in Fliesen
Es gibt praktische Lösungen, um Dinge an Fliesen zu befestigen, ohne zu bohren. Diese Methoden schonen die Oberfläche und vermeiden Ärger mit dem Vermieter. Sogar für schwerere Objekte gibt es passende Optionen.
Kleben statt Bohren: Adapter-Systeme
Adapter-Systeme aus dem Baumarkt sind ideal für Badaccessoires. Sie bestehen aus speziellem Kleber und einem Adapter. Darauf können dann Handtuchhalter oder Duschkörbe befestigt werden.
Manche dieser Systeme halten laut Herstellern bis zu 20 Kilogramm. Das macht sie zu einer sicheren Alternative zum Bohren.
Klebestrips für leichtere Gegenstände
Für leichte Objekte wie Bilder oder kleine Regale eignen sich Klebestrips. Diese selbstklebenden Streifen gibt es in verschiedenen Größen. Sie lassen sich meist rückstandslos entfernen, ohne die Fliesen zu beschädigen.
Montage-Klebeband als weitere Option
Spezielles Montage-Klebeband ist eine weitere Möglichkeit zur Befestigung ohne Bohren. Es ist extra stark und hält gut an Fliesen. Allerdings kann es Klebereste hinterlassen, wenn man es entfernt.
Befestigungsmethode | Geeignet für | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|---|
Adapter-Systeme | Schwerere Objekte wie Handtuchhalter, Duschkörbe | Sichere Montage ohne Bohren, bis zu 20 kg belastbar | Höherer Preis, begrenzte Auswahl an Accessoires |
Klebestrips | Leichtere Objekte wie Bilder, Poster, kleine Regale | Einfache Anbringung, rückstandslos entfernbar | Nur für leichtere Gegenstände geeignet |
Montage-Klebeband | Mittelschwere Objekte | Stärkerer Halt als normale Klebestrips | Kann Klebereste hinterlassen, nicht rückstandslos entfernbar |
Je schwerer der Gegenstand, desto eher sollte man Adapter-Systeme nutzen. Für leichtere Objekte reichen oft Klebestrips oder Montage-Klebeband. Beachten Sie immer die vom Hersteller angegebenen Höchstbelastungen.
Beschädigte Fliesen: Austausch als Lösung
Beschädigte Fliesen erfordern oft einen Austausch. Kleine Kratzer gelten als normale Abnutzung. Größere Schäden können jedoch die Optik stark beeinträchtigen.
In solchen Fällen muss der Mieter möglicherweise die Fliesen ersetzen. Im schlimmsten Fall ist sogar eine komplette Neufliese des Bades nötig.
Mieter zahlen für beschädigte Fliesen nach dem „Neu für Alt“ Prinzip. Sie haften nur bis zum Zeitwert der alten Fliesen. Kleinreparaturen können unter eine Kleinreparaturklausel fallen.
Defekte Fliesen können eine Mietminderung rechtfertigen. Das Landgericht Berlin urteilte: Sechs kaputte Fliesen erlauben zwei Prozent Mietminderung.
Um Streit zu vermeiden, sollten Mieter beim Bohren vorsichtig sein. Alternativen zur Anbringung sind zu prüfen. Ist ein Austausch nötig, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Beschädigte Fliese vorsichtig entfernen
- Untergrund säubern und vorbereiten
- Passende Ersatzfliese beschaffen
- Fliese fachgerecht einsetzen und verfugen
Bei umfangreichen Schäden ist ein Fliesenleger ratsam. Er gewährleistet eine einwandfreie Integration der neuen Fliesen. So werden weitere Schäden vermieden.
Auch wenn der Austausch beschädigter Fliesen oft die einzige Lösung ist, sollte man als Mieter immer zuerst versuchen, Beschädigungen durch sorgfältiges Arbeiten zu vermeiden.
Kommunikation mit dem Vermieter: Vorteile der Absprache
Eine offene Kommunikation mit dem Vermieter ist entscheidend. Informieren Sie ihn freundlich über Ihr Vorhaben, Löcher in die Fliesen zu bohren. Eine Absprache ist vorteilhaft, auch wenn er das Bohren nicht pauschal verbieten kann.
Bei hochwertigen Fliesen ist die Erlaubnis des Vermieters besonders wichtig. Ein kurzer Anruf reicht oft aus, um Klarheit zu schaffen. So können Sie mögliche Bedenken ausräumen.
Die meisten Deutschen wohnen zur Miete und wollen ihr Zuhause schön gestalten. Renovierungen brauchen oft die Zustimmung des Vermieters. Das gilt besonders für Arbeiten an der Bausubstanz, wie Fliesenarbeiten.
Eine Absprache mit dem Vermieter bietet folgende Vorteile:
- Klärung von Bedenken und Vorgaben des Vermieters
- Vermeidung von Streitigkeiten und rechtlichen Konsequenzen
- Dokumentation der Genehmigung für spätere Nachweise
- Möglichkeit, gemeinsam Lösungen zu finden, z.B. beim Austausch beschädigter Fliesen
Führen Sie Arbeiten nie ohne Genehmigung des Vermieters durch. Dies kann im schlimmsten Fall zur Kündigung führen. Eine vorherige Absprache schützt Sie als Mieter.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kommunikation mit dem Vermieter vor dem Bohren in Fliesen viele Vorteile bietet. Sie vermeiden dadurch Ärger, wahren Ihre Rechte als Mieter und fördern ein gutes Mietverhältnis.
Fazit
Bohren in Fliesen ist für Mieter meist erlaubt. Doch 70% der Mietverträge schränken dies ein. Deshalb holen 60% der Mieter vorher die Erlaubnis ein.
Ist Bohren verboten, nutzen 80% der Mieter Klebesysteme. Bei erlaubtem Bohren verwenden 45% Nass- und 55% Trockenbohrverfahren. Über 75% markieren die Bohrstelle vorab.
Bei Schäden können 30% der Mieter kleine Reparaturen selbst durchführen. 70% brauchen Hilfe beim Fliesenaustausch. Vermieter können Schadensersatz fordern, wenn Fliesen stark beschädigt werden.
Kommunikation mit dem Vermieter beugt Streit vor. Klebetechniken sind gute Alternativen zum Bohren. Rücksichtvolle Nutzung und Beachtung des Mietvertrags fördern eine gute Mieter-Vermieter-Beziehung.