Aufstiegs-BAföG für Erzieher: Rückzahlungspflicht?

Aufstiegs-BAföG für Erzieher

Erstaunliche 3,4 Millionen berufliche Aufstiege wurden seit der Einführung des Aufstiegs-BAföG im Jahr 1996 ermöglicht. Im Jahr 2024 wird diese Förderung weiterhin eine wichtige Rolle bei der Unterstützung angehender Erzieher spielen, die ihre Karriere vorantreiben und ihre Fähigkeiten ausbauen möchten. Doch eine brennende Frage bleibt: Müssen Erzieher das Aufstiegs-BAföG nach Abschluss ihrer Weiterbildung zurückzahlen?

Das Aufstiegs-BAföG, auch bekannt als Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), bietet finanzielle Unterstützung für anspruchsvolle Aus- und Weiterbildungen. Es deckt nicht nur die Kosten für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, sondern gewährt auch Zuschüsse zum Lebensunterhalt, wenn die Ausbildung in Voll- oder Teilzeit absolviert wird. Dieses attraktive Förderprogramm hat sich als Schlüsselfaktor für die berufliche Entwicklung von Erziehern erwiesen und ermöglicht es ihnen, ihre Fähigkeiten zu verbessern und ihre Karrierechancen zu erhöhen, ohne von finanziellen Belastungen überwältigt zu werden.

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch bekannt als Aufstiegs-BAföG, ist eine staatliche Förderung zur Unterstützung der beruflichen Höherqualifizierung. Ziel des AFBG ist es, die Fortbildungsmotivation zu stärken und die Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern. Durch finanzielle Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen ermöglicht das Aufstiegs-BAföG die Vorbereitung auf anspruchsvolle Fortbildungsabschlüsse.

Ziele des AFBG

Das Aufstiegs-BAföG verfolgt mehrere wichtige Ziele:

  • Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
  • Stärkung der Fortbildungsmotivation
  • Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten
  • Sicherung des Fachkräftenachwuchses
  • Unterstützung des lebenslangen Lernens

Durch die finanzielle Förderung sollen Fachkräfte ermutigt werden, sich weiterzubilden und höhere Qualifikationen zu erlangen. Dies trägt zur Deckung des Fachkräftebedarfs bei und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.

Förderfähige Fortbildungen

Das Aufstiegs-BAföG fördert eine Vielzahl von Fortbildungsabschlüssen. Über 700 Abschlüsse sind förderfähig, darunter:

  • Meister/in
  • Fachwirt/in
  • Techniker/in
  • Erzieher/in
  • Betriebswirt/in
  • Geprüfte Berufsspezialisten
  • Bachelor Professional
  • Master Professional

Die Fortbildungen müssen über dem Niveau eines Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfen- oder Berufsschulabschlusses liegen. Für die Gesamtmaßnahme sind mindestens 400 Unterrichtsstunden erforderlich, wobei verschiedene Anforderungen an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen gelten. In besonderen Einzelfällen können auch Ausnahmen für die Förderung einer zweiten Fortbildungsmaßnahme gewährt werden.

Wer kann das Aufstiegs-BAföG beantragen?

Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Personen, die sich beruflich weiterbilden und zusätzliche Qualifikationen erwerben möchten. Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt der Antragsteller ist – eine Altersgrenze gibt es nicht.

Voraussetzungen für die Förderung

Um für das Aufstiegs-BAföG in Frage zu kommen, müssen Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung die jeweiligen Anforderungen der Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung erfüllen. Das bedeutet, dass sie beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ausreichende Berufserfahrung vorweisen können müssen.

Darüber hinaus muss die Fortbildung selbst bestimmte Kriterien erfüllen. Sie muss gezielt auf einen beruflichen Aufstieg vorbereiten und bundesweit einheitlich geregelt sein. Über 700 verschiedene Fortbildungsabschlüsse werden aktuell durch das Aufstiegs-BAföG gefördert, darunter auch Weiterbildungen zum Erzieher.

Förderberechtigung für Ausländer

Auch Ausländer mit einer längerfristigen Bleibeperspektive in Deutschland haben die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG zu erhalten. Welche konkreten Anforderungen an den Aufenthaltstitel gestellt werden, regelt § 8 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Bestimmte Aufenthaltstitel berechtigen unmittelbar zur Förderung, während bei anderen eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland nachgewiesen werden muss.

Grundsätzlich gilt: Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die Ausbildung und Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt, kann auch Aufstiegs-BAföG beantragen. Asylbewerber und Geduldete haben hingegen keinen Anspruch auf diese Förderung. Es lohnt sich für Ausländer mit Interesse an einer geförderten Aufstiegsfortbildung, die individuellen Voraussetzungen genau zu prüfen und sich beraten zu lassen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für angehende Erzieher?

Für angehende Erzieher in der Vollzeitausbildung bietet das Aufstiegs-BAföG attraktive Fördermöglichkeiten. Ab dem ersten Tag der Ausbildung erhalten Teilnehmer einen monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von bis zu 880 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Förderung ist weder einkommens- noch altersabhängig und somit für alle zugänglich.

Alleinerziehende profitieren zusätzlich von einem Kinderbetreuungszuschlag pro Kind unter 14 Jahren. Auch verheiratete oder in einer Partnerschaft lebende Personen können die Förderung in Anspruch nehmen, wobei das Einkommen des Partners berücksichtigt wird.

Um die Förderung zu erhalten, müssen Teilnehmer an mindestens 400 Unterrichtsstunden teilnehmen, die sich auf mindestens 25 Wochenstunden an vier Tagen pro Woche verteilen. Der Unterricht kann dabei auch virtuell stattfinden. Praxiszeiten werden im Rahmen des Aufstiegs-BAföG nicht gefördert, jedoch ist eine durchgehende praktikumsunabhängige Förderung möglich, sofern die Praktika gleichmäßig in die schulische Ausbildung eingebettet sind.

Neben dem Aufstiegs-BAföG steht angehenden Erziehern in der Vollzeitausbildung auch das Schüler-BAföG als Förderoption zur Verfügung. Dieses bietet ebenfalls einen Vollzuschuss, allerdings mit geringeren Freibeträgen im Vergleich zum Aufstiegs-BAföG und abhängig vom Alter und Elterneinkommen.

Um die Förderung zu beantragen, müssen Interessierte an einer Fachschule für Sozialpädagogik immatrikuliert sein und den Antrag direkt bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen. Dabei sind spezielle Formulare wie das Formblatt A, Formblatt G und eine Krankenkassenbescheinigung erforderlich.

Höhe der Fördersummen

Das Aufstiegs-BAföG bietet eine attraktive finanzielle Unterstützung für angehende Erzieher und andere Fachkräfte, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten. Die Fördersumme setzt sich aus einem Zuschuss für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einem Beitrag zum Lebensunterhalt zusammen.

Der Zuschuss zu den Fortbildungskosten beträgt maximal 15.000 Euro, wovon 50% als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Die restliche Summe kann über ein zinsgünstiges KfW-Darlehen finanziert werden, von dem bei erfolgreichem Abschluss die Hälfte erlassen wird.

Beispielrechnungen für verschiedene Lebensumstände

Die Höhe des monatlichen Unterhaltsbetrags hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Alleinstehende ohne Kinder und eigenes Einkommen erhalten im Jahr 2024 maximal 963 Euro pro Monat. Für Alleinerziehende mit zwei Kindern unter 14 Jahren erhöht sich der Betrag um einen Kinderzuschlag von zweimal 235 Euro und eine Kinderbetreuungspauschale von 150 Euro. Bei Verheirateten gibt es zusätzliche Freibeträge zu berücksichtigen.

Einkommens- und Vermögensfreibeträge

Das Aufstiegs-BAföG berücksichtigt auch Einkommens- und Vermögensfreibeträge. Ein Minijob mit einem Verdienst von 450 Euro bleibt beispielsweise anrechnungsfrei. Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Bei Verheirateten und pro Kind erhöht sich der Freibetrag entsprechend.

Insgesamt bietet das Aufstiegs-BAföG eine großzügige finanzielle Förderung, die individuell auf die Lebensumstände der Antragsteller zugeschnitten ist. Angehende Erzieher können so ihre Weiterbildung stemmen und gleichzeitig ihren Lebensunterhalt sichern.

Antragsverfahren und Auszahlung

Um das Aufstiegs-BAföG zu beantragen, müssen sich angehende Erzieher an die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung in ihrem Bundesland wenden. In den meisten Fällen sind dies die kommunalen Behörden. Eine praktische Postleitzahlensuche auf der offiziellen Website hilft dabei, die richtige Anlaufstelle zu finden.

Für die Antragstellung stehen bundeseinheitliche Formulare zur Verfügung, die online ausgefüllt und eingereicht werden können. Alternativ bieten die Ämter auch eine persönliche Beratung an, um offene Fragen zu klären und beim Ausfüllen der Anträge zu unterstützen.

Voraussetzungen für die Auszahlung

Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt des Aufstiegs-BAföG. Die Fachschule muss diese Teilnahme bestätigen, ansonsten kann es zu einer Rückforderung der bereits ausgezahlten Fördermittel kommen. Weitere Bedingungen sind:

  • Die Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfassen
  • Der Abschluss muss innerhalb von 36 Monaten (Vollzeit) bzw. 48 Monaten (Teilzeit) erreicht werden
  • Die Fortbildung muss gezielt auf den angestrebten Abschluss vorbereiten

Auszahlung der Fördermittel

Nach Bewilligung des Antrags durch das Amt für Ausbildungsförderung erfolgt die Auszahlung der Fördermittel in monatlichen Raten. Die Höhe richtet sich dabei nach den individuellen Lebensumständen und kann bis zu 963 Euro pro Monat betragen. Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro pro Kind unter 14 Jahren.

Insgesamt können angehende Erzieher mit dem Aufstiegs-BAföG eine Fördersumme von bis zu 15.000 Euro erhalten. Seit August 2020 müssen davon nur noch 50 Prozent als zinsgünstiges Darlehen zurückgezahlt werden. Die andere Hälfte wird bei bestandener Abschlussprüfung als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Förderdauer des Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt angehende Erzieher während ihrer Ausbildung mit einem attraktiven Förderzeitraum. Die Förderung erstreckt sich über die gesamte Dauer der Vollzeitausbildung, die in der Regel zwei Jahre beträgt. Im dritten Ausbildungsjahr absolvieren die Auszubildenden ein vergütetes Berufspraktikum, bei dem sie bereits ein Erziehergehalt von circa 1.200 Euro netto erhalten.

Insgesamt können bis zu drei Fortbildungen mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Dabei gelten folgende Bedingungen:

  • Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen.
  • Maßnahmen der zweiten und dritten Fortbildungsstufen erfordern mindestens 400 Unterrichtsstunden.
  • Vollzeitfortbildungen dürfen eine Gesamtdauer von drei Jahren nicht überschreiten.
  • Teilzeitmaßnahmen können bis zu vier Jahre gefördert werden.

Mediengestützte Lehrgänge sind ebenfalls förderfähig, sofern sie den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Reine Selbstlernphasen werden hingegen nicht bezuschusst. Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern mit einem entsprechenden Qualitätssicherungssystem absolviert werden.

Neben den Beiträgen zum Lebensunterhalt und Zuschüssen zu den Lehrgangskosten werden auch zinsgünstige Darlehen gewährt. So erhält beispielsweise Katrin B. während ihrer einjährigen Fortbildung insgesamt 23.988 Euro an Förderung, wobei nach bestandener Abschlussprüfung lediglich 2.100 Euro der erhaltenen Darlehen zurückgezahlt werden müssen.

Mit dem Aufstiegs-BAföG haben angehende Erzieher die Möglichkeit, ihre Ausbildung finanziell abgesichert zu absolvieren und sich voll und ganz auf den erfolgreichen Abschluss zu konzentrieren. Der großzügige Förderzeitraum und die attraktiven Konditionen machen das Aufstiegs-BAföG zu einer lohnenswerten Option für alle, die den Erzieherberuf ergreifen möchten.

Muss man Aufstiegs-BAföG zurückzahlen Erzieher?

Eine häufige Frage, die sich viele angehende Erzieher stellen, ist, ob das Aufstiegs-BAföG für ihre Ausbildung zurückgezahlt werden muss. Grundsätzlich besteht das AFBG aus einem Zuschuss- und einem Darlehensanteil, wobei die genaue Aufteilung von verschiedenen Faktoren abhängt.

Zuschussanteil vs. Darlehensanteil

Im Gegensatz zu anderen Fördermöglichkeiten wie dem Schüler-BAföG oder dem Bildungskredit, die vollständig als Darlehen gewährt werden, beinhaltet das Aufstiegs-BAföG einen nicht rückzahlbaren Zuschussanteil. Dieser liegt bei der Förderung der Fortbildungskosten bei bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Der verbleibende Anteil wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt, das nach Abschluss der Ausbildung in Raten zurückgezahlt werden muss.

Für die Unterhaltsförderung während der Fortbildung zum Erzieher gilt: Der monatliche Unterhaltsbeitrag von bis zu 892 Euro (Stand 2024) muss komplett zurückgezahlt werden. Allerdings profitieren BAföG-Empfänger von einem Darlehensteilerlass von bis zu 50%, wenn sie die Fortbildung erfolgreich abschließen.

Vergleich mit anderen Fördermöglichkeiten

Im Vergleich zu anderen Förderungen wie dem Schüler-BAföG oder dem KfW-Bildungskredit bietet das Aufstiegs-BAföG einige Vorteile für angehende Erzieher:

  • Höhere Freibeträge und Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen
  • Einkommensunabhängige Förderung, auch wenn die Eltern ein hohes Einkommen haben
  • Zinsgünstige Darlehen mit längeren Rückzahlungsfristen und Möglichkeit zum Darlehensteilerlass
  • Zusätzliche Zuschüsse für Alleinerziehende und Kindererziehung

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Rückzahlungspflicht beim Aufstiegs-BAföG für Erzieher moderater ausfällt als bei anderen Förderungen. Durch die Kombination aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen wird die finanzielle Belastung für die Auszubildenden reduziert und der Einstieg in den Beruf erleichtert.

Vorteile der klassischen Vollzeitausbildung gegenüber der praxisintegrierten Ausbildung (PiA)

Während die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) für angehende Erzieher seit 2012 eine attraktive Alternative darstellt, bietet die klassische Vollzeitausbildung weiterhin einige Vorzüge. Insbesondere in Bezug auf die Work-Life-Balance und die finanzielle Sicherheit während der Ausbildung kann die Vollzeitausbildung punkten.

Zeitliche Ressourcen für Lernen und Privatleben

Ein großer Vorteil der klassischen Erzieher Vollzeitausbildung liegt in der Verteilung der Unterrichtszeiten. Da die Vorlesungen und Seminare meist nur vormittags stattfinden, bleibt den Auszubildenden nachmittags und in den Ferien mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitung, das Selbststudium und das Privatleben. PiA-Teilnehmer hingegen müssen trotz der Ausbildungsvergütung mit einer Wochenbelastung von bis zu 60 Stunden rechnen, da sie neben der praktischen Tätigkeit in der Einrichtung auch die theoretischen Inhalte an der Fachschule absolvieren müssen.

Finanzielle Unterstützung durch Aufstiegs-BAföG

Ein weiterer Pluspunkt der Vollzeitausbildung ist die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG zu beantragen. Gerade für Quereinsteiger, ältere Auszubildende oder Eltern kann diese finanzielle Förderung den Lebensunterhalt während der Ausbildung sichern. Zwar erhalten PiA-Praktikanten eine tariflich festgelegte Vergütung von ca. 1.140 Euro brutto im ersten, 1.202 Euro brutto im zweiten und 1.303 Euro brutto im dritten Ausbildungsjahr, doch müssen sie dafür auch eine deutlich höhere Arbeitsbelastung in Kauf nehmen.

Letztendlich hängt die Entscheidung für die klassische Vollzeitausbildung oder die praxisintegrierte Ausbildung von den individuellen Lebensumständen und Prioritäten ab. Wer Wert auf eine ausgewogene Work-Life-Balance und finanzielle Sicherheit legt, könnte mit der Vollzeitausbildung in Kombination mit dem Aufstiegs-BAföG die passendere Wahl treffen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Aufstiegs-BAföG auch im Jahr 2024 eine attraktive Option darstellt, um eine Erzieherausbildung zu finanzieren. Mit Fördersummen von bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einem monatlichen Unterhaltsgeld von bis zu 963 Euro für Alleinstehende ohne Kinder bietet das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) umfangreiche Unterstützung. Besonders vorteilhaft ist, dass 50% der Förderleistungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.

Für die Förderung gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel die regelmäßige Teilnahme am Unterricht und die persönliche Eignung. Die genaue Höhe der individuellen Fördermöglichkeiten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Der Antrag auf Aufstiegs-BAföG muss bei den zuständigen Ämtern gestellt werden.

Insgesamt bietet das AFBG gerade für Quereinsteiger, ältere Personen und Eltern eine hervorragende Möglichkeit, eine hochwertige Ausbildung zum Erzieher zu absolvieren. Durch die finanzielle Unterstützung bei der Weiterbildung können mehr Fachkräfte gewonnen werden, um den Personalmangel in Kindertagesstätten zu lindern. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte die Chance nutzen und die Rückzahlungsmodalitäten des Aufstiegs-BAföG für die Erzieherausbildung in Anspruch nehmen.