Sachpfändung: Ablauf und rechtliche Grundlagen

Sachpfändung

In Deutschland stehen derzeit viele Menschen vor einer erschreckenden Realität: Etwa 6,9 Millionen Bürger sind überschuldet. Diese alarmierende Zahl unterstreicht die wachsende Bedeutung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie der Sachpfändung. Im Zuge steigender Lebenshaltungskosten, Mieten und Nebenkosten, angetrieben durch Inflation und diverse wirtschaftliche Einflüsse, gewinnt die Sachpfändung als Instrument der Schuldeneintreibung zunehmend an Relevanz.

Die Sachpfändung, geregelt in den §§ 808 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO), ermöglicht Gläubigern, bewegliches Eigentum des Schuldners zu pfänden und zu versteigern. Dieses Verfahren wird durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführt und zielt darauf ab, offene Forderungen zu begleichen. Interessanterweise können bei einer Sachpfändung nicht nur persönliche Gegenstände, sondern auch Haushaltsgeräte und Werkzeuge gepfändet werden – mit Ausnahmen für lebensnotwendige Güter.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Wirksamkeit der Sachpfändung: Bei einer kürzlich durchgeführten Versteigerung erzielte ein Gläubiger einen Erlös von 2.500 Euro, was ihm half, einen erheblichen Teil seiner ursprünglichen Forderung von 5.000 Euro zu decken. Diese Praxis zeigt, wie die Sachpfändung als effektives Mittel zur Schuldentilgung dienen kann, wobei stets die gesetzlichen Rahmenbedingungen und ethischen Aspekte zu berücksichtigen sind.

Wichtige Erkenntnisse

  • Sachpfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme zur Durchsetzung von Geldforderungen
  • Geregelt in §§ 808 ff. ZPO und durchgeführt von Gerichtsvollziehern
  • Betrifft bewegliches Eigentum des Schuldners
  • Ausnahmen für lebensnotwendige Güter nach § 811 ZPO
  • Steigende Relevanz aufgrund aktueller wirtschaftlicher Herausforderungen
  • Kann effektiv zur Begleichung offener Forderungen beitragen
  • Erfordert sorgfältige Abwägung rechtlicher und ethischer Aspekte

Definition und Bedeutung der Sachpfändung

Die Sachpfändung ist ein wichtiger Bestandteil der Zwangsvollstreckung in Deutschland. Sie ermöglicht es Gläubigern, offene Forderungen durch die Pfändung beweglicher Sachen des Schuldners zu begleichen.

Was ist eine Sachpfändung?

Bei einer Sachpfändung beschlagnahmt ein Gerichtsvollzieher bewegliche Gegenstände des Schuldners. Diese werden später versteigert, um die Schulden zu tilgen. Wichtig zu wissen: Nur ein Gerichtsvollzieher darf eine Sachpfändung durchführen, nicht etwa Angestellte des Gläubigers.

Rechtliche Einordnung im Zwangsvollstreckungsrecht

Die Sachpfändung ist in den §§ 808 ff. ZPO geregelt. Sie darf nur mit einem gültigen Vollstreckungstitel erfolgen. Der Gerichtsvollzieher hat weitreichende Befugnisse bei der Vermögensvollstreckung. Er kann nach zwei erfolglosen Versuchen sogar einen Durchsuchungsbeschluss einholen.

Aktuelle Bedeutung in Deutschland 2024

In 2024 gewinnt die Sachpfändung an Bedeutung. Wirtschaftliche Herausforderungen führen zu mehr Zahlungsschwierigkeiten. Der Gesetzgeber hat den Pfändungsschutz 2022 erweitert. Nun sind „Gegenstände für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung“ unter 500 Euro Wert unpfändbar. Auch Haustiere und deren Zubehör sind geschützt. Diese Änderungen machen die Sachpfändung zu einem ausgewogenen Instrument der Zwangsvollstreckung.

Gesetzliche Grundlagen der Sachpfändung

Die Sachpfändung basiert auf der Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere den Paragraphen 808 ff. Diese regeln den Ablauf und definieren pfändbare sowie unpfändbare Gegenstände. Ein zentraler Aspekt ist der Pfändungsschutz, der in § 811 ZPO verankert ist.

Die ZPO strebt einen Ausgleich zwischen Gläubigerschutz und Schuldnerschutz an. Sie legt fest, welche Vermögenswerte gepfändet werden können. Dazu gehören:

  • Bewegliche Sachen wie Geld und Wertgegenstände
  • Wertpapiere
  • Forderungen und andere Vermögensrechte

Aktuelle Änderungen 2024 betreffen das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Dieses Girokonto schützt einen bestimmten Betrag vor Pfändung. Neue Regelungen stärken den Gläubigerschutz, während sie gleichzeitig die Existenzsicherung des Schuldners gewährleisten.

Die Lohnpfändung, eine Form der Zwangsvollstreckung, unterliegt ebenfalls der ZPO. Pfändungsgrenzen sichern dem Schuldner ein Existenzminimum. Bei Unterhaltsverpflichtungen erhöhen sich diese Grenzen. Bestimmte Lohnbestandteile wie Urlaubsgeld genießen besonderen Schutz.

Voraussetzungen für eine Sachpfändung

Die Sachpfändung ist ein wichtiges Instrument im Zwangsvollstreckungsrecht. Um eine Sachpfändung durchzuführen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Bedingungen sichern die Rechtmäßigkeit des Verfahrens und schützen die Interessen aller Beteiligten.

Vollstreckbarer Titel

Eine Sachpfändung erfordert einen vollstreckbaren Titel. Dies kann ein Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil sein. Der Titel muss rechtskräftig und vollstreckbar sein. Er bildet die rechtliche Grundlage für die Zwangsvollstreckung.

Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers

Der Gerichtsvollzieher ist für die Durchführung der Sachpfändung zuständig. Er handelt im Auftrag des Gläubigers. Seine Aufgaben umfassen die Identifikation und Bewertung pfändbarer Gegenstände. Der Gerichtsvollzieher muss dabei gesetzliche Vorgaben beachten.

Besonderheiten bei öffentlich-rechtlichen Forderungen

Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen gelten besondere Regeln. Behörden können in diesen Fällen direkt vollstrecken. Ein Gerichtsantrag ist nicht nötig. Dies betrifft zum Beispiel Steuerschulden oder Bußgelder. Die Behörde kann einen Vollziehungsbeamten mit der Pfändung beauftragen.

Die Sachpfändung darf nur bis zur Höhe der Forderung erfolgen. Auch die Kosten der Zwangsvollstreckung werden berücksichtigt. Eine Pfändung unterbleibt, wenn kein Überschuss zu erwarten ist. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern gelten spezielle Vermutungen zum Eigentum an beweglichen Sachen.

Der Ablauf einer Sachpfändung im Detail

Eine Sachpfändung beginnt mit der Pfändungsankündigung durch den Gerichtsvollzieher. Er überreicht dem Schuldner den Vollstreckungstitel und erklärt den Grund seines Besuchs. Anschließend bewertet er die pfändbaren Sachwerte in der Wohnung.

Der Gerichtsvollzieher erstellt ein detailliertes Pfändungsprotokoll. Darin listet er alle gepfändeten Gegenstände auf. Wertvolle Objekte wie Fernseher oder Kameras können pfändbar sein, werden aber oft aufgrund ihrer kurzen Lebensdauer nicht beschlagnahmt.

Nach § 811 ZPO sind bestimmte Gegenstände von der Pfändung ausgeschlossen. Dazu gehören:

  • Persönliche Gegenstände
  • Haushaltsgegenstände für bescheidene Lebensführung
  • Arbeitsmittel wie Computer, Drucker und Fachliteratur

In manchen Fällen fordert der Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft an. Diese gibt Aufschluss über weitere Vermögenswerte des Schuldners. Bei wertvollen Gegenständen kann der Insolvenzverwalter dem Schuldner anbieten, diese zurückzukaufen.

Gepfändete Gegenstände werden entweder in Gewahrsam genommen oder versiegelt. Der Erlös aus einer späteren Versteigerung geht an den Gläubiger. Bei Unklarheiten entscheidet das Insolvenzgericht über die Pfändbarkeit einzelner Besitztümer.

Die Rolle des Gerichtsvollziehers

Der Gerichtsvollzieher spielt eine zentrale Rolle bei der Sachpfändung. Seine Aufgaben und Befugnisse sind umfangreich und werden sich voraussichtlich in Zukunft noch erweitern.

Befugnisse und Pflichten

Der Gerichtsvollzieher führt die Pfändung durch und sucht nach einer gütlichen Lösung. Er kann Ratenzahlungsvereinbarungen treffen. Das Bundesministerium der Justiz plant, die Rolle des Gerichtsvollziehers zu stärken. Zukünftig soll er die gesamte Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungen in bewegliches Vermögen übernehmen.

Durchsuchungsrecht der Wohnung

Der Gerichtsvollzieher hat das Recht zur Wohnungsdurchsuchung, gegebenenfalls mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Dieses Recht ist essenziell für die effektive Durchführung der Pfändung.

Dokumentationspflichten

Ein wichtiger Aspekt der Arbeit des Gerichtsvollziehers ist die genaue Dokumentation des Pfändungsvorgangs. Er erstellt ein detailliertes Pfändungsprotokoll, das alle relevanten Informationen enthält. Ab 2024 soll die Geldforderungsvollstreckung vollständig in der Hand des Gerichtsvollziehers liegen, was seine Dokumentationspflichten erweitern wird.

Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass Gerichtsvollzieher neben körperlichen Sachen auch Geldforderungen pfänden können. Dies würde zu einer Neuausrichtung der Zuständigkeiten führen und die Rolle des Gerichtsvollziehers weiter stärken.

Pfändbare Gegenstände und Vermögenswerte

Bei einer Sachpfändung stehen Luxusgegenstände, Kraftfahrzeuge und Wertgegenstände im Fokus. Der Gerichtsvollzieher prüft vor Ort, welche Objekte für eine Pfändung in Frage kommen.

Luxusgegenstände wie teure Gemälde, Antiquitäten oder Boote sind oft Ziele einer Pfändung. Auch hochwertige Elektronik kann betroffen sein. Bei Fernsehern oder Stereoanlagen gibt es Wertgrenzen. Überschreiten diese Geräte bestimmte Schwellen, droht ein Austausch.

Kraftfahrzeuge sind ebenfalls pfändbar. Ausnahmen gelten, wenn das Auto für die Arbeit unerlässlich ist. Der Schuldner muss dies aber nachweisen. Bargeld, Geldanlagen und Sparpläne können ebenso gepfändet werden.

Seit 2009 besteht die Möglichkeit der Internetversteigerung gepfändeter Gegenstände. Der Insolvenzverwalter entscheidet über eine Pfändung basierend auf dem möglichen Auktionserlös. Es gibt keine feste Euro-Grenze.

  • Persönliche Gegenstände wie Eheringe sind meist geschützt
  • Besitztümer des Partners bleiben bei korrektem Eigentumsnachweis unangetastet
  • Grundlegende Haushaltsgegenstände sind von der Pfändung ausgenommen

Im Rahmen einer Privatinsolvenz muss der Schuldner drei Jahre lang bescheiden leben. Wertgegenstände, die nicht lebensnotwendig sind, können in dieser Zeit gepfändet werden.

Unpfändbare Gegenstände nach § 811 ZPO

Der Pfändungsschutz nach § 811 ZPO sichert das Existenzminimum des Schuldners. Diese Regelung definiert, welche Gegenstände nicht gepfändet werden dürfen. Sie gewährleistet, dass der Schuldner trotz Zwangsvollstreckung eine bescheidene Lebensführung aufrechterhalten kann.

Persönliche Gegenstände

Zu den unpfändbaren persönlichen Gegenständen zählen Kleidung, Betten und Trauringe. Auch Orden und Ehrenzeichen sind von der Pfändung ausgeschlossen. Diese Regelung schützt die Würde des Schuldners und ermöglicht ihm, seine Grundbedürfnisse zu decken.

Haushaltsgeräte

Einfache Haushaltsgeräte sind ebenfalls vor Pfändung geschützt. Dazu gehören:

  • Kühlschrank
  • Herd
  • Waschmaschine
  • Notwendige Informationsgeräte

Diese Geräte sichern die Berufsausübung und den Alltag des Schuldners. Ein bestimmter Bargeldbetrag bleibt ebenfalls unpfändbar, um die täglichen Ausgaben zu decken.

Arbeitsgeräte und Werkzeuge

Für die Berufsausübung notwendige Arbeitsmittel sind vom Pfändungsschutz erfasst. Dies umfasst Werkzeuge, Computer oder Fahrzeuge, die zur Erwerbstätigkeit benötigt werden. Medizinische Hilfsmittel fallen ebenfalls unter diese Kategorie.

Der Pfändungsschutz nach § 811 ZPO stellt sicher, dass der Schuldner trotz finanzieller Schwierigkeiten seine Grundbedürfnisse erfüllen und seine berufliche Tätigkeit fortführen kann. Diese Regelung balanciert die Interessen von Gläubigern und Schuldnern und wahrt das Existenzminimum.

Die Austauschpfändung

Die Austauschpfändung ist ein wichtiges Instrument im Zwangsvollstreckungsrecht. Sie ermöglicht es, wertvolle Gegenstände zu pfänden, die normalerweise unter den Pfändungsschutz fallen. Der Gerichtsvollzieher tauscht dabei den wertvollen Gegenstand gegen ein günstigeres Ersatzgerät aus.

Ein typisches Beispiel für eine Austauschpfändung ist der Tausch eines hochwertigen Fernsehers gegen ein einfacheres Modell. So wird der Wertausgleich sichergestellt, ohne die Grundversorgung des Schuldners zu gefährden. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die §§ 811a ff. der Zivilprozessordnung (ZPO).

Der Gläubiger kann einen Antrag auf Austauschpfändung stellen. Das Vollstreckungsgericht entscheidet dann, ob diese genehmigt wird. Wichtig zu wissen: Der Schuldner hat keinen Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzgerät. Es genügt, wenn der Ersatz den geschützten Verwendungszweck erfüllt.

In bestimmten Fällen ist auch eine vorläufige Austauschpfändung möglich. Der Gerichtsvollzieher kann diese ohne gerichtlichen Beschluss durchführen, wenn eine Zulassung durch das Gericht zu erwarten ist. Der Gläubiger muss dann innerhalb von zwei Wochen die endgültige Pfändung beantragen.

Die Austauschpfändung stellt einen Kompromiss zwischen den Interessen des Gläubigers und dem Pfändungsschutz des Schuldners dar. Sie ermöglicht es, wertvolle Gegenstände zu verwerten und gleichzeitig die Grundversorgung des Schuldners sicherzustellen.

Verwertung der gepfändeten Gegenstände

Nach einer Sachpfändung folgt die Verwertung der gepfändeten Gegenstände. Dies geschieht in der Regel durch eine Zwangsversteigerung. Der Gerichtsvollzieher legt Termin und Ort der Versteigerung fest.

Versteigerungsverfahren

Die Zwangsversteigerung ist ein staatlicher Hoheitsakt. Der Meistbietende erhält nach Barzahlung den Zuschlag und die Sache. Bei Gold- und Silbersachen kann ein freihändiger Verkauf erfolgen, wenn das Mindestgebot nicht erreicht wird.

Verteilung des Erlöses

Der Verwertungserlös dient zur Schuldentilgung. Nach Abzug der Kosten geht das Geld an den Gläubiger. Bei unzureichendem Erlös zur Gläubigerbefriedigung können weitere Maßnahmen ergriffen werden. Ein möglicher Überschuss wird an den Schuldner ausgezahlt.

Seit 2013 gibt es ein zentrales Schuldnerverzeichnis. Es listet Schuldner auf, die ihre Forderungen nicht begleichen oder keine Vermögensauskunft abgeben. Dies kann sich auf künftige Geschäftsbeziehungen des Schuldners auswirken.

Rechte und Pflichten des Schuldners

Bei einer Sachpfändung hat der Schuldner verschiedene Rechte und Pflichten. Die Mitwirkungspflicht ist eine zentrale Verpflichtung. Der Schuldner muss dem Gerichtsvollzieher Zutritt zu seiner Wohnung gewähren und bei der Pfändung kooperieren.

Ein wichtiges Recht des Schuldners ist der Pfändungsschutz. Er darf unpfändbare Gegenstände benennen, die für seinen Lebensunterhalt notwendig sind. Der Pfändungsschutz sichert das Existenzminimum. 2024 beträgt der unterste unpfändbare Betrag für Alleinstehende 1.028,89 Euro.

Der Schuldner muss eine Vermögensauskunft abgeben. Diese Pflicht ist ernst zu nehmen. Bei falschen Angaben droht eine Freiheitsstrafe. Die Vermögensauskunft bietet aber auch Vorteile: Sie gewährt drei Jahre Schutz vor weiteren Vollstreckungsmaßnahmen.

Ein wichtiges Instrument für den Schuldner ist das P-Konto (Pfändungsschutzkonto). Es schützt bei einer Forderungspfändung das Konto des Schuldners. Ein P-Konto kann bis zu einem Monat nach der Pfändung eingerichtet werden.

Der Schuldner hat das Recht, Rechtsmittel gegen die Sachpfändung einzulegen. Dazu gehören:

  • Erinnerung nach § 766 ZPO
  • Vollstreckungsschutzantrag

Diese Rechtsmittel ermöglichen es dem Schuldner, sich gegen unrechtmäßige oder unverhältnismäßige Pfändungen zu wehren. In Deutschland sind über 8 Millionen Menschen von Überschuldung betroffen. Daher ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und wahrzunehmen.

Rechtsmittel gegen die Sachpfändung

Bei einer Sachpfändung stehen dem Schuldner verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung. Diese Möglichkeiten bieten Schutz vor ungerechtfertigter Vollstreckung und sichern die Rechte des Betroffenen.

Erinnerung nach § 766 ZPO

Die Vollstreckungserinnerung ist ein wichtiges Rechtsmittel. Sie ermöglicht es, formelle Mängel der Zwangsvollstreckung anzufechten. Dies gilt besonders bei der Pfändung unpfändbarer Gegenstände. Die Frist beträgt zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts.

Vollstreckungsschutzantrag

Der Vollstreckungsschutzantrag bietet eine zusätzliche Option. Er kann bei besonderer Härte gestellt werden. Dieser Antrag zielt darauf ab, die Vollstreckung zu mildern oder vorübergehend auszusetzen.

  • Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO): Ermöglicht Einwendungen gegen den titulierten Anspruch
  • Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO): Für Personen, die ein eigenes Recht an einer gepfändeten Sache geltend machen

Eine professionelle Schuldnerberatung ist empfehlenswert. Sie bietet rechtliche Unterstützung und hilft, die passenden Rechtsmittel zu wählen. Bei finanziellen Engpässen besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Diese deckt Gerichts- und Anwaltskosten im Rechtsbehelfsverfahren.

Vermögensauskunft und Sachpfändung

Die Vermögensauskunft, früher als Eidesstattliche Versicherung bekannt, spielt eine wichtige Rolle im Zwangsvollstreckungsverfahren. Wenn eine Sachpfändung erfolglos verläuft, kann der Gläubiger eine Vermögensauskunft vom Schuldner fordern. Dies ist besonders relevant, da Statistiken zeigen, dass Sachpfändungen oft ohne Erfolg bleiben.

Bei der Vermögensauskunft muss der Schuldner seine Vermögensverhältnisse offenlegen. Dies kann zu einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis führen. Solch ein Eintrag kann weitreichende Folgen haben, etwa Schwierigkeiten bei Kreditaufnahmen oder Vertragsabschlüssen. In manchen Fällen kann die Vermögensauskunft auch den Weg zu einem Insolvenzverfahren ebnen.

Interessanterweise zeigen Daten, dass die Erfolgsquote von Sachpfändungsaufträgen um 50% steigt, wenn wertvolle körperliche Sachen bekannt sind. Trotzdem gelten Lohn- und Kontenpfändungen statistisch als erfolgreichere Vollstreckungsmaßnahmen. Es ist wichtig zu beachten, dass ab Juli 2024 neue Pfändungsfreigrenzen gelten, die den Schutz des Schuldners sicherstellen sollen.

FAQ

Was ist eine Sachpfändung?

Eine Sachpfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme zur Durchsetzung von Geldforderungen. Dabei werden bewegliche Gegenstände des Schuldners durch einen Gerichtsvollzieher gepfändet und können später versteigert werden, um die Forderungen des Gläubigers zu begleichen.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Sachpfändung?

Die Sachpfändung ist hauptsächlich in den §§ 808 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Diese Paragraphen definieren den Ablauf, pfändbare und unpfändbare Gegenstände sowie den Ausgleich zwischen Gläubigerinteressen und Schuldnerschutz.

Wer führt eine Sachpfändung durch?

Die Sachpfändung wird von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt. Bei öffentlich-rechtlichen Forderungen, wie z.B. Steuerschulden, kann auch die zuständige Behörde direkt vollstrecken, ohne einen Gerichtsantrag stellen zu müssen.

Welche Gegenstände können gepfändet werden?

Pfändbar sind vor allem wertvolle Luxusartikel, neuere PKWs, hochwertige Elektronik und Bargeld. Der Gerichtsvollzieher bewertet die Gegenstände vor Ort und entscheidet über deren Pfändbarkeit.

Gibt es Gegenstände, die nicht gepfändet werden dürfen?

Ja, § 811 ZPO schützt Gegenstände, die für eine bescheidene Lebensführung notwendig sind. Dazu gehören u.a. Kleidung, Betten, einfache Haushaltsgeräte, notwendige Informationsgeräte, Arbeitsmittel, medizinische Hilfsmittel und Eheringe.

Was ist eine Austauschpfändung?

Bei einer Austauschpfändung wird ein wertvoller, aber grundsätzlich geschützter Gegenstand gepfändet und durch einen Ersatz von geringerem Wert ersetzt. Beispielsweise könnte ein hochwertiger Fernseher gegen ein einfacheres Modell ausgetauscht werden, um die Grundversorgung des Schuldners sicherzustellen.

Wie werden gepfändete Gegenstände verwertet?

Gepfändete Gegenstände werden in der Regel öffentlich versteigert. Der Erlös dient nach Abzug der Kosten zur Tilgung der Schulden und wird an den Gläubiger ausgezahlt.

Welche Rechte hat der Schuldner bei einer Sachpfändung?

Der Schuldner hat das Recht, unpfändbare Gegenstände zu benennen und auf den Pfändungsschutz für das Existenzminimum zu bestehen. Zudem kann er Rechtsmittel gegen die Pfändung einlegen und hat Anspruch auf eine faire Behandlung durch den Gerichtsvollzieher.

Welche Rechtsmittel kann ein Schuldner gegen eine Sachpfändung einlegen?

Ein Schuldner kann eine Erinnerung nach § 766 ZPO gegen die Art und Weise der Pfändung einlegen. Außerdem ist ein Vollstreckungsschutzantrag möglich, wenn die Pfändung eine besondere Härte darstellt. Es ist ratsam, sich für rechtliche Unterstützung an eine professionelle Schuldnerberatung zu wenden.

Was ist eine Vermögensauskunft und wann wird sie relevant?

Eine Vermögensauskunft, früher als „Offenbarungseid“ bekannt, kann bei erfolgloser Pfändung vom Schuldner gefordert werden. Dabei muss der Schuldner seine Vermögensverhältnisse offenlegen. Dies kann zu einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis führen und möglicherweise den Weg zu einer Privatinsolvenz ebnen.