Studiengebühren von der Steuer absetzen – Leitfaden

Studiengebühren von der Steuer absetzen

Wussten Sie, dass bereits das Masterstudium nach dem Bachelor als zweites Studium gilt und somit die Kosten für das gesamte Masterstudium vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden können? Dieser überraschende Fakt zeigt, wie wichtig es für Studierende ist, sich über die Möglichkeiten der Steuererleichterungen für Studenten zu informieren. Denn ob Erststudium oder Zweitstudium – in beiden Fällen können Bildungskosten steuerlich geltend gemacht werden, um bares Geld zu sparen.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Studiengebühren von der Steuer abgesetzt werden können und wie Sie dabei vorgehen sollten. Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen Erst- und Zweitstudium, welche Kosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden können und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie bei der Steuererklärung 2024 optimal vorgehen, um Ihre Steuerlast zu reduzieren.

Steuererklärung für Studierende – Lohnt es sich?

Trotz geringer oder keiner Einkünfte kann sich die Abgabe einer Steuererklärung für Studierende durchaus lohnen. Denn Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium anfallen, können als Sonderausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch können Studierende von attraktiven Steuervergünstigungen für Ausbildungskosten profitieren.

Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro. Zusätzlich können Studierende den Freibetrag für Einkommen neben dem Studium in Höhe von 6.270 Euro pro Jahr nutzen. Selbst wenn während des Studiums keine Steuern gezahlt wurden, ist ein Verlustvortrag möglich, um die Kosten in späteren Jahren steuermindernd zu berücksichtigen.

Vorteile der Steuererklärung für Studierende

  • Geltendmachung von Studienkosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten
  • Nutzung von Steuervergünstigungen für Ausbildungskosten
  • Möglichkeit des Verlustvortrags bei fehlenden Einkünften während des Studiums
  • Reduzierung der finanziellen Belastung durch das Studium

Durchschnittliche Steuererstattung für Studierende

Laut Statistiken erhalten Studierende im Durchschnitt eine Steuererstattung von 1.095 Euro vom Finanzamt. Dieser Betrag kann jedoch je nach individueller Situation und geltend gemachten Kosten variieren. Durch die geschickte Nutzung von Werbungskosten für das Studium und Steuervergünstigungen für Ausbildungskosten lässt sich die Steuererstattung oftmals optimieren.

Insgesamt bietet die Steuererklärung Studierenden die Chance, ihre finanzielle Belastung während des Studiums zu reduzieren und von staatlicher Unterstützung in Form von Steuervorteilen zu profitieren. Angesichts der hohen Kosten für Lebensunterhalt, Lernmaterialien und möglicherweise Studiengebühren stellt die Steuererklärung eine lohnenswerte Möglichkeit dar, die eigene finanzielle Situation zu verbessern.

Erst- und Zweitausbildung – Wichtige Unterschiede

Für die steuerliche Geltendmachung von Studienkosten spielt die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung eine entscheidende Rolle. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Kosten für eine Zweitausbildung steuerlich besser absetzbar sind als Kosten für eine Erstausbildung. Dieser Unterschied kann sich auf den Steuerabzug für Studiengebühren und die Absetzbarkeit von akademischen Ausbildungskosten auswirken.

Erststudium: Kosten als Sonderausgaben absetzen

Kosten für ein Erststudium, wie beispielsweise ein Bachelorstudium direkt nach dem Abitur, können nur in begrenztem Umfang als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug liegt seit 2012 bei 6.000 Euro pro Jahr. Gemeinsam veranlagte Ehepartner in der Ausbildung können jeweils den Höchstbetrag in Anspruch nehmen, also insgesamt 12.000 Euro. Bei einer rein schulischen Erstausbildung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses können die entstandenen Kosten bis zu dieser Grenze als Sonderausgaben abgezogen werden.

Zweitstudium: Kosten als Werbungskosten absetzen

Im Gegensatz dazu können Aufwendungen für eine Zweitausbildung, wie ein Masterstudium oder ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung, als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies bietet steuerliche Vorteile, da die Kosten in voller Höhe geltend gemacht werden können. Allerdings gilt dies nur, wenn das Erststudium abgeschlossen wurde. Ein Verlustvortrag ist möglich, wenn während des Zweitstudiums noch keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt werden.

Beispiele für Erst- und Zweitausbildung

Zur Veranschaulichung hier einige Beispiele für Erst- und Zweitausbildungen:

  • Erststudium: Bachelorstudium direkt nach dem Abitur, Ausbildung zum Bankkaufmann, Lehramtsstudium ohne vorherige Ausbildung
  • Zweitstudium: Masterstudium nach abgeschlossenem Bachelor, Studium der Betriebswirtschaftslehre nach Ausbildung zum Industriekaufmann, Jurastudium nach abgeschlossener Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten

Unmittelbare Kosten für das Studium, wie Studiengebühren, Semesterbeiträge, Repetitorien, Fachliteratur und Fahrtkosten, können in der Steuererklärung angegeben und entsprechend der Erst- oder Zweitausbildung als Sonderausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. Für eine rückwirkende Absetzung der Studiengebühren oder Ausbildungskosten muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai des folgenden Kalenderjahres abgegeben werden.

Absetzbare Kosten während des Studiums

Als Student haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Kosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Dazu gehören insbesondere Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit Ihrem Studium stehen. Durch das Absetzen dieser Kosten können Sie Ihre Steuerlast reduzieren und möglicherweise eine Erstattung vom Finanzamt erhalten.

Studiengebühren und Semestergebühren

Zu den absetzbaren Kosten zählen in erster Linie die Studiengebühren und Semestergebühren. Diese können Sie in voller Höhe als Sonderausgaben oder Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Auch Prüfungsgebühren und Beiträge für das Studierendenwerk sind abzugsfähig. Wichtig ist, dass Sie die entsprechenden Belege aufbewahren, um die Kosten gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können.

Fahrtkosten und Arbeitsmittel

Neben den Studiengebühren können Sie auch die Kosten für Ihre Fahrten zur Universität steuerlich geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder mit dem eigenen PKW fahren. Für die Nutzung des eigenen Fahrzeugs können Sie eine Pauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer ansetzen. Zusätzlich sind auch Ausgaben für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Schreibmaterialien oder einen Laptop absetzbar, sofern diese für Ihr Studium benötigt werden.

Kosten für doppelte Haushaltsführung und Arbeitszimmer

Wenn Sie während Ihres Studiums eine Zweitwohnung am Studienort unterhalten, können Sie die Kosten für die doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen. Dazu gehören beispielsweise Miete, Nebenkosten und Einrichtungsgegenstände. Auch die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das Sie für Ihr Studium nutzen, sind unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass Ihnen an der Universität kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Studierende durch das Ansetzen der studienrelevanten Kosten in ihrer Steuererklärung erheblich sparen können. Wichtig ist jedoch, dass Sie alle Belege sorgfältig aufbewahren und die Kosten korrekt in den entsprechenden Formularen eintragen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu konsultieren.

Checkliste: Unterlagen für die Steuererklärung

Für eine erfolgreiche Steuererklärung als Student:in ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen und Nachweise griffbereit zu haben. Laut Statistiken bestehen 78% der geforderten Dokumente aus Finanz- und Einkommensnachweisen wie dem Einkommensteuerbescheid des Vorjahres und Kontoauszügen. Zusätzlich fokussieren sich 55% der angeforderten Unterlagen auf berufsbezogene Ausgaben, darunter Beiträge zu Berufsverbänden und Reisekosten.

Um Steuertipps für Studiengebühren optimal nutzen zu können, sollten Studierende folgende Checkliste beachten:

  • Personalausweis und Steuer-Identifikationsnummer
  • Einkommensteuerbescheide der Vorjahre
  • Einkommensnachweise (Lohnsteuerbescheinigungen, BAföG-Bescheinigungen)
  • Belege über Werbungskosten (Studiengebühren, Fahrtkosten, Arbeitsmittel)
  • Nachweise über Sonderausgaben (Versicherungsbeiträge, Spenden)
  • Belege über außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten)
  • Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen bei doppelter Haushaltsführung
  • Nachweise über Kinderbetreuungskosten
  • Ausbildungsverträge und Studienbescheinigungen

Beachtenswert ist, dass 30% der Dokumente Bildungsausgaben wie Ausbildungsverträge und Studienbescheinigungen betreffen. Weitere 12% beziehen sich auf Gesundheitskosten, 9% auf Unterhaltskosten und 5% auf immobilienbezogene Ausgaben. Diese Statistiken unterstreichen die Relevanz einer sorgfältigen Dokumentation aller studienbezogenen Aufwendungen.

Für eine reibungslose Steuererklärung empfiehlt es sich, die Unterlagen frühzeitig zu sammeln und zu sortieren. So lassen sich Steuertipps für Studiengebühren effektiv anwenden und mögliche Steuerersparnisse optimal ausschöpfen. Im Zweifelsfall können Studierende auch die Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch nehmen.

Tipps für die Steuererklärung von Studierenden

Um von Steuervergünstigungen für Ausbildungskosten und dem Steuerabzug für Studiengebühren zu profitieren, ist es wichtig, dass Studierende ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen. Hier sind einige wertvolle Tipps, die Ihnen dabei helfen können:

Zuständiges Finanzamt finden

Für die Steuererklärung ist grundsätzlich das Finanzamt am Wohnort oder, bei mehreren Wohnsitzen, am Ort des Lebensmittelpunkts zuständig. Als Student sollten Sie dem Finanzamt mitteilen, ob Sie sich in einem Erst- oder Zweitstudium befinden. Dies ist entscheidend, um die Studienkosten korrekt als Sonder- oder Werbungskosten zuordnen zu können und somit optimal vom Steuerabzug für Studiengebühren zu profitieren.

Wichtige Formulare für die Steuererklärung

Zu den wichtigsten Formularen für die Steuererklärung von Studierenden gehören:

  • Der Mantelbogen (Hauptformular)
  • Die Anlage N für nichtselbstständige Einkünfte
  • Die Anlage Vorsorgeaufwand für Versicherungen und Altersvorsorge
  • Gegebenenfalls die Anlage Kind, wenn Sie als Student ein Kind haben

Achten Sie darauf, alle relevanten Formulare vollständig und korrekt auszufüllen, um maximale Steuervergünstigungen für Ausbildungskosten zu erhalten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie den Steuerabzug für Studiengebühren in vollem Umfang nutzen können.

Denken Sie daran, dass neben den Studiengebühren auch viele andere Kosten, wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, steuerlich absetzbar sein können. Je sorgfältiger Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen, desto höher fällt meist auch die Steuererstattung aus.

Studiengebühren von der Steuer absetzen – Schritt für Schritt

Um als Student die akademischen Ausbildungskosten steuerlich geltend zu machen, ist es wichtig, eine Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dabei müssen der Mantelbogen sowie die relevanten Anlagen ausgefüllt werden. Je nachdem, ob es sich um ein Erststudium oder ein Zweitstudium handelt, werden die Kosten unterschiedlich behandelt.

Einkommensteuererklärung ausfüllen

Für die Einkommensteuererklärung benötigen Studierende den Mantelbogen sowie die Anlagen N und Sonderausgaben. Im Mantelbogen werden persönliche Daten, wie Name, Adresse und Steuernummer, eingetragen. Die Anlage N ist relevant, wenn es sich um ein Zweitstudium handelt und die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden sollen. Für ein Erststudium hingegen wird die Anlage Sonderausgaben benötigt.

Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise für die geltend gemachten Kosten zu sammeln und aufzubewahren. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen für Studiengebühren, Semesterbeiträge, Fachliteratur oder Arbeitsmittel. Auch Fahrtkosten zur Universität oder Hochschule sollten dokumentiert werden, um sie später in der Steuererklärung angeben zu können.

Studienkosten in der Anlage N oder Sonderausgaben eintragen

In der Anlage N können Studierende die Werbungskosten für ihr Zweitstudium eintragen. Dazu zählen unter anderem:

  • Studiengebühren und Semesterbeiträge
  • Fahrtkosten zur Universität oder Hochschule (Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer)
  • Kosten für Fachliteratur, Schreibmaterial und weitere Lehrmaterialien
  • Prüfungsgebühren und Kosten für spezielle Kurse
  • Arbeitsmittel wie Computer oder technische Geräte, sofern diese für das Studium genutzt werden

Für ein Erststudium können die Kosten hingegen nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hier gilt ein jährlicher Maximalbetrag von 6.000 Euro. In der Anlage Sonderausgaben werden neben den Studienkosten auch Versicherungsbeiträge, Kirchensteuern oder Mitgliedsbeiträge eingetragen.

Wer sich bei der Einkommensteuererklärung unsicher ist oder Fragen hat, kann die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Dieser kann wertvolle Tipps geben und dabei helfen, die akademischen Ausbildungskosten optimal abzusetzen und eine möglichst hohe Steuererstattung zu erhalten.

Steuerliche Behandlung von Auslandssemestern und Auslandspraktika

Wer als Studierender ein Auslandssemester oder -praktikum absolviert, kann diverse Kosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Auslandsaufenthalt in Zusammenhang mit dem inländischen Studium steht und die erbrachten Leistungen in Deutschland anerkannt werden. So lassen sich die Bildungskosten steuerlich geltend machen und in der Steuererklärung für Studenten berücksichtigen.

  • Studiengebühren im Ausland
  • Reisekosten wie Flüge und Kosten für ein Studentenvisum
  • Unterkunftskosten, sofern der Wohnsitz in Deutschland beibehalten wird
  • Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate
  • Arbeitsmittel und Fachliteratur
  • Auslandskrankenversicherung
  • Sprachkurse und Vorbereitungstests wie TOEFL oder IELTS

Im Erststudium können die Kosten des Auslandssemesters als Sonderausgaben bis maximal 6.000 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Bei einem Zweitstudium, Masterstudium oder einer Weiterbildung wie MBA oder LL.M. sind die Kosten hingegen als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe abzugsfähig, solange die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen bleibt.

Wichtig ist, alle Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren, um die Kosten in der Steuererklärung geltend machen zu können. Bei Fragen zu den steuerlichen Vorteilen lohnt sich auch eine Beratung durch einen Steuerberater. So lässt sich optimal von den Möglichkeiten profitieren, die Bildungskosten eines Auslandsaufenthalts von der Steuer abzusetzen.

Besonderheiten bei BAföG, Stipendien und Studienkrediten

Bei der steuerlichen Behandlung von Studienkosten gibt es einige Besonderheiten zu beachten, insbesondere wenn es um BAföG, Stipendien oder Studienkredite geht. Diese Finanzierungsformen können sich unterschiedlich auf die Möglichkeit auswirken, Studienkosten bei der Einkommensteuer anzurechnen.

Verrechnung von BAföG mit absetzbaren Kosten

BAföG-Zahlungen müssen mit den absetzbaren Studienkosten verrechnet werden. Das bedeutet, dass sich die steuerlich absetzbaren Studienkosten um den erhaltenen BAföG-Betrag reduzieren. Dieser Aspekt ist bei der Steuererklärung zu berücksichtigen, um eine korrekte Angabe der Studienkosten zu gewährleisten.

Steuerliche Behandlung von Stipendien

Im Gegensatz zu BAföG-Zahlungen werden Stipendien in der Regel nicht auf die Werbungskosten angerechnet. Sie mindern somit den Kostenabzug nicht. Studierende, die ein Stipendium erhalten, können daher ihre gesamten Studienkosten steuerlich geltend machen, ohne das Stipendium berücksichtigen zu müssen.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Studienkredite. Zinsen für diese Kredite können ebenfalls als Sonderausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. Allerdings ist zu beachten, dass bei der Rückzahlung von Studienkrediten nur die Zinsen, nicht aber die Tilgungsraten steuerlich abzugsfähig sind. Eine sorgfältige Trennung von Zins- und Tilgungsanteil ist daher erforderlich, um die Studienkosten korrekt in der Steuererklärung anzugeben.

Insgesamt lohnt es sich für Studierende, die verschiedenen Möglichkeiten zur Anrechnung von Studienkosten bei der Einkommensteuer zu prüfen. Durch eine optimale Ausnutzung der steuerlichen Vorteile können Studierende ihre finanzielle Belastung reduzieren und somit ihre Studienkosten effektiver gestalten.

Steuertipps für Eltern studierender Kinder

Eltern können die Aufwendungen für das Studium ihrer Kinder in gewissem Umfang als Steuervergünstigungen für Ausbildungskosten geltend machen. Über den Unterhaltshöchstbetrag, den Ausbildungsfreibetrag sowie die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen lassen sich Steuern sparen. Voraussetzung ist, dass die Eltern für das studierende Kind einen Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben.

Der Ausbildungsfreibetrag für Kinder, die auswärts wohnen, beträgt 1.200 Euro pro Jahr. Für Unterhaltsleistungen an Kinder, für die kein Kindergeld mehr gewährt wird, können bis zu 11.604 Euro im Jahr abgesetzt werden. Jedoch können laut Bundesfinanzhof-Urteil vom 10. Oktober 2017 Studiengebühren von privaten Hochschulen oder Fachhochschulen nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Die Höhe der absetzbaren Beträge hängt vom Alter und der Ausbildungssituation des Kindes ab. Kosten für das Erststudium können nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden, maximal bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Aufwendungen der privaten Lebensführung werden steuerlich nicht berücksichtigt. Werbungskosten sind unbegrenzt abzugsfähig, während Sonderausgaben maximal bis 6.000 Euro pro Jahr absetzbar sind.

Es bestehen Unterschiede zwischen Erst- und Zweitstudium hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kosten. Kosten für das Zweitstudium sind Werbungskosten, die vollständig abzugsfähig sind. Verluste können vorgetragen und in späteren Berufsjahren ausgeglichen werden. Ein Masterstudium nach dem Bachelor wird als zweites Studium betrachtet und ermöglicht somit die volle Abzugsfähigkeit der Kosten als Werbungskosten.

Eltern können durch die geltend gemachten Ausgaben eine Einkommenssteuerersparnis erzielen. Hier lohnt sich oftmals die Beratung durch einen Steuerexperten, um alle Möglichkeiten des Steuerabzugs für Studiengebühren und Steuervergünstigungen für Ausbildungskosten optimal zu nutzen. Eine bereits abgeschlossene Ausbildung sollte in der Einkommensteuererklärung gemeldet werden.

Steuersoftware und Apps für Studierende

Für Studierende, die ihre Steuererklärung selbst erstellen möchten, bieten Steuersoftware und Apps eine praktische Lösung. Diese Programme erleichtern den Prozess erheblich und führen Schritt für Schritt durch die Eingabe der relevanten Daten. Dabei geben sie hilfreiche Tipps und prüfen die Eingaben auf Plausibilität, um Fehler zu vermeiden. So können Studierende sicherstellen, dass sie alle absetzbaren Kosten wie Studiengebühren, Fahrtkosten oder Arbeitsmittel bei der Einkommensteuer anrechnen und die maximale Steuererstattung erhalten.

Vorteile von Steuersoftware und Apps

Die Nutzung von Steuersoftware und Apps bietet Studierenden zahlreiche Vorteile:

  • Zeitersparnis durch automatisierte Berechnungen und Datenübernahme aus dem Vorjahr
  • Vermeidung von Fehlern durch integrierte Plausibilitätsprüfungen
  • Hilfreiche Erklärungen und Tipps zu absetzbaren Kosten speziell für Studierende
  • Echtzeit-Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung
  • Direkter Versand der Steuererklärung an das Finanzamt

Viele Apps bieten zudem einen kostenlosen Basis-Service, bei dem Studierende ihre Steuererklärung erstellen und die voraussichtliche Erstattung berechnen können. Erst bei Abgabe der Erklärung fallen moderate Gebühren an, die meist deutlich unter denen von Lohnsteuerhilfevereinen oder Steuerberatern liegen.

Empfehlenswerte Tools für die Steuererklärung

Es gibt eine Vielzahl an Steuersoftware und Apps auf dem Markt, die speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten sind. Zu den empfehlenswerten Tools zählen:

  • Taxfix: Die App führt mit einfachen Fragen durch die Steuererklärung und ermöglicht die Abgabe direkt über das Smartphone.
  • Wundertax: Hier können Studierende ihre Steuererklärung kostenlos erstellen und die Erstattung berechnen. Erst bei Abgabe fallen geringe Gebühren an.
  • Steuerbot: Die App bietet einen kostenlosen Basis-Service sowie einen erweiterten Pro-Service mit zusätzlichen Funktionen.
  • WISO Steuer-Sparbuch: Die bekannte Steuersoftware bietet einen günstigen Studenten-Tarif und führt verständlich durch die Eingabe der Daten.
  • SteuerSparErklärung: Auch hier profitieren Studierende von einem vergünstigten Preis und der leicht verständlichen Benutzerführung.

Mit diesen Tools können Studierende ihre Steuererklärung schnell und einfach erstellen und so von der durchschnittlichen Steuererstattung in Höhe von 1.095 € profitieren. Durch die Anrechnung von Studienkosten bei der Einkommensteuer lässt sich oft eine erfreuliche Summe vom Finanzamt zurückholen.

Fazit

Studiengebühren von der Steuer abzusetzen ist für viele Studierende eine hervorragende Möglichkeit, ihre finanzielle Belastung zu reduzieren. Durch die sorgfältige Dokumentation von Studienkosten wie Semesterbeiträgen, Fachliteratur, Arbeitsmaterialien und Fahrtkosten können Studenten im Jahr 2024 von erheblichen Steuererleichterungen profitieren. Dabei ist es wichtig, zwischen Erststudium und Zweitstudium zu unterscheiden, da sich die steuerliche Behandlung unterscheidet.

Bei einem Erststudium können Studierende bis zu 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen, während bei einem Zweitstudium oder Masterstudium die Kosten unbegrenzt als Werbungskosten abgesetzt werden können. Selbst kleine Ausgaben wie Copy-Shop-Ausdrucke, Kopien oder Büroklammern sollten nicht unterschätzt werden, da sie sich im Laufe des Studiums summieren können.

Um die Steuererklärung zu erleichtern und keine Ausgaben zu vergessen, empfiehlt es sich, Belege sorgfältig aufzubewahren und gegebenenfalls Steuersoftware oder Apps zu nutzen. Bei Unsicherheiten oder Fragen sollten Studierende nicht zögern, die Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch zu nehmen. Insgesamt bietet das Absetzen von Studiengebühren und anderen studienrelevanten Kosten eine wertvolle Möglichkeit für Studierende, ihre finanzielle Situation zu verbessern und sich auf ihr Studium zu konzentrieren.