Was bedeutet Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?

Hausgeld Eigentumswohnung

Laut einer Studie aus dem Jahr 2005 lag das durchschnittliche monatliche Hausgeld für Eigentumswohnungen zwischen 2,60 Euro und 4,53 Euro pro Quadratmeter. Bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung könnte das Hausgeld somit über 300 Euro im Monat betragen. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Betrag, den Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft regelmäßig zahlen müssen?

Das Hausgeld ist ein zentraler Bestandteil des Wohnungseigentums und dient dazu, die Gemeinschaftskosten für Instandhaltung, Verwaltung und Betrieb der Immobilie zu decken. Die Höhe des Hausgelds wird einmal jährlich von den Eigentümern auf der Eigentümerversammlung beschlossen und richtet sich nach dem Wirtschaftsplan, der die voraussichtlichen Ausgaben für das kommende Jahr auflistet.

Zu den typischen Kostenpositionen, die über das Hausgeld abgerechnet werden, zählen unter anderem die Reinigung von Gehwegen und Treppenhaus, die Pflege der Außenanlagen, Strom- und Heizkosten für Gemeinschaftsflächen sowie die Wohngebäudeversicherung. Darüber hinaus wird ein Teil des Hausgelds in die Instandhaltungsrücklage eingezahlt, um Rücklagen für zukünftige Reparaturen oder Sanierungen zu bilden.

Die Verteilung des Hausgelds auf die einzelnen Wohnungseigentümer erfolgt in der Regel anhand der Miteigentumsanteile, die sich aus dem Verhältnis der Wohnfläche zur Gesamtfläche der Immobilie ergeben. In Sonderfällen können jedoch auch abweichende Verteilerschlüssel in der Teilungserklärung festgelegt sein, etwa wenn eine Erdgeschosswohnung von den Aufzugskosten befreit ist.

Inhalt des Artikels

Hausgeld: Monatliche Vorauszahlung für Wohnungseigentümer

Das Hausgeld ist eine monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer leisten muss, um die laufenden Kosten für das gemeinschaftliche Wohneigentum zu decken. Im Durchschnitt beträgt das Hausgeld zwischen 3 und 4,50 Euro pro Quadratmeter im Monat, abhängig von Faktoren wie Zustand und Alter der Immobilie sowie Umfang der gemeinschaftlichen Einrichtungen und Dienstleistungen.

Die von den Eigentümern gezahlten Hausgeld-Vorauszahlungen werden auf einem Gemeinschaftskonto der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gesammelt. Dieses dient als Rückstellung für anstehende Ausgaben wie Betriebskosten, Instandhaltungsmaßnahmen und Verwaltungsdienstleistungen. Im Gegensatz zur Mietnebenkosten-Vorauszahlung eines Mieters fallen beim Hausgeld zusätzliche Kostenpunkte an, weshalb es in der Regel höher ausfällt.

Die Höhe des individuellen Hausgeldes richtet sich nach dem Miteigentumsanteil des jeweiligen Wohnungseigentümers. Dieser Anteil bestimmt, zu welchem Prozentsatz der Eigentümer an den gemeinschaftlichen Kosten beteiligt wird. Die Berechnung erfolgt auf Basis des vom Verwalter erstellten Wirtschaftsplans, der von der jährlichen Eigentümerversammlung beschlossen wird.

Vermietet ein Wohnungseigentümer seine Immobilie, kann er bestimmte Bestandteile des Hausgeldes, insbesondere die umlagefähigen Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung, an den Mieter weitergeben. Somit trägt der Vermieter langfristig nur die nicht umlagefähigen Kosten sowie die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage selbst.

Kostenpositionen im Hausgeld

Das Hausgeld einer Eigentumswohnung setzt sich aus verschiedenen Kostenpositionen zusammen. Grundsätzlich lässt sich das Hausgeld in drei Hauptkategorien unterteilen: Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungsrücklage sowie Verwaltungskosten. Jede dieser Kategorien beinhaltet wiederum spezifische Ausgaben, die für den reibungslosen Betrieb und Erhalt der Wohnanlage erforderlich sind.

Betriebs- und Bewirtschaftungskosten

Die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten machen einen Großteil des Hausgeldes aus. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für die Müllabfuhr, den Hausmeisterdienst, die Reinigung der Gemeinschaftsflächen, die Wohngebäudeversicherung sowie die Heizkosten bei zentraler Versorgung. Auch Ausgaben für den Betrieb und die Wartung technischer Anlagen wie Aufzüge oder Beleuchtung fallen unter diese Kategorie.

Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage dient als finanzieller Puffer für zukünftige Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Durch regelmäßige Einzahlungen in diese Rücklage stellen die Eigentümer sicher, dass ausreichend Mittel für die Instandhaltung der Immobilie zur Verfügung stehen. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage wird von der Eigentümergemeinschaft festgelegt und orientiert sich am Zustand und Alter des Gebäudes.

Verwaltungskosten

Verwaltungskosten entstehen im Zusammenhang mit der Organisation und Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dazu gehören unter anderem die Vergütung des Hausverwalters, Kosten für die Erstellung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen sowie Aufwandsentschädigungen für den Verwaltungsbeirat. Diese Kosten werden anteilig auf die Eigentümer umgelegt und sind Teil des monatlichen Hausgeldes.

Die genaue Zusammensetzung und Höhe des Hausgeldes kann von Objekt zu Objekt variieren. Entscheidend sind Faktoren wie die Größe der Anlage, der Umfang der gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen sowie die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft. Für Wohnungseigentümer ist es wichtig, sich mit den Kostenpositionen im Hausgeld vertraut zu machen und die Entwicklung der Ausgaben im Blick zu behalten, um langfristig die Wirtschaftlichkeit ihrer Immobilie sicherzustellen.

Festlegung der Höhe des Hausgelds

Die Festlegung der Höhe des Hausgelds obliegt dem Hausverwalter, der jährlich einen Wirtschaftsplan erstellt. Dieser Plan beinhaltet alle voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen für das kommende Wirtschaftsjahr und dient als Grundlage für die Berechnung des Hausgelds. Dabei werden die Betriebskosten, die Instandhaltungsrücklage und die Verwaltungskosten berücksichtigt.

Erstellung des Wirtschaftsplans durch den Hausverwalter

Der Hausverwalter ist für die Erstellung des Wirtschaftsplans verantwortlich. Er bezieht dabei verschiedene Faktoren ein, wie beispielsweise die Höhe der Betriebskosten, die geplanten Instandhaltungsmaßnahmen und die allgemeinen Verwaltungskosten. Die Instandhaltungsrücklage richtet sich nach dem Alter und Zustand der Immobilie. Bei neueren Objekten fallen meist geringere Rücklagen an als bei älteren Wohnanlagen.

Der Hausverwalter präsentiert den Wirtschaftsplan auf der jährlichen Eigentümerversammlung. Hier haben die Eigentümer die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anmerkungen zu machen. Der Wirtschaftsplan bildet die Basis für die Festlegung der Höhe des Hausgelds.

Beschluss auf der jährlichen Eigentümerversammlung

Auf der Eigentümerversammlung wird über den vom Hausverwalter erstellten Wirtschaftsplan abgestimmt. Für den Beschluss ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Die Eigentümer können auch Anträge auf Erhöhung oder Reduzierung der Kosten stellen, wenn sie dies für notwendig erachten.

Nach der Abstimmung steht die Höhe des Hausgelds für das kommende Wirtschaftsjahr fest. Die Eigentümer sind verpflichtet, die beschlossenen Beiträge pünktlich zu zahlen, um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Immobilie zu gewährleisten. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren und Verzugszinsen anfallen.

Verteilung des Hausgelds auf die Eigentümer

Die Höhe des zu zahlenden Hausgelds richtet sich in einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Miteigentumsanteil der einzelnen Eigentümer. Dieser Anteil ist in der Teilungserklärung festgelegt und entspricht meist dem Verhältnis der Wohnfläche einer Einheit zur Gesamtwohnfläche des Gebäudes. So trägt beispielsweise der Besitzer einer 80-Quadratmeter-Wohnung in einem 1.000 Quadratmeter großen Haus einen Miteigentumsanteil von 8 Prozent.

Diese Regelung zur Verteilung des Hausgelds basiert auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Laut § 16 Abs. 2 WEG muss jeder Wohnungseigentümer die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechend seines Miteigentumsanteils tragen. Dazu zählen unter anderem Instandhaltung, Instandsetzung, Verwaltung und die Nutzung gemeinschaftlicher Anlagen.

Möglichkeit abweichender Verteilerschlüssel

In besonderen Fällen kann die Eigentümergemeinschaft jedoch auch abweichende Verteilerschlüssel für einzelne Kostenpositionen des Hausgelds beschließen. Mögliche Kriterien sind zum Beispiel:

  • Anzahl der Personen pro Wohnung
  • Individueller Verbrauch von Wasser oder Heizenergie
  • Nutzung von Gemeinschaftsflächen wie Garten oder Tiefgarage

Eine Ausnahme bilden die Kosten für gemeinsame Heizungsanlagen. Diese müssen laut Heizkostenverordnung zu mindestens 50 Prozent nach dem tatsächlichen Verbrauch und höchstens zu 50 Prozent nach dem Miteigentumsanteil oder der Wohnfläche abgerechnet werden. Unabhängig vom gewählten Verteilerschlüssel sollten Eigentümer darauf achten, ausreichende Rücklagen im Hausgeld für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen zu bilden.

Hausgeld bei Leerstand und Vermietung

Gerade für Kapitalanleger, die ihre Eigentumswohnung vermieten, spielt das Thema Hausgeld eine wichtige Rolle. Denn auch bei Leerstand der Wohnung muss das monatliche Hausgeld weiterhin an die Eigentümergemeinschaft gezahlt werden. Die Höhe des Hausgeldes bleibt unverändert, unabhängig davon, ob die Wohnung aktuell vermietet ist oder nicht.

Der Grund dafür liegt in der Zusammensetzung des Hausgeldes. Viele Kostenpositionen fallen kontinuierlich an, auch wenn niemand in der Wohnung wohnt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kosten für die Müllentsorgung
  • Grundgebühren für Wasser und Abwasser
  • Versicherungsprämien für die Wohngebäudeversicherung
  • Wartungskosten für Aufzüge oder Heizungsanlagen
  • Beiträge zur Instandhaltungsrücklage

Diese Fixkosten werden anteilig auf alle Eigentümer umgelegt und sind auch bei Leerstand zu tragen. Allerdings gibt es auch verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung und Warmwasser, die während eines Leerstands logischerweise geringer ausfallen. Die tatsächlichen Kosten werden im Rahmen der Jahresabrechnung ermittelt und mit den geleisteten Hausgeld-Vorauszahlungen verrechnet.

Für Vermieter bedeutet ein Leerstand somit immer eine finanzielle Belastung. Denn neben dem Wegfall der Mieteinnahmen und der Vorauszahlungen für Betriebskosten muss das Hausgeld unverändert weitergezahlt werden. Eine Anpassung der Höhe des Hausgeldes ist nur über eine Änderung des Wirtschaftsplans möglich, die von der Eigentümerversammlung beschlossen werden muss.

Beim Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung als Kapitalanlage sollten Sie daher nicht nur die aktuellen Mieteinnahmen, sondern auch die Höhe des Hausgeldes im Blick haben. Denn im Falle eines Leerstands müssen Sie die laufenden Kosten zunächst alleine tragen, bis mit einem neuen Mieter wieder Einnahmen generiert werden. Eine ausreichende Liquidität ist daher das A und O für einen sorgenfreien Start als vermietender Wohnungseigentümer.

Jahresabrechnung: Nachzahlung oder Erstattung

Am Ende des Abrechnungszeitraums, in der Regel nach Ablauf des Kalenderjahres, erstellt der Hausverwalter die Jahresabrechnung für die Eigentümergemeinschaft. In dieser Abrechnung werden die tatsächlich angefallenen Kosten des Wirtschaftsplans den geleisteten monatlichen Hausgeldzahlungen gegenübergestellt.

Durch die Verrechnung der realen Ausgaben mit den Vorauszahlungen ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung für die einzelnen Eigentümer.

Verrechnung der tatsächlichen Kosten mit den gezahlten Hausgeldern

Bei der Erstellung der Jahresabrechnung prüft der Verwalter, ob die im Wirtschaftsplan kalkulierten Kosten mit den tatsächlichen Ausgaben übereinstimmen. Folgende Szenarien können sich dabei ergeben:

  • Die tatsächlichen Kosten entsprechen den geplanten Ausgaben im Wirtschaftsplan. In diesem Fall gleichen sich die geleisteten Hausgeldzahlungen mit den realen Kosten aus.
  • Die tatsächlichen Kosten liegen unter den geplanten Ausgaben. Hier haben die Eigentümer mit ihren monatlichen Hausgeldzahlungen mehr bezahlt als erforderlich.
  • Die tatsächlichen Kosten übersteigen die geplanten Ausgaben. In diesem Fall reichen die geleisteten Hausgeldzahlungen nicht aus, um die entstandenen Kosten zu decken.

Guthaben oder Nachzahlung für Eigentümer

Je nachdem, ob die Hausgeldzahlungen die tatsächlichen Kosten übersteigen oder unterschreiten, erhalten die Eigentümer eine Erstattung oder müssen eine Nachzahlung leisten:

  • Guthaben: Liegen die tatsächlichen Kosten unter den geleisteten Hausgeldzahlungen, erhalten die Eigentümer den überschüssigen Betrag zurück. Die Höhe des Guthabens richtet sich nach dem jeweiligen Miteigentumsanteil.
  • Nachzahlung: Übersteigen die tatsächlichen Kosten die geleisteten Hausgeldzahlungen, werden die Eigentümer zu einer Nachzahlung aufgefordert. Der Nachzahlungsbetrag wird ebenfalls entsprechend der Miteigentumsanteile auf die Eigentümer verteilt.

Guthaben und Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung dienen dazu, die finanzielle Situation der Eigentümergemeinschaft auszugleichen und eine gerechte Verteilung der Kosten sicherzustellen. Die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen für das Hausgeld kann auf Basis der Jahresabrechnung für das folgende Jahr angepasst werden, um zukünftig hohe Nachzahlungen oder Guthaben zu vermeiden.

Prüfung des Hausgelds vor dem Kauf einer Eigentumswohnung

Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte sich auch eingehend mit dem Thema Hausgeld befassen. In den Verkaufsinseraten ist das aktuelle Hausgeld in der Regel angegeben. Allerdings lässt dieser Wert nur bedingt Rückschlüsse auf die Höhe künftiger Zahlungen zu. Experten empfehlen, die Substanz des Gebäudes gründlich in Augenschein zu nehmen. Sind Mängel ersichtlich oder ist die Fassade in einem schlechten Zustand, drohen Käufern kurz nach dem Kauf unter Umständen hohe Sonderumlagen, sollte der Rücklagentopf nicht ausreichend gefüllt sein.

Eine sorgfältige Kaufprüfung beinhaltet auch die Analyse der Wirtschaftspläne und Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre. So lässt sich erkennen, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft solide wirtschaftet und ob größere Instandhaltungsmaßnahmen geplant sind, die das Hausgeld in Zukunft erhöhen könnten.

Folgende Dokumente sollten bei der Kaufprüfung einer Eigentumswohnung in Bezug auf das Hausgeld geprüft werden:

  • Aktueller Wirtschaftsplan mit Aufschlüsselung der Hausgeldzusammensetzung
  • Wirtschaftspläne der vergangenen 3-5 Jahre
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
  • Eventuell vorliegende Beschlüsse zu Sonderumlagen oder größeren Instandhaltungsmaßnahmen
  • Rücklagenbildung und Rücklagenhöhe

Eine gründliche Prüfung dieser Unterlagen ermöglicht es Kaufinteressenten, die finanzielle Situation der Eigentümergemeinschaft besser einzuschätzen und böse Überraschungen in Form von stark steigenden Hausgeldzahlungen oder Sonderumlagen zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollte man sich von einem erfahrenen Experten beraten lassen, um die Unterlagen fachkundig zu analysieren und mögliche Risiken zu identifizieren.

Einblick in Wirtschaftspläne und Protokolle der Eigentümerversammlungen

Bevor man eine Eigentumswohnung kauft, ist es ratsam, sich mit den Wirtschaftsplänen und Protokollen der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre vertraut zu machen. Diese Dokumente geben wertvolle Einblicke in die finanzielle Situation und die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft.

Abschätzung künftiger Zahlungen und geplanter Instandsetzungen

Anhand der Wirtschaftspläne können potenzielle Käufer erkennen, welche Kosten in den nächsten Jahren auf sie zukommen und ob eventuell größere Instandsetzungen oder Modernisierungen geplant sind. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen geben Aufschluss darüber, ob und in welchem Umfang die Eigentümer bereit sind, notwendige Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen.

Beurteilung des Zustands der Immobilie und der Eigentümergemeinschaft

Die Durchsicht der Unterlagen ermöglicht es Kaufinteressenten, den Zustand des Gebäudes und die Zusammenarbeit innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu beurteilen. Werden erforderliche Instandsetzungen rechtzeitig durchgeführt oder wiederholt verschoben? Herrscht ein konstruktives Miteinander oder gibt es häufig Streitigkeiten? Diese Faktoren können den Wert der Immobilie und die Lebensqualität der Bewohner maßgeblich beeinflussen.

Insgesamt ist eine sorgfältige Analyse der Wirtschaftspläne und Protokolle unerlässlich, um die Attraktivität einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage oder Eigenheim fundiert einschätzen zu können. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Hilfe eines erfahrenen Immobilienexperten in Anspruch zu nehmen, der bei der Interpretation der Dokumente unterstützen kann.

Was bedeutet Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?

Das Hausgeld ist eine monatliche Vorauszahlung, die von allen Wohnungseigentümern einer Eigentumswohnung geleistet werden muss. Es dient dazu, die laufenden Kosten für die gemeinschaftliche Wohnanlage zu decken und sicherzustellen, dass das Gebäude in einem guten Zustand bleibt.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zum Hausgeld

  • Hausgeld umfasst Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten
  • Höhe des Hausgeldes wird jährlich auf Basis eines Wirtschaftsplans von der Eigentümergemeinschaft beschlossen
  • Verteilung des Hausgeldes erfolgt meist nach Miteigentumsanteilen auf die Wohnungseigentümer
  • Hausgeldzahlungen sind auch bei Leerstand der Eigentumswohnung fällig
  • Jahresabrechnung gleicht tatsächliche Kosten mit geleisteten Hausgeldzahlungen ab

Bedeutung des Hausgelds für Wohnungseigentümer

Für Wohnungseigentümer ist das Hausgeld ein wichtiger Kostenfaktor, der bei der Finanzplanung berücksichtigt werden muss. Die Höhe des Hausgeldes kann je nach Immobilie und Lage variieren, liegt aber oft zwischen 2 und 4 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat. Bei einer 100 m² großen Eigentumswohnung kann das Hausgeld somit schnell mehrere hundert Euro im Monat betragen.

Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung ist es daher ratsam, sich eingehend mit dem Hausgeld und den Wirtschaftsplänen der Eigentümergemeinschaft zu befassen. So lässt sich abschätzen, wie hoch die finanzielle Belastung durch das Hausgeld sein wird und ob in naher Zukunft größere Instandsetzungen oder Sanierungen geplant sind, die das Hausgeld erhöhen könnten. Eine sorgfältige Prüfung des Hausgeldes hilft dabei, die laufenden Kosten einer Eigentumswohnung realistisch einzuschätzen und böse Überraschungen zu vermeiden.

Hausgeld im Vergleich zu Mietnebenkosten

Wohnungseigentümer und Mieter haben eines gemeinsam: Beide müssen monatliche Kosten für ihre Immobilie tragen. Während Mieter Nebenkosten zahlen, entrichten Eigentümer das sogenannte Hausgeld. Doch wo genau liegen die Unterschiede zwischen diesen beiden Zahlungen?

Das Hausgeld bei Eigentumswohnungen ähnelt zwar den Mietnebenkosten, ist jedoch in der Regel deutlich höher. Der Grund dafür liegt in den zusätzlichen Kostenpunkten, die im Hausgeld enthalten sind. Während umlagefähige Betriebskosten wie Abfallentsorgung, Strom für Gemeinschaftsflächen, Versicherungen und Reinigungskosten sowohl von Mietern als auch von Eigentümern getragen werden, müssen Wohnungseigentümer darüber hinaus für nicht umlagefähige Kosten aufkommen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltungsrücklage
  • Rundfunkbeitrag für Gemeinschaftsräume
  • Persönliche Versicherungen der Eigentümer

Im Durchschnitt liegt das monatliche Hausgeld für Wohnungseigentümer etwa 20% bis 30% über den Mietnebenkosten. Eine Beispielrechnung zeigt, dass das Hausgeld sogar bis zu 30% höher ausfallen kann als die reinen Betriebskosten eines Mieters.

Die Höhe des Hausgelds wird jährlich auf Basis des Wirtschaftsplans festgelegt, der die absehbaren Gesamtkosten für das Gebäude auf die einzelnen Eigentümer aufteilt. Dabei spielt auch das Alter der Immobilie eine Rolle: Bei Neubauten fällt das Hausgeld aufgrund geringerer Instandhaltungskosten meist niedriger aus als bei Altbauten.

Für Wohnungseigentümer ist es daher wichtig, sich vor dem Kauf einer Immobilie eingehend mit dem Hausgeld und den darin enthaltenen Kostenpositionen auseinanderzusetzen. Nur so lässt sich abschätzen, welche finanziellen Belastungen langfristig auf sie zukommen.

Fazit

Das Hausgeld ist ein entscheidender Faktor bei der Kaufentscheidung für eine Eigentumswohnung. Es umfasst die laufenden Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und die Verwaltung der Wohnanlage und kann die finanzielle Belastung für Eigentümer erheblich beeinflussen. Im Durchschnitt liegt das Hausgeld bei etwa 2,70 Euro pro Quadratmeter, was bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung monatliche Kosten von rund 216 Euro bedeutet.

Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung ist es ratsam, das Hausgeld sorgfältig zu prüfen und Einsicht in die Wirtschaftspläne und Protokolle der Eigentümerversammlungen zu nehmen. So können Käufer die langfristigen Kosten realistisch einschätzen, den Zustand der Immobilie beurteilen und geplante Instandsetzungen berücksichtigen. Eine höhere Ausstattung der Wohnanlage geht in der Regel mit einem höheren Hausgeld einher.

Eigentümer sollten sich ihrer Verantwortung und finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft bewusst sein. Das Hausgeld wird auf die Eigentümer nach ihren Miteigentumsanteilen verteilt und ist üblicherweise monatlich zu entrichten. Bei Leerstand oder Vermietung der Eigentumswohnung bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Eine sorgfältige Analyse des Hausgelds und der damit verbundenen Kosten ist somit unerlässlich, um eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen und die langfristige finanzielle Belastung im Blick zu behalten.

FAQ

Was ist das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?

Das Hausgeld ist ein monatlich zu überweisender Betrag, den Eigentümer von Wohnungen in einer gemeinschaftlichen Wohnanlage zahlen müssen. Es deckt die Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und Betrieb der gemeinschaftlichen Flächen sowie den Aufbau einer Rücklage für spätere Sanierungen oder Renovierungen.

Welche Kostenpositionen sind im Hausgeld enthalten?

Das Hausgeld beinhaltet üblicherweise Betriebs- und Bewirtschaftungskosten wie Abfallentsorgung, Hausmeister, Hausreinigung, Wohngebäudeversicherung und Aufzugswartung. Zudem enthält es die Instandhaltungsrücklage als finanziellen Puffer für Instandhaltungsmaßnahmen sowie Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage.

Wie wird die Höhe des Hausgelds festgelegt?

Der Hausverwalter ermittelt die Höhe des Hausgelds. Er erstellt einen Wirtschaftsplan mit den voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen des kommenden Wirtschaftsjahres. Darauf basierend berechnet er das Hausgeld, das dann auf der jährlichen Eigentümerversammlung beschlossen wird.

Wie wird das Hausgeld auf die Eigentümer verteilt?

Das Hausgeld wird meist gemäß Miteigentumsanteil auf die Eigentümergemeinschaft verteilt. Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) muss jeder Eigentümer die Kosten entsprechend seines Miteigentumsanteils tragen. Für einzelne Kostenpositionen können aber auch abweichende Verteilerschlüssel beschlossen werden.

Muss das Hausgeld auch bei Leerstand gezahlt werden?

Ja, das Hausgeld wird auch bei Leerstand fällig. Wohnt gerade kein Mieter in der Eigentumswohnung, müssen die monatlichen Vorauszahlungen trotzdem geleistet werden. Verbrauchsabhängige Kosten werden dem Eigentümer bei der Jahresabrechnung aber meist erstattet.

Was passiert bei der jährlichen Hausgeld-Abrechnung?

Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erstellt der Verwalter eine Jahresabrechnung. Dabei werden die tatsächlich angefallenen Kosten mit den monatlich gezahlten Hausgeldern verrechnet. War das Hausgeld zu hoch, wird der Überschuss erstattet. War es zu niedrig, wird eine Nachzahlung fällig.

Worauf sollte man beim Hausgeld vor dem Kauf einer Eigentumswohnung achten?

Käufer sollten sich eingehend mit dem Thema Hausgeld befassen. Die Höhe des aktuellen Hausgelds lässt nur bedingt Rückschlüsse auf künftige Zahlungen zu. Experten empfehlen, die Substanz des Gebäudes gründlich zu prüfen und Einblick in die letzten Wirtschaftspläne und Protokolle der Eigentümerversammlungen zu nehmen.

Wie unterscheidet sich das Hausgeld von Mietnebenkosten?

Das Hausgeld bei Eigentumswohnungen ist mit der Nebenkostenvorauszahlung eines Mieters vergleichbar, enthält jedoch zusätzliche Kostenpunkte und fällt meist deutlich höher aus. Während Betriebskosten vom Eigentümer auf den Mieter umgelegt werden können, müssen Eigentümer die Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage selbst tragen.