Was gehört zum Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?

Hausgeld bei Eigentumswohnungen

Überraschende Tatsache: Laut einer Studie von 2005 lag das durchschnittliche Hausgeld pro Quadratmeter und Monat bei rund 2,60 Euro, konnte aber bis zu 4,53 Euro pro Quadratmeter erreichen. Das bedeutet, dass Eigentümer:innen einer 70 Quadratmeter großen Wohnung mit monatlichen Hausgeldzahlungen von über 300 Euro rechnen können. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Kosten und welche Posten sind im Hausgeld bei Eigentumswohnungen enthalten?

Das Hausgeld ist ein monatlich zu überweisender Betrag, den Eigentümer:innen von Wohnungen in einer gemeinschaftlichen Wohnanlage zahlen müssen. Es deckt verschiedene Nebenkosten der Eigentumswohnung wie Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Abrechnungskosten, Hausmeisterkosten, Gebäudeversicherung und Rücklagen für spätere Sanierungen oder Renovierungen. Auch die Einhaltung der Hausordnung kann durch das Hausgeld finanziert werden.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten sich potenzielle Käufer:innen daher vorab über die Höhe des Hausgelds, der Instandhaltungsrücklage sowie geplante Maßnahmen informieren, um mögliche zukünftige Kosten besser einschätzen zu können. In den folgenden Abschnitten gehen wir näher darauf ein, was genau zum Hausgeld gehört und wie es sich zusammensetzt.

Definition: Was ist Hausgeld?

Das Hausgeld bezeichnet die monatlichen Vorauszahlungen, die Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) an die Verwaltung leisten. Es dient zur Deckung der laufenden Kosten für die Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Definition Hausgeld umfasst somit alle Zahlungen, die für die gemeinschaftlichen Aufgaben und Pflichten der Eigentümer anfallen.

Das Hausgeld wird unabhängig davon fällig, ob die Wohnung selbst genutzt, vermietet oder leer steht. Es ist ein fester Bestandteil der Eigentümerkosten und muss regelmäßig gezahlt werden. Die Höhe des Hausgeldes richtet sich nach den tatsächlichen Kosten für die Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums und kann zwischen den einzelnen Wohnungseigentümergemeinschaften stark variieren.

Hausgeld bei Eigentumswohnungen

Bei Eigentumswohnungen spielt das Hausgeld eine besondere Rolle, da hier die Eigentümer gemeinschaftlich für die Kosten des Gebäudes aufkommen müssen. Im Gegensatz zu Mietwohnungen, bei denen der Vermieter die Bewirtschaftungskosten trägt, sind bei Eigentumswohnungen die einzelnen Eigentümer für die Finanzierung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich.

Das Hausgeld bei Eigentumswohnungen deckt alle Kosten ab, die für die Erhaltung und Pflege der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen anfallen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Verbrauchskosten wie Wasser- und Energiekosten
  • Reinigungs- und Wartungskosten
  • Entsorgungskosten
  • Versicherungskosten
  • Instandhaltungsrücklagen
  • Reparaturkosten
  • Verwaltungskosten

Hausgeld wird nur bei Eigentumswohnungen ermittelt

Das Hausgeld ist eine Besonderheit von Eigentumswohnungen und wird nur in diesem Kontext ermittelt. Bei Mietwohnungen oder selbstgenutzten Einfamilienhäusern fallen zwar ähnliche Kosten an, diese werden jedoch nicht als Hausgeld bezeichnet. Hier trägt der Vermieter bzw. der Hauseigentümer die Kosten für die Bewirtschaftung des Gebäudes.

Die Ermittlung des Hausgeldes erfolgt auf Basis eines Wirtschaftsplans, der von der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft erstellt wird. Dieser Plan berücksichtigt alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr und legt die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen fest. Die Eigentümer entscheiden dann gemeinschaftlich über den Wirtschaftsplan und das daraus resultierende Hausgeld.

Bestandteile des Hausgeldes: Was ist enthalten?

Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die für den reibungslosen Betrieb und die Instandhaltung einer Eigentumswohnung unerlässlich sind. Die wesentlichen Komponenten des Hausgeldes umfassen Verwaltungskosten, die Instandhaltungsrücklage sowie Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum.

Verwaltungskosten

Ein wichtiger Bestandteil des Hausgeldes sind die Verwaltungskosten. Diese beinhalten die Honorare für die professionelle Hausverwaltung, die sich um die organisatorischen und finanziellen Belange der Wohnungseigentümergemeinschaft kümmert. Dazu zählen unter anderem die Buchführung, die Erstellung von Abrechnungen und die Durchführung von Eigentümerversammlungen. Die Höhe der Verwaltungskosten variiert je nach Größe und Komplexität der Wohnanlage sowie dem Leistungsumfang der beauftragten Hausverwaltung.

Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage ist ein weiterer essentieller Bestandteil des Hausgeldes. Hierbei handelt es sich um einen finanziellen Puffer, der für zukünftige Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum angespart wird. Die Bildung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die langfristige Werterhaltung der Immobilie zu gewährleisten. Die Höhe der Rücklage orientiert sich an Faktoren wie dem Alter und Zustand des Gebäudes sowie den zu erwartenden Instandhaltungskosten.

Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum

Neben den Verwaltungskosten und der Instandhaltungsrücklage deckt das Hausgeld auch die laufenden Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums ab. Dazu gehören beispielsweise die Wartung und Reparatur von Aufzügen, die Pflege der Außenanlagen, die Reinigung von Treppenhäusern und Fluren sowie die Instandhaltung von gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen wie Schwimmbädern oder Tiefgaragen. Diese Kosten werden anteilig auf alle Eigentümer umgelegt und sind notwendig, um den Wert und die Funktionalität der Wohnanlage langfristig zu erhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Hausgeld eine Vielzahl von Bestandteilen umfasst, die für das reibungslose Funktionieren einer Eigentumswohnung unabdingbar sind. Durch die Bündelung von Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen und Kosten für die Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum stellt das Hausgeld sicher, dass die Wohnanlage in einem guten Zustand bleibt und die Interessen aller Eigentümer gewahrt werden.

Hausgeld: Kosten und Höhe

Die Höhe des Hausgeldes bei einer Eigentumswohnung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann von Immobilie zu Immobilie stark variieren. Im Durchschnitt liegt das Hausgeld pro Quadratmeter bei etwa 3,50 Euro, doch die tatsächlichen Kosten können je nach Ausstattung und Zustand des Gebäudes deutlich davon abweichen.

Faktoren, die die Höhe des Hausgeldes beeinflussen

Verschiedene Aspekte wirken sich auf die Kosten des Hausgeldes aus. Dazu zählen unter anderem:

  • Alter und Bauzustand der Immobilie
  • Geplante Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten
  • Vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen wie Aufzüge, Schwimmbäder oder Fitnessstudios
  • Größe der Wohnanlage und Anzahl der Einheiten
  • Beauftragung einer professionellen Hausverwaltung

Je neuer und moderner die Wohnanlage ist, desto geringer fallen in der Regel die Instandhaltungsrücklagen aus. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit für kostenintensive Reparaturen und Sanierungen, was sich auf die Höhe des Hausgeldes auswirkt.

Faustregel zur Höhe des Hausgeldes

Als grobe Orientierung kann man davon ausgehen, dass das monatliche Hausgeld etwa 20 bis 30 Prozent über den Nebenkosten liegt, die man als Mieter einer vergleichbaren Wohnung zahlen würde. Eigentümer tragen zusätzlich Kosten für Verwaltung und Instandhaltungsrücklagen, die bei Mietwohnungen der Vermieter übernimmt.

Durchschnittliche Höhe des Hausgeldes pro Quadratmeter

Im Schnitt bewegen sich die Hausgeld-Kosten pro Quadratmeter zwischen 3 und 4,50 Euro. Bei einer 70 Quadratmeter großen Wohnung können so schnell über 300 Euro monatlich zusammenkommen. Doch auch deutlich höhere Werte sind keine Seltenheit, insbesondere wenn umfangreiche Sanierungen anstehen oder die Wohnanlage über außergewöhnliche Gemeinschaftseinrichtungen verfügt. Daher ist es wichtig, sich vor dem Kauf eingehend mit der Zusammensetzung und Entwicklung des Hausgeldes zu befassen.

Hausgeldabrechnung: Wie wird Hausgeld abgerechnet?

Die Abrechnung des Hausgeldes erfolgt in der Regel jährlich durch den Hausverwalter. Hierbei wird ein Wirtschaftsplan erstellt, der die erwarteten Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr prognostiziert. Auf Basis dieses Plans wird die Höhe des monatlich zu zahlenden Hausgeldes für jeden Eigentümer festgelegt.

Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt der Hausverwalter eine detaillierte Hausgeldabrechnung, in der die tatsächlichen Kosten den geplanten Ausgaben gegenübergestellt werden. Wurden mehr Kosten verursacht als geplant, müssen die Eigentümer eine Nachzahlung leisten. Waren die Ausgaben geringer als erwartet, erhalten die Eigentümer eine Rückzahlung.

Die Hausgeldabrechnung beinhaltet üblicherweise folgende Positionen:

  • Betriebskosten (z.B. Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Hausreinigung)
  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltungsrücklage
  • Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum
  • Versicherungen (z.B. Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung)

Der Wirtschaftsplan und die Hausgeldabrechnung müssen von der Eigentümerversammlung genehmigt werden. Eigentümer haben das Recht, Einsicht in die Belege zu nehmen und Fragen zu stellen. Bei Unklarheiten oder Fehlern in der Abrechnung sollten sie den Hausverwalter kontaktieren und eine Korrektur verlangen.

Eine sorgfältige Prüfung der Hausgeldabrechnung ist wichtig, um die Kostentransparenz zu wahren und ungerechtfertigte Ausgaben zu vermeiden. Eigentümer sollten sich bewusst sein, dass sie als Mitglieder der Eigentümergemeinschaft gemeinsam für die Kosten verantwortlich sind und ein Interesse an einer wirtschaftlichen Verwaltung haben sollten.

Verteilung von Hausgeld und Instandhaltungsrücklage

Die Verteilung des Hausgeldes und der Instandhaltungsrücklage erfolgt in der Regel nach den Miteigentumsanteilen der einzelnen Eigentümer. Diese Anteile sind in der Teilungserklärung festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Sie geben an, welchen prozentualen Anteil jeder Eigentümer am Gemeinschaftseigentum besitzt.

Bei einer Wohnanlage mit beispielsweise vier gleich großen Wohnungen würde jeder Eigentümer ein Viertel des gesamten Hausgeldes tragen. Die Höhe des individuellen Beitrags hängt also direkt vom Miteigentumsanteil ab. Je größer der Anteil, desto höher fällt auch der zu zahlende Betrag für das Hausgeld und die Instandhaltungsrücklage aus.

Verteilung nach Miteigentumsanteil

Die Verteilung nach Miteigentumsanteilen ist die gängigste Methode zur Aufteilung des Hausgeldes. Sie gewährleistet eine faire Kostenverteilung, da die Anteile die Größe und den Wert der einzelnen Wohnungen widerspiegeln. Eigentümer mit einem höheren Miteigentumsanteil profitieren in der Regel auch stärker von den gemeinschaftlichen Einrichtungen und Flächen, sodass eine höhere Beteiligung an den Kosten gerechtfertigt ist.

Alternative Verteilerschlüssel

In manchen Fällen können die Eigentümer jedoch auch abweichende Verteilerschlüssel für das Hausgeld vereinbaren. So könnte beispielsweise die Anzahl der Personen im Haushalt oder der tatsächliche Verbrauch von Wasser und Heizung als Grundlage für die Verteilung dienen. Solche alternativen Regelungen müssen einstimmig beschlossen und in der Gemeinschaftsordnung festgehalten werden.

Unabhängig vom gewählten Verteilerschlüssel sind alle Eigentümer verpflichtet, ihren Anteil am Hausgeld und der Instandhaltungsrücklage pünktlich zu zahlen. Nur so kann die Wohnanlage langfristig instandgehalten und der Wert der Immobilien gesichert werden.

Überprüfung des Hausgeldes

Für Eigentümer einer Wohnung ist es wichtig, das Hausgeld genau zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt und transparent ist. Der Hausverwalter ist verpflichtet, alle Posten des Hausgeldes detailliert im Wirtschaftsplan und in der jährlichen Abrechnung aufzulisten. So können Eigentümer nachvollziehen, wofür ihre monatlichen Beiträge verwendet werden und ob die Beträge angemessen sind.

Transparente Auflistung aller Posten

Ein wichtiger Aspekt bei der Überprüfung des Hausgeldes ist die Transparenz. Jeder Posten sollte klar und verständlich aufgeführt sein, damit Eigentümer erkennen können, welche Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und Rücklagen anfallen. Eine detaillierte Aufschlüsselung ermöglicht es, die Angemessenheit der Beträge zu beurteilen und gegebenenfalls Optimierungspotenzial zu identifizieren.

Vorgehen bei Fehlern in der Abrechnung

Sollten bei der Überprüfung des Hausgeldes Unstimmigkeiten oder Fehler in der Abrechnung auffallen, ist es wichtig, diese zeitnah anzusprechen. Spätestens in der jährlichen Eigentümerversammlung haben Eigentümer die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Beanstandungen vorzubringen. Werden Fehler festgestellt, wird die Hausverwaltung nicht entlastet und muss die Abrechnung entsprechend korrigieren. Eine sorgfältige Prüfung der Hausgeldabrechnung schützt somit vor ungerechtfertigten Kosten und trägt zu einer fairen Verteilung der Lasten bei.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die regelmäßige Überprüfung des Hausgeldes ein wichtiger Bestandteil der Eigentümerverantwortung ist. Durch Transparenz und die Möglichkeit, Fehler in der Abrechnung anzusprechen, wird sichergestellt, dass die Beiträge angemessen und korrekt verwendet werden. Eine gewissenhafte Kontrolle trägt somit zu einer effektiven Verwaltung des Gemeinschaftseigentums bei.

Was gehört zum Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?

Das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die für den reibungslosen Betrieb und die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums unerlässlich sind. Im Jahr 2024 werden die durchschnittlichen Hausgeldzahlungen voraussichtlich zwischen 3,00€ und 4,50€ pro Quadratmeter liegen, was etwa 20 Prozent über den Nebenkosten für Mieter liegt.

Zusammenfassung der wichtigsten Bestandteile des Hausgeldes

Zu den Hauptbestandteilen des Hausgeldes gehören:

  • Verwaltungskosten, die für die Organisation und Verwaltung der Eigentümergemeinschaft anfallen
  • Instandhaltungsrücklage, die für zukünftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum gebildet wird
  • Kosten für die laufende Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums, wie zum Beispiel für den Hausmeister, die Gebäudeversicherung, den Aufzug oder die Tiefgarage
  • Betriebskosten, die gemäß der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden können, wie etwa Müllentsorgung, Gartenpflege oder Hausreinigung
  • Heizkosten der Zentralheizung, die nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden müssen

Die genaue Zusammensetzung des Hausgeldes kann je nach Ausstattung und Zustand der Wohnanlage variieren. Der Wirtschaftsplan, der jährlich von der Eigentümerversammlung beschlossen wird, legt die Höhe des monatlich zu zahlenden Hausgeldes fest. Dabei wird der individuelle Miteigentumsanteil, der in der Teilungserklärung festgehalten ist, berücksichtigt.

Eigentümer haben die Möglichkeit, bestimmte Kosten aus dem Hausgeld, wie etwa Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, steuerlich geltend zu machen. Nicht zum Hausgeld gehören hingegen Kosten, die separat in der Jahresabrechnung ausgewiesen werden, wie beispielsweise die Instandhaltungsrücklage.

Hausgeld beim Kauf einer Eigentumswohnung berücksichtigen

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist das Hausgeld ein wichtiger Kostenfaktor, der neben dem eigentlichen Kaufpreis nicht unterschätzt werden sollte. Schließlich fallen diese Zahlungen monatlich an und können je nach Größe, Alter und Zustand der Immobilie durchaus eine beachtliche Summe ausmachen.

Hausgeld als wichtiger Kostenfaktor neben dem Kaufpreis

Laut Experten sind die Hausgeldzahlungen in der Regel umso höher, je größer der Wohnkomplex und je älter das Objekt ist. Daher ist es für Käufer einer Eigentumswohnung unerlässlich, sich vorab genau über die zu erwartenden Kosten zu informieren. Ansonsten kann der Traum von den eigenen vier Wänden schnell zum finanziellen Albtraum werden – gerade in Zeiten, in denen die private Altersvorsorge immer wichtiger wird, da die gesetzliche Rente alleine oft nicht mehr ausreicht.

Überprüfung des Hausgeldes vor dem Kauf

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Interessenten einer Eigentumswohnung unbedingt die Wirtschaftspläne und Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre einsehen. Diese geben Aufschluss über die Höhe des Hausgeldes, den aktuellen Stand der Instandhaltungsrücklage sowie geplante Sanierungsmaßnahmen. Je höher die Rücklage, desto geringer ist das Risiko einer plötzlichen Sonderumlage, die die Eigentümer dann anteilig zahlen müssen.

Auch die Abstimmungsergebnisse in den Protokollen können aufschlussreich sein: Sie zeigen, wie einig sich die Eigentümergemeinschaft ist und worauf sie bei der Verwaltung des Objekts Wert legt. All diese Informationen sind essentiell, um die langfristigen Kosten realistisch einzuschätzen und die Finanzierung der Eigentumswohnung auf ein solides Fundament zu stellen.

Fazit

Das Hausgeld ist ein wichtiger Faktor bei der Finanzierung einer Eigentumswohnung und sollte bei der Kaufentscheidung unbedingt berücksichtigt werden. Es deckt die laufenden Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und Rücklagenbildung des Gemeinschaftseigentums ab. Die Höhe des Hausgeldes hängt von verschiedenen Faktoren wie Alter, Zustand und Ausstattung der Immobilie ab und kann stark variieren.

Käufer einer Eigentumswohnung sollten sich umfassend über die Zusammensetzung und Höhe des Hausgeldes informieren. Eine sorgfältige Prüfung der Wirtschaftspläne, Abrechnungen und Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft ist ratsam, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Auch die Verteilung des Hausgeldes nach Miteigentumsanteilen oder alternativen Schlüsseln sollte transparent sein.

Insgesamt ist das Hausgeld ein unverzichtbarer Bestandteil der Wohnkostenplanung für Eigentumswohnungen. Mit einer gründlichen Vorbereitung und einer realistischen Einschätzung der zu erwartenden Kosten können Eigentümer langfristig von den Vorteilen einer selbstgenutzten oder vermieteten Immobilie profitieren. Dabei gilt es, die Entwicklung des Hausgeldes im Blick zu behalten und frühzeitig auf mögliche Anpassungen zu reagieren.

FAQ

Was ist Hausgeld?

Hausgeld ist ein monatlich zu überweisender Betrag, den Eigentümer von Wohnungen in einer gemeinschaftlichen Wohnanlage für die Instandhaltung, Verwaltung und den Betrieb der gemeinschaftlichen Flächen sowie den Aufbau einer Rücklage zahlen müssen.

Wer muss Hausgeld zahlen?

Hausgeld fällt nur bei Eigentumswohnungen an und muss von den Wohnungseigentümern gezahlt werden, unabhängig davon, ob sie selbst in der Wohnung leben, sie vermieten oder leer stehen lassen.

Was ist im Hausgeld enthalten?

Das Hausgeld umfasst Verwaltungskosten, die Instandhaltungsrücklage sowie Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum wie Aufzug, Schwimmbad, Tiefgarage, Pflege, Wartung und bauliche Veränderungen. Auch Kosten für Eigentümerversammlungen, Verwaltungsbeirat, Jahresabrechnungsprüfung und Rechtsstreitigkeiten der Eigentümergemeinschaft fallen darunter.

Wie hoch ist das Hausgeld?

Die Höhe des Hausgeldes hängt von Faktoren wie geplanten Instandhaltungsarbeiten, Ausstattung und Alter der Wohnanlage ab. Im Schnitt liegt es zwischen 3 und 4,50 Euro pro Quadratmeter. Bei einer 70qm-Wohnung können so über 300 Euro monatlich zusammenkommen.

Wie wird das Hausgeld abgerechnet?

Der Hausverwalter legt jährlich einen Wirtschaftsplan mit erwarteten Ein- und Ausgaben vor, aus dem er die Höhe des Hausgelds ermittelt. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres stellt er die tatsächlichen Kosten den Vorauszahlungen gegenüber. War das Hausgeld zu hoch, gibt es eine Rückzahlung, war es zu niedrig, wird eine Nachzahlung fällig.

Wie wird das Hausgeld verteilt?

Hausgeld und Instandhaltungsrücklage werden üblicherweise nach Miteigentumsanteil verteilt, der als rechnerischer Bruchteil des Gesamteigentums in der Teilungserklärung festgehalten ist. Die Eigentümergemeinschaft kann aber auch andere Verteilerschlüssel wie Personenanzahl im Haushalt oder Verbrauch festlegen.

Kann ich die Hausgeldabrechnung überprüfen?

Ja, der Verwalter muss alle Posten des Hausgelds transparent im Wirtschaftsplan und in der Abrechnung auflisten. Fehler können spätestens in der jährlichen Eigentümerversammlung angesprochen werden. Dann wird die Hausverwaltung nicht entlastet und muss die Abrechnung korrigieren.

Was gehört alles zum Hausgeld bei Eigentumswohnungen?

Zum Hausgeld gehören Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums wie Gebäudeversicherung, Hausmeister, Aufzug, Schwimmbad, Tiefgarage sowie Rücklagen für zukünftige Reparaturen und Sanierungen. Dazu kommen Kosten für Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Abrechnung und Rechtsstreitigkeiten der Eigentümergemeinschaft.

Was muss ich beim Kauf einer Eigentumswohnung bezüglich des Hausgelds beachten?

Neben dem Kaufpreis ist das Hausgeld ein wichtiger Kostenfaktor. Käufer sollten sich vorab über die Höhe des Hausgelds, den Stand der Instandhaltungsrücklage und geplante Maßnahmen informieren. Aufschluss geben Wirtschaftspläne und Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre. Eine sorgfältige Prüfung ist ratsam.