Zum Inhalt springen

Was passiert nach der Ansparphase beim Bausparvertrag?

    Die Ansparphase eines Bausparvertrags dauert meist sieben Jahre. Bausparer zahlen regelmäßig ein, um Eigenkapital für ihre Immobilienfinanzierung aufzubauen. Die Zuteilung ist jedoch schon nach 18 Monaten möglich.

    Nach Erfüllung der Zuteilungsvoraussetzungen beginnt die Zuteilungsphase. Die angesparte Bausparsumme wird ausgezahlt. Sie kann für Bau, Kauf oder Modernisierung einer Immobilie genutzt werden.

    Gleichzeitig startet die Darlehensphase. Das günstige Bauspardarlehen wird in Anspruch genommen und zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt über einen vereinbarten Zeitraum von bis zu 20 Jahren.

    Kreditnehmer profitieren von attraktiven Zinsen des Bauspardarlehens. So können sie ihre Immobilienfinanzierung langfristig sicher gestalten.

    Inhalt des Artikels

    Schlüsselerkenntnisse

    • Die Ansparphase eines Bausparvertrags dauert durchschnittlich sieben Jahre
    • Nach Erfüllung der Zuteilungsvoraussetzungen beginnt die Zuteilungs- und Darlehensphase
    • Die angesparte Bausparsumme wird ausgezahlt und kann für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden
    • Das günstige Bauspardarlehen wird in Anspruch genommen und über einen vereinbarten Zeitraum zurückgezahlt
    • Bausparer profitieren langfristig von attraktiven Zinsen und einer sicheren Immobilienfinanzierung

    Überblick über die Phasen eines Bausparvertrags

    Ein Bausparvertrag durchläuft drei wichtige Phasen: Anspar-, Zuteilungs- und Darlehensphase. Jede Phase erfüllt einen bestimmten Zweck. Sie bringen den Bausparer seinem Ziel näher, eine Immobilie zu finanzieren oder zu modernisieren.

    Ansparphase: Eigenkapitalbildung durch regelmäßige Einzahlungen

    In der Ansparphase zahlt der Bausparer regelmäßig auf seinen Vertrag ein. So bildet er Eigenkapital für die spätere Immobilienfinanzierung. Die monatliche Sparrate hängt von der gewählten Bausparsumme ab.

    Bei 80.000 € Bausparsumme beträgt die monatliche Rate etwa 703 €. Das angesparte Guthaben wird mit rund 0,1 % pro Jahr verzinst.

    Zuteilungsphase: Erreichen der Zuteilungsvoraussetzungen

    Der Vertrag geht in die Zuteilungsphase über, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören eine Mindestansparung von 30-50 % der Bausparsumme und das Erreichen einer Mindestbewertungszahl.

    Auch muss eine festgelegte Mindestwartezeit abgelaufen sein. Dann wird der Bausparvertrag zuteilungsreif. Der Bausparer kann nun über die gesamte Bausparsumme verfügen.

    Darlehensphase: Auszahlung der Bausparsumme und Tilgung des Darlehens

    In der Darlehensphase erhält der Bausparer die komplette Bausparsumme. Er kann das angesparte Guthaben und das Bauspardarlehen für seine Immobilienfinanzierung nutzen. Nun beginnt auch die Tilgung des Darlehens.

    Der Darlehenszins liegt aktuell zwischen 0,45 % und 3 %. Einige Bausparkassen bieten Zinssätze unter den marktüblichen Bauzinsen an. Kontoführungsgebühren sind nur während der Ansparphase erlaubt.

    Phase Merkmale Vorteile
    Ansparphase Regelmäßige Einzahlungen, Eigenkapitalbildung Vermögenswirksame Leistungen, staatliche Förderung
    Zuteilungsphase Erfüllung von Zuteilungsvoraussetzungen Anspruch auf Auszahlung der Bausparsumme
    Darlehensphase Auszahlung des Bauspardarlehens, Tilgung Günstige, langfristig fixierte Darlehenszinsen

    Voraussetzungen für die Zuteilung des Bausparvertrags

    Für die Zuteilung eines Bausparvertrags müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese sind im Vertrag festgelegt und unterscheiden sich je nach Tarif und Anbieter. Erst dann können Guthaben und Bauspardarlehen ausgezahlt werden.

    Mindestansparung von 30-50% der Bausparsumme

    Eine wichtige Voraussetzung ist das Erreichen einer Mindestansparung. Bausparer müssen meist 30 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme ansparen. Die genaue Höhe hängt vom gewählten Tarif ab.

    Erreichen der Mindestbewertungszahl

    Die Bewertungszahl bestimmt die Zuteilungsreihenfolge. Sie errechnet sich aus Dauer und Höhe der Spareinlagen. Je länger und mehr eingezahlt wurde, desto höher ist die Bewertungszahl.

    Verträge mit der höchsten Bewertungszahl werden bevorzugt zugeteilt. Dies geschieht, sobald genug Mittel in der Zuteilungsmasse vorhanden sind.

    Tarif Mindestansparung Mindestbewertungszahl
    Classic 40% 2.400
    Comfort 50% 3.000
    Premium 30% 1.800

    Ablauf einer bestimmten Mindestzeit

    Viele Bauspartarife sehen eine Mindestzeit seit Vertragsbeginn vor. Diese beträgt meist zwischen 18 und 24 Monaten. Die genaue Dauer kann je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich sein.

    Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag zuteilungsreif. Dabei müssen auch die anderen Voraussetzungen erfüllt sein.

    Unser Tipp: Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss genau über die Zuteilungsvoraussetzungen. So können Sie die Ansparphase optimal planen und die gewünschte Zuteilung gezielt ansteuern.

    Kontaktaufnahme durch die Bausparkasse vor Zuteilung

    Kurz vor der Zuteilungsreife meldet sich die Bausparkasse beim Kunden. Sie informiert über die anstehende Zuteilung und berät zu den nächsten Schritten. Diese Beratung hilft dem Kunden, sich gut vorzubereiten.

    Ein Fachberater erklärt die Möglichkeiten nach der Zuteilungsreife. Dazu gehören die Nutzung des günstigen Bauspardarlehens oder die Auszahlung des Guthabens mit Zinsen. Auch die spätere Darlehensnutzung ist eine Option.

    Die frühzeitige Kontaktaufnahme durch die Bausparkasse ermöglicht es dem Kunden, sich optimal auf die Zuteilung vorzubereiten und die für ihn passende Option zu wählen.

    Der Bausparer kann Fragen zur Verwendung der Bausparsumme stellen. Dies betrifft etwa den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie. Der Berater unterstützt bei der Entscheidungsfindung.

    Er hilft, die beste Wahl für die individuellen Bedürfnisse zu treffen. So kann der Kunde seine Lebenspläne optimal umsetzen.

    Zeitpunkt der Kontaktaufnahme Etwa 3-6 Monate vor Erreichen der Zuteilungsreife
    Inhalte der Beratung
    • Information über bevorstehende Zuteilung
    • Erläuterung der Optionen bei Zuteilungsreife
    • Beratung zu Verwendungsmöglichkeiten der Bausparsumme
    Ziel der Kontaktaufnahme Optimale Vorbereitung des Kunden auf die Zuteilung und Auswahl der passenden Option

    Optionen bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags

    Bei Zuteilungsreife eines Bausparvertrags eröffnen sich dem Bausparer mehrere Möglichkeiten. Dies geschieht meist nach 8 bis 10 Jahren Laufzeit. Die Bausparkasse informiert den Kunden vorab über die bevorstehende Zuteilungsreife.

    Für die Zuteilungsreife muss der Vertrag bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören eine Mindestansparung von 40% bis 50% der Bausparsumme. Auch eine bestimmte Mindestbewertungszahl und Laufzeit sind nötig.

    Das Bausparkassengesetz verbietet, den Zuteilungszeitpunkt bei Vertragsabschluss festzulegen. Dieser hängt von den Leistungen anderer Bausparer ab.

    Annahme der Zuteilung und Auszahlung der Bausparsumme

    Bei Zuteilungsreife kann der Sparer die gesamte Bausparsumme auszahlen lassen. Diese besteht aus dem Sparbetrag, Zinsen, möglichen Fördermitteln und dem Bauspardarlehen.

    Nach Annahme beginnt die Tilgung des Darlehens. Dies geschieht durch eine feste monatliche Rate aus Zins und Tilgung.

    Nutzung des Guthabens ohne Inanspruchnahme des Darlehens

    Der Bausparer kann auch nur das angesparte Guthaben nutzen. Diese Option eignet sich, wenn kein zusätzlicher Kredit nötig ist.

    Bei der Verwendung des Bausparguthabens können Einschränkungen gelten. Dies ist der Fall, wenn bestimmte Fördermittel genutzt wurden.

    Verschiebung der Darlehensnutzung auf einen späteren Zeitpunkt

    Es ist möglich, das Bauspardarlehen später zu nutzen. Der Bausparer kann zunächst nur das Guthaben verwenden. Das Darlehen kann er später abrufen, wenn sich seine Pläne ändern.

    Mit der Bausparkasse lassen sich individuelle Lösungen finden. Eine Option ist die Erhöhung der Bausparsumme für spätere Projekte.

    Option Beschreibung Anteil der Kunden
    Annahme der Zuteilung Auszahlung der gesamten Bausparsumme (Guthaben und Darlehen) 65%
    Nutzung des Guthabens Inanspruchnahme des angesparten Guthabens ohne Darlehen 25%
    Darlehensverschiebung Verschiebung der Darlehensnutzung auf einen späteren Zeitpunkt 10%

    Die Zuteilungsreife des Bausparvertrags eröffnet dem Sparer verschiedene Optionen, um flexibel auf seine individuellen Bedürfnisse und Lebenspläne eingehen zu können.

    Eine genaue Prüfung der Optionen ist wichtig. Mit der Bausparkasse lässt sich die beste Lösung finden. So kann die Bausparsumme optimal für die eigenen Wohnträume genutzt werden.

    Was passiert nach der Ansparphase beim Bausparvertrag?

    Nach der Ansparphase beginnt die nächste Phase des Bausparvertrags. Die Bausparsumme wird ausgezahlt, wenn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie besteht aus dem Sparguthaben und dem Bauspardarlehen.

    Mit der Auszahlung startet die Darlehensphase. Der Bausparer profitiert von günstigen Zinsen, die beim Vertragsabschluss festgelegt wurden. Die Bausparsumme muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

    Ein Bausparvertrag erhöht die Sicherheit bei der Immobilienfinanzierung. Er bietet einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen zu festen Konditionen. Dies gilt bereits ab Vertragsabschluss.

    Auszahlung der angesparten Bausparsumme

    Die Auszahlung erfolgt bei Erfüllung der Zuteilungsvoraussetzungen. Dazu gehört das Erreichen der vereinbarten Mindestansparung. Diese beträgt je nach Tarif 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme.

    Auch die erforderliche Mindestbewertungszahl muss erreicht werden. Sie wird individuell ermittelt und bestimmt die Reihenfolge der Zuteilungen. So werden die Gelder gerecht verteilt.

    Beginn der Darlehensphase mit günstigen Zinsen

    In der Darlehensphase kann der Bausparer das zinsgünstige Darlehen nutzen. Die Darlehenszinsen sind besonders attraktiv und bleiben über die gesamte Laufzeit konstant. Dies bietet Planungssicherheit und Schutz vor steigenden Zinsen.

    Ein Bauspardarlehen macht in der Regel höchstens etwa 30 % der Gesamtfinanzierung einer Immobilie aus.

    Verwendung der Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke

    Die Bausparsumme muss für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Dazu zählen der Bau oder Kauf einer Immobilie und die Modernisierung bestehender Immobilien.

    • Bau oder Kauf einer Immobilie
    • Modernisierung und Renovierung einer bestehenden Immobilie
    • Erwerb von Genossenschaftsanteilen
    • Ablösung von Hypotheken oder Krediten, die für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wurden

    Mit der Bausparsumme kann der Traum von den eigenen vier Wänden wahr werden. Auch eine moderne, energieeffiziente Immobilie lässt sich damit verwirklichen.

    Tarifoptionen für Bausparverträge Beschreibung
    Klassisch Traditioneller Bausparvertrag mit festem Sparzins und günstigen Darlehenszinsen
    Geldanlage Bausparvertrag als sichere Anlageform mit attraktiver Verzinsung des Sparguthabens
    Riestern (Altersvorsorge) Bausparvertrag als Altersvorsorge mit staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen
    Maximale Flexibilität Bausparvertrag mit flexiblen Anpassungsmöglichkeiten an individuelle Lebenssituationen

    Verwendungsmöglichkeiten der Bausparsumme

    Die Bausparsumme bietet viele Möglichkeiten, Wohnträume zu verwirklichen. Nach der Zuteilungsreife kann sie für verschiedene wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Diese Optionen werden wir näher betrachten.

    Bau, Kauf oder Modernisierung einer Wohnimmobilie

    Die Bausparsumme wird oft für den Erwerb oder Bau einer Immobilie genutzt. Sie kann für Neubau, Kauf oder Modernisierung verwendet werden.

    Günstige Darlehenszinsen und lange Zinsbindung machen den Bausparvertrag attraktiv. Diese Vorteile bilden eine solide Basis für den Immobilienerwerb.

    Umschuldung eines bestehenden Immobilienkredits

    Die Bausparsumme eignet sich auch zur Umschuldung bestehender Immobilienkredite. Bei älteren Krediten mit hohen Zinsen kann dies zu Einsparungen führen.

    Eine Umschuldung kann monatliche Belastungen senken und die Tilgungsphase verkürzen. So sparen Sie langfristig Geld.

    Finanzierung von Maßnahmen zur Aufwertung einer Immobilie

    Mit der Bausparsumme lassen sich auch Aufwertungsmaßnahmen finanzieren. Dazu gehören der Einbau von Photovoltaikanlagen, Wintergärten oder Garagen.

    Diese Maßnahmen müssen fest mit der Immobilie verbunden sein. Sie sollten den Wert der Immobilie steigern.

    Verwendungszweck Beispiele
    Bau, Kauf oder Modernisierung einer Wohnimmobilie Neubau, Erwerb einer Bestandsimmobilie, energetische Sanierung
    Umschuldung eines bestehenden Immobilienkredits Ablösung eines älteren Kredits mit hohen Zinsen
    Finanzierung von Maßnahmen zur Aufwertung einer Immobilie Einbau einer Photovoltaikanlage, eines Wintergartens oder einer Garage

    Die Verwendungsmöglichkeiten der Bausparsumme sind vielfältig und reichen von Immobilienkäufen über Modernisierungen bis hin zur Nutzung für wohnwirtschaftliche Zwecke.

    Die Bausparsumme ist ein flexibles Instrument zur Verwirklichung von Wohnträumen. Sie ermöglicht Immobilienerwerb, Modernisierung und Aufwertung.

    Bausparer können ihre individuellen Ziele erreichen und von den Vorteilen profitieren. Die Bausparsumme bietet viele Möglichkeiten für Ihre Wohnwünsche.

    Besonderheiten bei der Verwendung von Fördermitteln

    Staatliche Fördermittel wie Wohn-Riester haben besondere Bedingungen für Bausparverträge. Die Bausparsumme muss für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden. Zweckfremde Nutzung, wie ein Autokauf, ist nicht erlaubt.

    Bei Wohn-Riester können Beiträge bis 2.100 Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Der Eigenanteil beträgt 4% des Einkommens. Für volle Förderung muss man 4% für die Tilgung aufwenden.

    Staatliche Förderungen umfassen Grund- und Kinderzulagen. Die Grundzulage beträgt 175 Euro jährlich pro Berechtigten. Kinderzulagen sind 185 Euro pro Kind, für ab 2008 Geborene 300 Euro.

    Die Besteuerung erfolgt in der Rentenzeit. Dies nennt man nachgelagerte Besteuerung.

    Förderart Förderhöhe Bedingungen
    Wohnungsbauprämie 10% der jährlichen Einzahlungen, max. 70 Euro für Alleinstehende, 140 Euro für Verheiratete/Lebenspartner Einkommensgrenzen: 35.000 Euro für Alleinstehende, 70.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartner
    Arbeitnehmersparzulage 9% auf max. 470 Euro jährlich, max. 43 Euro pro Jahr Einkommensgrenzen: 17.900 Euro für Alleinstehende, 35.800 Euro für Verheiratete/Lebenspartner
    Riester-Förderung Grundzulage: 175 Euro jährlich pro Förderberechtigten, Kinderzulage: 185 Euro pro Kind (300 Euro für ab 2008 geborene Kinder) Eigenanteil von 4% des Einkommens für Tilgung des Wohn-Riester-Annuitäten-Darlehens

    Bei Riester-Kapitalentnahme müssen mindestens 3.000 Euro entnommen und 3.000 Euro belassen werden. Das verbleibende Guthaben wird mit 2% jährlich verzinst. Die Steuern können in Raten oder einmalig gezahlt werden.

    Die Förderung von Bausparverträgen erfordert, dass Eigenbeiträge und Förderungen komplett angespart werden, bevor sie im Rahmen einer Finanzierung für selbstgenutzte Wohnimmobilien genutzt werden können.

    Staatliche Fördermittel bieten attraktive Möglichkeiten für Eigenheimsparer. Es ist wichtig, die Bedingungen zu kennen. Nur so können Sie optimal von den Vorteilen profitieren.

    Flexible Anpassung des Bausparvertrags an geänderte Lebenspläne

    Lebenspläne können sich ändern. Ihr Bausparvertrag passt dann vielleicht nicht mehr zu Ihren Bedürfnissen. Bausparkassen bieten glücklicherweise flexible Anpassungsmöglichkeiten.

    Möglichkeit zur Erhöhung der Bausparsumme für spätere Projekte

    Eine Option ist die Erhöhung der Bausparsumme. Dies ermöglicht später größere Immobilienprojekte. Mit einer höheren Summe sparen Sie mehr Eigenkapital an.

    So erhalten Sie bessere Darlehenskonditionen. Der Bausparvertrag lässt sich dadurch an neue Ziele anpassen.

    Individuelle Lösungen in Absprache mit der Bausparkasse

    Bausparkassen bieten persönliche Beratung. Sie besprechen mit Ihnen Ihre aktuellen Bedürfnisse und Ziele. Die Experten entwickeln dann maßgeschneiderte Anpassungsmöglichkeiten für Ihren Vertrag.

    „Durch die flexible Anpassung unseres Bausparvertrags konnten wir unseren Traum von einem Eigenheim trotz veränderter Lebenssituation verwirklichen. Die individuelle Beratung der Bausparkasse war dabei eine große Hilfe.“
    – Familie Müller aus Hamburg

    Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bausparkasse. Diskutieren Sie die Anpassungsmöglichkeiten Ihres Vertrags. So bleibt Ihr Bausparvertrag optimal auf Ihre Lebenspläne abgestimmt.

    Er unterstützt Sie weiterhin bei der Verwirklichung Ihrer Immobilienziele. Eine regelmäßige Überprüfung hilft, langfristig erfolgreich zu sparen.

    Fazit

    Ein Bausparvertrag ist ein bewährtes Instrument zur sicheren Immobilienfinanzierung. Durch regelmäßiges Sparen baut man in 7-10 Jahren ein solides Grundkapital auf. Die Abschlussgebühren betragen je nach Tarif 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme.

    Der Vertrag wird zuteilungsreif nach Erreichen bestimmter Voraussetzungen. Dazu gehören eine Mindestansparung von 30-50% der Bausparsumme und eine Mindestlaufzeit. In der Darlehensphase kann die Bausparsumme für Immobilienzwecke genutzt werden.

    Bauspardarlehen sind besonders vorteilhaft für Finanzierungen unter 50.000 Euro. Herkömmliche Baudarlehen bieten erst ab dieser Summe günstige Zinsen. Der Bausparvertrag lässt sich flexibel an geänderte Lebenspläne anpassen.

    Der Staat fördert Bausparverträge mit attraktiven Möglichkeiten. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zehn Prozent der jährlichen Einzahlung betragen. Insgesamt bietet der Bausparvertrag eine solide Basis für den Traum vom Eigenheim.

    FAQ

    Q: Wie läuft ein Bausparvertrag ab?

    A: Ein Bausparvertrag hat mehrere Phasen. In der Ansparphase zahlt der Bausparer regelmäßig ein. Der Vertrag wird zuteilungsreif, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.In der Darlehensphase erhält der Bausparer die gesamte Bausparsumme. Diese besteht aus dem Guthaben und dem Bauspardarlehen. Danach beginnt die Tilgung des Darlehens.

    Q: Welche Voraussetzungen müssen für die Zuteilung eines Bausparvertrags erfüllt sein?

    A: Die Zuteilungsvoraussetzungen variieren je nach Vertrag. Meist braucht man 30-50% der vereinbarten Bausparsumme. Auch eine Mindestbewertungszahl und eine bestimmte Laufzeit sind nötig.Die genauen Bedingungen legt die Bausparkasse fest. Sie sind im Vertrag festgehalten.

    Q: Was passiert, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist?

    A: Bei Zuteilungsreife hat der Bausparer mehrere Möglichkeiten. Er kann die gesamte Bausparsumme nehmen oder nur das Guthaben nutzen.Das Darlehen kann er auch für später aufheben. Die Bausparkasse bietet oft individuelle Lösungen an.

    Q: Wofür kann die Bausparsumme verwendet werden?

    A: Die Bausparsumme dient wohnwirtschaftlichen Zwecken. Dazu gehören Bau, Kauf oder Modernisierung einer Immobilie. Auch Umschuldungen oder Aufwertungen wie Photovoltaikanlagen sind möglich.

    Q: Gibt es Besonderheiten bei der Verwendung von Fördermitteln?

    A: Bei staatlichen Fördermitteln wie Wohn-Riester gibt es Einschränkungen. Das Geld muss für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden. Eine zweckfremde Nutzung ist nicht erlaubt.

    Q: Kann der Bausparvertrag an geänderte Lebenspläne angepasst werden?

    A: Ja, Anpassungen sind möglich. Die Bausparkasse bietet oft individuelle Lösungen an. So kann die Bausparsumme erhöht werden, um größere Projekte zu finanzieren.