Was zählt alles zum Hausgeld? – Überblick

Hausgeld Eigentumswohnung

Wussten Sie, dass die durchschnittliche Höhe des Hausgeldes bei Eigentumswohnungen zwischen 3 und 4,50 Euro pro Quadratmeter liegt? Als Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen Sie monatlich diesen Betrag entrichten, um die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums abzudecken.

Im Gegensatz zu Mietkosten und Nebenkosten wie Strom, Heizung, Gas, Wasser oder Internetzugang, die Sie als Mieter zahlen, umfasst das Hausgeld alle nicht umlagefähigen Kosten für das gemeinschaftliche Eigentum. Diese Kosten werden von den Eigentümern anteilig getragen und sind nicht mit einer individuellen Hausratsversicherung zu verwechseln.

Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Hausgeld und welche Posten sind darin enthalten? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Hausgeld bei Eigentumswohnungen und worauf Sie als Eigentümer achten sollten.

Definition des Hausgeldes

Das Hausgeld ist eine monatliche Vorauszahlung, die von Eigentümern einer Eigentumswohnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft geleistet wird. Es dient dazu, die laufenden Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung, Verwaltung und Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums an der Immobilie zu decken.

Erklärung des Begriffs Hausgeld

Der Begriff Hausgeld ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und bezeichnet die finanziellen Beiträge, die jeder Wohnungseigentümer entsprechend seines Miteigentumsanteils an den Gemeinschaftskosten zu tragen hat. Die Höhe des Hausgelds wird jährlich auf der Eigentümerversammlung auf Basis eines von der Hausverwaltung erstellten Wirtschaftsplans beschlossen.

Abgrenzung zu anderen Begriffen wie Miete und Nebenkosten

Im Gegensatz zum Hausgeld, das ausschließlich von Eigentümern einer Eigentumswohnung gezahlt wird, bezieht sich die Miete auf das Entgelt, das ein Mieter für die Überlassung einer Wohnung an den Vermieter zahlt. Nebenkosten wiederum sind zusätzliche Ausgaben, die sowohl Mieter als auch Eigentümer tragen müssen, wie beispielsweise Heizung, Wasser und Abfallentsorgung. Während Miete und Nebenkosten individuell für jede Wohnung anfallen, wird das Hausgeld gemeinschaftlich von allen Eigentümern getragen und dient der Deckung von Kosten, die das gesamte Gebäude betreffen.

Es ist wichtig, zwischen diesen Begriffen zu unterscheiden, da sie unterschiedliche Zahlungsverpflichtungen und Verwendungszwecke haben. Während Mieter keine Instandhaltungsrücklage oder Verwaltungskosten zahlen müssen, sind diese Positionen für Eigentümer einer Eigentumswohnung im Hausgeld enthalten.

Zusammensetzung des Hausgeldes

Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die sowohl die Betriebskosten als auch die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten umfassen. Als Eigentümer einer Wohnung ist es wichtig zu wissen, welche Bestandteile im Hausgeld enthalten sind und welche Kosten separat zu tragen sind.

Bestandteile des Hausgeldes

Zu den typischen Bestandteilen des Hausgeldes gehören:

  • Reinigung und Pflege des Gemeinschaftseigentums, wie Treppenhaus, Flure und Außenanlagen
  • Wasserver- und -entsorgung
  • Heizkosten inklusive Warmwasser, sofern eine Zentralheizung vorhanden ist
  • Versicherungen, insbesondere die Wohngebäudeversicherung
  • Kosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Räume, wie Aufzug, Waschküche oder Fahrradkeller
  • Hausmeistervergütung
  • Verwaltungskosten für die Tätigkeit des Hausverwalters
  • Instandhaltungsrücklage für zukünftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum

Die Betriebskosten machen dabei den Großteil des Hausgeldes aus und werden auf alle Eigentümer entsprechend ihrer Miteigentumsanteile umgelegt.

Nicht enthaltene Kosten

Einige Kosten sind nicht im Hausgeld enthalten und müssen von den Eigentümern individuell getragen werden:

  • Grundsteuer für die eigene Wohnung
  • Stromkosten für die eigene Wohnung
  • Kosten für Telefon, Internet und Kabelfernsehen
  • Hausratversicherung für die eigene Wohnung
  • Instandhaltungs- und Reparaturkosten innerhalb der eigenen Wohnung

Auch wenn diese Kosten nicht direkt im Hausgeld enthalten sind, tragen sie dennoch zur finanziellen Belastung der Eigentümer bei und sollten bei der Kalkulation der monatlichen Ausgaben berücksichtigt werden.

Verwaltungskosten als Teil des Hausgeldes

Ein wesentlicher Bestandteil des Hausgeldes sind die Verwaltungskosten, die durch die Organisation und Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen. Diese Kosten umfassen in erster Linie das Honorar für die WEG-Verwaltung, die sich um die laufenden Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft kümmert. Dazu gehören beispielsweise die Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung, die Erstellung des Wirtschaftsplans und die Abrechnung des Hausgeldes.

Weitere Verwaltungskosten im Hausgeld sind Ausgaben für die Buchführung und die Prüfung der Jahresabrechnung. Die ordnungsgemäße Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft ist eine wichtige Aufgabe der Verwaltung, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Die Kosten für die Erstellung und Prüfung der Jahresabrechnung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sind ebenfalls Teil der Verwaltungskosten.

In manchen Fällen können auch Anwalts- und Gerichtskosten zu den Verwaltungskosten im Hausgeld zählen, wenn die Eigentümergemeinschaft rechtliche Schritte einleiten muss, um beispielsweise Ansprüche gegenüber säumigen Eigentümern durchzusetzen oder Streitigkeiten beizulegen. Diese Kosten werden dann auf alle Eigentümer im Rahmen des Hausgeldes umgelegt.

Insgesamt machen die Verwaltungskosten einen erheblichen Teil des Hausgeldes aus. Laut Statistiken betragen sie durchschnittlich etwa 20 bis 30 Prozent des gesamten Hausgeldes. Es ist daher wichtig, dass die Eigentümergemeinschaft eine kompetente und effiziente WEG-Verwaltung beauftragt, um die Verwaltungskosten im Rahmen zu halten und gleichzeitig eine ordnungsgemäße Verwaltung der Liegenschaft zu gewährleisten.

Was zählt alles zum Hausgeld?

Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Kostenpositionen zusammen, die für den Betrieb und die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnanlage erforderlich sind. Diese Kosten werden von den Eigentümern anteilig getragen und an die Hausverwaltung gezahlt.

Typische Kosten im Hausgeld

Zu den regelmäßigen Bestandteilen des Hausgeldes gehören:

  • Gebäudeversicherungen wie Wohngebäude-, Haftpflicht- und Elementarschadenversicherung
  • Müllabfuhr und Entsorgungskosten
  • Winterdienst und Schneeräumung
  • Gartenpflege und Grünflächenunterhaltung
  • Treppenhausreinigung und Gebäudereinigung
  • Allgemeinstrom für Beleuchtung und Haustechnik
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Wartungskosten für Aufzüge, Heizungsanlagen und andere technische Einrichtungen
  • Aufzugswartung und Reparaturen
  • Rauchmelderwartung und Erneuerung
  • Legionellenprüfung des Trinkwassersystems

Sonderfälle und zusätzliche Kosten

Je nach Ausstattung und Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft können weitere Kosten im Hausgeld enthalten sein:

  • Nutzungsgebühren für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schwimmbad, Sauna oder Fitnessraum
  • Strom und Wartung einer gemeinschaftlichen E-Ladestation für Elektrofahrzeuge
  • Kosten für einen Hausmeister oder Eigentumsverwalter
  • Beiträge zur Instandhaltungsrücklage für zukünftige Reparaturen und Sanierungen
  • Sonderumlagen für größere Modernisierungsmaßnahmen oder unvorhergesehene Ausgaben

Die genaue Zusammensetzung des Hausgeldes ist somit von den individuellen Gegebenheiten und Entscheidungen der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft abhängig. In der jährlichen Eigentümerversammlung wird über die Höhe des Hausgeldes und eventuelle Anpassungen abgestimmt.

Instandhaltungsrücklage als wichtiger Bestandteil

Die Instandhaltungsrücklage stellt einen wesentlichen Bestandteil des Hausgeldes dar. Sie dient dazu, finanzielle Mittel für zukünftig notwendige Reparaturen, Renovierungen und Sanierungen am gemeinschaftlichen Eigentum anzusammeln. Durch regelmäßige Zuführungen in die Rücklage können hohe Reparaturkosten auf lange Sicht abgefedert werden.

Erklärung der Instandhaltungsrücklage

Seit der WEG-Reform im Jahr 2020 wird die Instandhaltungsrücklage offiziell als Erhaltungsrücklage bezeichnet. Ihre Bildung ist gesetzlich in §19 Abs.2 Nr.4 vorgeschrieben. Die angemessene Höhe der jährlichen Zuführung hängt vom Alter und Zustand des Gebäudes ab. Laut der II. Berechnungsverordnung kann sie zwischen 7,10 und 11,50 Euro pro Quadratmeter betragen. Diese Rücklage ermöglicht es, größere Instandhaltungsmaßnahmen wie eine Fassadensanierung oder einen Neuanstrich ohne plötzliche finanzielle Belastungen durchzuführen.

Gesetzliche Regelungen zur Instandhaltungsrücklage

Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass Wohnungseigentümergemeinschaften ausreichende Rücklagen für Instandhaltung, Renovierung und Sanierung bilden müssen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Höhe der Zuführung wird in der jährlichen Eigentümerversammlung beschlossen.
  • Eine zu geringe Instandhaltungsrücklage kann zu späteren Sonderumlagen führen.
  • Die Rücklage darf nur zweckgebunden für Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden.
  • Nicht verbrauchte Mittel werden ins nächste Jahr übertragen.

Eine solide Instandhaltungsrücklage trägt somit zur Wertstabilität der Immobilie bei und schützt die Eigentümer vor unvorhergesehenen Kosten. Sie ist ein wichtiges Instrument, um die Substanz des Gebäudes langfristig zu sichern und die Wohnqualität zu erhalten.

Verteilung des Hausgeldes auf die Eigentümer

Die Verteilung des Hausgeldes auf die einzelnen Eigentümer erfolgt in der Regel entsprechend der jeweiligen Miteigentumsanteile. Diese sind in der Teilungserklärung festgelegt und im Grundbuch eingetragen. So trägt beispielsweise ein Eigentümer mit einem Miteigentumsanteil von 15% auch 15% der im Wirtschaftsplan veranschlagten Gesamtkosten.

Verteilerschlüssel für das Hausgeld

In manchen Fällen können die Eigentümer per Beschluss von der Verteilung nach Miteigentumsanteilen abweichen und einen anderen Verteilerschlüssel festlegen. Mögliche Kriterien sind dabei:

  • Verteilung nach Wohnfläche in Quadratmetern
  • Verteilung nach Anzahl der Personen im Haushalt
  • Gleichmäßige Verteilung pro Wohneinheit unabhängig von Größe oder Bewohnerzahl

Die genauen Modalitäten sollten in der Teilungserklärung geregelt sein. Eine Änderung bedarf in der Regel eines einstimmigen Beschlusses aller Eigentümer.

Sonderfälle bei der Verteilung

Es gibt Konstellationen, in denen einzelne Eigentümer von bestimmten Kosten befreit sind oder zusätzliche Kosten tragen müssen. Gründe dafür können Sondernutzungsrechte wie die alleinige Nutzung eines Gartens oder Stellplatzes sein. Auch eine abweichende Ausstattung, zum Beispiel ein Kamin oder eine Klimaanlage, rechtfertigt unter Umständen eine gesonderte Kostenverteilung. Solche Sonderregelungen müssen ebenfalls in der Teilungserklärung verankert und von allen Eigentümern mitgetragen werden.

Hausgeldhöhe und Einflussfaktoren

Die Höhe des Hausgeldes kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Durchschnitt liegt das Hausgeld pro Quadratmeter in der Wohnungswirtschaft zwischen 2,50 und 4 Euro monatlich. Für eine 50 Quadratmeter große Wohnung bedeutet dies eine monatliche Belastung von etwa 125 bis 200 Euro.

Durchschnittliche Höhe des Hausgeldes

In den Jahren 2015/2016 lag das durchschnittliche monatliche Hausgeld bei rund 3,50 Euro pro Quadratmeter. Bis zum Jahr 2024 ist mit einem moderaten Anstieg zu rechnen, da die allgemeinen Kosten für Instandhaltung, Energie und Verwaltung tendenziell steigen. Dennoch bleibt das Hausgeld eine überschaubare Größe im Vergleich zu den sonstigen Kosten des Wohnens.

Faktoren, die die Höhe beeinflussen

Einer der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Höhe des Hausgeldes ist das Gebäudealter. Ältere Immobilien erfordern in der Regel häufigere Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, was zu höheren Kosten führt. Neuere Gebäude hingegen können aufgrund moderner Bauweise und Technik energieeffizienter sein, was sich positiv auf das Hausgeld auswirkt.

Auch die Ausstattung des Gebäudes spielt eine Rolle. Aufzüge, Tiefgaragen, großzügige Grünanlagen oder zusätzliche Einrichtungen wie ein Schwimmbad oder eine Sauna erhöhen das Hausgeld. Kleinere Wohnanlagen mit weniger Einheiten kommen oft mit geringeren Nebenkosten aus, da sie hauptsächlich von den Eigentümern selbst verwaltet werden.

Ein weiterer Faktor ist die Lage der Immobilie. In Städten und begehrten Regionen fällt das Hausgeld tendenziell höher aus als in ländlichen Gebieten. Dies liegt unter anderem an den höheren Grundstückspreisen und den allgemein höheren Lebenshaltungskosten in diesen Gegenden.

Interessenten sollten neben der Höhe des Hausgeldes auch die Rücklagen für Instandhaltung und Reparaturen im Blick haben, um mögliche zukünftige Sonderumlagen zu vermeiden. Eine Prüfung der Beschlüsse der Eigentümerversammlungen sowie der Wirtschaftspläne der Vorjahre gibt Aufschluss über den Zustand der Immobilie und die Angemessenheit des Hausgeldes.

Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan

Die jährliche Hausgeldabrechnung dient dazu, die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft den geleisteten Vorauszahlungen gegenüberzustellen. Der Verwalter erstellt die Jahresabrechnung üblicherweise innerhalb von vier bis sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres und legt sie den Eigentümern zur Beschlussfassung vor.

Ergeben sich in der Abrechnung höhere Kosten als durch das Hausgeld abgedeckt, müssen die Eigentümer eine Nachzahlung leisten. Gab es hingegen Überschüsse, erhalten sie ein entsprechendes Guthaben ausgezahlt. Bei Unstimmigkeiten hat jeder Wohnungseigentümer das Recht, Einsicht in die Belege der Hausgeldabrechnung zu verlangen. Genehmigte Abrechnungen können innerhalb eines Monats nach der Eigentümerversammlung angefochten werden.

Der Wirtschaftsplan bildet die Grundlage für die Festlegung der Hausgeldhöhe. Er wird vom Verwalter aufgestellt und enthält eine Schätzung der erwarteten Kosten für das kommende Jahr. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für Wasser und Abwasser, Müllentsorgung, Hausmeisterdienste, Heizung sowie Instandhaltung und Rücklagen.

Da es sich um Schätzwerte handelt, können die tatsächlichen Kosten von den Ansätzen im Wirtschaftsplan abweichen. Dies führt in der Jahresabrechnung zu Nachzahlungen oder Rückerstattungen. Enthält der Plan falsche Angaben oder weicht er zu stark von den Gesamtkosten ab, können Eigentümer ihn anfechten. Solange kein neuer Wirtschaftsplan beschlossen oder gerichtlich entschieden wurde, sind die Eigentümer verpflichtet, das bisherige Hausgeld weiterzuzahlen.

Fazit

Das Hausgeld stellt neben dem Kaufpreis einen wesentlichen Kostenfaktor beim Erwerb einer Eigentumswohnung dar und sollte unbedingt in die Immobilienfinanzierung einbezogen werden. Käufer sollten nicht nur die aktuelle Höhe, sondern auch die Entwicklung der letzten Jahre sowie geplante Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum in Erfahrung bringen. Eine Hausgeld-Checkliste kann dabei helfen, alle relevanten Punkte zu berücksichtigen und böse Überraschungen zu vermeiden.

Auch wenn man die laufenden Kosten des Hausgeldes später gegebenenfalls teilweise auf Mieter umlegen kann, bedeuten sie zunächst eine finanzielle Belastung, die zusätzlich zum Kaufpreis und den Kaufnebenkosten gestemmt werden muss. Es ist daher ratsam, bei der Immobilienfinanzierung einen ausreichenden Puffer für unvorhergesehene Ausgaben einzuplanen.

Insgesamt sollten Käufer einer Eigentumswohnung das Hausgeld nicht unterschätzen und sich eingehend mit den damit verbundenen Kosten und Pflichten auseinandersetzen. Eine sorgfältige Prüfung und Planung kann dazu beitragen, langfristig eine solide Finanzierung sicherzustellen und die Freude an der eigenen Immobilie zu erhalten.

FAQ

Was versteht man unter dem Begriff Hausgeld?

Das Hausgeld bezeichnet alle nicht umlagefähigen Kosten, die von Wohnungseigentümern über monatliche Vorschüsse für den Betrieb, die Instandhaltung, Verwaltung und Versicherung des Gemeinschaftseigentums an der Immobilie entrichtet werden. Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird meist Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und muss das Hausgeld bezahlen.

Welche Kosten sind im Hausgeld enthalten?

Das Hausgeld deckt typischerweise Kosten für die Gehweg- und Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Abfallentsorgung, den Hausmeister, gemeinschaftlichen Strom und Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten, die Wohngebäudeversicherung, Aufzugswartung, Rauchmelderwartung sowie die Instandhaltungsrücklage ab.

Welche Kosten sind nicht im Hausgeld enthalten?

Kosten für Telefon, Internet, Kabelfernsehen, die Grundsteuer, die Hausratversicherung sowie Instandhaltung und Renovierung der eigenen Wohnung sind nicht im Hausgeld enthalten und müssen vom Eigentümer selbst getragen werden.

Was sind Verwaltungskosten und zählen sie zum Hausgeld?

Durch die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen Kosten, die im Hausgeld enthalten sind. Dazu zählen die Entlohnung des WEG-Verwalters, Kosten für Buchhaltung und Wirtschaftsplan, Durchführung der Eigentümerversammlung, die Prüfung der Jahresabrechnung sowie ggf. Anwalts- und Gerichtskosten für Prozesse der Eigentümergemeinschaft.

Was ist die Instandhaltungsrücklage und wofür wird sie verwendet?

Die Instandhaltungsrücklage, seit der WEG-Reform 2020 als Erhaltungsrücklage bezeichnet, dient zur Ansammlung finanzieller Mittel für zukünftig notwendige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum. Ihre Bildung ist gesetzlich in §19 Abs.2 Nr.4 vorgeschrieben. Die angemessene Höhe der jährlichen Zuführung hängt vom Alter und Zustand des Gebäudes ab.

Wie wird das Hausgeld auf die einzelnen Eigentümer verteilt?

Das Hausgeld wird üblicherweise anhand der Miteigentumsanteile auf die Eigentümer verteilt. Der jeweilige Anteil ist in der Teilungserklärung festgelegt. Die Wohnungseigentümer können aber auch einen anderen Verteilungsschlüssel per Beschluss festlegen, z.B. nach Wohnfläche oder Anzahl der Bewohner. Sonderregelungen sind möglich, wenn etwa einzelne Eigentümer bestimmte Kosten nicht tragen oder Sondernutzungsrechte haben.

Wie hoch ist das Hausgeld typischerweise?

Die Höhe des Hausgeldes liegt meist zwischen 2,50 und 4,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei einer 70qm Wohnung entspricht das 210 bis 315 Euro monatlich. Entscheidende Faktoren sind das Alter und der Zustand des Gebäudes, dessen Ausstattung, Standort, Lage und Qualität sowie der Umfang der erbrachten Dienstleistungen.

Was sind Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung beim Hausgeld?

Der vom Verwalter aufgestellte und von den Eigentümern beschlossene Wirtschaftsplan legt die Höhe des Hausgeldes auf Basis der erwarteten Kosten des Folgejahres fest. Die Jahresabrechnung stellt die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben den geleisteten Vorauszahlungen gegenüber. Dabei kann sich eine Nachzahlung für die Eigentümer ergeben, wenn die Vorauszahlungen zu gering waren. Gab es Überschüsse, bekommen die Eigentümer ein Guthaben ausgezahlt.