Überraschende Tatsache: Im Jahr 2024 wird das durchschnittliche Hausgeld in Deutschland voraussichtlich rund 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Diese monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an den Hausverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft leisten muss, ist damit etwa ein Drittel höher als die Nebenkosten-Vorauszahlung von Mietern.
Das Hausgeld umfasst verschiedene Betriebskosten wie Abfallentsorgung, Hausstrom, Wohngebäudeversicherung, Reinigungskosten, Kosten für den Hausmeister und Heizkosten. Zusätzlich sind im Hausgeld auch Verwaltungskosten enthalten, beispielsweise für die Kontoführung der Eigentümergemeinschaft und die Kosten für die Haus- bzw. Wohnungsverwaltung. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Instandhaltungsrücklage, die zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums dient.
Für Eigentümer einer Wohnung ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle Kosten über das Hausgeld abgedeckt werden. Grundsteuer, einige Versicherungen wie die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, der Rundfunkbeitrag sowie Stromkosten für die Wohnung und Kosten für Telefon-, Internet- und Fernsehanschluss gehören beispielsweise nicht dazu.
Was bedeutet Hausgeld?
Das Hausgeld ist eine regelmäßige Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft leisten muss. Es dient dazu, die laufenden Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums abzudecken. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für Reinigung, Reparaturen, Versicherungen und die Arbeit der Hausverwaltung.
Die Höhe des Hausgeldes wird jährlich auf Basis eines Wirtschaftsplans von der Eigentümerversammlung beschlossen und richtet sich nach den zu erwartenden Ausgaben. In der Regel wird das Hausgeld monatlich im Voraus an die Hausverwaltung überwiesen. Diese legt am Ende des Jahres eine Abrechnung vor, aus der hervorgeht, ob die geleisteten Vorauszahlungen ausreichend waren oder ob es zu einer Nach- oder Rückzahlung kommt.
Laut Studien lag das durchschnittliche Hausgeld bei Eigentumswohnungen in Deutschland im Jahr 2024 zwischen 3 und 4,50 Euro pro Quadratmeter. Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung bedeutet dies monatliche Kosten von über 300 Euro. Allerdings kann die tatsächliche Höhe des Hausgeldes je nach Alter und Zustand der Immobilie sowie der Ausstattung der Wohnanlage deutlich variieren.
Ein wichtiger Bestandteil des Hausgeldes ist die Instandhaltungsrücklage, die für zukünftige Reparaturen und Sanierungen angespart wird. Ihre Höhe ist gesetzlich reguliert und hängt vom Alter der Immobilie ab. So beträgt die vorgeschriebene Rücklage bei Wohnungen unter 22 Jahren bis zu 7,10 Euro je Quadratmeter, während sie bei älteren Objekten auf bis zu 11,50 Euro steigen kann.
Für Wohnungseigentümer ist es wichtig, sich vor dem Kauf eingehend über die Höhe und Zusammensetzung des Hausgeldes zu informieren. Denn niedrige Beiträge können zwar kurzfristig attraktiv erscheinen, langfristig jedoch zu höheren Nachzahlungen und einem schlechteren Zustand der Immobilie führen. Eine solide finanzierte Eigentümergemeinschaft mit ausreichenden Rücklagen ist daher im Interesse aller Beteiligten.
Bestandteile des Hausgeldes
Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die für den reibungslosen Betrieb und die Instandhaltung eines Wohneigentums unerlässlich sind. Die drei Hauptbestandteile des Hausgeldes sind Betriebskosten, Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage.
Betriebskosten im Hausgeld
Ein Großteil des Hausgeldes entfällt auf die Betriebskosten, die für den laufenden Betrieb der Immobilie anfallen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für die Müllentsorgung, Wasser- und Abwasserversorgung, Heizung sowie Ausgaben für Hausmeister und Reinigungsdienstleistungen. Diese Betriebskosten können in der Regel auf die Mieter umgelegt werden.
Verwaltungskosten im Hausgeld
Ein weiterer Bestandteil des Hausgeldes sind die Verwaltungskosten. Diese umfassen unter anderem Kontogebühren, das Verwalterhonorar und die Beiträge für Versicherungen wie die Wohngebäudeversicherung. Im Gegensatz zu den Betriebskosten können die Verwaltungskosten nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Instandhaltungsrücklage als Teil des Hausgeldes
Ein Teil des Hausgeldes fließt in die Instandhaltungsrücklage, die für zukünftige Reparaturen und Renovierungen am gemeinschaftlichen Eigentum angelegt wird. Die Höhe der Rücklage hängt vom Alter und Zustand der Immobilie ab. Sie dient als finanzielles Polster, um größere Instandhaltungsmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Sanierung des Treppenhauses zu stemmen.
Insgesamt sorgt eine ausgewogene Zusammensetzung des Hausgeldes dafür, dass sowohl die laufenden Kosten gedeckt als auch ausreichend Rücklagen für die langfristige Instandhaltung des Wohneigentums gebildet werden können.
Wie wird die Höhe des Hausgeldes bestimmt?
Die Höhe des Hausgeldes wird jährlich neu festgelegt und basiert auf dem Wirtschaftsplan, der alle geplanten Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowie die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage enthält. Der Wirtschaftsplan wird von der Hausverwaltung erstellt und berücksichtigt Faktoren wie die Region, Lage, das Baujahr sowie die Größe und Ausstattung des Gebäudes. Im Durchschnitt liegt das Hausgeld zwischen 2,50 und 4 Euro pro Quadratmeter und Monat, was für eine 50-Quadratmeter-Wohnung einem monatlichen Betrag von etwa 125 bis 200 Euro entspricht.
Jährlicher Wirtschaftsplan als Grundlage
Der jährliche Wirtschaftsplan bildet die Grundlage für die Festsetzung des Hausgeldes. Er enthält alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, die für die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums im kommenden Jahr erwartet werden. Dazu gehören Betriebskosten, Verwaltungskosten und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Die Hausverwaltung erstellt den Wirtschaftsplan und legt ihn der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vor.
Beschluss der Eigentümerversammlung
In der Eigentümerversammlung wird über den Wirtschaftsplan und damit auch über die Höhe des Hausgeldes abgestimmt. Gibt es Einwände oder Änderungswünsche, können die Eigentümer Änderungsanträge stellen. Für die Annahme des Wirtschaftsplans und die Festsetzung des Hausgeldes ist eine einfache Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Eigentümer erforderlich. Nach der Beschlussfassung ist das Hausgeld von allen Eigentümern entsprechend ihrer Miteigentumsanteile zu entrichten.
Die individuelle Höhe des Hausgeldes für jeden Eigentümer wird anhand eines Verteilerschlüssels ermittelt, der sich nach den jeweiligen Miteigentumsanteilen richtet. So zahlen Eigentümer größerer Wohnungen oder Gewerbeeinheiten in der Regel einen höheren Anteil am Hausgeld als Eigentümer kleinerer Einheiten. Durch dieses Verfahren wird eine faire Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten auf alle Eigentümer gewährleistet.
Verteilung des Hausgeldes auf die Eigentümer
Die Verteilung des Hausgeldes auf die einzelnen Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt nach einem festgelegten Verteilerschlüssel. Dieser basiert in der Regel auf den Miteigentumsanteilen der jeweiligen Wohnungseigentümer. Je größer der Miteigentumsanteil einer Wohnung ist, desto höher fällt auch der zu zahlende Anteil am Hausgeld aus.
Verteilerschlüssel nach Miteigentumsanteilen
Der Miteigentumsanteil einer Wohnung spiegelt den prozentualen Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum wider. Dieser Anteil wird bereits bei der Aufteilung des Gebäudes in Wohnungseigentum festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Die Höhe des Miteigentumsanteils richtet sich meist nach der Wohnfläche, kann aber auch andere Faktoren wie Lage oder Ausstattung berücksichtigen.
Anhand der Miteigentumsanteile wird das Hausgeld proportional auf die Eigentümer verteilt. Ein Eigentümer mit einem Miteigentumsanteil von beispielsweise 15% zahlt demnach auch 15% des gesamten Hausgeldes. Diese Verteilung gewährleistet eine gerechte Kostenaufteilung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Abweichende Vereinbarungen für bestimmte Kosten
In besonderen Fällen kann die Eigentümergemeinschaft von der üblichen Verteilung nach Miteigentumsanteilen abweichen und Sonderregelungen für bestimmte Kosten beschließen. Dies ist möglich, wenn einzelne Kostenpunkte nicht alle Eigentümer gleichermaßen betreffen.
Ein Beispiel hierfür sind die Kosten für einen Aufzug. Eigentümer von Wohnungen im Erdgeschoss, die den Aufzug nicht nutzen, können von diesen Kosten ganz oder teilweise befreit werden. Auch bei der Gartenpflege oder der Nutzung gemeinschaftlicher Räume wie einem Waschkeller können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, um die Kosten fair zu verteilen.
Solche Sonderregelungen müssen von der Eigentümerversammlung mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen werden. Sie bieten Flexibilität, um auf die individuellen Gegebenheiten einer Wohnanlage einzugehen und eine möglichst gerechte Verteilung des Hausgeldes zu erreichen.
Welche Kosten sind im Hausgeld enthalten?
Das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung setzt sich aus verschiedenen Kostenbestandteilen zusammen, die für die Instandhaltung und den Betrieb des gemeinschaftlichen Eigentums anfallen. Dabei deckt das Hausgeld sowohl die laufenden Betriebskosten als auch Rücklagen für zukünftige Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen ab.
Kosten für gemeinschaftliche Flächen und Einrichtungen
Ein wesentlicher Teil des Hausgeldes fließt in die Pflege und Wartung von Gemeinschaftsflächen und -einrichtungen. Dazu zählen beispielsweise:
- Aufzug (Wartung, Stromkosten)
- Tiefgarage (Reinigung, Beleuchtung)
- Spielplatz (Instandhaltung, Erneuerung)
- Grünanlagen (Pflege, Bepflanzung)
- Gemeinschaftsräume wie Waschküche oder Fahrradkeller
Versicherungen und Abgaben
Über das Hausgeld werden auch Versicherungen für das Gemeinschaftseigentum abgedeckt, insbesondere die Wohngebäudeversicherung. Diese schützt vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Die Grundsteuer hingegen ist nicht im Hausgeld enthalten und muss von jedem Eigentümer selbst getragen werden.
Reparaturen und Instandhaltung
Ein wichtiger Bestandteil des Hausgeldes ist die Instandhaltungsrücklage. Diese dient dazu, größere Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren, ohne dass eine zusätzliche Sonderumlage erhoben werden muss. Typische Beispiele sind die Erneuerung des Daches, die Sanierung der Fassade oder die Modernisierung der Heizungsanlage. Die Höhe der Rücklage wird von der Eigentümergemeinschaft festgelegt und richtet sich nach dem Alter und Zustand der Immobilie. Bei älteren Gebäuden ist tendenziell mit höheren Instandhaltungskosten zu rechnen als bei Neubauten.
Was ist nicht im Hausgeld enthalten?
Neben den Kosten, die durch das Hausgeld abgedeckt werden, gibt es auch einige individuelle Kosten, die jeder Eigentümer selbst tragen muss. Diese Kosten sind nicht im Hausgeld enthalten und müssen zusätzlich eingeplant werden.
Zu den individuellen Kosten, die nicht im Hausgeld berücksichtigt sind, gehören beispielsweise:
- Renovierung und Instandhaltung der eigenen Wohnung (z.B. Malerarbeiten, Bodenbeläge erneuern, Sanitärinstallationen)
- Modernisierung und Sanierung der Wohnung (z.B. energetische Sanierung, barrierefreier Umbau)
- Strom-, Internet- und Telefonkosten für die eigene Wohnung
- Hausratversicherung für den persönlichen Besitz innerhalb der Wohnung
- Grundsteuer, sofern diese nicht von der Eigentümergemeinschaft zentral gezahlt und umgelegt wird
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für die Instandhaltung und Renovierung der gemeinschaftlichen Bereiche, wie Treppenhaus, Fassade oder Dach, im Hausgeld enthalten sind. Die individuellen Kosten beziehen sich hingegen ausschließlich auf die eigene Wohnung und müssen vom Eigentümer selbst getragen werden.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Eigentümer neben dem Hausgeld auch ausreichend Rücklagen für mögliche Renovierungen oder Reparaturen in der eigenen Wohnung bilden. So können sie sicherstellen, dass sie für anfallende individuelle Kosten gewappnet sind und ihre Wohnung in einem guten Zustand erhalten können.
Hausgeld beim Kauf einer Eigentumswohnung beachten
Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte neben dem Kaufpreis unbedingt auch das monatliche Hausgeld im Blick haben. Ein niedriges Hausgeld kann zwar verlockend sein, birgt aber auch Risiken. Besonders wichtig ist es, die Höhe der Instandhaltungsrücklage zu prüfen, die Teil des Hausgeldes ist.
Höhe der Instandhaltungsrücklage prüfen
Die Instandhaltungsrücklage dient dazu, notwendige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren. Je nach Alter und Zustand der Immobilie können hier hohe Kosten auf die Eigentümer zukommen. Eine gut gefüllte Rücklage gibt mehr Sicherheit, dass bei Bedarf keine zusätzlichen Sonderumlagen beschlossen werden müssen, die den Finanzplan durcheinanderbringen.
Aufschluss über die aktuelle Höhe der Instandhaltungsrücklage geben der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnungen der Eigentümergemeinschaft. Diese Unterlagen sollten potenzielle Käufer unbedingt einsehen und genau prüfen. Auch ein Blick in die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen lohnt sich.
Geplante Maßnahmen an der Immobilie berücksichtigen
Neben der aktuellen Höhe des Hausgeldes und der Instandhaltungsrücklage ist es für die Kaufentscheidung wichtig zu wissen, welche größeren Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in den nächsten Jahren anstehen. Denn diese wirken sich direkt auf die Höhe des Hausgeldes und eventuell notwendige Sonderumlagen aus.
Wenn beispielsweise eine energetische Sanierung oder die Erneuerung des Fahrstuhls geplant sind, kann das erhebliche Kosten verursachen. Auch darüber geben die Protokolle der Eigentümerversammlungen Auskunft. Im Zweifel lohnt es sich, direkt beim Hausverwalter nachzufragen und sich die Lage erklären zu lassen.
Fazit: Käufer einer Eigentumswohnung sollten nicht nur auf ein niedriges Hausgeld achten, sondern auch die Instandhaltungsrücklage und geplante Sanierungen im Blick haben. Sonst kann die Freude über den Wohnungskauf schnell getrübt werden.
Unterschied zwischen Hausgeld und Wohngeld
Obwohl die Begriffe Hausgeld und Wohngeld häufig synonym verwendet werden, gibt es wichtige Unterschiede zwischen den beiden. Hausgeld ist der Betrag, den Wohnungseigentümer monatlich für die gemeinschaftlichen Kosten ihrer Immobilie zahlen müssen. Dazu gehören Betriebskosten, Verwaltungskosten und Beiträge zur Instandhaltungsrücklage. Die Höhe des Hausgeldes richtet sich nach dem Miteigentumsanteil und kann je nach Größe, Lage und Ausstattung der Wohnanlage variieren.
Im Gegensatz dazu ist das Wohngeld ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbstgenutzten Wohneigentums für Bürger mit geringem Einkommen. Es wird von der zuständigen Wohngeldbehörde auf Antrag gewährt und richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miethöhe. Das Wohngeld soll einkommensschwächeren Haushalten helfen, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Während das Hausgeld also eine Verpflichtung für Wohnungseigentümer darstellt, um die laufenden Kosten ihres Gemeinschaftseigentums zu decken, ist das Wohngeld eine soziale Leistung zur Unterstützung bedürftiger Mieter und Eigentümer. Beide Begriffe beziehen sich auf Wohnkosten, haben aber unterschiedliche Funktionen und Zielgruppen.
Es ist wichtig, diese Unterschiede zu kennen, um Missverständnisse zu vermeiden und die eigenen Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer oder Mieter korrekt einzuordnen. Für Fragen zum Hausgeld sollten sich Eigentümer an ihre Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft wenden, während Auskünfte zum Wohngeld bei den zuständigen Behörden eingeholt werden können.
Steuerliche Absetzbarkeit des Hausgeldes
Obwohl das Hausgeld als Ganzes nicht steuerlich absetzbar ist, können bestimmte Bestandteile des Hausgeldes in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen, profitieren dabei von der Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen wie Gartenpflege, Hausmeisterkosten und Reinigungsarbeiten. Bis zu 20% der Kosten, maximal jedoch 4.000 € pro Jahr, können steuerlich berücksichtigt werden.
Auch Handwerkerleistungen, beispielsweise Reparaturen oder Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum, sind steuerlich absetzbar. Hier können 20% der Lohnkosten, bis zu einem Maximalbetrag von 1.200 € jährlich, in der Steuererklärung angegeben werden. Größere Instandhaltungskosten können von selbstnutzenden Eigentümern allerdings nicht direkt steuerlich geltend gemacht werden.
Vermieter haben die Möglichkeit, einen Teil der Hausgeldkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung anzusetzen. Dazu zählen beispielsweise Betriebskosten und Verwaltungskosten. Es ist jedoch zu beachten, dass nur selbst getragene Kosten abgesetzt werden können, nicht aber Kosten, die auf die Mieter umgelegt wurden. Die steuerlich absetzbaren Hausgeldkosten sind in der Anlage V der Steuererklärung unter „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ anzugeben.