Überraschende Tatsache: In Deutschland geben Wohnungseigentümer durchschnittlich 3-4,50 Euro pro Quadratmeter und Monat für das Hausgeld aus. Dieses deckt wichtige Betriebskosten, Gemeinschaftskosten und Rücklagen für die Instandhaltung ab. Doch wie oft muss man eigentlich Hausgeld zahlen und was genau steckt hinter diesem Begriff? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Hausgeld, von der Zusammensetzung über die Verteilung bis hin zu den Zahlungsintervallen.
Als Eigentümer einer Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist man verpflichtet, regelmäßig Hausgeld zu entrichten. Dieses dient dazu, anfallende Betriebskosten für das Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus, Fahrstuhl oder Garten sowie eine Erhaltungsrücklage für zukünftige Reparaturen und Renovierungen abzudecken. Die Hausverwaltung erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan, der von der Eigentümerversammlung beschlossen wird und als Basis für die Berechnung des Hausgeldes dient.
Was ist Hausgeld?
Als Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentumsanlage ist man verpflichtet, regelmäßig Hausgeld zu zahlen. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Hausgeld umfasst die anteiligen Kosten für Instandhaltung, Betrieb, Verwaltung und Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Definition von Hausgeld
Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die für den reibungslosen Ablauf und die Werterhaltung der Immobilie notwendig sind. Dazu gehören unter anderem:
- Instandhaltungsrücklagen für zukünftige Renovierungen oder Sanierungen
- Betriebskosten wie Wasser, Heizung, Strom und Müllentsorgung
- Verwaltungskosten für die Hausverwaltung und Buchführung
- Versicherungsprämien für die Wohngebäudeversicherung
Die genaue Zusammensetzung des Hausgeldes kann von Wohnanlage zu Wohnanlage variieren und wird in der Gemeinschaftsordnung festgelegt. Durchschnittlich liegt das monatliche Hausgeld für Eigentumswohnungen zwischen 2,50 und 4,50 Euro pro Quadratmeter.
Gesetzliche Grundlagen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Das Hausgeld ist gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert und wird dort als Lasten und Kosten bezeichnet. Das WEG regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sowie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Gemäß § 16 Abs. 2 WEG sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Der Verteilungsschlüssel für die Aufteilung des Hausgeldes richtet sich in der Regel nach den Miteigentumsanteilen, kann aber in der Gemeinschaftsordnung auch abweichend geregelt werden.
Die Betriebskosten, die im Hausgeld enthalten sind, werden zudem in der Betriebskostenverordnung näher definiert. Diese unterscheidet zwischen umlagefähigen Kosten, die auf die Mieter umgelegt werden können, und nicht umlagefähigen Kosten, die der Eigentümer selbst tragen muss.
Zusammensetzung des Hausgelds
Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die für die Instandhaltung, den Betrieb und die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft erforderlich sind. Im Wesentlichen besteht das Hausgeld aus umlagefähigen Betriebskosten, nicht umlagefähigen Betriebskosten und der Instandhaltungsrücklage.
Umlagefähige Betriebskosten
Zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen unter anderem:
- Wasserversorgung und Entwässerung
- Heizung und Warmwasserbereitung
- Hausstrom für Gemeinschaftsanlagen
- Müllabfuhr und Straßenreinigung
- Gebäudeversicherungen (z.B. Brandschutzversicherung)
- Hausmeister- und Reinigungsdienste
- Gartenpflege und Winterdienst
- Aufzugswartung und -instandhaltung
Diese Kosten können anteilig auf die Mieter umgelegt werden, sofern die Eigentumswohnung vermietet ist. Laut Studien liegen die umlagefähigen Betriebskosten bei Eigentumswohnungen durchschnittlich 20% bis 30% höher als bei Mietwohnungen.
Nicht umlagefähige Betriebskosten
Nicht umlagefähige Betriebskosten müssen vom Eigentümer selbst getragen werden und dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Verwaltungskosten und Verwalterhonorar
- Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren
- Reparaturen und Instandsetzungen in der Wohnung
- Beiträge zur Instandhaltungsrücklage
- Individuell genutzte Medien wie Kabelfernsehen oder Internet
Diese Kosten können jedoch teilweise als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Eigentumswohnung vermietet ist.
Instandhaltungsrücklagen
Ein wichtiger Bestandteil des Hausgelds ist die Instandhaltungsrücklage, auch Rücklagenbildung genannt. Sie dient dazu, zukünftige Sanierungen, Renovierungen und größere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage richtet sich nach dem Alter und Zustand des Gebäudes und wird von der Eigentümerversammlung beschlossen.
Gemäß der II. Berechnungsverordnung gelten folgende Richtwerte für angemessene jährliche Beiträge zur Instandhaltungsrücklage:
- bis zu 7,10 Euro/m² für Wohnungen bis 22 Jahre
- bis zu 9,00 Euro/m² für Wohnungen ab 22 Jahren
- bis zu 11,50 Euro/m² für Wohnungen ab 32 Jahren
Laut Statistischem Bundesamt lagen die monatlichen Instandhaltungsrücklagen im Jahr 2018 zwischen 0,59 Euro und 1,04 Euro pro Quadratmeter.
Zahlungsintervalle des Hausgelds
Wohnungseigentümer zahlen das Hausgeld in regelmäßigen Abständen, um die laufenden Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums abzudecken. Dabei haben sich zwei gängige Zahlungsintervalle etabliert: die monatliche Vorauszahlung und die jährliche Abrechnung.
Monatliche Vorauszahlungen
In den meisten Fällen wird das Hausgeld monatlich im Voraus an die Hausverwaltung oder WEG-Verwaltung gezahlt. Die Höhe der monatlichen Vorauszahlung richtet sich nach dem Wirtschaftsplan, der von der Verwaltung erstellt und von der Eigentümerversammlung beschlossen wird. Dabei wird das durchschnittliche Hausgeld in Deutschland mit ca. 3 € pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt, kann jedoch je nach Immobilienalter, Ausstattung und Zustand variieren.
Jährliche Abrechnung und mögliche Nachzahlungen oder Rückerstattungen
Am Ende des Wirtschaftsjahres erstellt die Verwaltung eine Jahresabrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Kosten den geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt werden. Wurden die Kosten durch das Hausgeld vollständig gedeckt, erhalten die Eigentümer gegebenenfalls eine Rückerstattung. Waren die monatlichen Vorauszahlungen jedoch zu gering, müssen die Eigentümer eine Nachzahlung leisten.
Die Verwaltung ist verpflichtet, jedem Eigentümer eine detaillierte Aufschlüsselung der Abrechnung mit Einnahmen, Ausgaben und Instandhaltungskosten zukommen zu lassen. Ein zu niedrig angesetztes Hausgeld kann somit zu unerwartet hohen Nachzahlungen führen, während eine zu hoch angesetzte Zahlung eine Rückerstattung zur Folge haben kann.
Für Wohnungseigentümer ist es daher wichtig, die Zahlungsintervalle des Hausgelds und die jährliche Abrechnung im Blick zu behalten, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden und die Kosten für das Gemeinschaftseigentum transparent nachvollziehen zu können.
Wie oft zahlt man Hausgeld?
In den meisten Fällen zahlen Eigentümer das Hausgeld monatlich im Voraus. Der genaue Zahlungsrhythmus für das Hausgeld wird jedoch von der Eigentümergemeinschaft in der Gemeinschaftsordnung festgelegt und kann auch quartalsweise oder jährlich erfolgen. Eine monatliche Hausgeldzahlung hat den Vorteil, dass die finanzielle Belastung gleichmäßig über das Jahr verteilt wird und die Verwaltung einen kontinuierlichen Geldfluss für anfallende Kosten hat.
Die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen für das Hausgeld wird auf Basis des jährlichen Wirtschaftsplans berechnet, den die WEG-Verwaltung erstellt und die Eigentümerversammlung beschließt. Dieser Wirtschaftsplan berücksichtigt alle geplanten Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr, einschließlich der umlagefähigen Betriebskosten, nicht umlagefähigen Kosten und Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage.
Am Jahresende rechnet die Verwaltung die tatsächlich angefallenen Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen ab. Bei zu viel gezahltem Hausgeld erhalten die Eigentümer die Differenz zurück, während sie bei zu wenig gezahltem Hausgeld eine Nachzahlung leisten müssen. Dieser jährliche Abrechnungsprozess stellt sicher, dass jeder Eigentümer entsprechend seiner Miteigentumsanteile und der tatsächlichen Kosten an den Gemeinschaftsausgaben beteiligt wird.
Obwohl die monatliche Vorauszahlung des Hausgelds der häufigste Zahlungsrhythmus ist, können Eigentümergemeinschaften auch andere Intervalle wie vierteljährliche oder jährliche Zahlungen beschließen. Unabhängig vom gewählten Zahlungsrhythmus sind Eigentümer verpflichtet, ihre Beiträge pünktlich zu leisten, um die finanzielle Stabilität der Gemeinschaft zu gewährleisten und geplante Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen durchführen zu können.
Verteilung des Hausgelds auf die Eigentümer
Die Verteilung des Hausgelds auf die einzelnen Eigentümer erfolgt in der Regel anhand der Miteigentumsanteile, die in der Teilungserklärung festgelegt sind. Je größer der Anteil einer Wohnung am Gesamteigentum ist, desto höher fällt auch der zu zahlende Hausgeldanteil aus. Dieser Verteilerschlüssel gewährleistet eine gerechte Aufteilung der Kosten entsprechend der Größe und des Wertes der einzelnen Einheiten.
In manchen Fällen können jedoch in der Gemeinschaftsordnung auch abweichende Verteilerschlüssel für bestimmte Kostenarten festgelegt werden. So ist es beispielsweise möglich, dass Eigentümer im Erdgeschoss von den Kosten für den Aufzug befreit sind, da sie diesen nicht nutzen. Solche Sonderregelungen erfordern allerdings die Zustimmung aller Eigentümer und müssen sorgfältig im Wirtschaftsplan berücksichtigt werden.
Verteilung nach Miteigentumsanteilen
Die Miteigentumsanteile sind der Standardschlüssel für die Verteilung des Hausgelds. Sie spiegeln den prozentualen Anteil jeder Wohnung am Gesamteigentum wider und werden in der Teilungserklärung verbindlich festgeschrieben. Größere Wohnungen oder solche mit besonderen Vorzügen wie Terrassen oder Gärten haben meist höhere Anteile als kleinere Einheiten und tragen somit auch einen größeren Teil der gemeinschaftlichen Kosten.
Verteilerschlüssel für verschiedene Kostenarten
Neben der Aufteilung nach Miteigentumsanteilen können für einzelne Kostenarten wie Heizung, Wasser oder Müllentsorgung auch gesonderte Verteilerschlüssel zum Einsatz kommen. Hierbei werden die tatsächlichen Verbrauchswerte oder Nutzungsintensitäten der Eigentümer berücksichtigt, um eine verursachergerechte Kostenverteilung zu erreichen. Für die Erfassung des Wärmeverbrauchs sind etwa Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler vorgeschrieben, deren Abrechnungsmodalitäten in der Heizkostenverordnung geregelt sind.
Insgesamt zeigt sich, dass die Verteilung des Hausgelds auf die Eigentümer einer Wohnanlage einen komplexen Prozess darstellt, der von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Neben den Miteigentumsanteilen als Grundlage können auch individuelle Vereinbarungen und spezielle Abrechnungsschlüssel zum Tragen kommen, um eine möglichst gerechte Kostenbeteiligung zu gewährleisten.
Festlegung der Hausgeldhöhe
Die Höhe des Hausgeldes wird jährlich auf der Eigentümerversammlung festgelegt. Grundlage dafür ist der Wirtschaftsplan, den die WEG-Verwaltung im Vorfeld erstellt. Dieser Plan enthält eine detaillierte Aufstellung aller erwarteten Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr, einschließlich der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage.
Erstellung des Wirtschaftsplans durch die WEG-Verwaltung
Die WEG-Verwaltung ist für die Erstellung des Wirtschaftsplans verantwortlich. Dabei berücksichtigt sie verschiedene Faktoren wie die zu erwartenden Betriebskosten, notwendige Instandhaltungsmaßnahmen und die allgemeine Preisentwicklung. Ziel ist es, eine möglichst realistische Prognose der Kosten zu erstellen, um die Hausgeldhöhe präzise festlegen zu können.
Beschluss der Eigentümerversammlung
In der jährlichen Eigentümerversammlung wird der von der Verwaltung erstellte Wirtschaftsplan vorgestellt und diskutiert. Anhand der darin enthaltenen Zahlen und der geltenden Verteilerschlüssel wird die Höhe der monatlichen Hausgeld-Vorauszahlungen kalkuliert. Die Eigentümer stimmen dann über den Wirtschaftsplan und die daraus resultierende Hausgeldhöhe ab. Für einen gültigen Beschluss reicht in der Regel eine einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten aus.
Das per Beschlussfassung festgelegte Hausgeld ist für alle Eigentümer verbindlich, unabhängig davon, ob sie der Vorlage in der Versammlung zugestimmt haben oder nicht. Somit wird sichergestellt, dass die Immobilie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um laufende Kosten zu decken und notwendige Instandhaltungen durchzuführen.
Einflussfaktoren auf die Höhe des Hausgelds
Die Höhe des Hausgelds wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, die von Immobilie zu Immobilie variieren können. Dabei spielen insbesondere die Ausstattung und das Alter der Immobilie eine wesentliche Rolle für die anfallenden Kosten und die erforderliche Instandhaltungsrücklage.
Ausstattung und Alter der Immobilie
Neuere Immobilien verfügen oft über eine hochwertigere Ausstattung als ältere Gebäude, was sich auf die Höhe des Hausgelds auswirken kann. Beispielsweise verursachen Aufzüge, Tiefgaragen oder eine zentrale Heizungsanlage zusätzliche Wartungs- und Instandhaltungskosten, die im Hausgeld berücksichtigt werden müssen. Andererseits weisen Neubauten in der Regel einen geringeren Instandhaltungsbedarf auf als Altbauten, so dass hier die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage niedriger ausfallen kann.
Auch der energetische Zustand der Gebäudehülle und der Heizungsanlage beeinflusst die Höhe der Betriebskosten und damit das Hausgeld. Eine gute Wärmedämmung und moderne Heizungstechnik können den Energieverbrauch und die Heizkosten reduzieren, während veraltete Anlagen oft höhere Kosten verursachen.
Geplante Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Neben den laufenden Kosten wirken sich auch anstehende Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf die Höhe des Hausgelds aus. Um größere Reparaturen oder Sanierungen am Gemeinschaftseigentum finanzieren zu können, müssen entsprechende Rücklagen gebildet werden. Je nach Umfang und Dringlichkeit der geplanten Maßnahmen kann eine Erhöhung der Instandhaltungsrücklage und damit des Hausgelds erforderlich sein.
Ebenso können Modernisierungsmaßnahmen, wie die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Aufwertung der Außenanlagen, langfristig zu einem Anstieg des Hausgelds führen. Allerdings tragen solche Investitionen auch dazu bei, den Wert der Immobilie zu erhalten oder sogar zu steigern und den Wohnkomfort für die Eigentümer zu verbessern.
Hausgeld bei vermieteten Eigentumswohnungen
Für Eigentümer von vermieteten Eigentumswohnungen ist es wichtig zu wissen, wie das Hausgeld im Kontext der Vermietung behandelt wird. In der Regel können die umlagefähigen Betriebskosten, die über das Hausgeld abgerechnet werden, im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Voraussetzung dafür ist eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag, die die Betriebskostenumlage regelt.
Umlage von Betriebskosten auf den Mieter
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert, welche Kosten als umlagefähig gelten. Dazu gehören beispielsweise Wasser- und Abwasserkosten, Heizungskosten, Warmwasserkosten und Müllabfuhrgebühren. Im Mietvertrag sollte klar geregelt sein, welche Kosten im Rahmen der Betriebskostenumlage auf den Mieter übertragen werden können. Dabei ist es wichtig, dass die im Mietvertrag festgelegten Umlageschlüssel mit denen in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft übereinstimmen, um eine Unterdeckung beim Eigentümer zu vermeiden.
Anpassung des Mietvertrags an geänderte Umlageschlüssel
Da sich die von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossenen Umlageschlüssel für die Verteilung des Hausgeldes ändern können, empfiehlt es sich, im Mietvertrag eine Öffnungsklausel zu vereinbaren. Diese ermöglicht es dem Vermieter, die Umlageschlüssel im Mietvertrag an geänderte Schlüssel in der Gemeinschaftsordnung anzupassen. So kann sichergestellt werden, dass die Betriebskostenumlage auch bei Änderungen korrekt erfolgt und der Eigentümer keine finanziellen Nachteile erleidet.
Für Eigentümer von vermieteten Eigentumswohnungen ist es ratsam, sich mit den rechtlichen Grundlagen und den spezifischen Regelungen in der Gemeinschaftsordnung vertraut zu machen. Eine sorgfältige Gestaltung des Mietvertrags unter Berücksichtigung der Betriebskostenumlage und möglicher Änderungen der Umlageschlüssel kann dazu beitragen, potenzielle Konflikte zu vermeiden und eine reibungslose Abrechnung des Hausgeldes zu gewährleisten.