Wärmemengenzähler abrechnen: Alles Wichtige

Wärmemengenzähler abrechnen

Können Sie sich vorstellen, wie viel Geld Sie durch eine genaue Heizkosten abrechnung im Jahr 2024 sparen können? Mit Wärmemengenzählern lässt sich ein Einsparungspotenzial von bis zu 30% bei den Heizkosten erzielen. Die präzise Verbrauchserfassung durch diese Geräte bildet die Basis für eine faire und transparente Heizkostenabrechnung.

Wärmemengenzähler, auch als Wärmezähler bekannt, messen den Wärmeverbrauch in Kilowattstunden (kWh) oder Megawattstunden (MWh) und ermöglichen somit eine einfache Ablesung. Durch die kontinuierliche Messung gewährleisten sie eine exakte Erfassung des Verbrauchs innerhalb der Abrechnungsperiode. Die modernen digitalen Modelle punkten zudem mit einer erheblich erleichterten Ablesung dank Funkschnittstelle und vordefinierten Ableseintervallen.

Die Kosten für einen Wärmemengenzähler liegen meist zwischen 100 und 200 Euro, hinzu kommen noch die Montagekosten. Doch diese Investition lohnt sich, denn sie ebnet den Weg für eine verbrauchsabhängige und damit gerechtere Verteilung der Heizkosten. Profitieren Sie von mehr Transparenz und einer präzisen Heizkostenabrechnung mit Wärmemengenzählern im Jahr 2024.

Was sind Wärmemengenzähler?

Wärmemengenzähler, auch als Wärmezähler bezeichnet, sind spezielle Messgeräte, die den individuellen Wärmeverbrauch in Gebäuden mit zentraler Heizungsanlage erfassen. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der verbrauchsgerechten Abrechnung von Heizkosten und tragen somit zur Energieeinsparung und Kostentransparenz bei.

Definition und Funktionsweise

Ein Wärmemengenzähler misst die Wärmemenge, die von einem Heizsystem an einen Raum oder eine Wohnung abgegeben wird. Die Funktionsweise basiert auf der Erfassung von zwei Parametern: dem Durchfluss des Heizwassers und der Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf. Dazu verfügt der Wärmemengenzähler über einen Durchflusssensor und zwei Temperaturfühler. Das integrierte Rechenwerk ermittelt anhand dieser Messwerte die verbrauchte Wärmemenge in Kilowatt- oder Megawattstunden.

Unterschied zu Heizkostenverteilern

Im Gegensatz zu Heizkostenverteilern, die lediglich eine Verteilung der Heizkosten auf Basis von Verbrauchseinheiten ermöglichen, liefern Wärmemengenzähler exakte Messwerte in physikalischen Einheiten. Während Heizkostenverteiler oft als Verdunstungsröhrchen ausgeführt sind und nur eine ungefähre Verbrauchserfassung erlauben, geben Wärmemengenzähler den tatsächlichen Wärmeverbrauch präzise an. Dadurch wird eine wesentlich genauere und gerechtere Abrechnung der Heizkosten gewährleistet.

Insbesondere bei Heizsystemen wie Fußbodenheizungen oder Klimaanlagen sind Wärmemengenzähler unverzichtbar, da Heizkostenverteiler hier keine zuverlässigen Ergebnisse liefern können. Zudem sind Wärmemengenzähler seit der Novellierung der Heizkostenverordnung im Jahr 2013 für die Erfassung der Wärmemenge bei zentralen Warmwasserversorgungsanlagen vorgeschrieben.

Aufbau eines Wärmemengenzählers

Ein Wärmemengenzähler ist ein komplexes Messgerät, das aus verschiedenen Komponenten besteht, um den Verbrauch thermischer Energie präzise zu erfassen. Die drei Hauptbestandteile sind der Durchflusssensor, die Temperaturfühler und das Rechenwerk.

Komponenten: Durchflusssensor, Temperaturfühler, Rechenwerk

Der Durchflusssensor misst das Volumen des durchströmenden Wassers. Je nach Technologie kommen hier mechanische Flügelradzähler oder elektronische Ultraschallsensoren zum Einsatz. Die Temperaturfühler messen die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf. Das Rechenwerk verarbeitet die Daten von Durchflusssensor und Temperaturfühlern, um daraus die verbrauchte Wärmemenge zu berechnen. Die gemessene Energie wird typischerweise in Gigajoule (GJ) oder Megawattstunden (MWh) angegeben.

Kompaktwärmezähler vs. Verbund-Wärmemengenzähler

Es gibt zwei gängige Bauformen von Wärmemengenzählern: Kompaktwärmezähler und Verbund-Wärmemengenzähler. Bei Kompaktwärmezählern sind alle Komponenten – Durchflusssensor, Temperaturfühler und Rechenwerk – in einem einzigen Gehäuse integriert. Diese kompakte Bauweise erleichtert die Installation und reduziert den Verkabelungsaufwand. Verbund-Wärmemengenzähler hingegen haben ein separates Rechenwerk, das über Kabel oder Funk mit dem Volumenmessteil verbunden ist. Diese Variante bietet mehr Flexibilität bei der Platzierung der Komponenten und ermöglicht den Einsatz abnehmbarer Rechenwerke zur einfacheren Wartung. Moderne Wärmemengenzähler sind vielfältig und anpassungsfähig an unterschiedliche Anforderungen in der Verbrauchsmessung.

Einbau und Installation

Der fachgerechte Einbau eines Wärmemengenzählers erfordert die Expertise eines qualifizierten Fachbetriebs. Die korrekte Installation ist entscheidend für die präzise Erfassung des Wärmeverbrauchs und die verbrauchsgerechte Abrechnung der Heizkosten. Dabei sind einige wichtige Aspekte zu beachten, um eine reibungslose Funktionsweise des Zählers zu gewährleisten.

Fachgerechte Montage durch Experten

Die Montage eines Wärmemengenzählers sollte ausschließlich von geschulten Fachkräften durchgeführt werden. Ein erfahrener Installateur verfügt über das notwendige Know-how, um den Zähler gemäß den Herstellervorgaben und den geltenden Normen einzubauen. Dabei ist auf die richtige Positionierung und Ausrichtung des Geräts zu achten, um eine präzise Messung sicherzustellen.

In der Regel wird der Wärmemengenzähler im Rücklauf der Heizungsanlage installiert, wo die Temperatur niedriger ist als im Vorlauf. Durch die Platzierung im kälteren Bereich wird die Langlebigkeit des Zählers erhöht und die Messgenauigkeit verbessert. Der Fachbetrieb stellt sicher, dass der Einbauort den Anforderungen entspricht und keine Störfaktoren die Messung beeinträchtigen.

Wichtige Aspekte beim Einbau

Beim Einbau eines Wärmemengenzählers sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, um eine zuverlässige Funktionsweise zu gewährleisten:

  • Die korrekte Dimensionierung des Zählers in Bezug auf den Volumenstrom ist entscheidend. Der Installateur wählt die passende Größe des Durchflusssensors entsprechend der maximalen Durchflussmenge der Heizungsanlage aus.
  • Die Temperaturfühler müssen im gleichen Heizkreislauf installiert werden wie der Wärmemengenzähler selbst. Eine abweichende Platzierung kann zu Messfehlern führen.
  • Die Fließrichtung des Heizungswassers muss bei der Installation beachtet werden. Der Zähler ist entsprechend der Pfeilmarkierung einzubauen, um eine korrekte Messung sicherzustellen.
  • Die Kompatibilität zwischen dem Rechenwerk und den verwendeten Sensoren ist zu überprüfen. Nur zueinander passende Komponenten gewährleisten eine einwandfreie Funktion des Wärmemengenzählers.
  • Der Einbauort sollte frei von Störfaktoren wie Bögen, T-Stücken oder Querschnittsänderungen sein. Eine gerade Rohrstrecke vor und nach dem Zähler verbessert die Messgenauigkeit.

Nach erfolgter Installation wird die Heizungsanlage langsam befüllt und in Betrieb genommen. Ein zu schnelles Befüllen kann zu Druckschlägen führen, die den Wärmemengenzähler beschädigen können. Der Fachbetrieb stellt sicher, dass die Inbetriebnahme sachgemäß erfolgt und der Zähler ordnungsgemäß funktioniert.

Durch die fachgerechte Montage und die Beachtung der wichtigen Einbauaspekte wird die Grundlage für eine präzise Verbrauchserfassung und eine gerechte Heizkostenabrechnung geschaffen. Eigentümer und Mieter profitieren gleichermaßen von einem korrekt installierten Wärmemengenzähler, der zuverlässige Messwerte liefert.

Wie wird ein Wärmemengenzähler abgerechnet?

Die Ablesung Wärmemengenzähler erfolgt in regelmäßigen Abständen, um die Verbrauchswerte für die Heizkostenabrechnung zu ermitteln. Dabei werden die Zählerstände zu Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums notiert und die Differenz ergibt den Verbrauch in diesem Zeitraum.

Die abgelesenen Werte in Kilowattstunden (kWh) oder Megawattstunden (MWh) bilden die Basis für die Berechnung der anteiligen Heizkosten. Hierfür werden zunächst die Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser ermittelt, die sich aus den Betriebskosten wie Brennstoffkosten, Wartung und Instandhaltung zusammensetzen.

Ein Teil dieser Kosten, meist 30-50%, wird als Grundkosten gleichmäßig nach Wohnfläche auf alle Nutzer verteilt. Die restlichen Kosten werden anhand der von den Wärmemengenzählern erfassten Verbrauchsanteile individuell abgerechnet. Dazu ein Beispiel:

  • Gesamter Gasverbrauch im Abrechnungsjahr: 5000 m³ (ca. 5000 Euro)
  • 30% der Heizkosten (1500 Euro) werden nach Wohnfläche verteilt
  • 70% der Heizkosten (3500 Euro) werden nach Verbrauch verteilt
  • Gesamtverbrauch laut Wärmemengenzähler: 25000 kWh
  • Verteilung nach Verbrauch: Whg. 1 (12%), Whg. 2 (8%), Whg. 3 (16%), Whg. 4 (24%), Whg. 5 (40%)

Anhand dieser Daten lässt sich für jede Wohnung der individuelle Kostenanteil berechnen. Bei der Heizkostenabrechnung ist auf die korrekte Erfassung der Zählerstände zu achten. Messfehler können zu einer fehlerhaften Verteilung führen und müssen daher korrigiert werden.

Fernablesbare Wärmemengenzähler

Moderne Wärmemengenzähler sind oft fernablesbar und übermitteln ihre Daten digital an den Vermieter oder die Abrechnungsfirma. Dies erleichtert die Ablesung und reduziert Fehlerquellen. Zudem lässt sich der Verbrauch unterjährig überwachen und Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt werden.

Die Fernablesbarkeit ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden, da die Geräte mit entsprechender Funktechnik ausgestattet sein müssen. Diese Kosten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Insgesamt ermöglichen Wärmemengenzähler eine verbrauchsgerechte und transparente Abrechnung der Heizkosten.

Vorteile von Wärmemengenzählern

Wärmemengenzähler bieten gegenüber anderen Erfassungsmethoden wie Heizkostenverteilern einige entscheidende Vorteile. Durch die präzise Messung der verbrauchten Wärmemenge in physikalischen Einheiten wie Kilowattstunden, Megawattstunden oder Kilojoule ermöglichen sie eine wesentlich genauere und verbrauchsgerechtere Abrechnung der Heizkosten.

Genaue und verbrauchsgerechte Abrechnung

Mit einem Anteil von 50 bis 70 Prozent werden die Heizkosten bei Verwendung von Wärmemengenzählern nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Dies stellt sicher, dass jeder Mieter oder Eigentümer nur für die Wärmemenge zahlt, die er tatsächlich verbraucht hat. Der restliche Anteil der Heizkosten wird in der Regel proportional zur Wohnfläche verteilt.

Transparenz für Mieter

Ein weiterer Vorteil von Wärmemengenzählern liegt in der erhöhten Transparenz für die Mieter. Die Zählerwerte sind jederzeit einsehbar und die Verbrauchserfassung ist nachvollziehbar. Mieter haben sogar das Recht, die Heizkosten um 15 Prozent zu kürzen, wenn keine verbrauchsabhängige Abrechnung für Warmwasser und Heizkosten erfolgt.

Fernablesbarkeit und Digitalisierung

Viele moderne Wärmemengenzähler sind mittlerweile fernablesbar, was den Aufwand für die Datenerfassung deutlich reduziert. Im Zuge der Digitalisierung gibt es auch Modelle, die ihre Daten per Funk oder Internet übertragen und so eine kontinuierliche Verbrauchskontrolle und eine vereinfachte Abrechnung ermöglichen. Die Novellierung der Heizkostenverordnung verlangt ab Dezember 2021, dass alle Wärme- und Warmwassermessgeräte über Walk-By- oder Drive-By-Technologie aus der Ferne ablesbar sein müssen. Bestehende Geräte sollen bis Ende 2026 entsprechend angepasst oder ausgetauscht werden.

Einsatzgebiete und Sinnhaftigkeit

Wärmemengenzähler haben ein breites Einsatzspektrum und sind in vielen Situationen sinnvoll, wo eine genaue Erfassung des Heizenergieverbrauchs notwendig ist. Ob in Gebäuden mit Fernwärmeanschluss, bei Mischnutzung durch Gewerbe und Wohneinheiten oder bei speziellen Heizsystemen wie Fußbodenheizungen – Wärmemengenzähler liefern präzise Verbrauchsdaten.

Fernwärme und Mischnutzung

Bei Gebäuden, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind, ist der Einsatz von Wärmemengenzählern unerlässlich. Nur so kann der individuelle Verbrauch jeder Nutzeinheit exakt erfasst und abgerechnet werden. Auch bei Immobilien mit gemischter Nutzung, etwa durch Gewerbe- und Wohneinheiten, ermöglichen Wärmemengenzähler eine gerechte Aufteilung der Heizkosten.

Fußboden- und Flächenheizungen

Herkömmliche Heizkostenverteiler, die an Heizkörpern angebracht werden, sind bei Fußbodenheizungen und anderen Flächenheizungen nicht einsetzbar. Hier kommen Wärmemengenzähler zum Einsatz, die den Energieverbrauch direkt im Heizkreislauf messen. Auch für die Ermittlung des solaren Ertrags von Solarthermieanlagen sind Wärmemengenzähler die Methode der Wahl.

In Wohngebäuden, bei denen alle Heizkörper einer Wohnung über einen gemeinsamen Heizstrang versorgt werden, ist oft der Einsatz eines zentralen Wärmemengenzählers praktikabler als die Installation einzelner Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper. So lässt sich der Gesamtverbrauch der Wohnung einfach und zuverlässig erfassen.

Kosten und Umlagefähigkeit

Die Kosten für Wärmemengenzähler setzen sich aus den Anschaffungskosten und den laufenden Betriebskosten zusammen. Die Höhe der Kosten hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie der Bauart und Leistungsklasse des Zählers sowie der Art der Installation. Für Einfamilienhäuser oder einzelne Wohnungen ist in der Regel mit Preisen zwischen 100 und 300 Euro pro Gerät zuzüglich Montage zu rechnen.

Seit 1981 besteht gemäß § 4 der Heizkostenverordnung die Pflicht für Gebäudeeigentümer, Erfassungsgeräte für Heizung und Warmwasser zu installieren. In den neuen Bundesländern gilt diese Verbrauchserfassungspflicht seit dem 1. Januar 1996. Heutzutage werden die meisten Wärme-, Heizkosten- und Wasserzähler von Gebäudeeigentümern und Eigentümergemeinschaften gemietet, anstatt gekauft.

Anschaffungs- und Installationskosten

Beim Kauf von Wärmemengenzählern fallen einmalige Anschaffungskosten an. Diese Kosten sind grundsätzlich keine umlagefähigen Betriebskosten. Allerdings können die Kosten für den Kauf von Wärmemengenzählern nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe durch eine Erhöhung der Jahresmiete um maximal 11% der aufgewendeten Kosten je Wohnung umgelegt werden.

Die Installation der Zähler erfolgt durch Fachexperten und verursacht zusätzliche Kosten. Bei gemieteten Zählern sind die Installationskosten in der Regel in den laufenden Mietkosten enthalten.

Mietrechtliche Aspekte zur Kostenumlage

Werden die Wärmemengenzähler vom Vermieter oder Eigentümer angemietet, können die laufenden Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies mietvertraglich vereinbart ist. Zu den umlagefähigen Kosten gehören:

  • Mietkosten für Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler
  • Wartungs- und Eichkosten
  • Kosten für Ablesung, Austausch nach Ablauf der Eichfrist und Erstellung der Heizkostenabrechnung

Bei der Miete von Warmwasser- und Heizungsverbrauchsmesseinrichtungen im Neubau ist die Umlage gemäß §§ 7 (2) und 8 (2) der Heizkostenverordnung möglich. Für den frei finanzierten Wohnungsbau besteht allerdings eine Lücke im Mietrecht bezüglich der Miete von Erfassungsgeräten für Kaltwasserzähler. Hier empfiehlt es sich, Zustimmungsverfahren durchzuführen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die Umlage der Mietkosten zu gewährleisten.

In Fällen, in denen die Mehrheit der Mieter der Anmietung von Wärmezählern widerspricht, bleiben die Kosten dem Vermieter allein überlassen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist können die Kosten für die Zählermiete jedoch über die Betriebskosten in die Heizkostenabrechnung einfließen und auf die Mieter umgelegt werden.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Basis für die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizkosten bildet die Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Diese Verordnung existiert bereits seit den 1980er Jahren und wurde seitdem kontinuierlich an neue Anforderungen und technologische Entwicklungen angepasst. Die HeizkostenV legt fest, dass in Gebäuden mit zentraler Heizungsanlage der individuelle Wärmeverbrauch erfasst und abgerechnet werden muss.

Die aktuelle Fassung der Heizkostenverordnung schreibt vor, dass mindestens 50% und höchstens 70% der Heizkosten anhand des gemessenen Verbrauchs auf die einzelnen Nutzer verteilt werden müssen. Dadurch soll ein Anreiz zum Energiesparen geschaffen und eine gerechte Kostenumlage gewährleistet werden. Zur Ermittlung des Wärmeverbrauchs sind Messgeräte wie Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler einzusetzen, die den eichrechtlichen Vorgaben entsprechen müssen.

Pflicht zum Einsatz von Wärmemengenzählern

In bestimmten Fällen, insbesondere bei sogenannten Verbundanlagen nach §9 HeizkostenV, ist der Einsatz von Wärmemengenzählern sogar verpflichtend. Dies trifft beispielsweise zu, wenn die Heizungsanlage gleichzeitig zur zentralen Warmwasserbereitung dient oder sowohl Wohn- als auch Gewerbeeinheiten mit Wärme versorgt. Durch die Installation von Wärmemengenzählern kann der Verbrauch in diesen Konstellationen präzise erfasst und verbrauchsgerecht abgerechnet werden.

Mietrechtliche Aspekte

Aus mietrechtlicher Sicht sind Vermieter verpflichtet, die Vorgaben der Heizkostenverordnung umzusetzen und die Heizkosten entsprechend den gemessenen Verbräuchen auf die Mieter umzulegen. Kommen Vermieter dieser Pflicht nicht nach, haben Mieter das Recht, ihre Zahlungen um bis zu 3% zu kürzen. Die Kosten für die Anschaffung und Installation der erforderlichen Messgeräte können grundsätzlich als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies mietvertraglich vereinbart ist.

FAQ

Was ist ein Wärmemengenzähler und wie funktioniert er?

Ein Wärmemengenzähler ist ein Messgerät zur Erfassung des Wärmeverbrauchs. Er misst sowohl das Volumen des durchlaufenden Wassers als auch die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf. Daraus errechnet er die Wärmemenge in physikalischen Einheiten wie kWh oder MWh.

Wie unterscheiden sich Wärmemengenzähler von Heizkostenverteilern?

Im Gegensatz zu Heizkostenverteilern, die oft nur eine ungefähre Verbrauchserfassung erlauben, geben Wärmemengenzähler den Verbrauch präzise in physikalischen Einheiten an. Dies ermöglicht eine genauere und transparentere Abrechnung.

Welche Komponenten hat ein Wärmemengenzähler?

Ein Wärmemengenzähler besteht aus einem Durchflusssensor zur Erfassung des Wasservolumens, Temperaturfühlern zur Messung der Vor- und Rücklauftemperatur sowie einem Rechenwerk, das daraus die Wärmemenge errechnet.

Wie erfolgt der fachgerechte Einbau eines Wärmemengenzählers?

Der Einbau sollte durch eine Fachperson erfolgen. Wichtig sind die korrekte Einbauhöhe und Position, die Anpassung des Volumenstrommessers an die Durchflussmenge, die richtige Installation der Temperaturfühler sowie die Vermeidung von ungünstigen Einbauorten.

Wie werden die Verbrauchswerte eines Wärmemengenzählers abgelesen?

Der Verbrauch kann entweder direkt am Gerätedisplay oder bei fernablesbaren Modellen aus der Ferne abgelesen werden. Die Ablesewerte allein geben aber noch keinen Aufschluss über die tatsächlichen Kosten. Diese werden erst in der Heizkostenabrechnung ermittelt.

Welche Vorteile bieten Wärmemengenzähler gegenüber Heizkostenverteilern?

Wärmemengenzähler ermöglichen durch die präzise Messung eine genauere und verbrauchsgerechtere Abrechnung. Für Mieter erhöht sich die Transparenz, da die Zählerwerte jederzeit einsehbar sind. Viele moderne Geräte sind zudem fernablesbar und digitalisierbar.

Wann ist der Einsatz von Wärmemengenzählern sinnvoll?

Wärmemengenzähler sind immer dann sinnvoll, wenn eine exakte Verbrauchserfassung nötig ist, z.B. bei Fernwärmeanschlüssen, Mischnutzung durch Gewerbe und Wohneinheiten, Fußboden- und Flächenheizungen oder zur Ertragsermittlung von Solarthermieanlagen.

Welche Kosten fallen für Wärmemengenzähler an und sind diese umlagefähig?

Die Kosten hängen von Bauart und Leistungsklasse ab. Für Wohnungen liegen sie meist zwischen 100-300 Euro pro Gerät plus Montage. Mietrechtlich umlagefähig sind die laufenden Kosten für Miete, Wartung, Eichung, Ablesung und Abrechnung, nicht aber die Anschaffungskosten.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für Wärmemengenzähler?

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass der Wärmeverbrauch in Mietgebäuden zu 50-70% verbrauchsabhängig mit geeichten Messgeräten wie Wärmemengenzählern abzurechnen ist. Bei bestimmten Verbundanlagen sind Wärmemengenzähler sogar Pflicht.

Wie oft müssen Wärmemengenzähler ausgetauscht werden?

Wärmemengenzähler unterliegen dem Eichrecht. Nach Ablauf der Eichfrist von 5 Jahren müssen sie ausgetauscht oder nachgeeicht werden, um weiterhin für eine rechtskonforme Abrechnung genutzt werden zu können.