Vermieter haben kein generelles Besichtigungsrecht für vermietete Wohnungen. Laut Grundgesetz ist die Wohnung unverletzlich, und das Hausrecht liegt beim Mieter. Ausnahmen gibt es bei Kündigungen, Reparaturen oder Neuvermietungen.
Wohnungsbesichtigungen müssen schriftlich angekündigt werden. Der Zeitrahmen variiert von 24 Stunden bis zu zwei Wochen. Besichtigungen dürfen nur an Werktagen stattfinden.
Regelmäßige Routinekontrollen sind nicht erlaubt. Eine Überprüfung alle fünf Jahre gilt als akzeptabel.
Das Mietrecht schützt die Privatsphäre des Mieters. Unberechtigt verweigerte Besichtigungen können zu Abmahnungen oder Kündigungen führen. Im Notfall darf der Vermieter ohne Zustimmung die Wohnung betreten.
Dieser Artikel erklärt die Rechte und Pflichten beim Zutrittsrecht. Er zeigt, wann Vermieter die Wohnung betreten dürfen.
Wichtige Erkenntnisse
- Vermieter haben kein generelles Besichtigungsrecht, benötigen aber Zugang bei berechtigtem Interesse
- Besichtigungen müssen schriftlich angekündigt werden und Mieterinteressen berücksichtigen
- Zeitrahmen für Ankündigungen variiert je nach Anlass (24 Stunden bis 2 Wochen)
- Unberechtigt verweigerte Besichtigungen können zur Abmahnung oder Kündigung führen
- Im Notfall darf der Vermieter die Wohnung auch ohne Zustimmung betreten
Kein generelles Besichtigungsrecht für Vermieter
Vermieter haben kein generelles Besichtigungsrecht für ihre vermieteten Wohnungen. Das Grundgesetz schützt die Privatsphäre der Mieter. Mieter entscheiden selbst, wer ihre Wohnung betreten darf.
Der Bundesgerichtshof urteilte am 04.06.2014 (Az. VIII ZR 289/13) dazu. Vermieter brauchen sachliche Gründe und ein berechtigtes Interesse für den Zugang. Ohne konkreten Anlass gibt es kein Besichtigungsrecht.
Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung
Laut Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist die eigene Wohnung unverletzlich. Dies schützt die Privatsphäre der Mieter. Vermieter dürfen nur mit Einwilligung oder bei berechtigtem Anlass eintreten.
Klauseln im Mietvertrag zum regelmäßigen Zutritt unwirksam
Manche Mietverträge erlauben Vermietern regelmäßige Besichtigungen ohne Grund. Solche Klauseln sind laut § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam. Sie benachteiligen Mieter unangemessen und verletzen die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Rechtliche Grundlage | Bedeutung für das Besichtigungsrecht |
---|---|
Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz (GG) | Die eigene Wohnung gilt als unverletzlich und schützt die Privatsphäre der Mieter. |
Urteil vom 04.06.2014 (Az. VIII ZR 289/13) | Vermieter haben kein generelles Besichtigungsrecht ohne konkreten Anlass. |
§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB | Klauseln im Mietvertrag, die dem Vermieter regelmäßigen Zutritt ohne besonderen Grund gewähren, sind unwirksam. |
Vermieter dürfen Mietwohnungen nicht beliebig betreten oder besichtigen. Sie brauchen einen konkreten, berechtigten Anlass und müssen Mieter rechtzeitig informieren. Mieter können den Zutritt verweigern, um ihre Privatsphäre zu schützen.
Berechtigte Interessen des Vermieters für Wohnungsbesichtigung
Der Schutz der Wohnung ist wichtig. Trotzdem gibt es Fälle, in denen der Vermieter die Immobilie besichtigen darf. Dafür braucht er einen guten Grund.
Das Zutrittsrecht muss gerechtfertigt sein. Der Vermieter kann nicht einfach so in die Wohnung kommen.
Sachliche Gründe für Zutritt erforderlich
Der Vermieter braucht einen triftigen Grund für den Zutritt. Das können nötige Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten sein. Auch der Verdacht auf vertragswidrige Nutzung kann ein Grund sein.
Beispiele für berechtigte Besichtigungsanlässe
Es gibt verschiedene Gründe für eine Wohnungsbesichtigung. Hier sind einige Beispiele:
- Geplante Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
- Notwendige Reparaturen oder Schäden
- Ablesen von Zählern für die Betriebskostenabrechnung
- Vermessung der Wohnfläche
- Begründeter Verdacht einer nicht vertragsgemäßen Nutzung
- Besichtigungen im Rahmen der Neu- oder Wiedervermietung
- Besichtigungen vor dem Verkauf der Immobilie
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter berechtigt ist, die Wohnung in angemessenen Abständen zu besichtigen, um sich von ihrem Zustand zu überzeugen und eventuelle Schäden oder Instandhaltungsbedarf festzustellen.
Der Mieter muss Besichtigungen erlauben, wenn es einen guten Grund gibt. Der Vermieter muss die Besichtigung rechtzeitig ankündigen. Er sollte die Privatsphäre des Mieters respektieren.
Besichtigungsanlass | Häufigkeit | Dauer |
---|---|---|
Instandhaltung und Reparaturen | Nach Bedarf | Je nach Umfang der Arbeiten |
Betriebskostenabrechnung | Jährlich | Kurz, nur zum Ablesen der Zähler |
Neu- oder Wiedervermietung | Nach Kündigung des Mietverhältnisses | ca. 30 Minuten pro Besichtigung |
Verkauf der Immobilie | Während des Verkaufsprozesses | ca. 30-60 Minuten pro Besichtigung |
Darf der Mieter dem Vermieter den Zutritt verweigern?
Mieter haben das Recht, ihre Wohnung zu schützen. Sie können dem Vermieter den Zutritt verwehren. Dennoch gibt es Ausnahmen, in denen der Mieter eine Besichtigung erlauben muss.
Zutritt nur bei konkretem Anlass gestattet
Der Vermieter darf die Wohnung nur bei triftigem Grund betreten. Dazu gehören Reparaturen, Modernisierungen oder Immobilienverkauf. Auch bei Notfällen wie Wasserrohrbruch oder Brand ist Zutritt erlaubt.
Anlass | Zutrittsrecht des Vermieters |
---|---|
Reparaturen | Ja, nach Ankündigung |
Modernisierungen | Ja, mit 3-monatiger Vorankündigung |
Veräußerung | Ja, nach Absprache mit Mieter |
Gefahrenlage | Ja, auch ohne Ankündigung |
Mieter muss berechtigtes Interesse des Vermieters dulden
Bei berechtigtem Interesse muss der Mieter eine Besichtigung zulassen. Dies gilt für Eigentümerpflichten wie Instandhaltung oder Neuvermietung nach Kündigung.
§ 555a BGB gibt dem Vermieter das Recht, die Wohnung des Mieters für Erhaltungsmaßnahmen zu betreten und dies anzukündigen.
Hartnäckige Zutrittsverweigerung kann zu Abmahnung oder Kündigung führen. Der Vermieter kann sein Recht gerichtlich durchsetzen.
Allerdings scheitern Vermieter oft vor Gericht, wenn sie ohne triftigen Grund Zutritt verlangen. Das zeigt die Praxis in 100% der Fälle.
Voraussetzungen für rechtmäßige Besichtigung durch Vermieter
Für eine rechtmäßige Wohnungsbesichtigung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese schützen die Privatsphäre des Mieters. Zudem verhindern sie, dass der Vermieter sein Recht willkürlich ausübt.
Rechtzeitige Ankündigung des Besichtigungstermins
Der Vermieter muss den Termin rechtzeitig ankündigen. Die Frist hängt vom Grund der Besichtigung ab.
Bei dringenden Fällen reichen 24 Stunden bis drei Tage. Für Nachmieter oder Kaufinteressenten gilt eine Woche Vorlauf.
Weniger eilige Anlässe erfordern bis zu zwei Wochen Ankündigung.
- Bei dringenden Maßnahmen wie Mängelbeseitigung oder Ablesung von Messgeräten genügt laut Gerichtsurteilen eine Frist von 24 Stunden bis zu drei Tagen.
- Für Besichtigungen durch potenzielle Nachmieter oder Kaufinteressenten müssen Mieter eine Ankündigung von mindestens einer Woche akzeptieren.
- Längere Ankündigungsfristen von bis zu zwei Wochen gelten bei weniger zeitkritischen Anlässen wie geplanten Modernisierungsmaßnahmen.
Angabe des Grundes für die Besichtigung
Der Vermieter muss den Grund für die Besichtigung nennen. Ein berechtigtes Interesse ist Voraussetzung für den Zugang.
Mögliche Gründe sind Eigentümerwechsel, Nachmietersuche oder Überprüfung des Wohnungszustands. Auch Reparaturen oder Modernisierungen können Anlässe sein.
- Eigentümerwechsel oder geplanter Verkauf der Immobilie
- Besichtigung durch potenzielle Nachmieter bei Kündigung des Mietverhältnisses
- Überprüfung des Zustands der Wohnung bei vermutetem vertragswidrigem Gebrauch
- Notwendige Mängelbeseitigung oder Modernisierungsmaßnahmen
- Ablesung von Mess- und Zählerständen
Benennung weiterer Personen, die an der Besichtigung teilnehmen
Der Vermieter muss weitere Teilnehmer der Besichtigung nennen. Dazu können Handwerker, Gutachter oder Kaufinteressenten gehören.
Diese Information ermöglicht dem Mieter, sich vorzubereiten.
Eine Wohnungsbesichtigung muss immer unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Der Vermieter darf die Privatsphäre des Mieters nur so weit beeinträchtigen, wie es der Anlass der Besichtigung erfordert.
Besichtigungsanlass | Ankündigungsfrist | Zulässige Personen |
---|---|---|
Mängelbeseitigung | 24 Stunden bis 3 Tage | Vermieter, Handwerker |
Ablesung Messgeräte | 3 bis 7 Tage | Vermieter, Energieversorger |
Neuvermietung | 7 bis 14 Tage | Vermieter, Mietinteressenten |
Verkauf Immobilie | 14 Tage | Vermieter, Kaufinteressenten, Gutachter |
Umfang des Zutrittsrechts des Vermieters
Das Zutrittsrecht des Vermieters ist begrenzt. Es gilt nur für Räume, die vom Besichtigungsgrund betroffen sind. Der Umfang muss dem Anlass angemessen sein.
Bei einem Wasserschaden im Bad darf der Vermieter nur diesen Raum betreten. Er hat kein Recht, andere Zimmer zu inspizieren oder Schränke zu öffnen.
Auch bei Renovierungen oder Modernisierungen gilt das Zutrittsrecht nur für betroffene Räume. Eine komplette Wohnungsinspektion ist nicht erlaubt. Dies trifft auch auf Besichtigungen für Verkauf oder Neuvermietung zu.
Beschränkung auf Räume, die vom Besichtigungsgrund erfasst sind
Der Vermieter darf nur Räume betreten, die direkt mit dem Besichtigungsgrund zusammenhängen. Eine allgemeine Inspektion der ganzen Wohnung ist nicht zulässig.
BGH Urteil vom 4.6.2014 (VIII ZR 289/13): Eine formularmäßige Zutrittsklausel im Mietvertrag kann unwirksam sein, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligt.
Fotos der Wohnung sind nur mit Erlaubnis des Mieters erlaubt. Ausnahmen gelten zur Dokumentation von Mängeln oder Schäden. Dabei muss der Vermieter die Persönlichkeitsrechte des Mieters beachten.
Besichtigungsgrund | Betroffene Räume | Zulässigkeit des Zutritts |
---|---|---|
Wasserschaden im Bad | Badezimmer | Ja, beschränkt auf das Bad |
Routinekontrolle des Allgemeinzustands | Gesamte Wohnung | Nein, kein sachlicher Grund |
Besichtigung vor geplantem Verkauf | Räume, die besichtigt werden müssen | Ja, aber beschränkt auf relevante Räume |
Zählerablesung | Raum, in dem sich die Zähler befinden | Ja, auch durch Beauftragte des Vermieters |
Das Zutrittsrecht des Vermieters ist immer auf den Besichtigungsgrund beschränkt. Es gibt keine pauschale Zugangsbefugnis für die ganze Wohnung. Der Vermieter muss die Privatsphäre des Mieters respektieren.
Ankündigungsfristen für Wohnungsbesichtigungen
Es gibt keine gesetzlichen Ankündigungsfristen für Wohnungsbesichtigungen. Stattdessen haben sich in der Praxis Richtwerte etabliert. Diese richten sich nach der Lebenssituation des Mieters und dem Anlass der Besichtigung.
Vermieter müssen Mieter rechtzeitig über Besichtigungstermine informieren. Dabei sollten sie die privaten und beruflichen Belange der Bewohner beachten. Eine gute Kommunikation ist hier entscheidend.
Unterschiedliche Fristen je nach Anlass und Lebenssituation des Mieters
Berufstätige Mieter brauchen mindestens 3-4 Werktage Vorlauf für eine Wohnungsbesichtigung. Nicht Berufstätige sollten spätestens 24 Stunden vorher informiert werden. Für Miet- oder Kaufinteressenten ist eine Frist von 14 Tagen üblich.
Diese längere Frist gibt Mietern Zeit zur Vorbereitung. Sie können ihre Wohnung in einen präsentablen Zustand bringen. Das schafft eine angenehme Atmosphäre für alle Beteiligten.
Orientierung an Richtwerten aus der Rechtsprechung
Gerichte haben Richtwerte für zumutbare Besichtigungen festgelegt. Als angemessen gelten ein bis zwei Termine pro Woche für 2-3 Stunden. Alternativ sind drei Besichtigungen pro Monat zwischen 19 und 20 Uhr für 30-45 Minuten okay.
Vermieter sollten diese Richtwerte beachten. So können sie Konflikte mit ihren Mietern vermeiden. Eine gute Planung fördert ein harmonisches Mietverhältnis.
Anlass der Besichtigung | Übliche Ankündigungsfrist |
---|---|
Besichtigung bei berufstätigen Mietern | Mindestens 3-4 Werktage |
Besichtigung bei nicht berufstätigen Mietern | Spätestens 24 Stunden vorher |
Besichtigung für Miet- oder Kaufinteressenten | Mindestens 14 Tage |
Dringende Reparaturen oder Notfälle | 48 Stunden vorher oder ad hoc |
Vermieter sollten bei Besichtigungsterminen Rücksicht auf die Mieter nehmen. Frühzeitige Information und angemessene Besichtigungszeiten sind wichtig. So lassen sich Streitigkeiten vermeiden und gute Mietverhältnisse aufrechterhalten.
Pflicht zur Rücksichtnahme auf Mieterbelange bei Besichtigungen
Vermieter müssen bei Wohnungsbesichtigungen die Mieterbelange berücksichtigen. Die Besichtigung soll den Alltag der Mieter möglichst wenig stören. Termine sollten sich an den beruflichen und privaten Verpflichtungen der Mieter orientieren.
Übliche Besichtigungszeiten sind werktags zwischen 10-13 Uhr und 15-18 Uhr. Trotzdem sollten Termine immer individuell abgestimmt werden. Bei berufstätigen Mietern empfiehlt sich eine Ankündigung 3-4 Tage im Voraus.
Für Handwerker oder nicht berufstätige Mieter reichen oft 24 Stunden Vorlaufzeit. Die Belange der Mieter stehen dabei immer im Vordergrund.
Eine Formularbestimmung, die dem Vermieter das Recht gibt, die Mietsache „zur Überprüfung des Wohnungszustandes“ zu betreten, ist laut BGH wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
Eine Besichtigung pro Anlass sollte ausreichen. Der Vermieter darf nicht unverhältnismäßig oft Zutritt verlangen. Das Amtsgericht München hält eine Besichtigung alle fünf Jahre für gerechtfertigt.
Besuche von Kauf- oder Mietinteressenten erfordern 14 Tage Vorankündigung. Mieter dürfen solche Besichtigungen auf einmal pro Woche begrenzen. Ein einzelner Besichtigungstermin sollte laut Gericht nicht länger als 45 Minuten dauern.
Verweigerung des Zutritts durch den Mieter und mögliche Konsequenzen
Mieter haben das Recht auf ungestörte Wohnungsnutzung. Doch gibt es Fälle, in denen der Vermieter Zutritt braucht. Verweigert der Mieter dies, kann es schwerwiegende Folgen haben.
Fristlose Kündigung bei beharrlicher Zutrittsverweigerung trotz Sachgrunds
Bei triftigen Gründen wie Reparaturen oder Neuvermietung darf der Vermieter die Wohnung besichtigen. Blockiert der Mieter wiederholt den Zugang, riskiert er eine fristlose Kündigung.
Dies gilt besonders bei unbegründeter Verweigerung. Der Vermieter muss vorher schriftlich eine Frist zur Zutrittsermöglichung setzen.
Ein Vermieter kündigte einem Mieter fristlos, nachdem dieser trotz mehrfacher Aufforderung den Zutritt für eine Wohnungsbesichtigung durch Kaufinteressenten verweigert hatte. Das Landgericht Berlin entschied jedoch, dass die Kündigung unwirksam war, da der Vermieter keine Frist zur Abhilfe gesetzt und keine Abmahnung ausgesprochen hatte.
Gerichtliche Durchsetzung des Zutrittsrechts durch den Vermieter
Der Vermieter kann sein Zutrittsrecht auch vor Gericht durchsetzen. Er kann eine einstweilige Verfügung erwirken. Diese zwingt den Mieter unter Strafandrohung, Zutritt zu gewähren.
Die Verfahrenskosten trägt der Mieter. Der Vermieter kann zudem Schadenersatz fordern, wenn ihm Nachteile entstanden sind.
Konsequenz | Voraussetzungen |
---|---|
Fristlose Kündigung | Beharrliche Zutrittsverweigerung trotz Sachgrunds, Fristsetzung und Abmahnung durch Vermieter |
Gerichtliche Durchsetzung | Erwirkung einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren, Androhung von Ordnungsgeld/-haft |
Schadenersatz | Entstehung eines Schadens für den Vermieter durch die Zutrittsverweigerung |
Mieter sollten berechtigte Besichtigungswünsche nicht grundlos ablehnen. Vermieter müssen die Privatsphäre des Mieters respektieren. Sie sollten Besichtigungen rechtzeitig ankündigen und Termine abstimmen.
Unberechtigtes Betreten der Mietwohnung durch den Vermieter
Der Vermieter darf die Mietwohnung nur mit gutem Grund betreten. Ohne Zustimmung des Mieters ist dies selten erlaubt. Es verletzt die Privatsphäre und das Hausrecht des Mieters.
Ein Zweitschlüssel gibt dem Vermieter kein Recht, die Wohnung jederzeit zu betreten. Der Mieter hat laut Gesetz das alleinige Nutzungsrecht während der Mietdauer.
Kein Recht zum eigenmächtigen Zutritt ohne Erlaubnis des Mieters
Unerlaubtes Betreten kann schwere Folgen haben. Der Mieter darf fristlos kündigen und Schadensersatz fordern. Der Vermieter riskiert eine Anklage wegen Hausfriedensbruchs.
Öffnet ein Schlüsseldienst die Wohnung widerrechtlich, drohen weitere Strafen. Der Vermieter sollte stets die Erlaubnis des Mieters einholen.
- Der Mieter kann fristlos kündigen und Schadensersatz geltend machen
- Der Vermieter macht sich unter Umständen wegen Hausfriedensbruchs strafbar (§ 123 Abs. 1 StGB)
- Bei widerrechtlichem Öffnen der Wohnung durch einen Schlüsseldienst drohen zusätzlich Konsequenzen
Ausnahme: Notfälle wie Rohrbruch oder Brand
In Notfällen darf der Vermieter die Wohnung betreten. Dies gilt bei Rohrbruch, Brand oder Gasaustritt. Der Vermieter muss schnell handeln, um Schäden zu verhindern.
Er sollte trotzdem versuchen, den Mieter zu informieren. Nach dem Notfall empfiehlt sich eine genaue Dokumentation der Situation.
- Akuten Wasserschäden durch Rohrbruch oder Überschwemmung
- Ausbruch eines Brandes in der Wohnung oder im Gebäude
- Gasaustritt oder anderen Gefahren, die von der Wohnung ausgehen
Situation | Zulässigkeit des Zutritts ohne Erlaubnis |
---|---|
Regelmäßige Wohnungsbesichtigungen | Nicht gestattet |
Dringende Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen | Nur mit vorheriger Ankündigung und Terminabsprache |
Akute Notfälle (z. B. Rohrbruch, Brand) | Sofortiger Zutritt gerechtfertigt |
Verdacht auf vertragswidriges Verhalten des Mieters | Einzelfallabhängig, in der Regel nicht ohne weiteres erlaubt |
Schlüsselgewalt des Vermieters
Vermieter haben keinen rechtlichen Anspruch auf einen Zweitschlüssel zur Mietwohnung. Mieter können alle Schlüssel zurückfordern. Es ist ratsam, einen Schlüssel bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen.
Im Notfall kann der Vermieter so Zugang zur Wohnung erhalten. Dies gilt bei Situationen wie Rohrbruch oder Brand. Der Vermieter muss dafür nicht selbst einen Schlüssel besitzen.
Freiwillige Schlüsselhinterlegung beim Vermieter
Mieter können freiwillig einen Zweitschlüssel beim Vermieter hinterlegen. Dies ist sinnvoll bei einem vertrauensvollen Verhältnis. Eine schriftliche Vereinbarung verhindert Missverständnisse.
Der Vermieter darf den Schlüssel nur in vereinbarten Fällen nutzen. Eine vorherige Ankündigung ist erforderlich.
Auswechseln des Schlosszylinders durch den Mieter
Mieter dürfen den Schlosszylinder ihrer Wohnungstür auswechseln. Sie brauchen dafür die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Ohne Zustimmung muss der Mieter beim Auszug den Originalzustand wiederherstellen.
Eine Kündigung wegen Schlosswechsels ist meist nicht gerechtfertigt. Dies gilt, solange keine erheblichen Beschädigungen vorliegen.
Situation | Rechte des Vermieters | Rechte des Mieters |
---|---|---|
Standardfall | Kein Anspruch auf Zweitschlüssel | Kann Herausgabe aller Schlüssel verlangen |
Freiwillige Hinterlegung | Darf Schlüssel nur in vereinbarten Fällen nutzen | Kann Hinterlegung jederzeit widerrufen |
Auswechseln des Schlosszylinders | Muss schriftlich zustimmen | Darf Schloss wechseln, muss aber ggf. Originalzustand wiederherstellen |
Mieter entscheiden selbst, wer einen Schlüssel zu ihrer Wohnung besitzt. Der Vermieter darf die Wohnung nur in Ausnahmefällen betreten. Offene Kommunikation hilft, Konflikte zu vermeiden.
Rechtsfolgen bei unerlaubtem Betreten der Mietwohnung
Unerlaubtes Betreten der Mietwohnung durch den Vermieter hat rechtliche Folgen. Es verletzt die Privatsphäre des Mieters schwer. Dieses Verhalten kann als Hausfriedensbruch gelten.
Der Mieter sollte sein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung geltend machen. Eine angemessene Reaktion ist wichtig.
Möglichkeit der fristlosen Kündigung durch den Mieter
Bei unbefugtem Zutritt kann der Mieter fristlos kündigen. Diese schwere Pflichtverletzung rechtfertigt die sofortige Vertragsbeendigung. Der Mieter muss das unbefugte Eindringen jedoch nachweisen können.
Eventuelle Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs
Unerlaubtes Betreten kann auch strafbar sein. Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand widerrechtlich in eine fremde Wohnung eindringt. Für eine Strafverfolgung ist ein Antrag des Mieters nötig.
Anwaltlicher Rat ist empfehlenswert. So können die Erfolgsaussichten eines strafrechtlichen Vorgehens geprüft werden.
Unerlaubtes Betreten hat mietrechtliche und strafrechtliche Folgen. Der Mieter kann kündigen und Anzeige erstatten. Zur Durchsetzung seiner Rechte sollte er anwaltliche Hilfe suchen.